microFlex
Immobiliengesellschaft mbH
Chemnitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
30.6.2020
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
638.366,11 |
2.536.285,84 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
22.915,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.189,67 |
2.486.925,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
633.176,44 |
26.445,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
638.366,11 |
2.536.285,84 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
30.6.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
345.427,37 |
1.151.562,34 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
345.000,00 |
345.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
16.562,34 |
170.770,86 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
16.134,97 |
-635.791,48 |
| B.
Rückstellungen |
291.405,95 |
310.211,12 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.532,79 |
1.074.512,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.532,79 |
155.838,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
638.366,11 |
2.536.285,84 |
Anhang
zum Jahresabschluss
Aufgrund der gesellschaftsrechtlich beschlossenen
Liquidation des Unternehmens ab dem 01.01.2021
entsteht ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.07.2020 bis zum
31.12.2020.
Das vorangegangene Eirtschaftsjahr endete am
30.06.2020.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Erstellung vorliegender Bilanz erfolgte unter
Beachtung der handelsrechtlichen Buchführungs-
und Bilanzierungsvorschriften.
Die Gesellschaft hat zum 31.12.2020 ihre werbende
Tätigkeit eingestellt. Ab den 01.01.2021 erfolgt eine
planmäßige Liquidation.
Sachanlagen und Vorräte waren nicht mehr zu
bewerten.
Finanzanlagen waren nicht zu bewerten.
Liquide Mittel werden mit dem Nominalwert angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und weitere
Aufwandsrückstellungen nach HGB wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter
Beachtung des bilanzaufhellenden Zeitraumes gebildet.
Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des Bilanzrichtliniengesetzes.
Gemäß § 274a HGB gelten
größenabhängige Erleichterungen. Diese
werden vom Unternehmen hinsichtlich des Ausweises der
latenten Steuern in Anspruch genommen. Ein Ausweis latenter
Steuern erfolgt aus diesem Grunde nicht.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr, in der Ausübung von
Bewertungswahlrechten, sind nicht zu verzeichnen.
Die Wahrnehmung der Geschäftsführung
erfolgte durch die im Handelsregister eingetragenen
Geschäftsführungsorgane. Weitere Organe wurden
nicht bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichner: Martin Pagels, Liquidator
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.04.2021 festgestellt.
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