Rudolf Popp
GmbH
Augsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.513,00 |
14.382,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.512,00 |
14.381,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
834.542,04 |
897.794,25 |
| I.
Vorräte |
63.462,46 |
73.714,54 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
97.924,34 |
157.611,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
673.155,24 |
666.468,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.530,71 |
1.555,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
847.585,75 |
913.732,13 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
622.371,09 |
605.037,25 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
596.806,50 |
579.472,66 |
| B.
Rückstellungen |
129.032,76 |
199.490,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
96.181,90 |
109.203,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
847.585,75 |
913.732,13 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Rudolf Popp GmbH,
Augsburg (Amtsgericht Augsburg, HRB 7419) wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt ohne
Veränderung gegenüber dem Vorjahr. Die
Gliederungsgrundsätze der §§ 265, 266 und
275 HGB wurden eingehalten.
Angabe und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der Darstellung
Das Gliederungsschema ist im Vergleich zum Vorjahr
durch die erstmalige Anwendung der durch BilRUG
geänderten Vorschriften des HGB in folgenden Punkten
neu:
Streichung der bisherigen Posten
"außerordentliche Erträge" und
"außerordentliche Aufwendungen" sowie "Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" und
"außerordentliches Ergebnis", Einfügung des
Posten "Ergebnis nach Steuern" zwischen den Posten "Steuern
vom Einkommen und vom Ertrag" und "sonstige Steuern".
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren
Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nach
den allgemeinen Bestimmungen der §§ 242 bis 256
HGB sowie der Sondervorschriften für
Kapitalgesellschaften sowie bestimmte
Personenhandelsgesellschaften nach §§ 264 bis 283
HGB vorgenommen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
den Nominalwerten angesetzt; es sind keine Ausfallwagnisse
gegeben.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen EUR 113.103,00.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Der Wert der Ausleihungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 0,00).
Der Wert der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 53.180,75
(Vorjahr: EUR 40.811,52).
Pensionsrückstellungen/Ausschüttungssperre
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 5.882,00
Dieser Betrag unterliegt der Ausschüttungssperre gem.
§ 253 Abs. 6 HGB.
Unterschiedsbetrag
|
EUR
|
Sollrückstellung
mit 7-jährigem Durchschnittszins (3,24 %)
|
118.985
|
Sollrückstellung
mit 10-jährigem Durchschnittszins (4,01 %)
|
113.103
|
Gesamtbetrag
|
5.882
|
Zur Ermittlung des Erfüllungsbetrages der
Pensionsverpflichtung wurde die PUC-Methode (Project Unit
Credit Methode) angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz 4,01 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 0,0000 % p.
a.
Rechnungsgrundlage Richttafel 2005 G von Klaus
Heubeck
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 534,27
(Vorjahr: EUR 1.047,99).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 96.181,90
(Vorjahr: EUR 109.203,89).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 6.
In 2016 bestand die Geschäftsführung aus
folgenden
Mitgliedern:
Frau Erika Popp
sonstige Berichtsbestandteile
Augsburg, den 11.12.2017
gez. Erika Popp
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2017 festgestellt.
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