PSL Veranstaltungstechnik GmbH
Schönkirchen
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2008
Bilanz
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AKTIVA
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31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
ANLAGEVERMÖGEN |
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| I.
Sachanlagen |
18.998,79 |
20.733,79 |
| B.
UMLAUFVERMÖGEN |
48.836,30 |
48.705,49 |
| I.
Vorräte |
5.106,53 |
5.106,53 |
II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
43.719,35 |
43.418,52 |
III.
Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10,42 |
180,44 |
| C.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN |
359,12 |
359,12 |
D.
NICHT DURCH EIGENKAPITAL
GEDECKTER FEHLBETRAG |
4.923,57 |
6.092,76 |
| SUMME
Aktiva |
73.117,78 |
75.891,16 |
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PASSIVA
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31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
EIGENKAPITAL |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinn- und Verlustvortrag |
-32.092,76 |
-31.574,56 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.169,19 |
0,00 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
0,00 |
-518,20 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
4.923,57 |
6.092,76 |
| B.
RÜCKSTELLUNGEN |
2.260,00 |
1.930,00 |
| C.
VERBINDLICHKEITEN |
70.857,78 |
73.961,16 |
| SUMME
Passiva |
73.117,78 |
75.891,16 |
Anhang
1. Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der PSL Veranstaltungstechnik
GmbH zum 31.12.2008 wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterung bei der
Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 Satz
2 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327
HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1 Allgemeine Angaben
2.1.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet
und über die gesetzlich vorgeschriebenen
Nutzungsdauern planmäßig abgeschrieben.
Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen
erfolgten sowohl linear als auch degressiv.
Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter
wurde vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG
kein Gebrauch gemacht.
Die Vorräte wurden grundsätzlich mit ihren
Anschaffungskosten bewertet.
Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Unter den Rechnungsabgrenzungsposten wurden gezahlte
Beträge mit dem Nennwert erfasst, die als Aufwand dem
auf den Bilanzstichtag folgenden Kalenderjahr zuzuordnen
sind.
2.1.2 Erläuterungen zur Bilanz
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres auf
Posten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem
Abschreibungsverzeichnis.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden nach dem strengen
Niederstwertprinzip bewertet und haben keine Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bis zu fünf Jahren bestehen in Höhe
von EUR 63.370,12.
Die übrigen Verbindlichkeiten in Höhe von
EUR 10.591,04 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
2.1.3 Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in der Form des
Gesamtkostenverfahrens aufgestellt.
2.2 Sonstige Angaben
Angaben über die steuerliche Belastung des
Ergebnisses § 285 Nr. 6 HGB
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen
ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Angaben über die Zahl der beschäftigten
Arbeitnehmer § 285 Nr. 7 HGB
Im Geschäftsjahr wurden neben der
Geschäftsführung 1 Mitarbeiter beschäftigt.
Angaben zu den Bezügen der
Geschäftsführerorgane § 285 Nr. 9a HGB
Die Bezüge des Geschäftsführers werden
aufgrund des § 286 (4) HGB nicht genannt.
Angaben zu den Mitgliedern der
Geschäftsführung § 285 Nr. 10 HGB
Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2008
vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn André Fischer.
2.3 Angaben zu den Haftungsverbindlichkeiten
gemäß § 268 (7) HGB
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Eventualverbindlichkeiten.
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