Herbert
Weber GmbH
Saarbrücken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.994,94 |
4.379,44 |
| I.
Sachanlagen |
23.228,00 |
3.612,50 |
| II.
Finanzanlagen |
766,94 |
766,94 |
| B.
Umlaufvermögen |
87.078,75 |
107.673,22 |
| I.
Vorräte |
51.957,00 |
46.034,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.017,13 |
50.650,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.104,62 |
10.988,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.840,53 |
890,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
112.914,22 |
112.942,67 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.496,86 |
18.541,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
7.023,54 |
7.477,46 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.955,81 |
453,92 |
| B.
Rückstellungen |
17.286,67 |
50.827,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
70.130,69 |
43.574,62 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
70.130,69 |
43.574,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
112.914,22 |
112.942,67 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Herbert Weber GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Bilanz ist nach dem Gliederungsschema des §
266 HGB erstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Es kamen die Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze des Handelsgesetzbuchs zur
Anwendung.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Entwicklung des Anlagenvermögens zeigt sich
in dem beigefügten Anlagenspiegel.
Das
Finanzanlagevermögen ist grundsätzlich zu
Anschaffungskosten bewertet. Wertmindernde Umstände,
die eine außerplanmäßige Abschreibung
notwendig machen, wurden berücksichtigt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und
Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Für
ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen Euro 50.413,67.
Auf Grund der geänderten Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich zum 01.
Januar 2010 ein Zuführungsbetrag von Euro 10.180,00,
der gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB bis spätestens
31.12.2024 zu mindestens einem Fünftzehntel je
Geschäftsjahr der Pensionsrückstellung
zuzuführen ist. Im Geschäftsjahr wird ein
Teilbetrag von Euro 1.178,67 zugeführt.
Die nicht in der Bilanz ausgewiesenen
Rückstellungen für Pensionen betragen zum
Bilanzstichtag Euro 9.001,33 .
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
5,15
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Richttafel 2005G
|
|
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
50.413,67
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
40.491,00
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
40.491,00
|
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gewinn- und Verlustrechnung
Im außerordentlichen Ergebnis werden die
Aufwendungenund Erträge aus der Erstanwendung des
BilMoG gem. Art. 67 Abs. 7 EGHGB ausgewiesen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt Euro 6.955,81.
Auf neue Rechnung wird ein Verlust von Euro 67,73
vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Inge Weber
Bernd Weber
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 50.607,27 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 29.367,01 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.02.2012 festgestellt.
|