SWT Bäder GmbH
Ostallee 7, 54290 Trier, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Eis seit 26.1.2026 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SWT Bäder GmbHTrierJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023der SWT Bäder GmbH, TrierAllgemeine Angaben Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 Absatz 1 HGB bezeichneten Größenmerkmalen um eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss der SWT Bäder GmbH mit Sitz in Trier, geführt im Handelsregister des Amtsgericht Wittlich unter HRB 44993, wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es wurden die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des dritten Buches des HGB angewendet. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften
des § 266 HGB; die Gewinn-
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die Nutzungsdauern der "AfA-Tabelle für Schwimm- und Heilbäder der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. in der Fassung vom Februar 2019" zugrunde. Im Zugangsjahr ist die Abschreibung pro rata temporis ermittelt worden. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von 250 € bis 1.000 € wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Sie werden pauschalierend jeweils 20 % p. a. im Zugangsjahr und in den vier Folgejahren abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit fortgeschriebenen Durchschnittspreisen oder den niedrigeren letzten Einkaufspreisen bewertet. Die Unfertigen Leistungen, die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände und der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalbetrag bewertet. Die Bewertung des Eigenkapitals erfolgte zum Nennwert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Die Verbindlichkeiten und der passive Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Erfüllungsbetrag bewertet. Angaben zu Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt. Umlaufvermögen Die Unfertigen Leistungen betreffen noch nicht abgerechnete Vorleistungen für die Stadt Trier im Rahmen der Generalsanierung des Freibades Nord. Alle zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 4.017 T€ (Vorjahr 3.520 T€) betreffen mit 3.894 T€ (Vorjahr 3.387 T€) die vertraglich vereinbarte Verlustabdeckung durch die Gesellschafterin SWT Stadtwerke Trier GmbH, Trier. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000 € und ist vollständig eingezahlt. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen (453 T€) betreffen im Wesentlichen die Rückstellungen für die Aufwendungen der Jahresabschlussprüfung (12 T€), für ausstehende Rechnungen für die Pacht und Versicherungsumlagen der Bäder (138 T€), für die technische Betriebsführung des Südbades (53 T€), die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (20 T€) sowie vertragliche Prämien-Verpflichtungen gegenüber dem technischen Betriebsführer des Südbades (231 T€). Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen in
Höhe von 9.745 T€ (Vorjahr
5.870 T€) betreffen mit 7.818 T€
gewährte Darlehen und mit 1.447 T€ (Vorjahr
922 T€) das Cash-Pooling mit der
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier, Trier, ergeben sich jährliche Verpflichtungen für die Laufzeit des Vertrages in Höhe von insgesamt 7 T€ (netto). Die Pacht der beiden Freibäder der Stadt Trier wird jährlich rund 700 T€ und der Pachtvertrag mit der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH über die Sauna an den Kaiserthermen und das Bad an den Kaiserthermen rund 190 T€ Aufwendungen verursachen. Der Personalgestellungsvertrag mit der SWT-AöR verpflichtet die SWT Bäder GmbH zur Zahlung von jährlich rund 2.400 T€. Der Vertrag mit der SWT-AöR über die kaufmännische Geschäftsbesorgung verursacht jährliche Aufwendungen in Höhe von 196 T€. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Geschäftsführer Herr Marc Bonertz, Trier, Angestellter der SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier wurde durch Gesellschafterbeschluss mit Ablauf des 31.12.2023 als Geschäftsführer abberufen. Ihm wurde durch die Gesellschafterversammlung Entlastung erteilt. Herr Helfried Welsch, Trier, Angestellter der SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier, wurde durch Gesellschafterbeschluss zum 01.01.2024 zum Geschäftsführer bestellt. Die Geschäftsführer erhalten für ihre Tätigkeit keine Bezüge. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Prüfungs- und Beratungsgebühren Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt für - Abschlussprüfungsleistungen netto 12 T€ Andere Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen oder Sonstige Leistungen wurden nicht erbracht. Konzernbeziehungen Die SWT Bäder GmbH hält keine Anteile an anderen Unternehmen. Sie wird als verbundenes Unternehmen in den Konzernabschluss der SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR), Trier, einbezogen. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und dort bekannt gemacht. Ergebnisverwendung Mit Datum vom 24. Juni 2020 wurde zwischen der SWT Stadtwerke Trier GmbH, Trier, als Organträger und der SWT Bäder GmbH, Trier, als Organgesellschaft ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Dieser wurde am 30.11.2020 im Handelsregister B des Amtsgerichtes Wittlich eingetragen. Der Jahresverlust in Höhe von 3.894.232,29 € (Vorjahr 6.761 T€) wurde von der SWT Stadtwerke Trier GmbH, Trier, ausgeglichen. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Geschäftsjahres 2023 auswirken, sind bis heute nicht eingetreten.
Trier, 02. Mai 2024 gez. Helfried Welsch Geschäftsführung BestätigungsvermerkDer zur Offenlegung bestimmte Jahresabschluss wurde nach § 326 HGB verkürzt. Dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht hat der unabhängige Abschlussprüfer folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die SWT Bäder GmbH, Trier Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SWT Bäder GmbH, Trier - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden- geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWT Bäder GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtürmer ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtürmern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtürmern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mir den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Köln, 22. Mai 2024 gez. Stefan Mackenrodt, Wirtschaftsprüfer gez. Michael Koch, Wirtschaftsprüfer BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.10.2024 |
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