ZS.CTIS
Consulting GmbH
Harxheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2018
EUR |
30.9.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3,00 |
247,00 |
| I.
Sachanlagen |
3,00 |
247,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
74.674,65 |
79.342,47 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
36.617,19 |
30.588,22 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
38.057,46 |
48.754,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
74.677,65 |
79.589,47 |
Passiva
|
|
30.9.2018
EUR |
30.9.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
68.758,16 |
68.029,49 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
43.758,16 |
43.029,49 |
| B.
Rückstellungen |
1.800,00 |
10.950,22 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.119,49 |
609,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
74.677,65 |
79.589,47 |
Anhang
9.1
Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
Der vorliegende Jahresabschluss der ZS.CTIS
Consulting GmbH, Harxheim (Mainz, HRB 44740) zum 30.09.2018
wurde auf Grundlage der aktuellen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind hier grundsätzlich im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß
§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB
sind nicht erforderlich.
Änderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträchtigung der
Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht
vorgenommen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung in
Fragen der Compliance in der Prozessindustrie .
9.2
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
9.2.1
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet. Das Saldierungsverbot
i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB
sowie das Saldierungsgebot
i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB
wurden beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet worden.
9.2.2
Bewertungsvorschriften
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 30.09.2018
entstanden sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn
diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung des
Abschlusses - bekanntgeworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
9.2.3
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu fortgeführten
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Bei den sonstigen Rückstellungen
i.S.d. § 249 Abs. 1 S. 1 HGB
kommt ein Ansatz für eine sog. Rückstellung
für Archivierungspflichten nicht in Betracht, da der
Gesellschaft im absehbaren Folgezeitraum keine Raumkosten
für die weitere Erfüllung der
Aufbewahrungspflicht entstehen werden.
Die Verbindlichkeiten werden
gemäß § 253 Abs.1 HGB
zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
nicht vorgenommen worden.
9.2.4
Angaben zu Bewertungsvereinfachungen
9.3
Erläuterungen zur Bilanz
9.3.1
Eigenkapital
Über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2017
ist wie folgt beschlossen worden:
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt
zu verwenden:
|
Gewinnvortrag
|
01.10.2017
|
EUR
|
43.029,49
|
+
|
Jahresüberschuss
|
2017
|
EUR
|
728,67
|
=
|
Bilanzgewinn
|
30.09.2018
|
EUR
|
43.758,16
|
=
|
Vortrag
|
30.09.2018
|
EUR
|
43.758,16
|
9.3.2
Anlagevermögen
Der Anlagespiegel zum Anlagevermögen
gemäß § 268 Abs. 2 HGB
ist als Anlage dem Anhang beigefügt.
9.3.3
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten des Gesamtbetrages der in
Höhe von EUR 4.119,49 passivierten Verbindlichkeiten
gliedern sich wie folgt auf:
•
|
Restlaufzeit bis zu
einem Jahr:
|
EUR
|
4.119,49
|
(Vorjahr: EUR
|
0,00
|
)
|
•
|
Restlaufzeit über
einem Jahr:
|
EUR
|
0,00
|
(Vorjahr: EUR
|
0,00
|
)
|
•
|
Restlaufzeit mit mehr
als fünf Jahren:
|
EUR
|
0,00
|
(Vorjahr: EUR
|
0,00
|
)
|
9.4
Ergänzende Angaben
9.4.1
Mitglieder der Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsführung sind:
| • |
Frau Dr. Gabriele
Schönberger (einzelvertretungsberechtigt)
Herr Dr. Thomas Zimmer
(einzelvertretungsberechtigt)
|
9.4.2
Anzahl der Mitarbeiter
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 0,0 Arbeitnehmer beschäftigt.
9.4.3
Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und Geschäftsführern
gemäß § 285 Nr. 9c HGB und §
42 Abs. 3 GmbHG
| • |
Forderungen aus
Verrechnungskonto Dr. Schönberger: EUR
3.000,00
|
| • |
Forderungen Verrechnungskonto Dr
Zimmer: EUR 3.000,00
|
9.4.4
Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des
Geschäftsjahres
gemäß § 285 Nr. 33 HGB
Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf
des Geschäftsjahres
i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB, die
zu einer Auswirkung der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des lfd. Geschäftsjahres führen, sind
nicht zu verzeichnen.
9.4.5
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3a HGB
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 3a HGB
betragen EUR 0,00.
Harxheim, 12. September 2019
Geschäftsführung:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2019 festgestellt.
|