Sino-Imex GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Textilien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerhard Silber seit 9.2.2015 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CREATEC GmbHRegensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BilanzAktiva
AnhangA. Vorbemerkungen Der Jahresabschluss der CreaTec GmbH, Regensburg wurde gemäß §§ 242 ff HGB und §§ 264 ff HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Erleichterungen des § 274a HGB und des § 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten". Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden (§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB). Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig (§ 265 Abs. 2 S. 2 HGB). Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Im Einzelfall wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Abschreibungsmethoden und die Abschreibungshöhe richten sich nach den von der Finanzverwaltung herausgegebenen Abschreibungstabellen; dabei wird nach Möglichkeit zunächst degressiv, später linear abgeschrieben. Zugänge des Geschäftsjahres wurden zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von 410 Euro wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten abzüglich Abschlägen wegen eingeschränkter Verwertbarkeit im Einzelfall bewertet worden. Die verlustfreie Bewertung wurde durch die Gegenüberstellung der voraussichtlichen Verkaufserlöse abzüglich noch anfallender Kosten berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nominalwert bewertet. Zweifelhafte Forderungen sind in voller Höhe einzelwertberichtigt. Die übrigen Aktiva sind mit dem Nominalwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Die anderen Rückstellungen sind in Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Abdeckung der Risiken notwendig sind. Die Verbindlichkeiten sind zum Nominalbetrag oder zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. C. Angaben zur Bilanz Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen Euro 11.187,74 (Vorjahr: TEuro -7). D. Sonstige Angaben Die Geschäftsführung wurde in 2009 von Herrn Gerhard Silber, Regensburg wahrgenommen. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses in dieser Fassung wird hiermit versichert.
Regensburg, im Oktober 2011 gez. Gerhard Silber, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 11.10.2011 festgestellt. |
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