Stammdaten

Register
Amtsgericht Kassel HRB 17027
Eingetragen
13.7.2016
Branche
Herstellung von BüromöbelnHerstellung von Schlaf-, Ess- und WohnzimmermöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Handel, der Vertrieb und die Herstellung von Möbeln, insbesondere Stühlen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marco Wörenkämper
seit 13.7.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Wörenkämper Holding GmbH
Germany
35.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Maxnomic GmbH

Vellmar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 250.740,48 448.131,38
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.686,00 4.146,00
II. Sachanlagen 83.072,00 98.408,00
III. Finanzanlagen 164.982,48 345.577,38
B. Umlaufvermögen 1.899.648,48 1.510.272,75
I. Vorräte 1.218.334,94 500.047,23
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 600.911,79 448.143,40
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 80.401,75 562.082,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.822,90 17.412,06
Aktiva 2.161.211,86 1.975.816,19

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 1.389.570,48 1.558.469,14
I. Gezeichnetes Kapital 35.000,00 35.000,00
II. Kapitalrücklage 514.147,79 514.147,79
III. Gewinnvortrag 1.009.321,35 925.816,55
IV. Jahresfehlbetrag 168.898,66 -83.504,80
B. Rückstellungen 61.127,10 110.373,82
C. Verbindlichkeiten 710.514,28 306.973,23
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 695.681,91 289.719,10
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 14.832,37 17.254,13
davon gegenüber Gesellschaftern 14.583,23 17.620,64
Passiva 2.161.211,86 1.975.816,19

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss sowie zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Angaben zur Identifikation der Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1a HGB laut Handelsregistereintragung lauten wie folgt:

Firmierung laut Handelsregistereintragung: Maxnomic GmbH
Firmensitz laut Handelsregistereintragung: Vellmar
zuständiges Handelsregister-Gericht: Kassel
eingetragene Handelsregister-Nummer: 17027

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB) sowie der Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB. Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften der §§ 274a, 286, 288 HGB wurde grundsätzlich Gebrauch gemacht. Gleiches gilt für die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften zur Offenlegung gemäß § 326 HGB.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt.

Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB lagen nicht vor.

Die diesem Jahresabschluss zugrundeliegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB lauten wie folgt:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer entspricht, sofern handelsrechtlich zulässig, den steuerrechtlichen Werten und beträgt zwischen 3 und 10 Jahren. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegen­stände werden grundsätzlich nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wurde, soweit abnutzbar, linear abgeschrieben (§ 253 Abs. 3 HGB). Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände pro rata temporis vorgenommen und orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen Vorschriften, sofern handelsrechtlich zulässig.

Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens von einem Nettowert von bis zu 800,00 Euro, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurden aufgrund untergeordneter Bedeutung im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben (§ 6 Absatz 2 EStG analog).

Die Herstellungskosten entsprechen den handels- und steuerrechtlichen Mindestwertansätzen und umfassen neben den Einzelkosten die angemessenen Teile der notwendigen Gemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB.

Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. zum Nennbetrag angesetzt. Von der Möglichkeit des § 253 Abs. 3 S.6 HGB wird grundsätzlich kein Gebrauch gemacht.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes angesetzt.

Forderungen wurden grundsätzlich zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) bilanziert. Alle hinreichend erkennbaren Einzelrisiken wurden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB).

Im Übrigen wurden Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und sonstige Vermögensgegenstände zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt.

Die Höhe der Steuerrückstellung wurde anhand der aus der Steuerbilanz zu erwartenden Steuerbelastung abgeleitet.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungs­betrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsver­pflichtungen abzudecken (§ 253 Abs. 1 S.2 HGB). Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekanntgegeben werden.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Angaben

Sonstige nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Geschäfte:


Restlaufzeit

bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre

Euro
Euro
Euro
Langfristige Miet- und Pachtverträge
14.161,00
0,00
0,00
Leasingverträge
18.422,34
23.630,50
0,00
Summe
32.583,34
23.630,50
0,00


Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB

Im Geschäftsjahr 2021 wurden gemäß § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich 13 Arbeitnehmer/-innen beschäftigt.

Gewährte Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder (§ 285 Nr. 9c HGB)

Zum Bilanzstichtag bestanden gegenüber Organmitgliedern folgende Forderungen aus Vorschüssen und gewährten Krediten:

Mitglieder der Geschäftsführung






Forderungen aus
Zinssatz
Vortrag
Zugang
Rückzahlung
Erlass
Endstand
...
%
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Kredit
1,5
271.623,28 €
7.733,93 €
35.881,06 €
0,00 €
243.476,15 €
Summe

271.623,28 €
7.733,93 €
35.881,06 €
0,00 €
243.476,15 €


Unterschrift der Geschäftsführung

Vellmar, 27.09.2022 Marco Wörenkämper

(Unterschrift Geschäftsführung)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.09.2022 festgestellt.

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