Lohmann
-Transport-GmbH
Dortmund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
67.158,82 |
67.400,87 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.607,96 |
2.554,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.828,44 |
1.774,62 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
64.550,86 |
64.846,73 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
244.147,45 |
241.190,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
311.306,27 |
308.591,67 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
266.755,39 |
264.615,64 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.956,65 |
2.139,75 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
244.147,45 |
241.190,80 |
| B.
Rückstellungen |
16.650,00 |
13.870,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
294.656,27 |
294.721,67 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
210.995,95 |
211.061,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
311.306,27 |
308.591,67 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Lohmann-Transport-GmbH in
Insolvenz, Dortmund, wird nach handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Die in der Bilanz
zur Verbesserung der Übersichtlichkeit
zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert
aufgeführt.
Über der Vermögen der
Lohmann-Transport-GmbH, Dortmund, wurde am 05.09.2005 beim
Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 253 IN 107/05
das Insolvenzverfahren eröffnet.
Bilanzierung und Bewertung
Die Lohmann-Transport-GmbH, Dortmund, ist eine kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben wir
im Berichtsjahr unverändert gegenüber dem Vorjahr
beibehalten.
Die Forderungen und Zahlungsmittel sind mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Die übrigen Rückstellungen sind nach den
Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung ermittelt.
Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Hierbei handelt
es sich um Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO.
Dortmund, 17. Oktober 2011
gez. Dr. Petra Mork
Insolvenzverwalterin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das
Verwaltungs- und Verfügungsrecht der schuldnerischen
Gesellschaft auf den Insolvenzverwalter über. Die
Gesellschaftsrechte im Falle der Liquidation der
Gesellschaft, § 66 Abs. 1 GmbHG, gelten für
die Insolvenz nicht, da an die Stelle der Gesellschafter
die Gläubigerautonomie tritt. Eine förmliche
Feststellung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse
ist wegen des insolvenzspezifisch geregelten
Verteilungsverfahrens gesetzlich nicht geregelt und auch
nicht erforderlich.
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