Volker
Helfenbein GmbH
Kirchheim
b. München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.965,50 |
35.816,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
19.964,00 |
35.814,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.951.041,75 |
2.639.484,19 |
| I.
Vorräte |
600,00 |
600,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.931.021,69 |
2.619.464,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.420,06 |
19.420,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.123,05 |
2.159,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.972.130,30 |
2.677.459,89 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.063,00 |
32.973,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
7.408,61 |
13.137,61 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.910,20 |
5.729,00 |
| B.
Rückstellungen |
362.345,00 |
348.606,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.585.722,30 |
2.295.880,69 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.242.021,87 |
1.933.713,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
343.700,43 |
362.166,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.972.130,30 |
2.677.459,89 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der Volker
Helfenbein GmbH ist nach den Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft gilt gemäß § 267
Absatz 1, 4 HGB zum 31. Dezember 2018 als kleine
Kapitalgesellschaft. Sie hat von den
Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses Gebrauch gemacht.
Bei der Bewertung wurde auftragsgemäß von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen (Going-Concern).
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu
Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Als
Nutzungsdauer werden 2-5 Jahre zugrunde gelegt.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet. Das abnutzbare Sachanlagevermögen wird
planmäßig, entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach linearer bzw.
degressiver Methode abgeschrieben. Die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt
zwischen 3 und 8 Jahren. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu
Euro 800,00 werden gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem
Anschaffungswert (Nominalwert) angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist, und entsprechen den zu
erwartenden Ausgaben und drohenden Verlusten.
Der Rückstellungsbetrag für die
Versorgungsverpflichtung gegenüber dem
Geschäftsführer beträgt lt. dem
versicherungsmathematischen Gutachten der WIMA GmbH zum
31.12.2018 EUR 352.745,-..
Die Berechnung der Versorgungsverpflichtung erfolgte
entsprechend den Bestimmungen des § 249 HGB i.V.m.
§ 252 bis 255 HGB.
Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist die
Versorgungsverpflichtung in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Die
Bewertung beruht auf der PUC-Methode.
Die Berechnung für den Erfüllungsbetrag
liegen das vertragliche Pensionierungsalter sowie folgende
Bewertungsannahmen zugrunde:
| • |
ein Rechnungszins von 3,21 %
p.a. gemäß § 253 Abs. 2 HGB (in der
ab dem 17. März 2016 geltenden Fassung) und
Rückstellungsabzinsungsverordnung
(RückAbzinsV) für eine pauschale
Restlaufzeit von 15 Jahren auf Basis des
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen
zehn Geschäftsjahre;
|
| • |
ein Rententrend in Höhe von
0,00 % p.a.
|
| • |
Fluktuationswahrscheinlichkeiten
in Höhe von 0,00 % p.a.
|
Als Rechnungsgrundlagen dienten die "Richttafeln 2005
G" von Dr. Klaus Heubeck.
Die
sonstigen Rückstellungen sind für alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in
Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Der Ansatz der
Verbindlichkeiten erfolgt mit den Rückzahlungs-
bzw. Erfüllungsbeträgen.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich innerhalb eines Jahres fällig.
IV.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer im Berichtszeitraum war:
Volker Helfenbein
München, den 30. Juni 2019
-------------------------
Gezeichnet
Volker Helfenbein, Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 2.714.898,24 EUR.
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 2.421.045,60 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2019 festgestellt.
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