Boreus GmbHLiquidiert
18435 Stralsund, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Engel seit 8.2.2016 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Boreus GmbHStralsundJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021Boreus GmbHDie Boreus GmbH, im Folgenden Boreus genannt, hat sich im Geschäftsjahr 2021 als Managed Service und Multi Cloud Provider im weiterhin expandierenden Markt etabliert. In den Kernsegmenten Managed Hosting und Managed Cloud Hosting konnte sich die Gesellschaft im Markt weiterhin behaupten und das Geschäft ausbauen. Um die Mitarbeiter weiter zu qualifizieren und zu zertifizieren, sind die notwendigen Investitionen getätigt worden. Die Verlagerung der Workloads der Kunden in cloudbasierte Infrastrukturen konnten aufgrund des hohen know-how im Bereich Cloudtechnologie auf höchstem Niveau begleitet werden. Der Ausbau der Kompetenzen im Bereich Containerdienste auf Basis von Kubernetes konnte Boreus seine Kunden erfolgreich beraten und auf den dafür bereitgestellten Plattformen weiter ausbauen. Eine Großzahl der Kunden von Boreus werden mit Cloud- und Containerdienstleistungen als Bestandteil des Kerngeschäfts von Boreus versorgt. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Der Ausbruch der Corona Pandemie, die Anfang 2020 ausgebrochen ist, war auch 2021 ein starker Einflussfaktor, der die Wirtschaft in Deutschland, Europa und weltweit durch die Lockdown Maßnahmen deutlich geschwächt hat. Dies hatte weiterhin nur geringfügige Auswirkungen auf die Wirtschaftsleistung von Boreus, da die Kunden vornehmlich im Bereich Medien und Verlage sowie im eCommerce ansässig sind. Die durch die Regierung und Behörden veranlassten Einschränkungen hatten wenig Auswirkungen auf das Kerngeschäft in diesem Segment. Die fortgeführten Vorsichtsmaßnahmen wie Homeoffice, Hygienekonzepte und andere Entscheidungen ist der Betrieb der Kundenumgebungen und zugehöriger Infrastruktur maximal abgesichert. Die Kunden haben keinerlei Einschränkungen und der Normalbetrieb ist sichergestellt. Der Umsatz konnte, trotz der Corona Pandemie, im Vergleich zum Vorjahr um etwas mehr als 7% erhöht werden. Die Kunden waren im Jahr 2021 weniger vorsichtig und zurückhaltend mit neuen Projekten als noch im Vorjahr. Dennoch waren die Herausforderungen an die Unternehmen sehr hoch, z.b. dadurch, dass große Teile der Mitarbeiter komplett aus dem Homeoffice arbeiteten und die damit verbundenen technischen und organisatorischen Schwierigkeiten. Damit einhergehend kam es mitunter zu Kommunikationsengpässen und Verzögerungen bei Projekten. Umsatzrückgänge in Teilbereichen sind hauptsächlich auf wichtige Kunden zurückzuführen, die beispielsweise Sparprogramme aufgesetzt haben. Zudem haben Kunden, die in Cloud- oder hybride Betriebsplattformen mit einem außerordentlichen Automationsgrad überführt worden sind, zugleich niedrigere Betriebskosten. Diese Rückgänge konnten durch Neukundengeschäft aufgefangen werden. Dabei stehen im Berichtsjahr der weitere Aufbau eines qualifizierten Mitarbeiterstamms und die Etablierung von Dienstleistungen rund um die Public Cloud im Vordergrund. Um dem nach wie vor anhaltenden Fachkräftemangel entgegen zu wirken, hat Boreus konsequent in die Einstellung und Förderung von Auszubildenden investiert. Bei Boreus werden weiterhin überproportional viele Auszubildende auf das zukünftige Arbeitsleben vorbereitet und das entsprechende Wissen für eine erfolgreiche Abschlussprüfung als Facharbeiter und eine Übernahme bei Boreus vermittelt. Die Cloudstrategie geht einher mit der Integration des neuen Dienstleistungsspektrums in das firmeneigene Überwachungs- und Dokumentationssystem. Hier baute Boreus seinen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern weiter aus. Die Schnittstellen zu den Cloudanbietern wurden weiter ausgebaut und verbessert. Zum Ende des Berichtsjahres hat Boreus einen Kundenstamm von über 20 namhaften Unternehmen, darunter sind europa- bzw. weltweit führende E-Commerce Firmen und Mediendienstleister. Die Kunden werden mittels extrem hoch automatisierten Geschäftsprozessen mit Dienstleistungen rund um Managed Service versorgt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kunde seine Dienstleistungen "on premise" in einer lokalen Cloud Umgebung oder in der öffentlichen Cloud mit Hilfe von Boreus betreibt. Auch Mischformen, sogenannte Hybrid-Lösungen, werden von Boreus angeboten. Neben dem know-how Aufbau im Bereich Public Cloud (AWS) hat Boreus auch im Schulungsbereich DevOps investiert. Damit kommt Boreus dem steigenden Drang der Kunden nach einer ganzheitlichen Betreuung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen entgegen. Das Geschäftsjahr schließt mit einem positiven Jahresergebnisses von TEUR 3.241. Abschreibungen belasten dieses Ergebnis mit TEUR 976. Die Betriebsaufwendungen (Kosten) liegen auf einem etwas höherem Niveau als im Vorjahr bei 5.232 TEUR. Die Investitionen wurden zu 100% eigenfinanziert. Der Schwerpunkt der Investitionen lag dabei im Ausbau von Cloudplattformen und der RZ-Infrastruktur. Die Bilanzsumme in Höhe von TEUR 12.016 hat sich gegenüber dem Vorjahr hauptsächlich im Bereich des Barvermögens verändert. Der Anteil des Anlagevermögens beläuft sich auf 24 % der Bilanzsumme. Es wird fast vollständig durch Eigenkapital finanziert. Risikobericht Das Rechenzentrum und die damit zusammenhängenden Systeme laufen stabil unter der professionellen Kontrolle unseres eigenen Personals. Obwohl nahezu alle wesentlichen Entwicklungsphasen der Kontrollsysteme erfolgreich abgeschlossen wurden, können generell bestehende Risiken bei der Softwareprogrammierung und -verfügbarkeit nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Boreus GmbH hat ihr Risikomanagement-System weiter ausgebaut. Die Risiken werden erfasst und es erfolgt eine kontinuierliche Bewertung. Daneben ist eine Ad-hoc-Berichterstattung für wesentliche Risiken sichergestellt. Boreus kann alle notwendigen Investitionen ohne zusätzliches Eigen- bzw. Fremdkapital abdecken und ist auf eine Umsatz- bzw. Gewinnsteigerung nicht angewiesen. Dabei kann das Unternehmen nicht ausschließen, dass angestrebte Umsatzziele beispielsweise aufgrund verstärkten Wettbewerbs verfehlt werden. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres. Es gab keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres. Voraussichtliche Entwicklung der Boreus GmbH Neben den Risiken der Pandemie und den Langzeitfolgen wird ein positiver Effekt auf den Entwicklungswillen im Bereich der Digitalisierung bei den Kunden erwartet. Viele unserer Kunden signalisieren zudem die Bereitschaft sich mit Hilfe von Boreus technologisch weiterzuentwickeln. Die Digitalisierung ist nicht mehr aufzuhalten und hat für viele Firmen Umstrukturierungen zur Folge. Jedoch fehlen in vielen kleinen und mittleren Unternehmen IT-Kenntnisse. Boreus konnte gemäß den Erwartungen seinen Kundenstamm im deutschen Kernmarkt halten und hat bewiesen, dass es Gewinne bei hohem Automatisierungsgrad und auf hohem technischem Niveau erfolgreich generieren kann. Aufgrund der Markterschließung im Public Cloud Bereich erwarten wir zunehmende Kooperationen weitere Neukunden und eine zunehmende Marktdurchdringung. Die Gesellschaft erwartet ein deutlich positives Jahresergebnis, das aufgrund steigender Personalaufwendungen (inklusive Sales und Marketing) und geringerer Marktmargen unter Umständen geringer ausfallen könnte. HandelsbilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht Firmenname laut Registergericht: Boreus GmbH Firmensitz laut Registergericht: Stralsund Registereintrag: Handelsregister Registergericht: Stralsund Register-Nr.: 5750 Angaben zur Größenklasse Die Gesellschaft erfüllt die Kriterien der Größenklasse einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss der Boreus GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 Abs. HGB wurde Gebrauch gemacht. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen (Finanzanlagen) wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Einzelrisiken bewertet. Kassenbestände und Bankguthaben werden zum Nennwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde mit den anteiligen Ausgaben aus der Zeit vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für die Folgejahre darstellen, bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände, liquide Mittel und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§252 Abs 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Latente Steuern ergeben sich im Berichtsjahr nicht. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 12,38 Euro). Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenständen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von 144.242,75 Euro (Vorjahr: 99.916,00 Euro), für Gewährleistungen in Höhe von 35.000,00 Euro (Vorjahr: 35.000,00 Euro sowie für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von 66.000,00 Euro (Vorjahr: 28.200,00 Euro) enthalten. Angabe zu Restlaufzeitvermerken und zu den Sicherungsrechten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 97.841,04 Euro(Vorjahr:124.740,67 Euro) . Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Es bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Sonstige Angaben Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Über die in der Bilanz ausgewiesenen Schuldposten hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus:
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Mitglieder der Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Der Geschäftsführung gehörten an:
Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Inanspruchnahem von § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Konzernkreis Die Gesellschaft gehört zum Konzern der WIIT S.p.A., Mailand, Italien, und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss der WIIT S.p.A. stellt den kleinsten und größten Kreis von Unternehemen dar, für die ein Konzernabschluss aufgestellt wird. Der Konzernabschluss wird auf der Homepage der WIIT S.p.A veröffentlicht. Vorgänge von besonderer Bedeutung Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung, die weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, eingetreten: Der Ende Februar 2022 ausgebrochene Russland-/Ukraine Krieg hat keine besondere Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungPer Beschluss der Gesellschafterversammlung am 5. Mai 2022 wurde eine Vorabausschüttung von 3.241.734,77 Euro vorgesehen. Auf neue Rechnung werden 7.193.224,48 Euro Gewinn vorgetragen. Unterschrift der Geschäftsführung
Stralsund, 9. August 2022 gez. Andreas Engel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 13.09.2022 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Boreus GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Boreus GmbH, Stralsund - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Boreus GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriftenund vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Freiburg i. Br., 12. August 2022 Ernst
& Young GmbH
Nietzer, Wirtschaftsprüfer Barner, Wirtschaftsprüferin |
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