Stammdaten

Register
Amtsgericht Pinneberg HRB 1426 EL
Eingetragen
10.7.2006
Branche
Energetische Verwertung von AbfällenSonstige Verwertung von AbfällenSammlung gefährlicher Abfälle
Gegenstand
Das Wertstoffrecycling sowie die Entsorgung von Abfällen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kristin Heitmann
seit 10.7.2006
Geschäftsführer
Ole Heitmann
seit 10.7.2006
Geschäftsführer

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Jan Heitmann GmbH

Elmshorn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

Inhaltsverzeichnis

I. Grundlagen des Unternehmens

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2. Geschäftsverlauf und Lage

a) Ertragslage

b) Vermögenslage

c) Finanzlage

3. Finanzielle Leistungsindikatoren

4. Gesamtaussage

III. Zweigniederlassungsbericht

IV. Prognosebericht

V. Chancen- und Risikobericht

I. Grundlagen des Unternehmens

Die Jan Heitmann GmbH ist ein familiengeführtes Unternehmen der Entsorgungsbranche.

Im Mittelpunkt der Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2023 standen Entsorgungsdienstleistungen gegenüber Gewerbe- und Privatkunden. Daneben werden branchennahe Dienstleistungen (Miettoiletten) und Handel (Beton und Recyclingbaustoffe) im Baugewerbe angeboten.

Der Geschäftsbereich der Jan Heitmann GmbH ist der eines Abfallwirtschaftsbetriebes. Der Betrieb ist organisatorisch in die Bereiche Betriebshöfe Elmshorn und Büttel, Fuhrpark, Werkstatt und Verwaltung gegliedert.

Der Hauptsitz der Jan Heitmann GmbH ist in Elmshorn. Die Jan Heitmann GmbH hat zum Abschlussstichtag eine unselbständige Niederlassung in Büttel.

Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der einzigen Gesellschafterin, der Heitmann Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Überblick Markt, Branche, Konjunktur

Wir befinden uns gesamtwirtschaftlich in einer weiterhin ungewöhnlichen Situation. Viele Unternehmen kämpfen mit steigendem Kostendruck und einem nach wie vor eklatanten Fachkräftemangel. Davon ist auch die Jan Heitmann GmbH nicht verschont geblieben. Nach unserer Einschätzung haben sich die Lieferengpässe jedoch weitgehend aufgelöst. Die Verschlechterung des Geschäftsklimas in Deutschland führt zu deutlich pessimistischeren Erwartungen, eine Einschätzung, die wir nur bedingt teilen.

Im Einzelnen:

Entsorgungsbranche: Hinzugekommen ist die kurz vor dem Jahresende wirksam werdende erste Stufe der LKW-Mauterhöhungen (die zweite folgt Mitte 2024) und die Einbeziehung thermisch behandelter Abfälle fossilen Ursprungs in den sogenannten Zertifikate-Handel, gemäß den Bestimmungen des Bundesimmissionshandelsgesetzes (BEHG) zum 01.01.2024. Beides führt zum Teil zu sehr deutlichen Preisanhebungen. Die weiteren Auswirkungen bleiben abzuwarten.

Gewerbeabfall: Der Ukraine-Krieg, die Energiekosten und der damit einhergehende Anstieg der Inflation haben den Konsum in Deutschland weiter negativ beeinflusst. Dieser Abwärtstrend schlug sich auch in dem Aufkommen an Gewerbeabfall nieder. Selbst nach Abflachen der Inflationskurve zeigte sich keine signifikante Erhöhung des Abfallaufkommens. Die für uns bedeutende "Entsorgungssicherheit" war jederzeit gegeben. Das niedrige Abfallaufkommen führte zu stabilen Entsorgungspreisen. Auf der Annahmeseite konnten die Preise weiter angehoben werden, was zu einer deutlichen Verbesserung der Marge führte.

Positiv könnte sich für die Jan Heitmann GmbH eine Novellierung der Gewerbeabfallverordnung auswirken. Geplant sind u. a. - Verbesserung der Informationen bei gewerblichen Abfallbesitzern, - Beseitigung von "Unschärfen" im Gesetzestext und - eine deutliche Verbesserung im Vollzug. Ein Referentenentwurf soll Anfang 2024 vorliegen, das Verfahren soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden.

Boden- und Bauschuttaufbereitung: Diese Sparte führte in der Vergangenheit das Dasein eines ungeliebten Stiefkindes. Das soll sich nach dem Willen der Bundesregierung nun ändern. Die Ersatzbaustoffverordnung soll dazu beitragen, aus Bauabfällen nun "Produkte" zu machen und so den Sekundärrohstoffen weiteren Aufwind zu verschaffen.

Altpapier: Der Altpapiermarkt hat sich gegenüber dem Jahr 2022 auf niedrigem Niveau weiter beruhigt. Dem geringen Altpapieraufkommen standen ein Anstieg der Exporte und "eine zumindest teilweise verbesserte Abnahme aus der heimischen Industrie" (euwid 12.2023) entgegen und stabilisierten so die Preise Schrott/Altmetall: Befand sich der deutsche Stahlschrottmarkt zu Beginn des Jahres 2023 noch im Aufwind war damit spätestens im zweiten Quartal 2023 Schluss. "Wenn nicht investiert und gebaut wird, kann auch kein Schrott anfallen" fasste ein Gesprächspartner das vor allem die Baubranche belastende Konjunkturtief zusammen." (euwid 43.2023). Es ist derzeit keine Marktbelebung in Sicht.

Altkunststoffe: Die sinkende Nachfrage nach Altkunststoffen setzte sich auch im Jahre 2023 weiter fort. "Die Nachfrage erhole sich einfach nicht, und die Neuware bleibe weiterhin zu günstig" (euwid 45.2023). Die Preise haben gegenüber dem Vorjahr nochmals nachgegeben. Ein Wiedererstarken des Marktes ist weiterhin nicht absehbar.

NawaRo (nachwachsende Rohstoffe): Nach dem Sommer 2023 war das Material sehr trocken und damit sehr leicht. Vereinbarte Tonnagen bedeuteten somit höhere Transportkosten. Danach war die Witterung zu feucht, der holzige Teil war schwieriger abzusieben, das führte zu höheren Aufbereitungskosten. Große Preisschwankungen blieben aus.

Altholz: "Während für die Verbrenner in erster Linie die rückläufigen Strompreise und noch hohen Lagerbestände als Faktoren für sinkende Preise genannt werden, ist es bei der stofflichen Verwertung die nach einem guten ersten Quartal schwächere Auftragslage im zweiten Quartal." (euwid 19.2023). Hier gelten im Grunde die gleichen Voraussetzungen wie beim Stahlschrott: Wird nicht investiert, nicht gebaut und nicht konsumiert, fällt auch kein Altholz an.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Seit 2017 gilt die neue Gewerbeabfallverordnung, welche die Gewerbeabfallverordnung von 2002 ersetzt. Diese gilt für die Bewirtschaftung, insbesondere die Erfassung, die Vorbehandlung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Sie gilt für Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen.

Seit Inkrafttreten der Gewerbeabfallverordnung sind Erzeuger und Besitzer von Abfällen verpflichtet ihren Abfall getrennt zu halten; soweit dieses technisch oder wirtschaftlich zumutbar ist, müssen die Abfälle einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden. Die direkte Anlieferung in eine Verbrennungsanlage ist nicht zulässig.

Durch die Gewerbeabfallverordnung sind die technischen Mindestanforderungen an Vorbehandlungsanlagen eindeutig vorgeschrieben, diese werden durch die vorhandenen Maschinen- und Anlagenkomponenten vollumfänglich erfüllt.

Außerdem ist seit dem 01.01.2019 eine Sortierquote von 85% vorgegeben, auch diese Maßgabe wird erfüllt.

Am 01.08.2023 ist die neu geschaffene Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft getreten. Diese regelt nun die Verwertung von "Boden und Bauschutt". Ziel ist eine bundeseinheitliche Regelung in Bezug auf den Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen. Dabei kommt der sogenannten "Güteüberwachung" ein besonderes Gewicht zu. Diese besteht aus drei Komponenten: Eignungsnachweis, werkseigener Produktionskontrolle und Fremdüberwachung.

2. Geschäftsverlauf und Lage

Mit ihrer langjährigen Erfahrung als Entsorgungsfachbetrieb ist die Jan Heitmann GmbH vorwiegend in dem Kreis Pinneberg und den angrenzenden westlichen Stadtbezirken von Hamburg sowie im Kreis Steinburg und im südlichen Kreis Dithmarschen tätig.

Die oben skizzierten gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen haben auch die Jan Heitmann GmbH getroffen. Es wurde darauf mit einer weiteren Anhebung der Preise reagiert. Dem verringerten Mengenaufkommen steht jedoch ein gleichgebliebener Entsorgungspreis entgegen. Das dadurch verbesserte Rohergebnis reicht aus, um den Kostenanstieg zu decken, so dass die Gesellschaft das Jahr 2023 wieder ein positives Ergebnis ausweist.

a) Ertragslage

Ergebnisquellen Geschäftsjahr Vorjahr Veränderung
T€ T€ T€ %
Gesamtleistung 14.469 14.291 178 1,2
Betriebsergebnis 155 -90 245
Finanzergebnis -98 -91 -7
Jahresergebnis 31 -208 239

b) Vermögenslage

wesentliche Bilanzposten Geschäftsjahr Vorjahr Veränderung
Aktiva T€ T€ T€ %
Anlagevermögen 5.446 4.759 686 14,4
kurzfristige Vermögenswerte 2.769 2.832 -63 -2,2
liquide Mittel 277 312 -35 -11,2
Passiva
Eigenkapital 1.204 1.204 0 0,0
kurzfristige Verbindlichkeiten 2.669 2.601 68 2,6
langfristige Verbindlichkeiten 4.656 4,130 526 12,7
Bilanzsumme 8.529 7.935 594 7,5

c) Finanzlage

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Jahresüberschuss zuzüglich Abschreibungen) beträgt im Berichtsjahr T€ 1.495 (Vj. T€ 1.390). Mit den Zahlungsmittelzuflüssen aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie aus den Kreditlinien können die notwendigen Investitionen finanziert und Zahlungen an Kapitalgeber bedient werden.

d) Investitionen

Im Geschäftsjahr sind Investitionen ins Anlagevermögen in Höhe von € 2,16 Mio erfolgt. Die Investitionen betrafen im Wesentlichen eine PV-Anlage, neue LKW's und Container. Der Großteil der Investitionen ist durch Aufnahme neuer Bankverbindlichkeiten erfolgt.

3. Finanzielle Leistungsindikatoren

Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf:

- Umsatzentwicklung,

- Rohgewinn und Betriebsergebnis

- sowie die Branchenentwicklung.

4. Gesamtaussage

Unsere Vermögens-, Finanzlage schätzen wir als zufriedenstellend ein. Die Ertragslage unterliegt nicht zuletzt aufgrund äußerer Einflüsse zum Teil erheblichen Schwankungen. Hier gilt es durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.

Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch liquide Mittel und kurzfristige Vermögenswerte gedeckt.

III. Zweigniederlassungsbericht

Unser Unternehmen verfügt neben dem Hauptsitz in Elmshorn unverändert über eine inländische Niederlassung in Büttel.

Insgesamt beschäftigen wir in dieser Niederlassung 14 Mitarbeiter (Vj. 13).

IV. Prognosebericht

Das Unternehmen wird in der bestehenden Struktur weitergeführt. Wir erwarten keine Veränderungen.

Die Finanzierungen für im Geschäftsjahr 2024 geplante Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen sind gesichert und erfolgen durch Kreditinstitute.

Wir erwarten eine verhalten positive Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Geschäftsjahr 2024. Aufgrund der weiterzugebenden Kosten erwarten wir eine Umsatzsteigerung bei einem gleichbleibenden Ergebnis. Dazu sollen die Photovoltaik-Anlage und der vermehrte Einsatz elektroangetriebener Maschinen einen Beitrag zur Kostensenkung leisten. Darüber hinaus bleibt die Umsatzentwicklung bei gleichbleibendem oder gar sinkendem Gewerbeabfallaufkommen die Herausforderung der nahen Zukunft.

V. Chancen- und Risikobericht

Risiken aus operativer Tätigkeit

Ein wesentliches Risiko ist die "Entsorgungssicherheit". Damit ist das Folgende gemeint: Die angelieferten Gewerbeabfälle werden sortiert und dabei ihrer werthaltigen Stoffe beraubt. Übrig bleiben die sogenannten Sortierreste, die der Verbrennung zugeführt werden. Diese müssen zügig den Hof verlassen, da der Lagerplatz begrenzt ist und die Lagermengen behördlich limitiert sind.

In Folge des geringeren Gewerbeabfallaufkommens wird den Verbrennungsanlagen weniger Material angeboten, derzeit stellt der Abfluss des Materials also kein Problem dar.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken bestehen insbesondere, wenn sich die Entsorgungspreise deutlich erhöhen und/oder die Preise für Recyclingmaterial weiter abfallen. Diese Liquiditätsrisiken werden derzeit als gering eingestuft, hätten beim Eintreten jedoch Auswirkungen auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Jan Heitmann GmbH. Um das operative Geschäft unterjährig finanzieren zu können bestehen ausreichende Vereinbarungen zum Kontokorrent.

Politische Risiken / Marktrisiken

Unkalkulierbare Risiken können auch von außen in den Markt getragen werden. Hierzu würde insbesondere eine plötzliche Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland oder den Auslandsmärkten zählen.

Nicht erst seit Ausbruch der SARS-Cov-2 (Coronavirus) Pandemie wird deutlich, wie globale Ereignisse bis auf den regionalen Markt in Holstein durchschlagen. Zu Beginn des Jahres 2022 kamen die Folgen des Krieges in der Ukraine als neues, unkalkulierbares Risiko hinzu. Die Auswirkungen von Lieferverzögerungen oder dem Abreißen von Lieferketten machen sich auch in unserem Unternehmen bemerkbar.

Im Laufe desselben Jahres beschloss die EZB erste Zinserhöhungen zur Herabsenkung des Inflationsrisikos. In der Folge verteuerten sich die Kredite für Haus- und Grunderwerb.

Dieses gepaart mit fehlenden und/oder verteuerten Materialien ließ den privaten Haus- und Wohnungsmarkt nahezu zum Erliegen kommen.

Auf dem Energiesektor besteht keine Abhängigkeit vom Gas, wohl aber von Strom und Diesel. Die Risiken für das eigene Unternehmen werden laufend beurteilt und Maßnahmen ergriffen (z. B. Fertigstellung einer PV-Anlage in 2023).

Marktrisiken unserer Kunden werden aufgrund der gewachsenen und zum Teil langjährigen Kundenbeziehungen in intensiven Kundengesprächen und eigene Beobachtungen eingeschätzt und bewertet. Aufgrund der hohen Kundendiversifizierung ist das Risiko jedoch als gering einzustufen.

Rechtliche Risiken

Alle erkennbaren Risiken werden laufend abgewogen und sind in diesen Bericht bzw. in die Unternehmensplanung eingeflossen. Die Geschäftsführung schätzt die Risiken als überschaubar ein und geht derzeit davon aus, dass sie keinen nennenswerten negativen Einfluss auf die Entwicklung der Gesellschaft haben werden.

Chancen

Die Jan Heitmann GmbH zeichnet sich durch eine starke Diversifizierung aus. Im Kundenbereich gibt es keine Abhängigkeiten und einen gesunden Branchenmix.

Die behördliche Genehmigung sieht eine breite Palette von Stoffen vor, die in unserem Betrieb angenommen, behandelt und entsorgt werden dürfen. Somit ist im Gegensatz zu reinen Spezialentsorgern (z.B. Schrotthändlern) auch im Bereich der sogenannten Stoffströme eine Risikostreuung gegeben.

Haben wir an dieser Stelle im vergangenen Jahr auf die neuen Absatzmärkte für die aufbereiteten Bau- und Abbruchabfälle der Jan Heitmann GmbH hingewiesen, so erhält diese Aussicht mit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung weiteren Auftrieb. Die Klimaschutzstrategie zielt zukünftig verstärkt auf die Verwendung von Recyclingbaustoffen ab. Dieser Einsatz von Sekundärbaustoffen auch bei nicht-öffentlichen Bauvorhaben würde helfen, natürliche Rohstoffressourcen zu schonen und Deponiekapazitäten zu verringern.

Die laufende politische und gesellschaftliche Diskussion zum Thema zeigt, dass sich hier in naher Zukunft neue Märkte auftun.

Einschätzung

Insgesamt unterliegen Umfang und Gefährdungspotential der Risiken nach Einschätzung der Geschäftsführung stetigen Veränderungen. Die zukünftigen Perspektiven für die Entwicklung des Unternehmens sind aus Sicht der Geschäftsführung jedoch mit dem Bau der eigenen Vorbehandlungs- und der Errichtung einer PV-Anlage weiterhin als "gut" zu bewerten. Aus diesem Grunde wird aktuell das Konzept der sogenannten Bauschuttaufbereitungsanlage neu überdacht. Somit ist nach Einschätzung der Geschäftsführung für die kommenden Geschäftsjahre mit einer positiven Unternehmensentwicklung zu rechnen. Bestandsgefährdende Risiken sind aktuell nicht ersichtlich.

 

Elmshorn, den 30. März 2024

gez. Kristin Bey

gez. Ole Heitmann

Handelsrecht

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 5.445.747,98 4.759.759,58
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 14.207,50 20.924,50
II. Sachanlagen 5.387.550,18 4.686.364,05
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 89.514,00 103.742,00
2. technische Anlagen und Maschinen 2.169.081,00 3.027.239,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.580.966,00 1.521.221,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 547.989,18 34.162,05
III. Finanzanlagen 43.990,30 52.471,03
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 31.490,30 39.971,03
2. Beteiligungen 12.500,00 12.500,00
B. Umlaufvermögen 3.046.108,55 3.143.637,27
I. Vorräte 251.852,82 287.942,46
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.517.235,37 2.543.969,06
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.391.200,15 1.345.854,55
2. sonstige Vermögensgegenstände 1.126.035,22 1.198.114,51
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 277.020,36 311.725,75
C. Rechnungsabgrenzungsposten 37.279,67 31.387,45
Aktiva 8.529.136,20 7.934.784,30

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.204.144,18 1.204.144,18
I. Gezeichnetes Kapital 52.000,00 52.000,00
II. Kapitalrücklage 550.000,00 550.000,00
III. Gewinnvortrag 602.144,18 602.144,18
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
B. Rückstellungen 1.059.263,55 1.238.372,67
C. Verbindlichkeiten 6.265.728,47 5.492.267,45
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.026.734,83 4.427.268,38
2. sonstige Verbindlichkeiten 1.238.993,64 1.064.999,07
Passiva 8.529.136,20 7.934.784,30

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 10.768.660,53 10.475.542,01
2. Personalaufwand 5.069.048,00 4.742.813,89
a) Löhne und Gehälter 4.094.078,08 3.828.756,73
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 974.969,92 914.057,16
davon für Altersversorgung 34.860,37 51.444,44
3. Abschreibungen 1.464.176,79 1.597.715,85
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.464.176,79 1.597.715,85
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 4.049.973,12 4.202.578,69
5. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 136,69 6,75
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 34.343,77 29.399,04
davon aus verbundenen Unternehmen 29.915,94 27.969,58
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 157.524,98 146.973,00
8. Ergebnis nach Steuern 62.418,10 -185.133,63
9. sonstige Steuern 31.292,00 23.164,00
10. Erträge aus Verlustübernahme 208.297,63
11. aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne 31.126,10
12. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Jan Heitmann GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Elmshorn
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Pinneberg
Register-Nr.: 1426

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung basiert auf den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung des Unternehmens aufgestellt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen unter Zugrundelegung von betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen unter Zugrundelegung von betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und bei entsprechendem Werteverzehr degressiv vorgenommen.

Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungskosten innerhalb der Grenzen des § 6 Abs. 2 EStG lagen, wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetz.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Das Niederstwertprinzip sowie der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wurden beachtet.

Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Neben erforderlichen Einzelwertberichtigungen berücksichtigt eine Pauschalwertberichtigung von 1 % das latente Ausfallrisiko.

Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Innerhalb des Postens Eigenkapital wurde das gezeichnete Kapital mit dem Nennwert bewertet.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Vermögensgegenstände zur Deckung von Pensionsrückstellungen wurden saldiert. Die Pensionsrückstellungen betragen EUR 839.178,97.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittzinssatzes beläuft sich auf EUR 10.314,00.

Gemäß § 253 Abs. 6 HBG unterliegt dieser Betrag einer Ausschüttungssperre.

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde mit dem Teilwert ermittelt. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt:

• durchschnittlicher Marktzins von 1,83% der vergangenen zehn Jahre, der von der Deutschen Bundesbank bekannt gemacht wurde

• keine Lohn- und Gehaltssteigerungen

• Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G"

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Bewertet wurden die Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

Die Darstellung und die Entwicklung des Anlagevermögens ergeben sich aus der Anlage (Anlagenspiegel). Die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich ebenfalls aus der Anlage.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von € 19.700,00 (Vorjahr €0,00) enthalten.

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden EUR
Erfüllungsbetrag der Schulden 1.390.997,00
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte 551.818,03

Der Saldo wurde als passiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen.

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt TEUR 1.302,7 (Vorjahr: TEUR 930,9).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt TEUR 2.514,2 (Vorjahr: TEUR 2.298,3).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 2.448,8 (Vorjahr: TEUR 2.263,1).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die durch Pfandrechte oder Fremdgrundschulden und Bürgschaften gesichert sind, beträgt TEUR 5.026,7.

Weiterhin sind Verbindlichkeiten mit branchenüblichen Eigentumsvorbehalten besichert.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen bestehen in Höhe von EUR 25.703,00.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:

Arbeitnehmergruppen Geschäftsjahr Vorjahr
Gewerbliche Arbeitnehmer 82 82
Gewerbliche Auszubildende 7 8
Kaufmännische Arbeitnehmer 20 18
Kaufmännische Auszubildende 2 2

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführerin Kristin Bey, Horst Groß- u. Außenhandelskauffrau
Geschäftsführer Ole Heitmann, Elmshorn Städtereinigermeister

Die Geschäftsführer sind jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.

Die Angaben gemäß § 285 Nr. 9a und b HGB werden gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen (Schutzklausel).

Mutterunternehmen ist die Heitmann Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Elmshorn. Diese ist von der Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit.

Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB

Auf die Angaben zum Anteilsbesitz wird gemäß §286 Abs. 3 HGB verzichtet.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Elmshorn, den 30. März 2024

gez. Kristin Bey

gez. Ole Heitmann

Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 53.081,48 6.132,50 0,00
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 53.081,48 6.132,50 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 143.942,05 0,00 0,00
2. technische Anlagen und Maschinen 6.351.777,32 11.921,60 0,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.911.051,49 799.758,21 410.496,36
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 34.162,05 1.342.345,61 0,00
Summe Sachanlagen 13.440.932,91 2.154.025,42 410.496,36
III. Finanzanlagen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 39.971,03 0,00 8.480,73
2. Beteiligungen 12.500,00 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 52.471,03 0,00 8.480,73
Summe Anlagevermögen 13.546.485,42 2.160.157,92 418.977,09
Umbuchungen
EUR
Anschaffungs-, Herstellungskosten 31.12.2023
EUR
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 59.213,98
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 59.213,98
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 143.942,05
2. technische Anlagen und Maschinen 0,00 6.363.698,92
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 828.518,48 8.128.831,82
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau -828.518,48 547.989,18
Summe Sachanlagen 0,00 15.184.461,97
III. Finanzanlagen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 31.490,30
2. Beteiligungen 0,00 12.500,00
Summe Finanzanlagen 0,00 43.990,30
Summe Anlagevermögen 0,00 15.287.666,25
kumulierte Abschreibung 01.01.2023
EUR
Abschreibung Geschäftsjahr
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
kumulierte Abschreibung 31.12.2023
EUR
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 32.156,98 12.849,50 0,00 0,00 45.006,48
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 32.156,98 12.849,50 0,00 0,00 45.006,48
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 40.200,05 14.228,00 0,00 0,00 54.428,05
2. technische Anlagen und Maschinen 3.324.538,32 870.079,60 0,00 0,00 4.194.617,92
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.389.830,49 567.019,69 408.984,36 0,00 5.547.865,82
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Sachanlagen 8.754.568,86 1.451.327,29 408.984,36 0,00 9.796.911,79
III. Finanzanlagen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 8.786.725,84 1.464.176,79 408.984,36 0,00 9.841.918,27
Zuschreibung Geschäftsjahr
EUR
Buchwert Geschäftsjahr 31.12.2023
EUR
Buchwert Vorjahr 31.12.2022
EUR
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 14.207,50 20.924,50
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 14.207,50 20.924,50
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 89.514,00 103.742,00
2. technische Anlagen und Maschinen 0,00 2.169.081,00 3.027.239,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 2.580.966,00 1.521.221,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 547.989,18 34.162,05
Summe Sachanlagen 0,00 5.387.550,18 4.686.364,05
III. Finanzanlagen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 31.490,30 39.971,03
2. Beteiligungen 0,00 12.500,00 12.500,00
Summe Finanzanlagen 0,00 43.990,30 52.471,03
Summe Anlagevermögen 0,00 5.445.747,98 4.759.759,58

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir am 17. Mai 2024 dem als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Jahresabschluss der Jan Heitmann GmbH, Elmshorn, zum 31. Dezember 2023 und dem als Anlage 4 beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt, der von uns an dieser Stelle wiedergegeben wird:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Jan Heitmann GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Jan Heitmann GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Jan Heitmann GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

Vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und dem IDW Prüfungsstandard für weniger komplexe Einheiten: Prüfungsurteil, Berichterstattung und Archivierung (IDW PS KMU 7 (09.2022)).

 

Peine, 17. Mai 2024

PHC GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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