Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 8503
Eingetragen
24.3.2016
Branche
Großhandel mit Fisch und FischerzeugnissenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenGroßhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln a. n. g.
Gegenstand
Der Import, Export und Verkauf von Gastronomiebedarf aller Art, insbesondere Lebensmitteln aller Art, für eigene und fremde Rechnung sowie die Vermittlung von solchen Geschäften.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Umbro Dr. Rosati
seit 24.3.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Effeltrich
22.500 €
90.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Italissima Food GmbH

Bamberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 608,00 771,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 607,00 770,00
B. Umlaufvermögen 499.889,07 541.063,80
I. Vorräte 15.761,69 8.057,60
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 469.704,63 518.440,85
davon gegen Gesellschafter 206.126,25 158.314,25
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.422,75 14.565,35
Aktiva 500.497,07 541.834,80

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 211.062,02 122.983,65
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 186.062,02 97.983,65
davon Gewinnvortrag 97.983,65 110.351,46
B. Rückstellungen 24.675,08 7.694,65
C. Verbindlichkeiten 264.759,97 411.156,50
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 264.759,97 411.156,50
Passiva 500.497,07 541.834,80

Anhang 2023

A. Allgemeine Angaben

1. Die Gesellschaft wurde am 11.03.2016 durch Bargründung errichtet und ist seit dem 24.03.2016 im Handelsregister des Amtsgerichtes Bamberg unter HRB 8503 eingetragen. Sie firmiert unter Italissima Food GmbH, Sitz ist Bamberg.

2. Die GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB.

3. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.

4. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher bis auf Sondererläuterungen nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH's.

5. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren  ( § 275 Abs. 2 HGB ) gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs. 1 HGB wurde eingehalten.

6. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden 2023 beibehalten.(§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB, § 265 Abs. 1 HGB ).

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger B uchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG ):

Aktivseite

1. Von der Aktivierung vonselbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Entsprechend der steuerlichen Regelung ist bei Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateieingabe und - verarbeitung aufgrund des immer kürzer werdenden Entwicklungszyklus von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von grundsätzlich einem Jahr auszugehen.

2. Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Bei Computerhardware einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte wird die Nutzungsdauer in Abhängigkeit vom Lebenszyklus dieser Gegenstände auf ein Jahr reduziert.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird der Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen.

Dieser Sammelposten wird dann über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.

Wird von dem Wahlrecht der Bildung eines jahrgangsbezogenem Sammelposten kein Gebrauch gemacht, können abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände zwischen 250 Euro und 800 Euro als sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden.

3. Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung nach § 5 Abs.6 EStG i.V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit ihrem niedrigeren Teilwert bilanziert.

4. Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

5. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB ) wird beachtet.

6. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.

7. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

Passivseite

1. Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen.

Rückstellungen für latente Steuer berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 28,43 %.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden.

2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge nach diesem Tag darstellen, werden im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

I. Bilanz

Aktiva

1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der Bilanz zu entnehmen. Die Abschreibungen des Berichtsjahres belaufen sich auf 163,00 Euro und die Abschreibungen des Vorjahres auf 163,00 Euro.

2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 469.704,63 Euro und im Vorjahr in Höhe von 518.440,85 Euro.

3. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern und deren nahestehenden Personen, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 206.126,25 Euro und im Vorjahr in Höhe von 158.314,25 Euro.

4. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

5. Ausleihungen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen  bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

6. Die Sonstigen Vermögensgegenstände umfassen im wesentlichen, Forderung aus Gewerbesteuerüberzahlung von 2.656,00 Euro ( Vj. 3.803,00 Euro ) und Körperschaftsteuerrückforderung von 3.097,00 Euro ( Vj. 3.097,00 Euro ).

Passiva

1. Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital ( Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und Bilanzgewinn ) in Höhe von 211.062,02 Euro und im Vorjahr ein Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und Bilanzgewinn ) in Höhe von 122.983,65 Euro aus.

2. Die Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen Steuerrückstellung in Höhe von 20.175,08 Euro ( Vj. 4.694,65 Euro ) und Rückstellungen für Abschluss u. Prüfung in Höhe von 4.500,00 Euro ( Vj. 3.000,00 Euro ).

Alle Rückstellungen sind von kurzfristiger Natur.

3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 264.759,97 Euro und im Vorjahr in Höhe von 411.156,50 Euro.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und deren nahestehenden Personen, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

5.   Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

D. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht bekannt.

3. Der Geschäftsführung gehören in 2023 folgende Personen an:
Herr Dr. Umbro Rosati

4. Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 206.126,25 Euro und im Vorjahr in Höhe von 158.314,25 Euro.

E. Unterzeichnung der Geschäftsführer

Bamberg, den 12.10.2024

( Dr. Umbro Rosati ) 
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.10.2024 festgestellt.

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