Stammdaten

Register
Amtsgericht Coburg HRB 5608
Vorher
Juvetis Event GmbH
Eingetragen
18.4.2006
Branche
Messe-, Kongress- und Business-Event-VeranstalterTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
event-marketing, die Planung, Organisation und Durchführung von incentive -Veranstaltungen, das Touristikmarketing, die Verkaufspromotion, der Handel mit Telekommunikations- und Informationstechnologie.

Historie

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Management

NameRolle
Anette Stärker
seit 13.4.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Anette Birgitt Stärker
Lautertal-Oberlauter
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Event 84 GmbH

Lautertal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 1,00 1,00
I. Sachanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 66.442,54 57.954,55
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 60.856,22 56.994,49
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.586,32 960,06
Bilanzsumme, Summe Aktiva 66.443,54 57.955,55

Passiva

   
  31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 25.288,75 19.521,24
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 288,75 -5.478,76
B. Rückstellungen 6.424,29 10.612,87
C. Verbindlichkeiten 34.730,50 27.821,44
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 34.730,50 27.821,44
Bilanzsumme, Summe Passiva 66.443,54 57.955,55

Anhang zum 31. Dezember 2017

Event 84 GmbH

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

II. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Von dem Wahlrecht gem. Artikel 67 Abs. 4 EGHGB, die niedrigeren Wertansätze von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens, die auf Abschreibungen nach § 254 HGB in der bis zum 28 Mai 2009 geltenden Fassung beruhen, fortzuführen, wurde Gebrauch gemacht.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen wurden ausschließlich linear vorgenommen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Es sind nach derzeitigem Kenntnisstand ausreichend Einzelwertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen und Pauschalwertberichtigungen zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos gebildet.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Anlageverzeichnis.

IV. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft wird vertreten durch die Geschäftsführerin Anette Stärker.

Gegenüber der Geschäftsführerin besteht eine Forderung in Höhe von 2.691,85 Euro.

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2017 - 31.12.2017

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 2.691,85 EUR.

1.1.2016 - 31.12.2016

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 4.955,76 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Lautertal, den 14. März 2019

gez. Anette Stärker

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 14.03.2019 festgestellt.

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