Profi
Dental GmbH
Wuppertal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.890,00 |
4.624,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.889,00 |
4.623,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.740,33 |
13.480,67 |
| I.
Vorräte |
2.030,00 |
2.260,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.698,45 |
11.176,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11,88 |
44,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
135,30 |
128,25 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
28.731,53 |
18.507,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
43.497,16 |
36.740,04 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
43.507,12 |
52.594,29 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
10.224,41 |
-9.087,17 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
28.731,53 |
18.507,12 |
| B.
Rückstellungen |
1.528,90 |
1.370,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
41.968,26 |
35.370,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
43.497,16 |
36.740,04 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend nach den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Das angeschaffte Anlagevermögen wurde mit seinen
Anschaffungskosten vermindert um die über die
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände verteilten
Abschreibungen bewertet.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten
bzw. dem niedrigeren Teilwert bewertet.
Forderungen wurden mit dem Nennwert unter Beachtung
des Niederstwertprinzips bewertet.
Die Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nennwert bewertet.
Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Der Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände beinhalten
ausschließlich solche mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten beinhalten ausschließlich
solche mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Hierin
enthalten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe
von € 1.236,00 (Vorjahr: € 1.478,19) und
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von €
1.163,54 (Vorjahr: € 491,30).
IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
V.
Sonstige Pflichtangaben
Zum 31. Dezember 2011 bestanden neben den in der
Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen oder
Haftungsverhältnisse.
Angaben zu Organen (§ 285 Nr. 10 HGB)
Angabe der Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans:
Herr Ulrich Geißler, Coesfeld
Von der Erleichterungsvorschrift des § 286 Abs.
4 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Wuppertal, den 18. April 2012
gez. Ulrich Geißler
Geschäftsführer
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