Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 55574
Eingetragen
26.1.2007
Branche
Institute für Factoring-GeschäfteBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Der entgeltliche Erwerb von Forderungen aus Warenlieferungen, Dienstleistungen und Leistungsverträgen sowie deren Verwaltung (Factoring), die Entwicklung und der Vertrieb von Factoringprodukten sowie die Verwaltung eigenen Vermögens durch Tätigen von Kapitalanlagen aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied
Christian Greve
seit 2.6.2023
Prokura
Raimund Kulikowski
seit 8.4.2020
Prokura
Katja Neunzig
seit 8.4.2020
Prokura
Susanne Gögel
seit 5.4.2018
Vertreter
Sebastian Müller
seit 5.4.2018
Vertreter
Manuel Scheffler
seit 26.1.2017
Vorstandsmitglied
Günther Piff
seit 26.1.2007
Vorsitzender des Vorstands

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ADELTA.FINANZ AG

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

LAGEBERICHT 2023

1. Grundlage des Geschäftsmodells

Die ADELTA.FINANZ AG ist als Nischenanbieter auf den Abrechnungsservice für folgende Segmente spezialisiert:

1.

Sepulkral: Bestatter (B2C) und Zulieferanten von Bestattern (B2B),

2.

Handwerk: verarbeitendes Gewerbe inkl. Reparatur, das durch viel manuelle Tätigkeit und wenig Technik und Automatisierung geprägt ist,

3.

Dienstleistung: die im Umkehrschluss weder Handwerk, Handel noch Produktion abbildet,

4.

Universal.

Als Leistungsindikatoren werden das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit und die Cost-Income Ratio herangezogen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Rahmenbedingungen

Der Umsatz der dem Deutschen Factoring-Verband angehörenden Unternehmen (beinhaltend den deutlich überwiegenden Teil des verbandlich organisierten Factoring-Volumens) legte in 2023 um 3,1 % auf € 384 Mrd. zu. Der Zuwachs der ADELTA.FINANZ AG im Geschäftsjahr 2023 liegt über dem Branchentrend. Die Absatzmärkte der ADELTA.FINANZ AG sind weitestgehend konjunkturunabhängig. Die Konzentration auf handwerklich geprägte Märkte wird aufgrund der damit verbundenen tiefen Branchenkenntnis als Vorteil erachtet. Das Portfolio ist aufgrund der kleinteiligen Forderungsgrößen sehr granular.

2.2 Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr 2023 zeichnete sich durch eine gegenüber dem Vorjahr ungebrochene Wachstumsdynamik aus. So konnte der abgerechnete Außenumsatz im Vergleich zum Vorjahr um 11,4 % auf € 414,4 Mio. sowohl im Bestandsgeschäft als auch deutlich im Geschäft mit einer hohen Anzahl von neuen Kunden gesteigert werden.

2.3 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit (Leistungsindikator) betrug in 2023 erfreuliche T€ 3.645,2 (Vorjahr T€ 2.791,7).

Der Jahresüberschuss beläuft sich auf T€ 2.475,1 (Vorjahr T€ 1.895,3). Das ausgewiesene Eigenkapital beträgt T€ 4.443,3 (Vorjahr T€ 4.126,9).

Die Cost-Income-Ratio ist ein wichtiger Leistungsindikator für das Unternehmen. Hier konnte im Jahr 2023 eine Verbesserung von 4%-Punkten erzielt werden.

Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vorjahresvergleich erneut um 16,4 % und lag zum Jahresende bei T€ 28.853 (Vorjahr T€ 24.789). Diese Entwicklung ist insbesondere auf den geschäftsbedingten Anstieg von Forderungen gegenüber Kunden zurückzuführen.

Die Eigenkapitalquote vor Gewinnausschüttung beträgt aufgrund der wiederum stark gestiegenen Bilanzsumme 15,4 % nach 16,4 % im Vorjahr.

Die Vermögens- und Finanzlage sind geordnet.

Refinanzierungslinien stehen in ausreichendem Umfang zur Verfügung; die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr den Konsortialdarlehensvertrag adjustiert. Hierdurch wurde dem strategischen Ziel, die Finanzierung des organischen Wachstums der ADELTA.FINANZ AG für die nächsten 24 Monate sicherzustellen, Rechnung getragen.

Die laufenden Kosten des Geschäftsbetriebes sowie Investitionen werden über Eigenmittel und aus dem laufenden Cash Flow finanziert.

2.4 Gesamtbeurteilung

Der Transformationsprozess der letzten Jahre hat positive Wirkung entfaltet. Die wiederum erfreuliche Umsatzsteigerung bei Kostendisziplin und moderater Risikoentwicklung führt zu einem deutlich verbesserten Unternehmensergebnis. Der Vorstand ist mit dem Verlauf des Geschäftsjahres 2023 zufrieden.

3. Risiko- und Chancenbericht

Operationale Risiken, Liquiditäts-, Zinsänderungs- und Adressausfallrisiken beeinflussen die Ertragslage der Gesellschaft.

Operationale Risiken wurden im Geschäftsjahr 2023 nicht evident.

Aufgrund der soliden Eigenmittelausstattung sowie der hohen Refinanzierungslinien zeichnen sich keine Liquiditätsrisiken ab.

Der anhaltende Zinsanstieg im Euroraum hat sich auch auf die Refinanzierungskosten der ADELTA.FINANZ AG ausgewirkt, bewegt sich aber in einer gut verkraftbaren Dimension. Wir erwarten noch im laufenden Jahr Zinssenkungsschritte. Aufgrund von Zinsänderungsklauseln in den Factoring-Verträgen ist ein Zinsänderungsrisiko nicht einschlägig.

Zur teilweisen Absicherung künftiger Zahlungsströme werden grundsätzlich Zinssicherungsinstrumente (Zinsswap und Forward) für die variabel verzinsliche Refinanzierungslinie verwendet. Diesen liegt ein Grundgeschäft mit vergleichbarem, gegenläufigem Risiko (Mikro-Hedge) zugrunde. Der Zinsswap dient strategisch der Stabilisierung der Kundenbeziehung, ohne den vertraglich gesicherten Anspruch auf Weitergabe von Zinsänderungen zu verwirken. Einzelheiten können dem Anhang entnommen werden.

Die Adressausfallrisiken setzen sich zusammen aus den Bonitätsrisiken der Debitoren sowie der Kreditoren im Rahmen von Veritätsrisiken, d.h. den Risiken, z.B. nicht existente oder überhöhte Forderungen von betrügerischen Anschlusskunden anzukaufen.

Die tatsächlichen Risikokosten haben sich in 2023 erneut unterhalb der kalkulatorischen Risikovorsorge bewegt.

Veritätsrisiken wurden nur in geringem Umfang schlagend.

Die ADELTA.FINANZ AG steht als Finanzdienstleistungsinstitut unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank, Hauptverwaltung Düsseldorf. Sämtliche vorgeschriebene Anzeigepflichten, organisatorische Pflichten und gesetzlichen Bestimmungen werden von der ADELTA.FINANZ AG im notwendigen Umfang rechtzeitig erfüllt.

Die Spezialisierung der ADELTA.FINANZ AG auf das Handwerk führt zu vertieften Kenntnissen der Rahmenbedingungen, Eigenarten und Anforderungen unserer Kunden. Dies bietet Chancen, die führende Stellung im Markt nicht nur zu behaupten, sondern sukzessive weiter auszubauen.

Unabhängig von den regulatorischen Anforderungen ist die ADELTA.FINANZ AG als mittelständisches Unternehmen sich ihrer gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung bewusst und engagiert sich bereits seit einigen Jahren für Klimaschutz und nachhaltiges Wirtschaften. Die durch die Geschäftsaktivitäten verursachten CO 2 -Emissionen werden bilanziert, mithilfe von Maßnahmen reduziert und die unvermeidbaren Emissionen durch Klimaschutzprojekte kompensiert. Der Klimabeitrag der ADELTA.FINANZ AG wird jährlich verifiziert und vertiefend weiterentwickelt.

4. Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024

Der dynamische Wachstumstrend setzt sich im neuen Geschäftsjahr erneut fort. Die Gesellschaft erschließt sich im Markt neue Wachstumsfelder. In allen Geschäftsbereichen werden weiterhin neue Kunden gewonnen.

Die Risiko- und Veritätskosten bewegen sich unterhalb der monatlichen kalkulatorischen Risikovorsorge.

Aufgrund der Ergebnisse der betriebswirtschaftlichen Auswertungen im ersten Quartal 2024 (Außen- und Innenumsatz, Risikolage, EBIT und EBT) geht der Vorstand davon aus, dass die Ziele der Unternehmensplanung 2024 zum Jahresende erreicht werden. Wir rechnen mit einem weiteren Wachstum des Außenumsatzes. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit als definierter Leistungsindikator liegt im ersten Quartal 2024 über der Planung. Trotz budgetierter sprungfixer Kosten im laufenden Geschäftsjahr gehen wir von einem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit aus, das an das Niveau des Vorjahres heranreichen wird.

Die Auswirkungen der konjunkturellen Rahmenbedingungen gehen auch an der ADELTA.FINANZ AG nicht spurlos vorüber. Durch die stetige Optimierung der Prozesse, die fortlaufende Qualifizierung der Mitarbeiter und ein engmaschiges Risikomanagement wird hier gegengesteuert. Insgesamt werden, soweit erkennbar, keine nachhaltigen negativen Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf erwartet.

5. Abhängigkeitsbericht

Seit der Gründung hält die ADELTA.COM AG Consulting Group, Düsseldorf, die Mehrheit der Aktien an der ADELTA.FINANZ AG, Düsseldorf und ist seit dem Jahr 2021 deren Alleingesellschafterin. Insofern ist vom Vorstand ein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 Aktiengesetz zu erstellen.

Die Schlusserklärung des Vorstandes lautet im Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wie folgt:

"Die Gesellschaft hat nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und wurde dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt."

 

Düsseldorf, den 10. Mai 2024

Vorstand

Günther Piff

Manuel Scheffler

BILANZ zum 31. Dezember 2023

ADELTA.FINANZ AG

Düsseldorf

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
1. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 0,00 55.664,54
2. Forderungen an Kunden 27.557.541,44 23.565.582,18
3. Immaterielle Anlagewerte 335.835,09 271.425,75
4. Sachanlagen 587.251,00 591.024,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 95.585,94 30.173,67
6. Rechnungsabgrenzungsposten 269.109,20 272.120,94
7. Aktive latente Steuern 7.691,00 2.911,00
28.853.013,67 24.788.902,08

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 15.480.690,09 16.648.829,53
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 7.000.000,00 22.480.690,09 2.000.000,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) andere Verbindlichkeiten
aa) täglich fällig 419.030,57 456.469,77
419.030,57 456.469,77
3. Sonstige Verbindlichkeiten 562.972,70 472.976,15
4. Rechnungsabgrenzungsposten 21.250,00 35.477,48
5. Rückstellungen
a) Steuerrückstellungen 273.253,00 390.523,00
b) sonstige Rückstellungen 652.472,76 925.725,76 657.743,04
6. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 1.000.000,00 330.200,00
b) Gewinnrücklagen
ba) gesetzliche Rücklagen 100.000,00 33.020,00
c) Bilanzgewinn 3.343.344,55 3.763.663,11
28.853.013,67 24.788.902,08

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

ADELTA.FINANZ AG

Düsseldorf

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit - und Geldmarktgeschäften 12.359.696,80 11.053.546,72
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 30.158,34 12.389.855,14 5.175,00
2. Zinsaufwendungen 844.865,14 435.711,85
11.544.990,00 10.623.009,87
3. Provisionserträge 297.272,19 273.164,26
4. Sonstige betriebliche Erträge 499.216,04 412.643,46
5. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 4.076.779,70 4.020.993,16
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 608.312,90 4.685.092,60 603.195,52
b) andere Verwaltungsaufwendungen 3.286.158,23 3.004.739,74
7.971.250,83 7.628.928,42
6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagenwerte und Sachanlagen 254.042,26 252.994,35
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 25.946,00 29.610,00
8. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungenim Kreditgeschäft 519.872,41 666.509,12
9. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 74.865,35 445.007,06- 60.938,34
10. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 3.645.232,08 2.791.714,04
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.163.293,24 892.757,55
12. Sonstige Steuern 6.877,40 1.170.170,64 3.657,83
13. Jahresüberschuss 2.475.061,44 1.895.298,66
14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 935.263,11 1.868.364,45
15. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die gesetzliche Rücklage 66.980,00 0,00
16. Bilanzgewinn 3.343.344,55 3.763.663,11

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN

Die ADELTA.FINANZ AG hat ihren Sitz in Düsseldorf und wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Registernummer HRB 55574 geführt.

ERLÄUTERUNGEN ZU DEN GRUNDSÄTZEN DER BILANZIERUNG

A. Allgemeines

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit der für Kreditinstitute erlassenen Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform gewählt.

Die ADELTA.FINANZ AG ist ein Finanzdienstleistungsinstitut (§ 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 9 KWG) und stellt den Jahresabschluss nach den Vorschriften für Finanzdienstleistungsinstitute auf.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bilanzierung und Ausweis des Jahresabschlusses erfolgte bei folgender Position abweichend zum Vorjahr.

Die Ertragsposition "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" EUR 249.027,50 (Vorjahr EUR 5.466,10) wurde im Vorjahr unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen. Im Berichtsjahr erfolgt der Ausweis saldiert unter dem Posten "Zinsaufwendungen" zur Verbesserung der Einsicht in die Ertragslage. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.

erkennbaren Risiken haben wir jedoch in angemessenem Umfang Einzelwertberichtigungen gebildet.

Die Einzelwertberichtigung wurde anhand von Überfälligkeiten der Forderungen und einer durchschnittlichen Verlustquote bewertet.

Die immateriellen Anlagenwerte werden zu Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer berechnet.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden linear und degressiv auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden die Zugänge der geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800 Euro analog § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben und ein Vollabgang unterstellt. Dies entspricht den tatsächlichen Gegebenheiten. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden im Jahr des Zugangs als Zugang und Abgang im Anlagenspiegel ausgewiesen.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Für die Ermittlung aktiver latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstige Verbindlichkeiten werden zu ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages zu bewerten und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, wie von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der RückAbzinsV ermittelt, abgezinst. Für die Abzinsung der Rückstellungen betragen die Zinssätze für 2023 je nach Restlaufzeit 0,99 % bis 1,51 %.

Derivative Finanzinstrumente werden einzeln mit dem Marktwert am Stichtag bewertet. Sind die Voraussetzungen zur Bildung von Bewertungseinheiten erfüllt, werden die Sicherungs- und Grundgeschäfte zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst.

Aufwendungen und Erträge werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

C. AKTIVA

- Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute enthalten keine Forderungen mit unbestimmter Laufzeit.

- Forderungen an Kunden

31.12.2023 31.12.2022
Restlaufzeit bis drei Monate EUR 24.377.074,00 21.203.959,00
mehr als drei Monate bis 1 Jahr EUR 1.692.607,00 1.294.250,00
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre EUR 1.487.860,00 1.067.374,00
Gesamt EUR 27.557.541,00 23.565.583,00

Die Forderungen an Kunden enthalten keine Forderungen mit unbestimmter Laufzeit.

Sachanlagen

Unter der Position Sachanlagen werden ausschließlich Pkw, die sonstigen Transportmittel, Geschäftsausstattung, Büroeinrichtung sowie Einbauten in fremde Grundstücke erfasst, die in Höhe von TEUR 587 (Vorjahr TEUR 591) im Rahmen der eigenen Tätigkeit durch die ADELTA.FINANZ AG genutzt werden.

Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen von EUR 95.585,94 (Vorjahr EUR 30.173,67) sind wesentliche Beträge im folgenden Umfang enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
Debitorische Kreditoren EUR 71.455,23 21.274,09
Bestand Geschenke für Folgejahre EUR 316,72 2.158,69
Vorsteuer im Folgejahr abziehbar EUR 14.719,29 6.243,44

Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind Leasing Sonderzahlungen von TEUR 52 (Vorjahr TEUR 66) enthalten. Diese werden über die gesamte Laufzeit der Leasingverträge verteilt.

Latente Steuern

Zum 31.12.2023 bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von insgesamt 7.691,00 EUR (§ 285 Nr. 28 HGB), die in voller Höhe auf die Aktivierung von latenten Steuern entfallen.

Die aktiven latenten Steuern resultieren aus den zeitlichen Unterschieden zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen der sonstigen Rückstellungen. Bei der Bewertung wurde von einem Steuersatz in Höhe von 31,2 % ausgegangen.

D. PASSIVA

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 22.480.690,09 sind täglich fällige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 15.480.690,09, mit einer vereinbarten Laufzeit von bis drei Monaten in Höhe von EUR 3.000.000,00 und mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu zwölf Monaten in Höhe von EUR 4.000.000,00 enthalten.

Sicherheiten für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von insgesamt TEUR 22.480 sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert, im Einzelnen wie folgt aufgegliedert:

Bei den Verbindlichkeiten in der Höhe von TEUR 7.412 bei der Stadtsparkasse Düsseldorf, in der Höhe von TEUR 3.555 bei der Sparkasse Schwelm-Sprockhövel, in der Höhe von TEUR 2.122 bei der Sparkasse KölnBonn, in der Höhe von TEUR 6.881 € bei der NORD/LB und in der Höhe von TEUR 2.510 bei der Volksbank Rhein-Ruhr bestehen durch ein Konsortialkredit die folgenden Sicherheiten:

Globalzession aller refinanzierten Forderungen aus Ankäufen bestehender und neuer Geschäftsbereiche

Verpfändung von Guthaben auf Bankkonten der Stadtsparkasse Düsseldorf

Verpfändung von Guthaben auf Bankkonten der NORD/LB

Verpfändung von Guthaben auf Bankkonten der Volksbank Rhein-Ruhr

Verpfändung von Guthaben auf Bankkonten der Sparkasse Schwelm-Sprockhövel

Im Geschäftsjahr 2023 bestand kein Risiko der Inanspruchnahme der Sicherheiten.

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von EUR 419.030,57 (Vorjahr EUR 456.469,77) handelt es sich um täglich fällige Verbindlichkeiten.

Sonstige Verbindlichkeiten

In den sonstigen Verbindlichkeiten von EUR 562.972,70 (Vorjahr EUR 472.976,15) sind wesentliche Beträge im folgenden Umfang enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
aus Steuern EUR 296.048,54 272.461,28
aus Lieferungen und Leistungen EUR 184.190,10 155.621,93
Nicht zugeordnete Zahlungen EUR 56.391,75 13.167,45

Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen von EUR 652.472,76 (Vorjahr EUR 657.743,04) sind wesentliche Beträge im folgenden Umfang enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
Urlaub EUR 20.700,00 25.000,00
Tantiemen EUR 222.588,30 152.510,79
Anwaltskosten EUR 47.000,00 33.000,00
Archivierungskosten EUR 78.700,00 91.600,00
Prüfungskosten EUR 37.000,00 37.000,00
Ausstehende Rechnungen EUR 60.846,67 56.203,02
Anerkennungsprämie Mitarbeiter EUR 0,00 67.463,00

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt EUR 1.000.000,00 und ist eingeteilt in 50.200 nennwertlose Stückaktien in Form von Namensaktien. Mit Beschluss vom 30.08.2023 wurde das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 330.200,00 um EUR 669.800,00 auf EUR 1.000.000,00 ohne Ausgaben neuer Aktien, durch Umwandlung von Gewinnrücklagen und damit aus Gesellschaftsmitteln, erhöht.

Gesetzliche Rücklage

Die gesetzliche Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 100.000,00 (10% des Grundkapitals) und wurde somit voll eingezahlt.

Andere Gewinnrücklagen

In der Hauptversammlung vom 30.08.2023 wurde beschlossen, aus dem Bilanzgewinn einen Betrag in Höhe von EUR 669.800 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 30.08.2023 wurde beschlossen, die ausgewiesenen anderen Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 669.800 dem Grundkapital als Kapitalerhöhung aus eigenen Mitteln zuzuführen.

Bilanzgewinn

Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag aus Vorjahren in Höhe von EUR 935.263,11 (Vorjahr EUR 1.868.364,45) enthalten.

E. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Aufgliederung der Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften

Die Zinserträge gliedern sich nach geographischen Märkten wie folgt:

2023 2022
Norden EUR 2.508.630,00 2.195.657,00
Süden EUR 3.333.461,00 2.981.031,00
Westen EUR 4.018.428,00 3.554.917,00
Osten EUR 2.548.774,00 2.246.000,00
Bundesweit EUR 12.409.293,00 10.977.605,00

In den "Zinserträgen" sind Zinsen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von EUR 30,11 (Vorjahr EUR 78,43) enthalten.

Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

In den "sonstigen betrieblichen Erträgen" sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 57 (Vorjahr TEUR 80) und Überzahlungen in Höhe von TEUR 69 (Vorjahr TEUR 94) sowie in den "Erträgen aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft" Erträge aus abgeschriebenen Forderungen in Höhe von TEUR 62 (Vorjahr TEUR 57) enthalten.

Sonstige betriebliche Erträge

In den "sonstigen betrieblichen Erträgen" sind wesentliche Beträge in folgendem Umfang enthalten:

2023 2022
Erträge aus Gerichts- und Anwaltskosten EUR 346.676,92 221.792,77
Erträge aus Überzahlungen EUR 68.539,13 94.167,00
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen EUR 57.229,74 79.920,00
Versicherungsentschädigungen aus Sachanlagen EUR 3.876,74 7.336,10

Erträge aus Zuschreibung zu Forderungen

In den "Erträgen aus Zuschreibung zu Forderungen" sind Erträge aus abgeschriebenen Forderungen von TEUR 62 (Vorjahr TEUR 57) und Erträge aus Versicherungsentschädigungen von TEUR 13 (Vorjahr TEUR 4) enthalten. Wir verweisen hier auf die Ausführungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

F. SONSTIGE ANGABEN

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

2024 2025 2026 - 2031
Mietverträge TEUR 312 TEUR 312 TEUR 1.248
Bike-Leasing TEUR 8 TEUR 6 TEUR 2
Leasingverträge PKW TEUR 226 TEUR 184 TEUR 151
Wartung- und Support-Verträge TEUR 242 TEUR 47 TEUR 79
Dienstleistungsverträge TEUR 153 TEUR 0 TEUR 0

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt wurden 55 (Vorjahr 56) Mitarbeiter beschäftigt.

Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2023:

Herr Diplom-Wirtschaftsinformatiker (FH) Konstatin Volk, Geschäftsführer, ist am 15. Februar 2018 Mitglied des Aufsichtsrates geworden; am 14. September 2018 hat er den Vorsitz des Aufsichtsrates übernommen.

Am 14. September 2018 wurden die Herren Prof. Dr. rer. pol. Gerrit Heinemann, Hochschullehrer der Hochschule Niederrhein, als stellvertretender Vorsitzender und Rechtsanwalt Dr. Ernst-Albrecht von Beauvais, Partner der Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, als Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt.

In der Hauptversammlung vom 30.08.2023 wurde Herr Thomas Stratmann, Diplom-Volkswirt, Privatier, als Mitglied in den Aufsichtsrat bestellt. Herr Rechtsanwalt Dr. Ernst-Albrecht von Beauvais, Partner der Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, scheidet zum 30.08.2023 als Mitglieder des Aufsichtsrates aus.

Vorstand

Vorstand seit 11. Dezember 2006: Herr Günther Piff, (Vorsitzender), Kaufmann

Vorstand seit dem 01. Januar 2017: Herr Manuel Scheffler (Vorstandsmitglied), Bankkaufmann.

Mitgliedschaft des Vorstands in weiteren Aufsichtsräten

Von den Herren Piff und Scheffler werden als gesetzliche Vertreter keine Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsratsgremien von großen Kapitalgesellschaften wahrgenommen.

Vergütungen und Kredite an die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes betrugen für das Geschäftsjahr TEUR 947 (Vorjahr TEUR 863), die der Mitglieder des aktiven Aufsichtsrates TEUR 18 (Vorjahr TEUR 17) und der früheren Aufsichtsräte TEUR 4 (Vorjahr TEUR 4).

Zum 31.12.2023 bestehen Forderungen gegenüber dem Vorstand in Höhe von EUR 314,97 (Vorjahr EUR 0,00) und Verbindlichkeiten gegenüber dem Vorstand in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 8.355,38).

Bewertungseinheit gem. § 254 HGB

Im Geschäftsjahr wurden derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps) zur Absicherung künftiger Zahlungsströme aus variabel verzinslichen (€STR und Euribor) Darlehen verwendet. Den Zinsswaps liegt ein Grundgeschäft mit vergleichbarem, gegenläufigem Risiko (Mikro-Hedge) zugrunde. Das mit der aus dem Grundgeschäft und den Sicherungsgeschäften gebildeten Bewertungseinheit nach § 254 HGB gesicherte Kreditvolumen beträgt zum Bilanzstichtag EUR 15.000.000,00.

Die Regelungen zur Bildung einer Bewertungseinheit zur kompensatorischen Bewertung der Sicherungsbeziehung werden angewandt. Aufgrund der Betragsidentität und der Kongruenz der Laufzeiten, Zinssätze, Zinsanpassungs- bzw. Zins- und Tilgungstermine gleichen sich die gegenläufigen Wertänderungen bzw. Zahlungsströme während der Laufzeit von Grund- und Sicherungsgeschäft aus.

Die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken beträgt EUR 538.744,64. Im Vorjahr betrug der Marktwert der Zinsswaps EUR 1.138.277,92.

Abschlussprüferhonorar

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr beträgt TEUR 38 (Vorjahr 37), davon Honorar für die Abschlussprüfung TEUR 38 (Vorjahr TEUR 37) und für andere Leistungen TEUR 0 (Vorjahr TEUR 5).

Konzernzugehörigkeit

Die ADELTA.FINANZ AG ist ein Tochterunternehmen der ADELTA.COM AG Consulting Group, Düsseldorf.

Die Muttergesellschaft ADELTA.COM AG Consulting Group, Düsseldorf, erstellt freiwillig einen Konzernabschluss.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von 3.343.344,55 EUR in voller Höhe auf das neue Jahr vorzutragen.

Nachtragsbericht

Im laufenden Geschäftsjahr 2024 sind bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die eine nennenswerte Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage der ADELTA.FINANZ AG gehabt hätten.

 

Düsseldorf, den 22. März 2024

Vorstand

Günther Piff

Manuel Scheffler

1. Januar 2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31. Dezember 2023
EUR EUR EUR EUR EUR
ANLAGEWERTE
Immaterielle Anlagewerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.587.401,93 189.780,36 52.510,91 0,00 1.724.671,38
1.587.401,93 189.780,36 52.510,91 0,00 1.724.671,38
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.072.401,11 124.921,24 24.905,85 0,00 1.172.416,50
1.072.401,11 124.921,24 24.905,85 0,00 1.172.416,50
2.659.803,04 314.701,60 77.416,76 0,00 2.897.087,88
ABSCHREIBUNGEN
Immaterielle Anlagewerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.315.976,18 125.364,02 52.503,91 0,00 1.388.836,29
1.315.976,18 125.364,02 52.503,91 0,00 1.388.836,29
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 481.377,11 128.678,24 24.889,85 0,00 585.165,50
481.377,11 128.678,24 24.889,85 0,00 585.165,50
1.797.353,29 254.042,26 77.393,76 0,00 1.974.001,79
BUCHWERTE
Immaterielle Anlagewerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 271.425,75 335.835,09
271.425,75 335.835,09
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 591.024,00 587.251,00
591.024,00 587.251,00
862.449,75 923.086,09

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die ADELTA.FINANZ AG

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der ADELTA.FINANZ AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ADELTA.FINANZ AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist der Vorstand dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen PrüfungshandIungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen HandIungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten RechnungsIegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 16. Mai 2024

LEC Treptow und Ossenbrügge
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Treptow, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Aufsicht über die Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2023 die ihm rechtlich obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand unterrichtete uns regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte, die strategische Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage der ADELTA.FINANZ AG. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen wurden uns im Einzelnen erläutert. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens stimmte der Vorstand mit uns ab. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge haben wir auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich erörtert. Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt. Insgesamt fanden im Berichtsjahr die gesetzlich erforderlichen turnusgemäßen Sitzungen statt, an denen jeweils sämtliche Aufsichtsratsmitglieder teilnahmen. Daneben führte der Aufsichtsrat außerhalb von Sitzungen anlassbezogen Telefonkonferenzen durch.

Gegenstand ausführlicher Beratungen waren außerdem die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023, die Überwachung seiner Unabhängigkeit gemäß den Vorgaben des HGB sowie der von ihm erbrachten zusätzlichen Leistungen. Der Aufsichtsrat hat sich zudem mit dem Rechnungslegungsprozess, dem Risikomanagement-system, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems sowie der Compliance der ADELTA.FINANZ AG auseinandergesetzt.

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. In gesonderten Strategiegesprächen hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorstand die Perspektiven und die künftige Ausrichtung der einzelnen Geschäftsfelder erörtert und dem Aufsichtsrat darüber berichtet.

Im Vorstand gab es im Berichtsjahr keine Veränderungen. Im Aufsichtsrat wurde Herr Thomas Stratmann im Berichtsjahr durch die Hauptversammlung zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Er ersetzt das bisherige Aufsichtsratsmitglied Herrn Rechtsanwalt Dr. Ernst-Albrecht von Beauvais, LL.M. (Berkeley), der der Gesellschaft aber weiterhin als Ersatzmitglied zur Verfügung steht.

Weil der Aufsichtsrat der ADELTA.FINANZ AG aus drei Mitgliedern besteht, gibt es keine Aufsichtsratsausschüsse. Alle dem Aufsichtsrat obliegenden Entscheidungen werden deshalb im Aufsichtsratsplenum erörtert und getroffen.

Jahresabschluss und Lagebericht 2023

Der Vorstand hat den Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht durch Vorstandsbeschluss aufgestellt und dem Aufsichtsrat gemäß § 170 Abs. 1 AktG vorgelegt.

Der Aufsichtsrat befasste sich auf seiner Bilanzsitzung am 21.06.2024 unter Teilnahme des Abschlussprüfers sowie auf Wunsch des Aufsichtsrats auch der Mitglieder des Vorstands mit dem Jahresabschluss 2023 und dem dazugehörigen Lagebericht der ADELTA.FINANZ AG sowie mit dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands. Der Vorstand hat den Abschluss der ADELTA.FINANZ AG sowie das Risikomanagementsystem in der Bilanzsitzung erläutert.

Die L E C Partner, Kleine Seilerstr. 1 in 20359 Hamburg hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für die ADELTA.FINANZ AG zum 31.12.2023 geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss samt Lagebericht der ADELTA.FINANZ AG wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Kreditwesengesetzes (KWG) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die genannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind vom Vorstand rechtzeitig an den Aufsichtsrat verteilt worden. Die Prüfungsberichte der L E C Partner lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats unter eingehender Diskussion mit dem Abschlussprüfer von L E C Partner, Herrn WP Arne Treptow, umfassend behandelt. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung sowie darüber, dass keine wesentlichen Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems vorliegen. Der Abschlussprüfer ging ferner auf Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung ein.

Wir stimmen den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer eigenen Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss deshalb in der Bilanzsitzung durch Beschluss gebilligt, so dass dieser damit festgestellt ist.

Abhängigkeitsbericht

Seit der Gründung hält die ADELTA.COM AG Consulting Group, Düsseldorf, die Mehrheit der Aktien an der ADELTA.FINANZ AG, Düsseldorf. Der Vorstand der ADELTA.FINANZ AG ist deshalb gemäß § 312 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet, einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) zu erstellen. Dieser wurde für das Geschäftsjahr 2023 rechtzeitig erstellt und gemäß § 314 Abs. 1 Satz 1 AktG dem Aufsichtsrat vorgelegt.

Die Schlusserklärung des Vorstandes im Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023 lautet wie folgt:

 

"Die Gesellschaft hat nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und wurde dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt."

Der Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023 war ebenfalls Gegenstand der Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der entsprechende Prüfungsbericht hat dem Aufsichtsrat vorgelegen. Der Abschlussprüfer fasst das Ergebnis seiner Prüfung wie folgt zusammen:

 

"Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht nicht zu erheben. Wir erteilen daher folgenden Bestätigungsvermerk:

 

Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und

bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind und

bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.

 

Hamburg, den 15. März 2024

L E C Treptow und Ossenbrügge Partnerschaftsgesellschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Treptow, Wirtschaftsprüfer"

Der Aufsichtsrat hat selbst den Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 314 Abs. 2 AktG geprüft. Der Aufsichtsrat bestätigt das Ergebnis des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat deshalb keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023.

Gewinnverwendungsvorschlag an die Hauptversammlung

Der Vorstand hat vorgeschlagen,

den Bilanzgewinn in Höhe von 3.343.344,55 EUR

a) entweder wie folgt zu verwenden:

Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 10,00 EUR je Stückaktie 502.000,00 EUR,
Gewinnvortrag 2.841.344,55 EUR,

b) oder - soweit im späteren Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns eine so hohe Gewinnthesaurierung aus Gründen kaufmännischer Vorsicht nicht erforderlich ist - wie folgt zu verwenden:

Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 36,00 EUR je Stückaktie 1.807.200,00 EUR,
Gewinnvortrag 1.536.144,55 EUR.

Diesen Vorschlag hat der Aufsichtsrat gemäß § 171 Abs. 1 AktG ebenfalls geprüft. Wir stimmen diesem Vorschlag zu.

Weitere Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung

Weiterhin beriet der Aufsichtsrat auf seiner Bilanzsitzung über die Beschlussvorschläge des Vorstands an die Hauptversammlung, sämtlichen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. Der Aufsichtsrat stimmt diesen Vorschlägen zu.

Zudem beriet und beschloss der Aufsichtsrat über seinen Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ADELTA.FINANZ AG für deren Arbeit.

 

Düsseldorf, den 21. Juni 2024

Für den Aufsichtsrat

gez. Konstantin Volk

Gewinnverwendungsbeschluss 2023

Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die Hauptversammlung hat am 15. August 2024 beschlossen, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 3.343.344,55 EUR eine Dividende von 35,00 EUR je Stückaktie, insgesamt 1.757.000,00 EUR, auszuschütten.

Der nach Abzug des für die Ausschüttung benötigen Betrags verbleibende Restbetrag von 1.586.344,55 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Düsseldorf, im August 2024

Adelta.Finanz AG

Der Vorstand

Sonstige Bestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 21. Juni 2024 festgestellt.

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