Italissima
Food GmbH
Bamberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
608,00 |
771,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
607,00 |
770,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
499.889,07 |
541.063,80 |
| I.
Vorräte |
15.761,69 |
8.057,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
469.704,63 |
518.440,85 |
| davon
gegen Gesellschafter |
206.126,25 |
158.314,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.422,75 |
14.565,35 |
| Aktiva |
500.497,07 |
541.834,80 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
211.062,02 |
122.983,65 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
186.062,02 |
97.983,65 |
| davon
Gewinnvortrag |
97.983,65 |
110.351,46 |
| B.
Rückstellungen |
24.675,08 |
7.694,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
264.759,97 |
411.156,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
264.759,97 |
411.156,50 |
| Passiva |
500.497,07 |
541.834,80 |
Anhang 2023
A. Allgemeine Angaben
1. Die
Gesellschaft wurde am
11.03.2016 durch
Bargründung errichtet und ist seit dem
24.03.2016 im
Handelsregister des
Amtsgerichtes Bamberg unter
HRB 8503 eingetragen. Sie
firmiert unter
Italissima Food GmbH,
Sitz ist
Bamberg.
2. Die
GmbH ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 2 HGB.
3. Im
Interesse einer besseren
Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den
gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der
Bilanz oder im
Anhang anzubringenden
Vermerke insgesamt im
Anhang aufgeführt. Die
Vermerke zu den
Verbindlichkeiten sind ebenfalls im
Anhang aufgenommen.
4. Von den
größenabhängigen Erleichterungen bei
den
Angaben im
Anhang nach § 288 HGB für
kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.
Der
Anhang entspricht
daher bis auf
Sondererläuterungen nur den
gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine
GmbH's.
5. Die
Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren ( § 275 Abs. 2 HGB
) gegliedert. Das
Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach
§ 265 Abs. 1 HGB wurde eingehalten.
6. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden werden
2023 beibehalten.(§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2
HGB, § 265 Abs. 1 HGB ).
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im
Rahmen der
handelsrechtlichen Grundsätze
ordnungsmäßiger B
uchführung, unter Beachtung
ergänzender Vorschriften für
Kapitalgesellschaften, an den
steuerlichen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5,
6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG ):
Aktivseite
1. Von der
Aktivierung vonselbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nach
§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.
Die
entgeltlich erworbenen
Immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu
Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare
Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen werden
linear pro rata temporis, unter
Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Entsprechend der
steuerlichen Regelung ist bei
Betriebs- und Anwendersoftware zur
Dateieingabe und -
verarbeitung aufgrund des immer kürzer
werdenden
Entwicklungszyklus von einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von
grundsätzlich einem Jahr auszugehen.
2. Das
abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei
Anschaffung oder
Herstellung mehr als 1.000 Euro
beträgt und / oder
nicht beweglich ist , wird zu
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige
lineare oder
degressive Abschreibungen unter
Beachtung des
Niederstwertprinzips, bewertet. Die
Abschreibungen werden pro rata temporis, unter
Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen.
Bei
Computerhardware einschließlich der dazu
gehörenden
Peripheriegeräte wird die
Nutzungsdauer in
Abhängigkeit vom
Lebenszyklus dieser Gegenstände auf
ein Jahr reduziert.
Aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit wird der
Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die
handelsrechtliche Rechnungslegung als
Ausnahmetatbestand nach
§ 252 Abs. 2 HGB übernommen.
Dieser
Sammelposten wird
dann über die
Dauer von
fünf Jahren
gleichmäßig verteilt aufgelöst.
Wird von dem
Wahlrecht der
Bildung eines
jahrgangsbezogenem
Sammelposten kein
Gebrauch gemacht, können
abnutzbare
bewegliche
Vermögensgegenstände zwischen 250 Euro und
800 Euro als sogenannte
Geringwertige Wirtschaftsgüter im
Jahr der Anschaffung in
voller Höhe abgeschrieben werden.
3.
Finanzanlagen werden mit ihren
Anschaffungskosten bzw. bei
voraussichtlicher dauernder Wertminderung nach
§ 5 Abs.6 EStG i.V. m.
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit ihrem
niedrigeren Teilwert bilanziert.
4. Innerhalb der
Vorräte werden die
Roh-,
Hilfs- und
Betriebsstoffe zu
Anschaffungskosten bzw. mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert zum
Bilanzstichtag bewertet.
5.
Forderungen und
Sonstige
Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert bewertet. Das
strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB
) wird beachtet.
6.
Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem
Nennwert bewertet.
7.
Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag, die
Aufwendungen
nach diesem Tag darstellen, werden im
Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
Passivseite
1. Die
Steuerrückstellungen und die
Sonstigen Rückstellungen bilden
dem
Grunde nach alle
erkennbaren
Risiken und
ungewisse
Verpflichtungen auf der Grundlage
vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in
angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der
Höhe
nach werden die
Rückstellungen in Höhe des
notwendigen
Erfüllungsbetrages ( § 253 Abs. 1 HGB)
bewertet. Dabei werden bei den
Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit
von
mehr
als einem
Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB
künftige Kosten- und
Preissteigerungen berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit
laufzeitadäquatem
Zinssatz gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung unter
Verwendung der von der
Deutschen
Bank veröffentlichten
Zinssätze vorgenommen.
Rückstellungen für latente Steuer
berücksichtigen die
Steuermehraufwendungen, die auf
Wertdifferenzen zwischen
Handelsbilanzgewinn und
steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im
Zeitablauf umkehren. Der zur
Berechnung
der latenten Steuern zu verwendene
Ertragsteuersatz liegt bei 28,43 %.
Die
übrigen Rückstellungen
berücksichtigen nach dem
Maß vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung ungewisse
Verbindlichkeiten und
Gewährleistungen, die
ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden.
2.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3.
Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag, die
Erträge nach
diesem Tag darstellen, werden im
Passiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
I. Bilanz
Aktiva
1. Die
Entwicklung des Anlagevermögens ist der
Bilanz zu entnehmen. Die
Abschreibungen des
Berichtsjahres belaufen sich auf 163,00 Euro und die
Abschreibungen des
Vorjahres auf 163,00 Euro.
2.
Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr und
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 469.704,63 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 518.440,85 Euro.
3.
Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Gesellschaftern und deren
nahestehenden Personen, über die nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, bestehen
im
Berichtsjahr in Höhe von 206.126,25 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 158.314,25 Euro.
4.
Ausleihungen und
Forderungen gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr
nicht.
5.
Ausleihungen und
Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen bestehen sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
6. Die
Sonstigen Vermögensgegenstände umfassen im
wesentlichen,
Forderung aus Gewerbesteuerüberzahlung von
2.656,00 Euro ( Vj. 3.803,00 Euro ) und
Körperschaftsteuerrückforderung von
3.097,00 Euro ( Vj. 3.097,00 Euro ).
Passiva
1. Die
Bilanz weist im
Berichtsjahr ein
Eigenkapital ( Gezeichnetes Kapital,
Kapitalrücklage und Bilanzgewinn ) in Höhe von
211.062,02 Euro und im
Vorjahr ein
Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital,
Kapitalrücklage und Bilanzgewinn ) in Höhe von
122.983,65 Euro aus.
2. Die
Rückstellungen gemäß §
249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen
Steuerrückstellung in Höhe von 20.175,08
Euro ( Vj. 4.694,65 Euro ) und
Rückstellungen für Abschluss u.
Prüfung in Höhe von 4.500,00 Euro ( Vj.
3.000,00 Euro ).
Alle
Rückstellungen sind von
kurzfristiger Natur.
3.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 264.759,97 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 411.156,50 Euro.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren bestehen sowohl im
Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.
4.
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und deren
nahestehenden Personen, über die nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, bestehen
im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
5.
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
6.
Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
D. Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse im Sinne von
§ 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die
nicht in der
Bilanz
erscheinen und auch
nicht nach
§ 251 HGB oder aufgrund anderer
Vorschriften des
HGB anzugeben sind und deren
Angaben für die
Beurteilung der Finanzlage von
besonderer Bedeutung sind, sind sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht bekannt.
3. Der
Geschäftsführung gehören in
2023 folgende
Personen an:
Herr Dr. Umbro Rosati
4.
Vorschüsse und Kredite an
Mitglieder der Verwaltungs-,
Geschäftsführungs- oder
Aufsichtsorgane sowie
zugunsten dieser Personen eingegangene
Haftungsverhältnisse, bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 206.126,25 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 158.314,25 Euro.
E. Unterzeichnung der Geschäftsführer
Bamberg, den 12.10.2024
( Dr. Umbro Rosati )
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.10.2024
festgestellt.
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