Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 20358
Vorher
pro integration GmbH
Eingetragen
25.8.2015
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenUnternehmensberatungTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
Unternehmensberatung und Vermittlung von Kraftfahrzeugen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Caracon GmbH

Schlüsselfeld (vormals: Burghaslach)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 44.860,00 74.267,00
I. Sachanlagen 44.860,00 74.267,00
B. Umlaufvermögen 619.103,59 1.056.945,28
I. Vorräte 365.350,75 954.752,99
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 72.288,13 50.783,21
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 181.464,71 51.409,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 382,00  
Aktiva 664.345,59 1.131.212,28

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 54.992,24 35.511,30
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 29.992,24 10.511,30
davon Gewinnvortrag 10.511,30 -4.366,18
B. Rückstellungen 39.882,65 36.499,63
C. Verbindlichkeiten 569.470,70 1.059.201,35
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 519.670,70 921.201,35
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 49.800,00 138.000,00
davon gegenüber Gesellschaftern 500.500,00 687.500,00
Passiva 664.345,59 1.131.212,28

Anhang



I. Allgemeine Angaben


Die Firma Caracon GmbH mit Sitz in Burghaslach wird beim Registergericht Fürth mit der Handelsregisternummer HRB 15214 geführt.

Der Jahresüberschuss wurde nach § 4 Abs. 1 (iVm § 5) EStG durch Betriebsvermögens-vergleich unter Beachtung handels- und steuerrechtlicher Buchführungsvorschriften nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (§§ 238 ff. HGB, §§140 ff. AO) und der Vorschriften gem. § 264 HGB ermittelt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Nach den in § 267a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine GmbH. Die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288/289 HGB wurden in Anspruch genommen.

Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (handels- und steuerrechtliche Buchführungs-vorschriften).

- im Steuerbüro unter Einsatz der Software DATEV
 
Abweichende Handelsbilanzen wurden nicht erstellt.

Die Gliederung des Jahresabschlusses enthält gegenüber der Gliederung nach HGB die folgenden Besonderheiten:.

Die nach § 275 Abs. 2 HGB bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens vorgeschriebene Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde um die Zwischenergebnispositionen Gesamtleistung und Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erweitert

Die Bilanz wurde gem. § 268 Abs. 1 HGB unter der vollständigen /teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.



Die Aufzeichnung der laufenden Geschäftsvorfälle erfolgte durch im Steuerbüro unter Einsatz der Software DATEV.

Abweichende Gliederung des Jahresabschlusses zum Vorjahr wurde grundsätzlich nicht vorgenommen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden durchweg an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Es waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Das immaterielle Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßig-nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt

Das abnutzbare Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßig-nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt

Bei der Bemessung der Abschreibungssätze ist grundsätzlich die in den amtlichen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung festgesetzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt stets, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt.

Bei Zugängen beweglicher Anlagegüter wurde die AfA zeitanteilig für volle Monate berechnet.

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG (Anschaffungswert bis € 800,00 einschl.) wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist weiterhin durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Saldoanerkenntnisse der Außenstände wurden im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses nicht eingeholt.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen, die übrigen Rückstellungsbeträge nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Saldobestätigungen haben vorgelegen.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht vorgenommen worden.



II. Sonstige Angaben


Während des Geschäftsjahres wurde die alleinige Geschäftsführung von Herrn Reinhard Löhner wahrgenommen.

Es waren im Unternehmen durchschnittlich 1 Personen beschäftigt (im Vorjahr gesamt 1).

Altdorf, den 09. Februar 2022

gez. Reinhard Löhner

sonstige Berichtsbestandteile


Altdorf, den 09.02.2022
gez. Reinhard Löhner


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.02.2022 festgestellt.

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