Maxnomic
GmbH
Vellmar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
250.740,48 |
448.131,38 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.686,00 |
4.146,00 |
| II.
Sachanlagen |
83.072,00 |
98.408,00 |
| III.
Finanzanlagen |
164.982,48 |
345.577,38 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.899.648,48 |
1.510.272,75 |
| I.
Vorräte |
1.218.334,94 |
500.047,23 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
600.911,79 |
448.143,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
80.401,75 |
562.082,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.822,90 |
17.412,06 |
| Aktiva |
2.161.211,86 |
1.975.816,19 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.389.570,48 |
1.558.469,14 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
35.000,00 |
35.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
514.147,79 |
514.147,79 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.009.321,35 |
925.816,55 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
168.898,66 |
-83.504,80 |
| B.
Rückstellungen |
61.127,10 |
110.373,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
710.514,28 |
306.973,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
695.681,91 |
289.719,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
14.832,37 |
17.254,13 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
14.583,23 |
17.620,64 |
| Passiva |
2.161.211,86 |
1.975.816,19 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis
31.12.2021
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss sowie zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
gemäß § 264 Abs. 1a HGB laut
Handelsregistereintragung lauten wie folgt:
Firmierung laut
Handelsregistereintragung: Maxnomic GmbH
Firmensitz laut
Handelsregistereintragung: Vellmar
zuständiges Handelsregister-Gericht: Kassel
eingetragene Handelsregister-Nummer: 17027
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
nach den geltenden
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff.
HGB) sowie der Bestimmungen des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den
Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB.
Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2
HGB).
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft Von den
größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften der §§ 274a, 286,
288 HGB wurde grundsätzlich Gebrauch gemacht. Gleiches
gilt für die größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften zur Offenlegung gemäß
§ 326 HGB.
Der Jahresabschluss wurde unter
Annahme der Unternehmensfortführung (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt.
Wesentliche
Änderungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr im Sinne
von § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB lagen nicht vor.
Die diesem Jahresabschluss zugrundeliegenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Sinne von §
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB lauten wie folgt:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear
abgeschrieben. Die Nutzungsdauer entspricht, sofern
handelsrechtlich zulässig, den steuerrechtlichen
Werten und beträgt zwischen 3 und 10 Jahren. Selbst
geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich nicht aktiviert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wurde, soweit abnutzbar,
linear abgeschrieben (§ 253 Abs. 3 HGB). Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände pro rata temporis
vorgenommen und orientieren sich grundsätzlich an den
steuerlichen Vorschriften, sofern handelsrechtlich
zulässig.
Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens von einem Nettowert von bis zu
800,00 Euro, die zu einer selbständigen Nutzung
fähig sind, wurden aufgrund untergeordneter Bedeutung
im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben
(§ 6 Absatz 2 EStG analog).
Die Herstellungskosten entsprechen den handels- und
steuerrechtlichen Mindestwertansätzen und umfassen
neben den Einzelkosten die angemessenen Teile der
notwendigen Gemeinkosten gemäß
§ 255 Abs. 2 HGB.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw.
zum Nennbetrag angesetzt. Von der Möglichkeit des
§ 253 Abs. 3 S.6 HGB wird grundsätzlich kein
Gebrauch gemacht.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden
Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese unter
Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes angesetzt.
Forderungen wurden grundsätzlich zum Nennbetrag
(Anschaffungskosten) bilanziert. Alle hinreichend
erkennbaren Einzelrisiken wurden durch entsprechende
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt (§ 253
Abs. 4 HGB).
Im Übrigen wurden
Kassenbestände,
Guthaben bei Kreditinstituten und
sonstige Vermögensgegenstände zum
Nennbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt.
Die Höhe der
Steuerrückstellung wurde anhand der aus der
Steuerbilanz zu erwartenden Steuerbelastung abgeleitet.
Bei der Bemessung der
sonstigen Rückstellungen wurde allen
erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt
jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken (§ 253 Abs. 1
S.2 HGB). Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekanntgegeben werden.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Sonstige Angaben
Sonstige nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen
(§ 285 Nr. 3a HGB)
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen. Im Einzelnen beinhalten diese
Verpflichtungen folgende Geschäfte:
|
Restlaufzeit
|
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
mehr als 5 Jahre
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Langfristige Miet- und
Pachtverträge
|
14.161,00
|
0,00
|
0,00
|
Leasingverträge
|
18.422,34
|
23.630,50
|
0,00
|
Summe
|
32.583,34
|
23.630,50
|
0,00
|
Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer
gemäß § 285 Nr. 7 HGB
Im Geschäftsjahr 2021 wurden gemäß
§ 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich 13
Arbeitnehmer/-innen beschäftigt.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Organmitglieder (§ 285 Nr. 9c HGB)
Zum Bilanzstichtag bestanden gegenüber
Organmitgliedern folgende Forderungen aus Vorschüssen
und gewährten Krediten:
Mitglieder der Geschäftsführung
|
|
|
|
|
|
|
Forderungen aus
|
Zinssatz
|
Vortrag
|
Zugang
|
Rückzahlung
|
Erlass
|
Endstand
|
...
|
%
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Kredit
|
1,5
|
271.623,28 €
|
7.733,93 €
|
35.881,06 €
|
0,00 €
|
243.476,15 €
|
Summe
|
|
271.623,28 €
|
7.733,93 €
|
35.881,06 €
|
0,00 €
|
243.476,15 €
|
Unterschrift der Geschäftsführung
| Vellmar, 27.09.2022 |
|
Marco Wörenkämper
|
|
|
(Unterschrift
Geschäftsführung)
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.09.2022
festgestellt.
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