Leyco Immobilienverwaltung GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
André Schindhelm seit 12.8.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LEYCO Wassertechnik GmbHFöritztalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGInhaltsverzeichnis A. Allgemeine Angaben I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit II. Bilanzierungsmethoden III. Bewertungsmethoden IV. Organschaft B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz I. Aktivposten II. Rückstellungen III. Verbindlichkeiten IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen C. Ergänzende Angaben D. Sonstige Verpflichtungen A. Allgemeine Angaben Die Leyco Wassertechnik GmbH hat ihren Sitz in Sonneberg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Jena (Reg.Nr. HRB 302060). Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. II. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert 2. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt. Ausleihungen wurden mit dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Barwert angesetzt. 3. Vorräte Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen. 4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 5. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 6. Pensionsrückstellungen Pensionszusagen wurden nicht erteilt. 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. IV. Organschaft Seit dem 15.07.2020 besteht ein Organschaftsvertrag (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag GAV) zwischen der Leyco Holding GmbH als Organträgerin und der Leyco Wassertechnik GmbH als Organgesellschaft. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz I. Aktivposten Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurden 10 bzw. 15 Jahre festgelegt. Forderungen an Gesellschafter gem. § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen nicht. Ein aktiver Abgrenzungsposten für latente Steuern gem. § 274 Abs. 2 S. 2 HGB wurde nicht gebildet. II. Rückstellungen Pensionsverpflichtungen bestehen nicht. Ebenso bestehen keine in der Bilanz nicht passivierten Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB) Eine Rückstellung für latente Steuern gem. § 274 Abs. 1 S. 1 HGB wurde nicht gebildet. III. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbHG betragen 1.851.919,69 € (aus GAV). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr.1a HGB) betragen 731.256,90 €. IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. C. Ergänzende Angaben Die Gesamtzahl der durchschnittlichen Angestellten beträgt 29. D. Sonstige Verpflichtungen Der Jahresabschluss wurde noch nicht festgestellt.
Sonneberg, den 12. April 2024 gez. André Schindhelm Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. April 2024 |
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