Reinhold
Braun GmbH
Leverkusen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
51.861,00 |
68.918,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
26.750,74 |
58.708,79 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
99.817,84 |
72.032,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
178.429,58 |
199.659,05 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
24.827,00 |
26.927,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
153.602,58 |
172.732,05 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
125.602,58 |
144.732,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
178.429,58 |
199.659,05 |
Jahresabschluss
zum 31.12.2012
Reinhold Braun GmbH
I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
aufgestellt worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr
von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG
abweichenden Positionen der Bilanz- und der Gewinn- und
Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden,
wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265
Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen
entsprochen.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten vermindert um die steuerlich
zulässigen Abschreibungen angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert
zwischen € 150,00 und € 1.000,00 werden in einem
Sammelposten zusammengefasst und über fünf Jahre
abgeschrieben.
(§ 6 Abs. 2a EStG)
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind und deren Anschaffungskosten € 150,00
nicht übersteigen, werden ohne Aufnahme in das
Anlagegitter in voller Höhe als Betriebsausgaben
gebucht.
(§ 6 Abs. 2 EStG)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung von Rückstellungen wurde allen
erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung
getragen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel
zu entnehmen.
Es bestehen keine Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Im Geschäftsjahr 2012 wurde dem
Geschäftsführer oder anderen leitenden
Angestellten
keine Pensionszusage erteilt.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen die
Kosten für:
1) Das noch auszugleichende Gehalt an den
Gesellschafter/
Geschäftsführer für
aus betrieblichen Gründen nicht
genommenen Urlaub für das
Jahr 2008
2) Erstellung der Jahresabschlüsse und
Steuererklärungen
für die Jahre 2011 und 2012
3) Noch abzurechnender Boni für das Kalenderjahr
2012
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich wie
folgt:
Verbindlichkeiten zum:
|
31.12.2012
|
bis zu einem Jahr
|
bis 5 Jahre
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
€
21.506,99 |
€ 21.506,99
|
€
0,00
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
€
27.416,05 |
€ 27.416,05
|
€
0,00
|
Sonstige
|
€ 104.679,54 |
€ 21.422,30
|
€ 83.257,24
|
III. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In den sonstigen Aufwendungen im Rahmen der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sind
periodenfremde Aufwendungen in Höhe von €
3.407,30 enthalten.
IV. SONSTIGE ANGABEN
Während des Zeitraums vom 01.01.2012 bis zum
31.12.2012 waren durchschnittlich
4,5 Arbeitnehmer beschäftigt.
Gesamtvertretungsberechtigter
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2012 war
Herr Werner Stössel.
Leverkusen, 01. April 2013
gez. Werner Stössel
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Reinhold Braun GmbH
Werner Stössel, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.04.2014 festgestellt.
Leverkusen, den 1. April 2014
gez. Werner Stössel
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