Metzgerei
Pichlmeier GmbH
Waldkraiburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.795,55 |
37.547,55 |
| I.
Sachanlagen |
27.795,55 |
37.547,55 |
| B.
Umlaufvermögen |
180.851,89 |
227.167,64 |
| I.
Vorräte |
22.551,61 |
36.936,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
157.681,84 |
171.026,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
52.056,81 |
44.722,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
618,44 |
19.205,17 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
180.867,29 |
102.262,86 |
| Aktiva |
389.514,73 |
366.978,05 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
127.827,45 |
64.574,90 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
78.604,43 |
63.252,55 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
180.867,29 |
102.262,86 |
| B.
Rückstellungen |
257.056,45 |
260.467,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
132.458,28 |
106.510,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
110.930,77 |
72.272,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
21.527,51 |
34.237,88 |
| Summe
Passiva |
389.514,73 |
366.978,05 |
Anhang
Rudolf Pichlmeier GMBH
A N H A N G
zum Geschäftsjahr 2023
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden
Einlagen von 10.000 Euro auf das gezeichnete Kapital wurden
vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.
Gezeichnetes Kapital
|
25.564 Euro
|
Eingefordertes Kapital
|
25.564 Euro
|
Pensionsrückstellung
Die Rückstellungen für Pensionen wurden
nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren Dabei sind folgende
grundlegenden Annahmen in die Berechnung eingeflossen:
Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen war
eine Zuführung zu den Rückstellungen
erforderlich. Dabei wird das Verteilungswahlrecht des Art.
67 Abs. 1 EGHGB in Anspruch genommen. Dabei wird der
aufgrund der Neubewertung erforderliche
Zuführungsbetrag über 15 Jahre angesammelt.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden
mit diesen Verpflichtungen verrechnet.
E. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Frau Kathrin Pichlmeier, Metzgermeisterin
F. Weitere Daten
Der Jahresabschluss wurde von der
Gesellschafterversammlung am 10.03.2025 festgestellt.
Waldkraiburg,
10.03.2025
………………………..
Gez.
Kathrin Pichlmaier
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.03.2025
festgestellt.
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