ZS.CTIS Consulting GmbHLiquidiert

55296 Harxheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 44740
Eingetragen
21.6.2013
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Die Beratung in Fragen der Compliance in der Prozessindustrie (zum Beispiel Pharma, Chemie, Kosmetik, Lebensmittel sowie der Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Dr. Zimmer
seit 10.1.2020
Liquidator
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

55411 Bingen
12.500 €
50.00%
55296 Harxsheim
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ZS.CTIS Consulting GmbH

Harxheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018

Bilanz

Aktiva

30.9.2018
EUR
30.9.2017
EUR
A. Anlagevermögen 3,00 247,00
I. Sachanlagen 3,00 247,00
B. Umlaufvermögen 74.674,65 79.342,47
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 36.617,19 30.588,22
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 38.057,46 48.754,25
Bilanzsumme, Summe Aktiva 74.677,65 79.589,47

Passiva

30.9.2018
EUR
30.9.2017
EUR
A. Eigenkapital 68.758,16 68.029,49
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 43.758,16 43.029,49
B. Rückstellungen 1.800,00 10.950,22
C. Verbindlichkeiten 4.119,49 609,76
Bilanzsumme, Summe Passiva 74.677,65 79.589,47

Anhang

9.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung

Der vorliegende Jahresabschluss der ZS.CTIS Consulting GmbH, Harxheim (Mainz, HRB 44740) zum 30.09.2018 wurde auf Grundlage der aktuellen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind hier grundsätzlich im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 264 Abs. 2 S. 2 HGB sind nicht erforderlich.
Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträchtigung der Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht vorgenommen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung in Fragen der Compliance in der Prozessindustrie .

9.2 Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

9.2.1 Bilanzierungsvorschriften

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Saldierungsverbot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB sowie das Saldierungsgebot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

9.2.2 Bewertungsvorschriften

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 30.09.2018 entstanden sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung des Abschlusses - bekanntgeworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

9.2.3 Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Bei den sonstigen Rückstellungen i.S.d. § 249 Abs. 1 S. 1 HGB kommt ein Ansatz für eine sog. Rückstellung für Archivierungspflichten nicht in Betracht, da der Gesellschaft im absehbaren Folgezeitraum keine Raumkosten für die weitere Erfüllung der Aufbewahrungspflicht entstehen werden.

Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs.1 HGB zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht vorgenommen worden.

9.2.4 Angaben zu Bewertungsvereinfachungen

9.3 Erläuterungen zur Bilanz

9.3.1 Eigenkapital

Über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2017 ist wie folgt beschlossen worden:

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

 
Gewinnvortrag
01.10.2017
EUR
43.029,49
+
Jahresüberschuss
2017
EUR
728,67
=
Bilanzgewinn
30.09.2018
EUR
43.758,16
=
Vortrag
30.09.2018
EUR
43.758,16

9.3.2 Anlagevermögen

Der Anlagespiegel zum Anlagevermögen gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist als Anlage dem Anhang beigefügt.

9.3.3 Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten des Gesamtbetrages der in Höhe von EUR 4.119,49 passivierten Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:


Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR
4.119,49
(Vorjahr: EUR
0,00
)

Restlaufzeit über einem Jahr:
EUR
0,00
(Vorjahr: EUR
0,00
)

Restlaufzeit mit mehr als fünf Jahren:
EUR
0,00
(Vorjahr: EUR
0,00
)

9.4 Ergänzende Angaben

9.4.1 Mitglieder der Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung sind:

Frau Dr. Gabriele Schönberger (einzelvertretungsberechtigt)
Herr Dr. Thomas Zimmer (einzelvertretungsberechtigt)

9.4.2 Anzahl der Mitarbeiter

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 0,0 Arbeitnehmer beschäftigt.

9.4.3 Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern  gemäß § 285 Nr. 9c HGB und § 42 Abs. 3 GmbHG

Forderungen aus Verrechnungskonto Dr. Schönberger: EUR 3.000,00

Forderungen Verrechnungskonto Dr Zimmer: EUR 3.000,00

9.4.4 Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres  gemäß § 285 Nr. 33 HGB

Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB, die zu einer Auswirkung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des lfd. Geschäftsjahres führen, sind nicht zu verzeichnen.

9.4.5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB betragen EUR 0,00.

Harxheim, 12. September 2019


Geschäftsführung:

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2019 festgestellt.

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