Caracon
GmbH
Schlüsselfeld (vormals: Burghaslach)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
44.860,00 |
74.267,00 |
| I.
Sachanlagen |
44.860,00 |
74.267,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
619.103,59 |
1.056.945,28 |
| I.
Vorräte |
365.350,75 |
954.752,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
72.288,13 |
50.783,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
181.464,71 |
51.409,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
382,00 |
|
| Aktiva |
664.345,59 |
1.131.212,28 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
54.992,24 |
35.511,30 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
29.992,24 |
10.511,30 |
| davon
Gewinnvortrag |
10.511,30 |
-4.366,18 |
| B.
Rückstellungen |
39.882,65 |
36.499,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
569.470,70 |
1.059.201,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
519.670,70 |
921.201,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
49.800,00 |
138.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
500.500,00 |
687.500,00 |
| Passiva |
664.345,59 |
1.131.212,28 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Firma Caracon GmbH mit Sitz in Burghaslach wird
beim Registergericht Fürth mit der
Handelsregisternummer HRB 15214 geführt.
Der Jahresüberschuss wurde nach § 4 Abs. 1
(iVm § 5) EStG durch Betriebsvermögens-vergleich
unter Beachtung handels- und steuerrechtlicher
Buchführungsvorschriften nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung (§§
238 ff. HGB, §§140 ff. AO) und der Vorschriften
gem. § 264 HGB ermittelt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht
angepasst.
Nach den in § 267a HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
GmbH. Die größenabhängigen Erleichterungen
gem. § 288/289 HGB wurden in Anspruch genommen.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung (handels- und
steuerrechtliche Buchführungs-vorschriften).
- im Steuerbüro unter Einsatz der Software
DATEV
Abweichende Handelsbilanzen wurden nicht erstellt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses enthält
gegenüber der Gliederung nach HGB die folgenden
Besonderheiten:.
| • |
Die nach § 275 Abs. 2 HGB
bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens
vorgeschriebene Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde um die
Zwischenergebnispositionen Gesamtleistung und
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit erweitert
|
| • |
Die Bilanz wurde gem. § 268
Abs. 1 HGB unter der vollständigen /teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
|
Die Aufzeichnung der laufenden
Geschäftsvorfälle erfolgte durch im
Steuerbüro unter Einsatz der Software DATEV.
Abweichende Gliederung des Jahresabschlusses zum
Vorjahr wurde grundsätzlich nicht vorgenommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
durchweg an den ertragsteuerlichen Vorschriften
ausgerichtet. Es waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
| • |
Das immaterielle
Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßig-nutzungsbedingte Abschreibungen,
angesetzt
|
| • |
Das abnutzbare
Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßig-nutzungsbedingte Abschreibungen,
angesetzt
|
| • |
Bei der Bemessung der
Abschreibungssätze ist grundsätzlich die in
den amtlichen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung
festgesetzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt.
|
| • |
Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt stets,
sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen
führt.
|
| • |
Bei Zugängen beweglicher
Anlagegüter wurde die AfA zeitanteilig für
volle Monate berechnet.
|
| • |
Die geringwertigen
Wirtschaftsgüter i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG
(Anschaffungswert bis € 800,00 einschl.) wurden
im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
|
| • |
Die Forderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das
allgemeine Kreditrisiko in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen ist weiterhin durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
|
| • |
Saldoanerkenntnisse der
Außenstände wurden im Rahmen der
Erstellung des Jahresabschlusses nicht eingeholt.
|
| • |
Die Verbindlichkeiten sind
grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen, die übrigen
Rückstellungsbeträge nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
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| • |
Saldobestätigungen haben
vorgelegen.
|
| • |
Grundsätzliche
Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der
Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht
vorgenommen worden.
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II. Sonstige Angaben
Während des Geschäftsjahres wurde die
alleinige Geschäftsführung von Herrn Reinhard
Löhner wahrgenommen.
Es waren im Unternehmen durchschnittlich 1 Personen
beschäftigt (im Vorjahr gesamt 1).
Altdorf, den 09. Februar 2022
gez. Reinhard Löhner
sonstige Berichtsbestandteile
Altdorf, den 09.02.2022
gez. Reinhard Löhner
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.02.2022 festgestellt.
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