Hedemann
Antriebssysteme GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.425,00 |
1.995,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.424,50 |
1.995,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
341.903,64 |
339.205,10 |
| I.
Vorräte |
265.776,96 |
298.830,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
75.674,11 |
40.079,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
452,57 |
295,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
630,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
343.328,64 |
341.830,60 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
233.642,62 |
214.159,03 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Kapitalrücklage |
60.000,00 |
60.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
51.900,65 |
64.920,67 |
| IV.
Jahresüberschuss |
19.483,59 |
-13.020,02 |
| B.
Rückstellungen |
12.600,00 |
15.640,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
97.086,02 |
112.031,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
343.328,64 |
341.830,60 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben (§ 264 Abs.
2 HGB)
Der Jahresabschluss der Hedemann Antriebssysteme GmbH
wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) werden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Angaben zur Darstellung, Bilanzierung
und Bewertung
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen (§ 265 Abs. 2 HGB)
Die Vorjahreswerte sind aufgrund der Anwendung der
Vorschriften des BilMoG nicht angepasst worden und sind
daher mit den Werten des laufenden Geschäftsjahres nur
eingeschränkt vergleichbar.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung wird nur der
Teil des auf ein Jahr entfallenden AfA-Betrages abgesetzt,
der dem Zeitraum zwischen der Anschaffung oder Herstellung
des Wirtschaftsgutes und dem Ende des Jahres entspricht.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- werden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben. Diese werden nach fünf
Jahren als Abgang dargestellt.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern der Börsen- und
Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger ist, wird dieser
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen werden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen liegen, werden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten der Bilanz
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 HGB)
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten solche mit einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 0,00 Euro
(Vorjahr: 0,00 Euro).
In den Forderungen sind solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 15.154,61 Euro (Vorjahr:
14.177,79 Euro) enthalten, davon mit einer Laufzeit von
mehr als einem Jahr in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr:
0,00 Euro).
Angabe zu Verbindlichkeiten und Sicherheiten (§ 268
Abs. 5 HGB i.V.m. § 285 Nr. 1 HGB)
In den Verbindlichkeiten sind solche mit einer
Laufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 97.086,02
Euro (Vorjahr: 112.031,57 Euro) und solche mit einer
Laufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von
0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) enthalten.
In den Verbindlichkeiten sind solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00
Euro) enthalten; davon mit einer Laufzeit von bis zu einem
Jahr in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) und
mit einer Laufzeit von über fünf Jahren in
Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).
Die gesamten Verbindlichkeiten sind nicht gesichert.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angabe der Mitglieder der Geschäftsorgane (§
285 Nr. 10 HGB)
Während des Geschäftsjahres werden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Herr Thomas Huthoff
|
Geschäftsführer
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Essen, 07. Dezember
2011
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Hedemann
Antriebssysteme GmbH
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____
gez. Thomas
Huthoff
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|
Herr Thomas Huthoff
|
|
-
Geschäftsführer -
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2011 festgestellt.
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