Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Thewalt seit 13.1.2026 | Geschäftsführer |
Ilka Mülller seit 14.1.2025 | Geschäftsführer |
Klaus Friedrich seit 19.7.2024 | Geschäftsführer |
Carlos Müller seit 19.7.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Evangelischer Verein für Innere Mission in Nassau, altrechtlicher Verein dem durch Herzoglich-Nassauische Verordnung vom 30.10.1852 die Rechte einer juristischen Person verliehen wurden | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EVIM gGmbHWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die EVIM Gemeinnützige Altenhilfe GmbH ist unter der Nummer HRB 21868 beim Amtsgericht Wiesbaden eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in der Auguste-Viktoria-Straße 16 in 65185 Wiesbaden. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetz-buches (HGB) und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Auf die Anwendung des Wahlrechtes gem. § 8 Pflegebuchführungsverordnung wurde verzichtet. Die Gesellschaft erfüllt die Merkmale einer großen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Aufgrund von Besonderheiten der Altenhilfe wurde das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung allerdings um den Davon-Vermerk "davon aus der Auflösung der Sonderposten:" zu den "Sonstigen betrieblichen Erträgen" erweitert. Ferner wurde die Gewinn- und Verlustrechnung um den Posten "Negative Einlagenzinsen auf Bankguthaben" ergänzt. Gemäß Beschluss vom 16. März 2023 unterstützt der Verwaltungsrat des Evangelischen Vereins für Innere Mission in Nassau die vom Vorstand fortgeschriebene Holding-Struktur und empfiehlt die notwendige Satzungsüberarbeitung zur Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung. Demnach soll die EVIM Bildung gemeinnützige GmbH und EVIM Gemeinnützige Behindertenhilfe, Wiesbaden, mit Wirkung zum 1. Januar 2024 nach den §§ 2 ff. UmwG auf die EVIM Gemeinnützige Altenhilfe GmbH verschmolzen werden, welche fortan als EVIM gGmbH firmieren soll. Des Weiteren soll mit Eintragung der Verschmelzungen in das Handelsregister der Bereich Jugendhilfe des Vereins im Wege der Einbringung mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2024 auf die EVIM gGmbH übertragen werden. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Die nachfolgend angegebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden. Zur besseren Darstellung werden die in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung anzugebenden "Davon-Vermerke" teilweise in den Anhang aufgenommen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer und ggf. außerplanmäßig abgeschrieben. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear und über Nutzungsdauern von 3 bis 9 Jahren vorgenommen. Im Jahr des Zuganges erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Im Jahr des Zuganges erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Die planmäßigen Abschreibungen werden über die folgenden Nutzungsdauern vorgenommen:
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 (netto) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und in der Entwicklung des Anlagevermögens im Anschaffungsjahr jeweils als Zugang und im Folgejahr als Abgang ausgewiesen. Die Finanzanlagen werden zu ihren Anschaffungskosten angesetzt und bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden beim Anlagevermögen bis zu den (fortgeführten) Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauernde Wert-minderung nicht mehr bestehen. Die Vorräte sind zu ihren Anschaffungskosten ermittelt und zu den Einstandspreisen und Durchschnittspreisen oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Als Verbrauchsfolge wird unterstellt, dass die zuerst beschafften Güter auch zuerst verbraucht werden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert bzw. mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifel-haften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Dem allgemeinen Kredit-, Zins- und Ausfallrisiko bei den Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 % auf die einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen gebildet. Sie werden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungs-betrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 HGB mit einem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst. Die Abzinsung der Jubiläumsrückstellung erfolgt mit einem von der Deutschen Bundesbank ermittelten pauschalen Zinssatz von 1,74 % p.a. Die Erfolgswirkung aus der Änderung des Abzinsungssatzes wird im Personalaufwand ausgewiesen. Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert. Die Verwahrgelder der Bewohner werden als Treuhandvermögen bzw. Treuhandverbindlichkeiten unter der Bilanz ausgewiesen. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Aktivseite A. Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen. B. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben bis auf Forderungen aus geleisteten Kautionen in Höhe von T€ 6 (Vorjahr: T€ 6) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Kautionsforderungen werden unter den Sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die Sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 338 (Vorjahr: T€ 418) bestehen im Wesentlichen aus debitorischen Kreditoren. 2. Passivseite A. Eigenkapital Die Gesellschaft ist mit einem gezeichneten Kapital von T€ 200 ausgestattet. Alleiniger Gesellschafter ist der Evangelischer Verein für Innere Mission in Nassau, Wiesbaden. Die Bilanz wurde unter Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Bilanzgewinn/-verlust entwickelte sich wie folgt:
B. Sonstige Rückstellungen Es wurden sonstige Rückstellungen gebildet für:
C. Verbindlichkeiten
Sämtliche in der Bilanz angegeben Verbindlichkeiten sind unbesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betreffen wie im Vorjahr Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die im Inland erzielten Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereich wie folgt:
Die sonstigen Umsatzerlöse enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 123 (Vorjahr: T€ 6). Des Weiteren enthalten die Betriebskostenzuschüsse Erträge aus § 150 Abs. 2 SGB XI zum Ausgleich SARS-CoV-2 bedingter Aufwendungen (Rettungsschirm) in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 1.797) sowie für die Beschaffung von PoC-Antigentests und die Durchführung der PoC-Antigen-Testungen in den Pflegeeinrichtungen von T€ 206 (Vorjahr: T€ 1.778). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 102 (Vorjahr: T€ 50), die im Berichtsjahr im Wesentlichen aus nachträglichen Rückvergütungen bzw. Gutschriften resultieren. Ferner Lohn- und Gehaltserstattungen in Höhe von T€ 3.034 (Vorjahr: T€ 2.700), die im Geschäftsjahr im Wesentlichen Erstattungen für die generalistische Pflegeausbildung enthalten, Erträge aus Spenden in Höhe von T€ 215 (Vorjahr: T€ 146) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 50 (Vorjahr: T€ 336). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten mit T€ 6.128 (Vorjahr: T€ 5.967) Mietaufwendungen und Nebenkosten für die angemieteten Liegenschaften sowie mit T€ 2.494 (Vorjahr: T€ 2.112) aus Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen durch den Gesellschafter Evangelischer Verein für Innere Mission in Nassau. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 307 (Vorjahr: T€ 22) enthalten, die mit T€ 236 Nachforderungen aus Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen der Jahre 2020-2022 sowie aus nachträglichen Belastungen und Vergütungen resultieren. V. Sonstige Angaben 1. Angaben zu den Organmitglieder und den Organbezügen Mitglied der Geschäftsführung war bzw. ist:
Bezüglich der Angaben der Gesamtbezüge der Geschäftsführung macht die Gesellschaft von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. 2. Durchschnittliche Zahl der im Jahr 2023 beschäftigten Arbeitnehmer Die Zahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer (ohne Auszubildende und Geschäftsführer) betrug 1.130. Von den beschäftigten Arbeitnehmern entfielen auf Vollzeitkräfte 480 und auf Teilzeitkräfte 650. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind: Zum 31. Dezember 2023 werden die sonstigen finanziellen Verpflichtungen mit T€ 45.704 bewertet. Diese betreffen mit T€ 45.675 Verpflichtungen aus langfristigen Mietverträgen und Nebenkosten gegenüber dem Gesellschafter. Im Jahr 2023 sind hierfür insgesamt Mietaufwendungen in Höhe von T€ 6.128 angefallen. Der Zweck der Verträge ist die Finanzierung und Beschaffung von betriebsnotwendigen Anlagevermögen. Risiken könnten durch den Abschluss teurerer Anschlussverträge zu höheren Mieten nach dem Auslaufen dieser Verträge entstehen. Vorteile sind hauptsächlich in der Kapitalbindung bei der Beschaffung des betriebsnotwendigen Anlagevermögens zu sehen. 4. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten nach § 251 HGB. 5. Honorar des Abschlussprüfers Das für das Geschäftsjahr 2023 vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar in Höhe von T€ 40 (inkl. USt) schlüsselt sich auf in das Honorar für die Abschlussprüfungsleistungen mit T€ 33 (inkl. USt), andere Bestätigungsleistungen mit T€ 3 (inkl. USt) sowie Steuerberatungsleistungen mit T€ 4 (inkl. USt). 6. Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen Im Berichtsjahr gab es keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind und zu nicht marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind. 7. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. 8. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von € 1.677.831,81 auf neue Rechnung vorzutragen.
Wiesbaden, den 24. Mai 2024 EVIM Gemeinnützige Altenhilfe GmbH gez. Frank Kadereit Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 5. Juni 2024. Entwicklung des Anlagevermögens
Lagebericht Berichtszeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.20231. Allgemeine Grundlagen 1.1 Geschäftsmodell Die EVIM Gemeinnützige Altenhilfe GmbH (im Folgenden kurz "EVIM Altenhilfe" genannt) wurde am 26.02.2005 gegründet. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 21868 beim Amtsgericht Wiesbaden eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in der Auguste-Viktoria-Straße 16 in 65185 Wiesbaden. Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens im Geiste des Evangeliums als Werk der christlichen Nächstenliebe. Die Gesellschaft dient der Pflege und Betreuung von alten und kranken Menschen ohne Rücksicht auf deren Staats- und Religionszugehörigkeit, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz sowie der vor- und nachstationären Behandlung, Pflegebetreuung, Beratung und Rehabilitation hilfebedürftiger Menschen. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch das Errichten, Erhalten und Betreiben von Einrichtungen der Altenhilfe und des betreuten Wohnens sowie von Wohnstiften und durch sonstige stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfsangebote. Die Gesellschaft ist Mitglied bei der Diakonie Hessen - Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V. Alleiniger Gesellschafter ist der Evangelische Verein für Innere Mission in Nassau (EVIM). Das Gesellschaftskapital beträgt T€ 200. Die Gesellschaft ist wesentlicher Bestandteil der EVIM-Gruppe, deren alleiniger Gesellschafter der Evangelische Verein für Innere Mission in Nassau ist. Die Planung, die Steuerung und die Kontrolle der Gesellschaft sind sehr eng mit dem Gesellschafter verknüpft. Die Immobilien, die wesentliche Geschäftsgrundlage der Gesellschaft sind, stehen fast ausnahmslos im Eigentum des Gesellschafters. Insoweit ist eine ausschließlich auf die Gesellschaft bezogene Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nur eingeschränkt aussagefähig. Gemäß Beschluss vom 16. März 2023 unterstützt der Verwaltungsrat des Evangelischen Vereins für Innere Mission in Nassau die vom Vorstand fortgeschriebene Holding-Struktur und empfiehlt die notwendige Satzungsüberarbeitung zur Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung. Demnach soll die EVIM Bildung gemeinnützige GmbH und EVIM Gemeinnützige Behindertenhilfe, Wiesbaden, mit Wirkung zum 1. Januar 2024 nach den §§ 2 ff. UmwG auf die EVIM Gemeinnützige Altenhilfe GmbH verschmolzen werden, welche fortan als EVIM gGmbH firmieren soll. Des Weiteren soll mit Eintragung der Verschmelzungen in das Handelsregister der Bereich Jugendhilfe des Vereins im Wege der Einbringung mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2024 auf die EVIM gGmbH übertragen werden. 1.2 Ziele und Strategien Die EVIM Altenhilfe vertritt in der Pflege und Betreuung das Konzept einer ganzheitlichen, aktivierenden Pflege der uns anvertrauten Menschen. Die Bewohner werden in den eigenen Fähigkeiten so unterstützt, dass sie ihr Leben so weit wie möglich selbstbestimmt und eigenverantwortlich führen können. Das Ziel ist, dass sich die Bewohner wohlfühlen, auch wenn gesundheitliche Probleme die eigenen Fähigkeiten einschränken. Weitere Schwerpunkte bilden dabei die Sicherstellung und kontinuierlichen Weiterentwicklungen der hohen fachlichen Standards, um dauerhaft die herausragende Stellung zu erhalten und weiter ausbauen zu können. Dazu widmet sich die EVIM Altenhilfe auch der Entwicklung alternativer Pflege- und Betreuungsmodelle, die den längeren Verbleib in der eigenen Häuslichkeit fördern und unterstützen. 1.3 Steuerungssystem Zu den finanziellen Leistungsindikatoren zählen die Umsatzerlöse, der durchschnittlicher Erlös pro Platz, die Gesamtleistungen abzgl. des Personalaufwands sowie das Jahresergebnis. Als nicht finanzielle Leistungsindikatoren sind der Auslastungsgrad der Belegung, die Anzahl der Pflegetage und der Pflegegrad sowie die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter zu nennen. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und pflegepolitische Entwicklungen Die Inflation betrug im Jahr 2023 5,9 %, im Jahr 2022 6,9 %. Insgesamt bedeutet dies eine moderate Verlangsamung. Dennoch erreichte sie zusammen mit dem Jahr 2022 ein Rekordniveau in der Geschichte Deutschlands seit 1946. Diese Entwicklung hatte erhebliche Auswirkungen auf die Ertragslage der Altenhilfe in Deutschland, da Pflegeentgelte nur einmal jährlich und frühestens nach 12 Monaten neu verhandelt werden können. Die starre Regelung in Verbindung mit der hohen Inflation führte zu zahlreichen Insolvenzen von Trägern der Altenhilfe in Deutschland, sowohl private als auch gemeinnützige Träger waren betroffen waren. Insbesondere die fehlende, aber notwendige Verbesserung der Personalausstattung durch eine Erhöhung der Stellenschlüssel führte zu einer weiteren Zunahme der Arbeitsunfähigkeitsquote bei den Pflegemitarbeitern und Pflegemitarbeiterinnen im Jahr 2023. Seit 2013 hat sich die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage verdoppelt, was unmittelbar zu einer weiterer Arbeitsverdichtung und einer geringeren Rentabilität der stationären Pflege geführt hat. Es ist im Wirkungsgebiet der EVIM Altenhilfe, Rheinland-Pfalz und Hessen, nicht abzusehen, wann die eigentlich für 2023 vorgesehene Personalmehrung in Höhe von circa 12 % umgesetzt wird. Weiterhin gelten die Prognosen des Bundesministeriums der Gesundheit (BMG), wonach die Zahl der Pflegebedürftigen in der sozialen Pflegeversicherung bis 2050 auf 6,1 Mio. Menschen ansteigen wird. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei weiterhin auf der Versorgung von Bewohnern mit demenziellen Erkrankungen haben. 2.2 Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis Die wirtschaftliche Situation der EVIM Altenhilfe war im Geschäftsjahr 2023 durch folgende Einflüsse gekennzeichnet:
Im Geschäftsjahr 2023 wurde bei Umsatzerlösen von T€ 64.552 (Vorjahr: T€ 63.746) ein Jahresfehlbetrag von T€ 1.678 (Vorjahr: T€ +517) erreicht. Im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 sind wir im Prognosebericht von einem negativen Ergebnis in einer Bandbreite von ca. 1,5 bis 2,0 Mio. ausgegangen. 2.3 Lage der EVIM Gemeinnützige Altenhilfe GmbH 2.3.1 Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 haben sich die Umsatzerlöse um T€ 806 auf T€ 64.552 erhöht. Der Anstieg ist größtenteils auf die Erträge aus vollstationärer Pflege T€ 57.450 (Vorjahr: T€ 54.391), sowie den Erträgen aus der Palliativpflege T€ 3.248 (Vorjahr: T€ 2.739) zurückzuführen, dem rückläufige Betriebskostenzuschüsse T€ 1.002 (Vorjahr: T€ 4.108) entgegenstehen. Hauptursache für die Veränderungen bei den Betriebskostenzuschüssen ist der per 30.06.2022 ausgelaufene Pflege-Rettungsschirm. Nachfolgende Kennzahlen zur vollstationären Pflege:
Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich um T€ 190 auf T€ 3.588 erhöht. Im Wesentlichen stehen den höheren Erstattungen von Lohn- und Gehaltszahlungen in Höhe von T€ 334 sowie Erträgen aus Spenden in Höhe von T€ 69 Reduzierungen von Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von T€ 286 entgegen. Die Gesamtleistungen, die aus Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen bestehen, betrugen im Berichtsjahr T€ 68.140 (Vorjahr: T€ 67.144). Die Materialaufwendungen haben sich im Vergleich zu den Gesamtleistungen um T€ 786 auf T€ 15.490 erhöht, so dass die Rohertragsmarge auf 77,3% (Vorjahr: 78,1%) gesunken ist. Die Materialaufwendungen setzen sich aus Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe T€ 4.278 (Vorjahr: T€ 4.782) sowie aus Aufwendungen für bezogene Leistungen T€ 11.212 (Vorjahr: T€ 9.921) zusammen. Der Anstieg bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen ist erneut vor allem auf den gestiegenen Einsatz von Fremdpersonal in der Pflege zurückzuführen. Die Personalaufwendungen haben sich im Geschäftsjahr 2023 von T€ 38.589 im Vorjahr auf T€ 39.285 erhöht. Ursächlich für den Anstieg waren die Erhöhung der Anzahl der besetzten Pflegepersonalstellen sowie die Tarifsteigerung zum 01. März 2023 gemäß AVR.HN um 1,7%. Im Jahresdurchschnitt waren im Geschäftsjahr 2023 1.131 (Vorjahr: 1.103) Mitarbeiter/-innen beschäftigt, davon 481 (Vorjahr: 456) Vollzeitkräfte und 650 (Vorjahr: 647) Teilzeitkräfte. Die Personalaufwendungen bezogen auf die Gesamtleistungen betrugen im Berichtsjahr 57,7% (Vorjahr: 57,5%). Die Gesamtleistung abzgl. Personalaufwand hat sich infolge der oben genannten Veränderungen von T€ 28.555 im Vorjahr auf T€ 28.855 leicht verbessert. Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen haben sich infolge der unveränderten Geschäftstätigkeit gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um T€ 1.805 auf T€ 14.416 erhöht. Größere Veränderungen gab es bei der Ausbildungsumlage (T€ +351), den Instandhaltungsaufwendungen (T€ +201), den zentralen Dienstleistungen (T€ +381) und den periodenfremden Aufwendungen (T€ +284). Die periodenfremden Aufwendungen enthalten mit T€ 236 Nachforderungen aus Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen der Jahre 2020-2022. Wesentliche sonstige Betriebs-aufwendungen sind wie im Vorjahr mit T€ 6.128 (Vorjahr: T€ 5.967) die Mietaufwendungen einschließlich Nebenkosten für die im Wesentlichen von EVIM angemieteten Immobilien und Liegenschaften, mit T€ 2.494 (Vorjahr: T€ 2.112) von EVIM bezogenen zentralen Dienstleistungen. Das Ergebnis hat sich infolge der oben genannten Veränderungen gegenüber dem Vorjahr um T€ 2.194 verschlechtert und führt zu einem Jahresfehlbetrag von T€ 1.678. 2.3.2 Finanzlage Die Gesellschaft verfügt zum Abschlussstichtag über liquide Mittel in Höhe von T€ 6.381 (Vorjahr: T€ 6.334). Dass die liquiden Mittel noch unbeeinflusst vom negativen Betriebsergebnis sind, liegt in erster Linie an der Reduzierung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Erhöhung der Verbindlichkeiten. Da die Gesellschaft zudem auf die finanzielle Unterstützung durch EVIM zurückgreifen kann, war die Zahlungsfähigkeit im Berichtsjahr uneingeschränkt gegeben. 2.3.3 Vermögenslage Das in der Gesellschaft gebundene Vermögen betrug zum 31. Dezember 2023 T€ 10.341 (Vorjahr: T€ 11.008) und setzt sich wie folgt zusammen:
Das Anlagevermögen hat sich um T€ 109 auf T€ 2.044 reduziert. Den Abschreibungen des Geschäftsjahres in Höhe von T€ 687 stehen Zugänge in Höhe von T€ 579 gegenüber. Das langfristig gebundene Anlagevermögen wird im Berichtsjahr durch das Eigenkapital vollständig gedeckt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind im Bereich des Medizinischen Bedarfes mit T€ 38 (Vorjahr: T€ 152), insbesondere durch den Abbau von Corona-Bedarf, nochmals deutlich um T€ 114 zurückgegangen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich stichtagsbezogen auf T€ 1.481 (Vorjahr: T€ 1.890) reduziert. Im Berichtsjahr wurden Wertberichtigungen in Höhe von T€ 275 (Vorjahr: T€ 261) vorgenommen. Darüber hinaus erfolgten Abschreibungen auf Forderungen in Höhe von T€ 66 (Vorjahr: T€ 131). Die sonstigen Vermögensgegenstände haben sich gegenüber dem Vorjahr insbesondere durch den Abbau von erhaltenen Anzahlungen und debitorischen Kreditoren reduziert. Die Mittelherkunft des Vermögens resultiert aus folgenden Quellen:
Die Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital in Höhe von T€ 5.377 (Vorjahr: T€ 7.055). Der Reduzierung der Eigenkapitalquote ist auf den Jahresfehlbetrag des Berichtsjahres zurückzuführen. Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 111 auf T€ 1.787 erhöht und betreffen mit T€ 1.743 (Vorjahr: T€ 1.587) größtenteils Personalrückstellungen. Die wesentliche Rückstellung bildet hierbei die Rückstellung für ausstehenden Urlaub in Höhe von T€ 853 (Vorjahr: T€ 818). Die Verbindlichkeiten haben sich infolge der fast unveränderten Geschäftstätigkeit stichtagsbezogen erhöht. 2.3.4 Gesamtaussage Die Marktsituation der EVIM Altenhilfe hat sich im letzten Jahr analog der Veränderung in der gesamten Altenpflege in Deutschland verschlechtert. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Inflation und des zunehmenden Pflegepersonalmangel im Jahr 2023 haben sich stark negativ auf die EVIM Altenhilfe ausgewirkt. Die fehlenden Investitionseinnahmen, die hohe Inflation und die stark gestiegenen Personalkosten konnten nicht vollständig über das Heimentgelt ausgeglichen werden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich der Geschäftsverlauf im Jahr 2023 bei schwierigsten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtert hat. 3. Chancen- und Risikobericht 3.1 Risikomanagementsystem Als Gesundheitsunternehmen ist die EVIM Altenhilfe unterschiedlichsten Risiken ausgesetzt. Im Allgemeinen werden diese möglichen Risiken mit Chancen abgewogen und die Unternehmens-steuerung danach ausgerichtet. Nicht alle Risiken lassen sich ausschließen bzw. vorhersehen. Durch die Implementierung und ständige Erweiterung von Risikomanagementsystemen werden bekannte Risiken nach Eintrittsmöglichkeit und Auswirkung klassifiziert. Es erfolgen Bewertungen und Analysen hinsichtlich sinnvoller Maßnahmen. Die Geschäfts-führung wird monatlich durch das zentralisierte Controlling über die Leistungs- und Kostenentwicklung umfassend in Kenntnis gesetzt. 3.2 Gesamtwirtschaftliche Chancen und Risiken Aufgrund der von EVIM zum 1. März 2024 umgesetzten Erhöhung der Tarifentgelte entstehen der Altenhilfe zwar höhere Personalkosten, gleichzeitig ist die EVIM Altenhilfe nun im Jahr 2024 bei den Gehältern konkurrenzfähig zum TVÖD und den anderen Trägern, die diesen Tarif anwenden. Daher prognostiziert die Geschäftsführung, dass der Anteil der Fremdkosten für Pflegepersonal nicht weiter steigen, sondern tendenziell geringer ausfallen wird. Gleichzeitig besteht die Hoffnung, dass wieder mehr eigenes Personal beschäftigt werden kann. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Integration des Reinigungspersonals der EVIM Dienstleistung in die EVIM Altenhilfe zum 1. Januar 2024. Das Jahr 2024 wird aufgrund der Refinanzierungsproblematik ein Übergansjahr. Ab 2025 ist mit einer Beruhigung zu rechnen. 3.3 Branchenspezifische Chancen und Risiken Innerhalb nur eines Jahres sind die Träger der stationären und ambulanten Pflege aufgrund der Inflation und bewusster politischer Entscheidungen in eine allgemein schwierige wirtschaftliche Lage geraten. Die Chancen in diesem Markt sind auf nahezu Null gesunken, während die Risiken bestandsgefährdend gestiegen sind. Über 700 Insolvenzen innerhalb des Jahres 2023 zeugen davon. Die schon vorher bestehende geringe Verweildauer von Pflegekräften in ihrem Beruf und die belastenden Arbeitszeiten führen zu einem weiterhin negativen Image, dazu kommt die sich immer mehr abzeichnende Konkurrenzsituation am allgemeinen Arbeitsmarkt um Mitarbeiter und Auszubildende. Derzeit entsteht bundesweit der Eindruck, dass die schwierige Situation in der Altenpflege in der Politik doch nicht angekommen ist: Die Umsetzung der 2. Stufe Mehrpersonalisierung nach Rothgang wird eben nicht flächendeckend zum 01.07.2023 umgesetzt und die Kostenträger sind nur sehr zögerlich bereit, die Kosten der Tarifpflicht angemessen zu finanzieren. Einrichtungsspezifische Chancen und Risiken Die zukünftige Geschäftsentwicklung ist insgesamt mit deutlich höheren Risiken behaftet als in den Vorjahren. Die interne Steuerung des Unternehmens ist im Jahr 2024 auf die Erreichung des Planergebnisses 2024 ausgerichtet
Diese Fragen werfen einen deutlichen Schatten auf die Prognostizierbarkeit der geschäftlichen Entwicklung der EVIM Altenhilfe. Dabei wird das größte Problem in der Zukunft sein, genügend Personal in den Einrichtungen vorhalten zu können oder aber die Platzzahl in den Einrichtungen so zu reduzieren, dass das eigene Personal reicht und zugleich der Investitionsausfall getragen werden kann. Andererseits zeichnet sich die EVIM Altenhilfe dadurch aus, dass bis auf den Standort Westerburg alle großen Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen sind, die Platzzahlen der Häuser gut belegt sind und nicht erst wieder groß aufgebaut werden müssen. Für den Standort Westerburg befinden wir uns in der er Antragsphase für eine umfangreiche Modernisierung der Einrichtung, nachdem ein Neubau wegen fehlender Refinanzierungsmöglichkeit der stark gestiegenen Kosten nicht mehr möglich ist. 3.4 Gesamtbeurteilung der Chancen und Risiken Nach Überprüfung der Chancen- und Risikolage kommen wir zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts zu dem Ergebnis, dass keine bestandsgefährdenden Risiken vorliegen. 4. Prognosebericht Für das Jahr 2024 erwarten wir aufgrund eines voraussichtlich gleichbleibenden Auslastungsgrades im Vergleich zu 2023 sowie stark steigender Pflegesätze durch Entgeltverhandlungen Umsatzerlöse und eine Gesamtleistung, die deutlich höher ausfallen werden als im Vorjahr. Die Aufwandsseite wird maßgeblich durch die Personalaufwendungen bestimmt. Die EVIM Altenhilfe hat gemäß einer Vereinbarung zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit die Tariferhöhung aus dem AVR.HN um durchschnittlich 17% zum 01. März 2024 umgesetzt. Die durch diese Tariferhöhung entstehende hohe Steigerung der Personalkosten wird innerhalb des Beantragungszeitraums vollständig übernommen. Dennoch wird dies trotzdem zu einer wirtschaftlich schwierigen Lage für das Kalenderjahr 2024 führen, da einige Einrichtungen die Entgelte erst im weiteren Verlauf des Jahres erhöhen können. Somit wird die Refinanzierung der Tariferhöhung bis in das Jahr 2025 hineinreichen. In diesem Jahr werden für alle Einrichtungen individuelle Entgelterhöhungen durchgeführt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 sollen die EVIM Behindertenhilfe und die EVIM Bildung auf die Gesellschaft verschmolzen werden. Des weiteren wird mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2024 der Geschäftsbereich Jugendhilfe vom Gesellschafter auf die EVIM Altenhilfe übertragen, die zukünftig ihre Geschäftstätigkeit unter der Firma EVIM gGmbH fortführen soll. Innerhalb der EVIM gGmbH wird die Altenhilfe als eigenständiger Geschäftsbereich fortgeführt. Für den Geschäftsbereich Altenhilfe in der EVIM gGmbH erwartet die Geschäftsführung einen Jahresfehlbetrag von T€ 700. Für die Gesellschaft ist jedoch aufgrund der geplanten Umstrukturierungen eine deutliche Verbesserung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erwarten. 5. Risikobericht über die Verwendungen von Finanzinstrumenten Den Risiken aus Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie den Risiken aus Zahlungsstromschwankungen, den die Gesellschaft ausgesetzt ist, soll durch entsprechende Maßnahmen entgegengewirkt werden. Das grundsätzlich bestehende Ausfallrisiko bei den Leistungsforderungen und das Liquiditäts-risiko werden durch ein zentrales Finanzmanagement der EVIM-Gruppe begrenzt. Dem Ausfallrisiko bei den Leistungsforderungen soll durch feste Abläufe und ein striktes Forderungs-management begegnet werden, um ein unplanmäßiges Anwachsen von Forderungsbeständen zu vermeiden. Bei auftretenden Ausfallrisiken werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Das Ausfallrisiko bei den liquiden Mitteln wird aufgrund der Bonität der Geschäftsbanken als gering eingestuft. Durch die Corona-Krise haben sich im Jahr 2020 bis dato keine besonderen Ausfallrisiken ergeben, wobei die Auswirkungen zurzeit noch nicht verlässlich eingeschätzt werden können. Dem Liquiditätsrisiko wird ansonsten durch ein striktes Cash Management entgegengewirkt.
Wiesbaden, den 24. Mai 2024 EVIM Gemeinnützige Altenhilfe GmbH gez. Frank Kadereit BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die EVIM Gemeinnützige Altenhilfe GmbH, Wiesbaden Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EVIM Gemeinnützige Altenhilfe GmbH, Wiesbaden - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 24. Mai 2024 Mazars
GmbH & Co. KG
gez. Georg Alten, Wirtschaftsprüfer gez. Alexander Ems, Wirtschaftsprüfer |
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