Stammdaten

Register
Amtsgericht Amberg HRB 2734
Eingetragen
22.2.2000
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
die Ausführung und Planung sämtlicher Elektroinstallationen sowie die Planung und Fertigung von Schaltschränken im gesamten Bereich der Elektrotechnik und der Handel mit dem dazugehörigen Material und Geräten.

Historie

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Management

NameRolle
Christian Jobst
seit 12.4.2018
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

HEW Elektro GmbH

Wackersdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
II. Sachanlagen   2529,57    
III. Finanzanlagen        
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   18741,44    
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   298,58    
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   2640,73    
C. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Aktiva   24210,32    

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25564,59    
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   12673,33    
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   777,15    
B. Rückstellungen        
C. Verbindlichkeiten   10541,91    
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   24210,32    

Anhang

Anwendung des Handelsgesetzbuches

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.

Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlich zulässigen Höchstsätze degressiv oder linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten aktiviert, bzw. einem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Pensionsrückstellungen basieren auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen und ergänzende

Angaben zu Bilanz und GuV

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in Anlage 3 dargestellt, aus der sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben.

Anlage 3 ist Bestandteil dieses Anhangs.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern.

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung

der Geschäfte unverändert bei

Herrn Christian Jobst

Gewinnvortrag

Jahresüberschuss

Gewinnausschüttung

Gewinnvortrag auf neue Rechnung

Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Wackersdorf, den 31.12.2010

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.12.2010

Nachrichten & Medien

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Aktuelle Insolvenzverfahren

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