Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 7419
Eingetragen
29.6.1978
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit BekleidungGroßhandel mit Schuhen
Gegenstand
Großhandel mit modischen Tüchern und Schals

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Michael Popp
86391 Leutershausen, Am Almberg 12
26000
52.00%
Enika Popp
86391 Leutershausen
24000
48.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rudolf Popp GmbH

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 11.513,00 14.382,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 11.512,00 14.381,00
B. Umlaufvermögen 834.542,04 897.794,25
I. Vorräte 63.462,46 73.714,54
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 97.924,34 157.611,33
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 673.155,24 666.468,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.530,71 1.555,88
Bilanzsumme, Summe Aktiva 847.585,75 913.732,13

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 622.371,09 605.037,25
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 596.806,50 579.472,66
B. Rückstellungen 129.032,76 199.490,99
C. Verbindlichkeiten 96.181,90 109.203,89
Bilanzsumme, Summe Passiva 847.585,75 913.732,13

Anhang


 
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Firma Rudolf Popp GmbH, Augsburg (Amtsgericht Augsburg, HRB 7419) wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt ohne Veränderung gegenüber dem Vorjahr. Die Gliederungsgrundsätze der §§ 265, 266 und 275 HGB wurden eingehalten.

Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung

Das Gliederungsschema ist im Vergleich zum Vorjahr durch die erstmalige Anwendung der durch BilRUG geänderten Vorschriften des HGB in folgenden Punkten neu:
Streichung der bisherigen Posten "außerordentliche Erträge" und "außerordentliche Aufwendungen" sowie "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" und "außerordentliches Ergebnis", Einfügung des Posten "Ergebnis nach Steuern" zwischen den Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" und "sonstige Steuern".

Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen

Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 242 bis 256 HGB sowie der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften nach §§ 264 bis 283 HGB vorgenommen.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Nominalwerten angesetzt; es sind keine Ausfallwagnisse gegeben.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind  in Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen EUR 113.103,00.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Der Wert der Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 53.180,75 (Vorjahr: EUR 40.811,52).

Pensionsrückstellungen/Ausschüttungssperre

Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 5.882,00 Dieser Betrag unterliegt der Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB.
  

Unterschiedsbetrag
EUR
Sollrückstellung mit 7-jährigem Durchschnittszins (3,24 %)
118.985
Sollrückstellung mit 10-jährigem Durchschnittszins (4,01 %)
113.103
Gesamtbetrag
5.882



Zur Ermittlung des Erfüllungsbetrages der Pensionsverpflichtung wurde die PUC-Methode (Project Unit Credit Methode) angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Zinssatz 4,01 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 0,0000 % p. a.
Rechnungsgrundlage Richttafel 2005 G von Klaus Heubeck

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 534,27 (Vorjahr: EUR 1.047,99).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 96.181,90 (Vorjahr: EUR 109.203,89).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 6.

In 2016 bestand die Geschäftsführung aus folgenden Mitgliedern:      

Frau Erika Popp

 
  

sonstige Berichtsbestandteile


Augsburg, den 11.12.2017

gez. Erika Popp
Geschäftsführer
 


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2017 festgestellt.

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