OTCOM Service Center GmbHLiquidiert
Elsternest 11, 06184 Kabelsketal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Ott seit 10.12.2015 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
OTCOM Technikhandel und Service GmbH i.L. | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OTCOM Service Center GmbHKabelsketalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 19.11.2015 bis zum 18.11.2016BILANZ
ANHANGgem. §§ 284-288 HGB ERLÄUTERUNGEN zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang ( Die nachstehend zitierten Paragraphen beziehen sich, wen nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches)
1.1. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses 1.1.1. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 11 S. 2) Vermögenslage: Aussagen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind dem Jahresabschluss zu entnehmen. 1.1.2. Gliederung (§ 265 I S. 2) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. 1.2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung 1.2.1: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 II Nr.1) 1.2.1.1. Bilanzierungsmethoden (§§ 246 - 251) 1) Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs-posten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. 3) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungs-posten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. 5) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 6) Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden. 1.2.1.2. Bewertungsmethoden 1) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gründe nicht entgegen. 3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlußstichtag einzeln bewertet worden. 4) Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind. 5) Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind auf den Börsen- oder Marktpreis abgeschrieben worden. War ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar, so ist auf den beizulegenden Wert abgeschrieben worden. Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 6) Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. 7) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Kabelsketal, den 22.03.2018 Martin Ott
Kabelsketal, den 22. März 2018 gez. Martin Ott Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22. März 2018 |
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