Horwath Beratungsgesellschaft mbHLiquidiert
73329 Kuchen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stefan Horwath | 50.00% |
Dunja Horwath | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HZ Heizungsbau GmbHGeislingen an der SteigeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der HZ Heizungsbau GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Inhalt und Gliederung entsprechen den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB als Eröffnungsbilanzwerte unverändert übernommen. Die Darstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche Gegebenheiten nicht entgegen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150,00 wurden im Zugangsjahr sofort als Betriebsausgabe abgesetzt. Für die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens, deren Wert € 150,00 aber nicht € 1.000,00 übersteigt, wurde ein Sammelposten gebildet, der im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den vier folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Umlaufvermögen Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. In die Herstellungskosten der Erzeugnisse wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten einbezogen. Die Bewertung entspricht § 255 HGB. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das allgemeine Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung und Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Rückstellungen Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten Ein Gesellschafter hat sich durch Rangrücktrittserklärungen mittelbar und unmittelbar verpflichtet, seine Forderungen gegenüber der Gesellschaft solange nicht geltend zu machen, solange die teilweise oder vollständige Geltendmachung zur Überschuldung der Gesellschaft führt. Darüber hinaus hat sich der Gesellschafter für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verpflichtet, die Forderung insoweit zugunsten der Gesellschaft zu erlassen, wie diese zur Überschuldung der Gesellschaft führt. Der Gesellschafter kann die Erfüllung seines Anspruches auf Rückzahlung des Darlehens nur nach allen Gläubigern und nur aus dem die übrigen Verbindlichkeiten übersteigenden Vermögen verlangen, wenn und soweit die GmbH nicht mehr überschuldet ist und durch die Erfüllung des Anspruches keine Überschuldung eintritt. C. Angaben zur Bilanz Angabe zu Verbindlichkeiten Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit> 5 Jahre und der Sicherungsrechte Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind nicht vorhanden. Pfandrechte oder ähnliche Sicherheiten wurden nicht gegeben. D. Sonstige Pflichtangaben Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 1.140,00 Euro. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Stefan Horwath Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Stefan Horwath, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 11.04.2012 festgestellt. |
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