Cumulocity Group GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Brian Dietmar Schneiderath seit 18.6.2024 | Vorstandsmitglied |
Christian Greve seit 2.6.2023 | Prokura |
Raimund Kulikowski seit 8.4.2020 | Prokura |
Katja Neunzig seit 8.4.2020 | Prokura |
Susanne Gögel seit 5.4.2018 | Vertreter |
Sebastian Müller seit 5.4.2018 | Vertreter |
Manuel Scheffler seit 26.1.2017 | Vorstandsmitglied |
Günther Piff seit 26.1.2007 | Vorsitzender des Vorstands |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ADELTA.FINANZ AGDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT 20231. Grundlage des Geschäftsmodells Die ADELTA.FINANZ AG ist als Nischenanbieter auf den Abrechnungsservice für folgende Segmente spezialisiert:
Als Leistungsindikatoren werden das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit und die Cost-Income Ratio herangezogen. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Rahmenbedingungen Der Umsatz der dem Deutschen Factoring-Verband angehörenden Unternehmen (beinhaltend den deutlich überwiegenden Teil des verbandlich organisierten Factoring-Volumens) legte in 2023 um 3,1 % auf € 384 Mrd. zu. Der Zuwachs der ADELTA.FINANZ AG im Geschäftsjahr 2023 liegt über dem Branchentrend. Die Absatzmärkte der ADELTA.FINANZ AG sind weitestgehend konjunkturunabhängig. Die Konzentration auf handwerklich geprägte Märkte wird aufgrund der damit verbundenen tiefen Branchenkenntnis als Vorteil erachtet. Das Portfolio ist aufgrund der kleinteiligen Forderungsgrößen sehr granular. 2.2 Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2023 zeichnete sich durch eine gegenüber dem Vorjahr ungebrochene Wachstumsdynamik aus. So konnte der abgerechnete Außenumsatz im Vergleich zum Vorjahr um 11,4 % auf € 414,4 Mio. sowohl im Bestandsgeschäft als auch deutlich im Geschäft mit einer hohen Anzahl von neuen Kunden gesteigert werden. 2.3 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit (Leistungsindikator) betrug in 2023 erfreuliche T€ 3.645,2 (Vorjahr T€ 2.791,7). Der Jahresüberschuss beläuft sich auf T€ 2.475,1 (Vorjahr T€ 1.895,3). Das ausgewiesene Eigenkapital beträgt T€ 4.443,3 (Vorjahr T€ 4.126,9). Die Cost-Income-Ratio ist ein wichtiger Leistungsindikator für das Unternehmen. Hier konnte im Jahr 2023 eine Verbesserung von 4%-Punkten erzielt werden. Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vorjahresvergleich erneut um 16,4 % und lag zum Jahresende bei T€ 28.853 (Vorjahr T€ 24.789). Diese Entwicklung ist insbesondere auf den geschäftsbedingten Anstieg von Forderungen gegenüber Kunden zurückzuführen. Die Eigenkapitalquote vor Gewinnausschüttung beträgt aufgrund der wiederum stark gestiegenen Bilanzsumme 15,4 % nach 16,4 % im Vorjahr. Die Vermögens- und Finanzlage sind geordnet. Refinanzierungslinien stehen in ausreichendem Umfang zur Verfügung; die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr den Konsortialdarlehensvertrag adjustiert. Hierdurch wurde dem strategischen Ziel, die Finanzierung des organischen Wachstums der ADELTA.FINANZ AG für die nächsten 24 Monate sicherzustellen, Rechnung getragen. Die laufenden Kosten des Geschäftsbetriebes sowie Investitionen werden über Eigenmittel und aus dem laufenden Cash Flow finanziert. 2.4 Gesamtbeurteilung Der Transformationsprozess der letzten Jahre hat positive Wirkung entfaltet. Die wiederum erfreuliche Umsatzsteigerung bei Kostendisziplin und moderater Risikoentwicklung führt zu einem deutlich verbesserten Unternehmensergebnis. Der Vorstand ist mit dem Verlauf des Geschäftsjahres 2023 zufrieden. 3. Risiko- und Chancenbericht Operationale Risiken, Liquiditäts-, Zinsänderungs- und Adressausfallrisiken beeinflussen die Ertragslage der Gesellschaft. Operationale Risiken wurden im Geschäftsjahr 2023 nicht evident. Aufgrund der soliden Eigenmittelausstattung sowie der hohen Refinanzierungslinien zeichnen sich keine Liquiditätsrisiken ab. Der anhaltende Zinsanstieg im Euroraum hat sich auch auf die Refinanzierungskosten der ADELTA.FINANZ AG ausgewirkt, bewegt sich aber in einer gut verkraftbaren Dimension. Wir erwarten noch im laufenden Jahr Zinssenkungsschritte. Aufgrund von Zinsänderungsklauseln in den Factoring-Verträgen ist ein Zinsänderungsrisiko nicht einschlägig. Zur teilweisen Absicherung künftiger Zahlungsströme werden grundsätzlich Zinssicherungsinstrumente (Zinsswap und Forward) für die variabel verzinsliche Refinanzierungslinie verwendet. Diesen liegt ein Grundgeschäft mit vergleichbarem, gegenläufigem Risiko (Mikro-Hedge) zugrunde. Der Zinsswap dient strategisch der Stabilisierung der Kundenbeziehung, ohne den vertraglich gesicherten Anspruch auf Weitergabe von Zinsänderungen zu verwirken. Einzelheiten können dem Anhang entnommen werden. Die Adressausfallrisiken setzen sich zusammen aus den Bonitätsrisiken der Debitoren sowie der Kreditoren im Rahmen von Veritätsrisiken, d.h. den Risiken, z.B. nicht existente oder überhöhte Forderungen von betrügerischen Anschlusskunden anzukaufen. Die tatsächlichen Risikokosten haben sich in 2023 erneut unterhalb der kalkulatorischen Risikovorsorge bewegt. Veritätsrisiken wurden nur in geringem Umfang schlagend. Die ADELTA.FINANZ AG steht als Finanzdienstleistungsinstitut unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank, Hauptverwaltung Düsseldorf. Sämtliche vorgeschriebene Anzeigepflichten, organisatorische Pflichten und gesetzlichen Bestimmungen werden von der ADELTA.FINANZ AG im notwendigen Umfang rechtzeitig erfüllt. Die Spezialisierung der ADELTA.FINANZ AG auf das Handwerk führt zu vertieften Kenntnissen der Rahmenbedingungen, Eigenarten und Anforderungen unserer Kunden. Dies bietet Chancen, die führende Stellung im Markt nicht nur zu behaupten, sondern sukzessive weiter auszubauen. Unabhängig von den regulatorischen Anforderungen ist die ADELTA.FINANZ AG als mittelständisches Unternehmen sich ihrer gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung bewusst und engagiert sich bereits seit einigen Jahren für Klimaschutz und nachhaltiges Wirtschaften. Die durch die Geschäftsaktivitäten verursachten CO 2 -Emissionen werden bilanziert, mithilfe von Maßnahmen reduziert und die unvermeidbaren Emissionen durch Klimaschutzprojekte kompensiert. Der Klimabeitrag der ADELTA.FINANZ AG wird jährlich verifiziert und vertiefend weiterentwickelt. 4. Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024 Der dynamische Wachstumstrend setzt sich im neuen Geschäftsjahr erneut fort. Die Gesellschaft erschließt sich im Markt neue Wachstumsfelder. In allen Geschäftsbereichen werden weiterhin neue Kunden gewonnen. Die Risiko- und Veritätskosten bewegen sich unterhalb der monatlichen kalkulatorischen Risikovorsorge. Aufgrund der Ergebnisse der betriebswirtschaftlichen Auswertungen im ersten Quartal 2024 (Außen- und Innenumsatz, Risikolage, EBIT und EBT) geht der Vorstand davon aus, dass die Ziele der Unternehmensplanung 2024 zum Jahresende erreicht werden. Wir rechnen mit einem weiteren Wachstum des Außenumsatzes. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit als definierter Leistungsindikator liegt im ersten Quartal 2024 über der Planung. Trotz budgetierter sprungfixer Kosten im laufenden Geschäftsjahr gehen wir von einem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit aus, das an das Niveau des Vorjahres heranreichen wird. Die Auswirkungen der konjunkturellen Rahmenbedingungen gehen auch an der ADELTA.FINANZ AG nicht spurlos vorüber. Durch die stetige Optimierung der Prozesse, die fortlaufende Qualifizierung der Mitarbeiter und ein engmaschiges Risikomanagement wird hier gegengesteuert. Insgesamt werden, soweit erkennbar, keine nachhaltigen negativen Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf erwartet. 5. Abhängigkeitsbericht Seit der Gründung hält die ADELTA.COM AG Consulting Group, Düsseldorf, die Mehrheit der Aktien an der ADELTA.FINANZ AG, Düsseldorf und ist seit dem Jahr 2021 deren Alleingesellschafterin. Insofern ist vom Vorstand ein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 Aktiengesetz zu erstellen. Die Schlusserklärung des Vorstandes lautet im Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wie folgt: "Die Gesellschaft hat nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und wurde dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt."
Düsseldorf, den 10. Mai 2024 Vorstand Günther Piff Manuel Scheffler BILANZ zum 31. Dezember 2023ADELTA.FINANZ AGDüsseldorfAKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2023 bis 31.12.2023ADELTA.FINANZ AGDüsseldorf
Anhang für das Geschäftsjahr 2023GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN Die ADELTA.FINANZ AG hat ihren Sitz in Düsseldorf und wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Registernummer HRB 55574 geführt. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN GRUNDSÄTZEN DER BILANZIERUNG A. Allgemeines Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit der für Kreditinstitute erlassenen Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform gewählt. Die ADELTA.FINANZ AG ist ein Finanzdienstleistungsinstitut (§ 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 9 KWG) und stellt den Jahresabschluss nach den Vorschriften für Finanzdienstleistungsinstitute auf. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bilanzierung und Ausweis des Jahresabschlusses erfolgte bei folgender Position abweichend zum Vorjahr. Die Ertragsposition "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" EUR 249.027,50 (Vorjahr EUR 5.466,10) wurde im Vorjahr unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen. Im Berichtsjahr erfolgt der Ausweis saldiert unter dem Posten "Zinsaufwendungen" zur Verbesserung der Einsicht in die Ertragslage. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. erkennbaren Risiken haben wir jedoch in angemessenem Umfang Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Einzelwertberichtigung wurde anhand von Überfälligkeiten der Forderungen und einer durchschnittlichen Verlustquote bewertet. Die immateriellen Anlagenwerte werden zu Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer berechnet. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden linear und degressiv auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden die Zugänge der geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800 Euro analog § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben und ein Vollabgang unterstellt. Dies entspricht den tatsächlichen Gegebenheiten. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden im Jahr des Zugangs als Zugang und Abgang im Anlagenspiegel ausgewiesen. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Für die Ermittlung aktiver latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstige Verbindlichkeiten werden zu ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages zu bewerten und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, wie von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der RückAbzinsV ermittelt, abgezinst. Für die Abzinsung der Rückstellungen betragen die Zinssätze für 2023 je nach Restlaufzeit 0,99 % bis 1,51 %. Derivative Finanzinstrumente werden einzeln mit dem Marktwert am Stichtag bewertet. Sind die Voraussetzungen zur Bildung von Bewertungseinheiten erfüllt, werden die Sicherungs- und Grundgeschäfte zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst. Aufwendungen und Erträge werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ C. AKTIVA - Forderungen an Kreditinstitute Die Forderungen an Kreditinstitute enthalten keine Forderungen mit unbestimmter Laufzeit. - Forderungen an Kunden
Die Forderungen an Kunden enthalten keine Forderungen mit unbestimmter Laufzeit. Sachanlagen Unter der Position Sachanlagen werden ausschließlich Pkw, die sonstigen Transportmittel, Geschäftsausstattung, Büroeinrichtung sowie Einbauten in fremde Grundstücke erfasst, die in Höhe von TEUR 587 (Vorjahr TEUR 591) im Rahmen der eigenen Tätigkeit durch die ADELTA.FINANZ AG genutzt werden. Sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen von EUR 95.585,94 (Vorjahr EUR 30.173,67) sind wesentliche Beträge im folgenden Umfang enthalten:
Rechnungsabgrenzungsposten In den Rechnungsabgrenzungsposten sind Leasing Sonderzahlungen von TEUR 52 (Vorjahr TEUR 66) enthalten. Diese werden über die gesamte Laufzeit der Leasingverträge verteilt. Latente Steuern Zum 31.12.2023 bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von insgesamt 7.691,00 EUR (§ 285 Nr. 28 HGB), die in voller Höhe auf die Aktivierung von latenten Steuern entfallen. Die aktiven latenten Steuern resultieren aus den zeitlichen Unterschieden zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen der sonstigen Rückstellungen. Bei der Bewertung wurde von einem Steuersatz in Höhe von 31,2 % ausgegangen. D. PASSIVA Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 22.480.690,09 sind täglich fällige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 15.480.690,09, mit einer vereinbarten Laufzeit von bis drei Monaten in Höhe von EUR 3.000.000,00 und mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu zwölf Monaten in Höhe von EUR 4.000.000,00 enthalten. Sicherheiten für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von insgesamt TEUR 22.480 sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert, im Einzelnen wie folgt aufgegliedert: Bei den Verbindlichkeiten in der Höhe von TEUR 7.412 bei der Stadtsparkasse Düsseldorf, in der Höhe von TEUR 3.555 bei der Sparkasse Schwelm-Sprockhövel, in der Höhe von TEUR 2.122 bei der Sparkasse KölnBonn, in der Höhe von TEUR 6.881 € bei der NORD/LB und in der Höhe von TEUR 2.510 bei der Volksbank Rhein-Ruhr bestehen durch ein Konsortialkredit die folgenden Sicherheiten:
Im Geschäftsjahr 2023 bestand kein Risiko der Inanspruchnahme der Sicherheiten. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von EUR 419.030,57 (Vorjahr EUR 456.469,77) handelt es sich um täglich fällige Verbindlichkeiten. Sonstige Verbindlichkeiten In den sonstigen Verbindlichkeiten von EUR 562.972,70 (Vorjahr EUR 472.976,15) sind wesentliche Beträge im folgenden Umfang enthalten:
Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen von EUR 652.472,76 (Vorjahr EUR 657.743,04) sind wesentliche Beträge im folgenden Umfang enthalten:
Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital beträgt EUR 1.000.000,00 und ist eingeteilt in 50.200 nennwertlose Stückaktien in Form von Namensaktien. Mit Beschluss vom 30.08.2023 wurde das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 330.200,00 um EUR 669.800,00 auf EUR 1.000.000,00 ohne Ausgaben neuer Aktien, durch Umwandlung von Gewinnrücklagen und damit aus Gesellschaftsmitteln, erhöht. Gesetzliche Rücklage Die gesetzliche Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 100.000,00 (10% des Grundkapitals) und wurde somit voll eingezahlt. Andere Gewinnrücklagen In der Hauptversammlung vom 30.08.2023 wurde beschlossen, aus dem Bilanzgewinn einen Betrag in Höhe von EUR 669.800 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 30.08.2023 wurde beschlossen, die ausgewiesenen anderen Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 669.800 dem Grundkapital als Kapitalerhöhung aus eigenen Mitteln zuzuführen. Bilanzgewinn Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag aus Vorjahren in Höhe von EUR 935.263,11 (Vorjahr EUR 1.868.364,45) enthalten. E. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Aufgliederung der Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften Die Zinserträge gliedern sich nach geographischen Märkten wie folgt:
In den "Zinserträgen" sind Zinsen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von EUR 30,11 (Vorjahr EUR 78,43) enthalten. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen In den "sonstigen betrieblichen Erträgen" sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 57 (Vorjahr TEUR 80) und Überzahlungen in Höhe von TEUR 69 (Vorjahr TEUR 94) sowie in den "Erträgen aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft" Erträge aus abgeschriebenen Forderungen in Höhe von TEUR 62 (Vorjahr TEUR 57) enthalten. Sonstige betriebliche Erträge In den "sonstigen betrieblichen Erträgen" sind wesentliche Beträge in folgendem Umfang enthalten:
Erträge aus Zuschreibung zu Forderungen In den "Erträgen aus Zuschreibung zu Forderungen" sind Erträge aus abgeschriebenen Forderungen von TEUR 62 (Vorjahr TEUR 57) und Erträge aus Versicherungsentschädigungen von TEUR 13 (Vorjahr TEUR 4) enthalten. Wir verweisen hier auf die Ausführungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. F. SONSTIGE ANGABEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt wurden 55 (Vorjahr 56) Mitarbeiter beschäftigt. Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2023: Herr Diplom-Wirtschaftsinformatiker (FH) Konstatin Volk, Geschäftsführer, ist am 15. Februar 2018 Mitglied des Aufsichtsrates geworden; am 14. September 2018 hat er den Vorsitz des Aufsichtsrates übernommen. Am 14. September 2018 wurden die Herren Prof. Dr. rer. pol. Gerrit Heinemann, Hochschullehrer der Hochschule Niederrhein, als stellvertretender Vorsitzender und Rechtsanwalt Dr. Ernst-Albrecht von Beauvais, Partner der Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, als Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt. In der Hauptversammlung vom 30.08.2023 wurde Herr Thomas Stratmann, Diplom-Volkswirt, Privatier, als Mitglied in den Aufsichtsrat bestellt. Herr Rechtsanwalt Dr. Ernst-Albrecht von Beauvais, Partner der Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, scheidet zum 30.08.2023 als Mitglieder des Aufsichtsrates aus. Vorstand Vorstand seit 11. Dezember 2006: Herr Günther Piff, (Vorsitzender), Kaufmann Vorstand seit dem 01. Januar 2017: Herr Manuel Scheffler (Vorstandsmitglied), Bankkaufmann. Mitgliedschaft des Vorstands in weiteren Aufsichtsräten Von den Herren Piff und Scheffler werden als gesetzliche Vertreter keine Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsratsgremien von großen Kapitalgesellschaften wahrgenommen. Vergütungen und Kredite an die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes betrugen für das Geschäftsjahr TEUR 947 (Vorjahr TEUR 863), die der Mitglieder des aktiven Aufsichtsrates TEUR 18 (Vorjahr TEUR 17) und der früheren Aufsichtsräte TEUR 4 (Vorjahr TEUR 4). Zum 31.12.2023 bestehen Forderungen gegenüber dem Vorstand in Höhe von EUR 314,97 (Vorjahr EUR 0,00) und Verbindlichkeiten gegenüber dem Vorstand in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 8.355,38). Bewertungseinheit gem. § 254 HGB Im Geschäftsjahr wurden derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps) zur Absicherung künftiger Zahlungsströme aus variabel verzinslichen (€STR und Euribor) Darlehen verwendet. Den Zinsswaps liegt ein Grundgeschäft mit vergleichbarem, gegenläufigem Risiko (Mikro-Hedge) zugrunde. Das mit der aus dem Grundgeschäft und den Sicherungsgeschäften gebildeten Bewertungseinheit nach § 254 HGB gesicherte Kreditvolumen beträgt zum Bilanzstichtag EUR 15.000.000,00. Die Regelungen zur Bildung einer Bewertungseinheit zur kompensatorischen Bewertung der Sicherungsbeziehung werden angewandt. Aufgrund der Betragsidentität und der Kongruenz der Laufzeiten, Zinssätze, Zinsanpassungs- bzw. Zins- und Tilgungstermine gleichen sich die gegenläufigen Wertänderungen bzw. Zahlungsströme während der Laufzeit von Grund- und Sicherungsgeschäft aus. Die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken beträgt EUR 538.744,64. Im Vorjahr betrug der Marktwert der Zinsswaps EUR 1.138.277,92. Abschlussprüferhonorar Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr beträgt TEUR 38 (Vorjahr 37), davon Honorar für die Abschlussprüfung TEUR 38 (Vorjahr TEUR 37) und für andere Leistungen TEUR 0 (Vorjahr TEUR 5). Konzernzugehörigkeit Die ADELTA.FINANZ AG ist ein Tochterunternehmen der ADELTA.COM AG Consulting Group, Düsseldorf. Die Muttergesellschaft ADELTA.COM AG Consulting Group, Düsseldorf, erstellt freiwillig einen Konzernabschluss. ErgebnisverwendungsvorschlagEs wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von 3.343.344,55 EUR in voller Höhe auf das neue Jahr vorzutragen. Nachtragsbericht Im laufenden Geschäftsjahr 2024 sind bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die eine nennenswerte Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage der ADELTA.FINANZ AG gehabt hätten.
Düsseldorf, den 22. März 2024 Vorstand Günther Piff Manuel Scheffler
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ADELTA.FINANZ AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ADELTA.FINANZ AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ADELTA.FINANZ AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist der Vorstand dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 16. Mai 2024 LEC
Treptow und Ossenbrügge
Treptow, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsAufsicht über die Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2023 die ihm rechtlich obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand unterrichtete uns regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte, die strategische Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage der ADELTA.FINANZ AG. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen wurden uns im Einzelnen erläutert. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens stimmte der Vorstand mit uns ab. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge haben wir auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich erörtert. Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt. Insgesamt fanden im Berichtsjahr die gesetzlich erforderlichen turnusgemäßen Sitzungen statt, an denen jeweils sämtliche Aufsichtsratsmitglieder teilnahmen. Daneben führte der Aufsichtsrat außerhalb von Sitzungen anlassbezogen Telefonkonferenzen durch. Gegenstand ausführlicher Beratungen waren außerdem die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023, die Überwachung seiner Unabhängigkeit gemäß den Vorgaben des HGB sowie der von ihm erbrachten zusätzlichen Leistungen. Der Aufsichtsrat hat sich zudem mit dem Rechnungslegungsprozess, dem Risikomanagement-system, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems sowie der Compliance der ADELTA.FINANZ AG auseinandergesetzt. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. In gesonderten Strategiegesprächen hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorstand die Perspektiven und die künftige Ausrichtung der einzelnen Geschäftsfelder erörtert und dem Aufsichtsrat darüber berichtet. Im Vorstand gab es im Berichtsjahr keine Veränderungen. Im Aufsichtsrat wurde Herr Thomas Stratmann im Berichtsjahr durch die Hauptversammlung zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Er ersetzt das bisherige Aufsichtsratsmitglied Herrn Rechtsanwalt Dr. Ernst-Albrecht von Beauvais, LL.M. (Berkeley), der der Gesellschaft aber weiterhin als Ersatzmitglied zur Verfügung steht. Weil der Aufsichtsrat der ADELTA.FINANZ AG aus drei Mitgliedern besteht, gibt es keine Aufsichtsratsausschüsse. Alle dem Aufsichtsrat obliegenden Entscheidungen werden deshalb im Aufsichtsratsplenum erörtert und getroffen. Jahresabschluss und Lagebericht 2023 Der Vorstand hat den Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht durch Vorstandsbeschluss aufgestellt und dem Aufsichtsrat gemäß § 170 Abs. 1 AktG vorgelegt. Der Aufsichtsrat befasste sich auf seiner Bilanzsitzung am 21.06.2024 unter Teilnahme des Abschlussprüfers sowie auf Wunsch des Aufsichtsrats auch der Mitglieder des Vorstands mit dem Jahresabschluss 2023 und dem dazugehörigen Lagebericht der ADELTA.FINANZ AG sowie mit dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands. Der Vorstand hat den Abschluss der ADELTA.FINANZ AG sowie das Risikomanagementsystem in der Bilanzsitzung erläutert. Die L E C Partner, Kleine Seilerstr. 1 in 20359 Hamburg hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für die ADELTA.FINANZ AG zum 31.12.2023 geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss samt Lagebericht der ADELTA.FINANZ AG wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Kreditwesengesetzes (KWG) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die genannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind vom Vorstand rechtzeitig an den Aufsichtsrat verteilt worden. Die Prüfungsberichte der L E C Partner lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats unter eingehender Diskussion mit dem Abschlussprüfer von L E C Partner, Herrn WP Arne Treptow, umfassend behandelt. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung sowie darüber, dass keine wesentlichen Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems vorliegen. Der Abschlussprüfer ging ferner auf Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung ein. Wir stimmen den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer eigenen Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss deshalb in der Bilanzsitzung durch Beschluss gebilligt, so dass dieser damit festgestellt ist. Abhängigkeitsbericht Seit der Gründung hält die ADELTA.COM AG Consulting Group, Düsseldorf, die Mehrheit der Aktien an der ADELTA.FINANZ AG, Düsseldorf. Der Vorstand der ADELTA.FINANZ AG ist deshalb gemäß § 312 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet, einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) zu erstellen. Dieser wurde für das Geschäftsjahr 2023 rechtzeitig erstellt und gemäß § 314 Abs. 1 Satz 1 AktG dem Aufsichtsrat vorgelegt. Die Schlusserklärung des Vorstandes im Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023 lautet wie folgt:
Der Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023 war ebenfalls Gegenstand der Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der entsprechende Prüfungsbericht hat dem Aufsichtsrat vorgelegen. Der Abschlussprüfer fasst das Ergebnis seiner Prüfung wie folgt zusammen:
Hamburg, den 15. März 2024 L E C Treptow und Ossenbrügge Partnerschaftsgesellschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Treptow, Wirtschaftsprüfer" Der Aufsichtsrat hat selbst den Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 314 Abs. 2 AktG geprüft. Der Aufsichtsrat bestätigt das Ergebnis des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat deshalb keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023. Gewinnverwendungsvorschlag an die HauptversammlungDer Vorstand hat vorgeschlagen,
a) entweder wie folgt zu verwenden:
b) oder - soweit im späteren Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns eine so hohe Gewinnthesaurierung aus Gründen kaufmännischer Vorsicht nicht erforderlich ist - wie folgt zu verwenden:
Diesen Vorschlag hat der Aufsichtsrat gemäß § 171 Abs. 1 AktG ebenfalls geprüft. Wir stimmen diesem Vorschlag zu. Weitere Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung Weiterhin beriet der Aufsichtsrat auf seiner Bilanzsitzung über die Beschlussvorschläge des Vorstands an die Hauptversammlung, sämtlichen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. Der Aufsichtsrat stimmt diesen Vorschlägen zu. Zudem beriet und beschloss der Aufsichtsrat über seinen Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ADELTA.FINANZ AG für deren Arbeit.
Düsseldorf, den 21. Juni 2024 Für den Aufsichtsrat gez. Konstantin Volk Gewinnverwendungsbeschluss 2023Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns Die Hauptversammlung hat am 15. August 2024 beschlossen, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 3.343.344,55 EUR eine Dividende von 35,00 EUR je Stückaktie, insgesamt 1.757.000,00 EUR, auszuschütten. Der nach Abzug des für die Ausschüttung benötigen Betrags verbleibende Restbetrag von 1.586.344,55 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Düsseldorf, im August 2024 Adelta.Finanz AG Der Vorstand Sonstige Bestandteile Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21. Juni 2024 festgestellt. |
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