Vitamex Im-
u. Export GmbH
Norderstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
476,00 |
781,00 |
| I.
Sachanlagen |
476,00 |
781,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
927.230,80 |
1.000.426,73 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
621.292,93 |
702.085,34 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
305.937,87 |
298.341,39 |
| Aktiva |
927.706,80 |
1.001.207,73 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
374.867,33 |
360.357,30 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
334.792,71 |
346.638,19 |
| III.
Jahresüberschuss |
14.510,03 |
-11.845,48 |
| B.
Rückstellungen |
281.110,34 |
330.592,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
271.729,13 |
310.257,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
211.729,13 |
250.257,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
60.000,00 |
60.000,00 |
| Passiva |
927.706,80 |
1.001.207,73 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Personen-
und Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Der Anhang bezieht sich auf die für
Offenlegungszwecke vereinfachte Bilanz des
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr zum 31.
Dezember 2023.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bewertungs- und Gliederungsvorschriften wurden
unverändert zu denen des Vorjahres angewandt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Angaben zum
Jahresabschluss
Angaben zur Bilanz
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
grundsätzlich an den ertragsteuerlichen Vorschriften
ausgerichtet.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
abzüglich der bisher aufgelaufenen und der im
Geschäftsjahr 2023 planmäßig
fortgeführten Abschreibungen bewertet.
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger, zeitanteiliger
linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände bemessen.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und
- soweit abnutzbar - um planmäßige
Abschreibungen vermindert, die nach den voraussichtlichen
Nutzungsdauern bemessen wurden. Bei den beweglichen
Vermögensgegenständen wurde die lineare
Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht.
Bei den Zugängen wurden die Abschreibungsraten
monatlich, pro rata temporis verrechnet. Geringwertige
Anlagegüter wurden entsprechend dem
Bewertungswahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG
im Jahr des Zugangs bis zu einem Anschaffungswert von
800,00 € in voller Höhe abgeschrieben.
Bei den Abgängen wurden die Abschreibungen pro
rata temporis berücksichtigt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Anschaffungs- bzw. zu Herstellungskosten bewertet. In die
Herstellungskosten werden die direkt zurechenbaren Kosten
einbezogen, die durch den Verbrauch von Gütern und die
Inanspruchnahme von Diensten entstanden sind.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung der erkennbaren Risiken
bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
ihrem jeweiligen Nennwert bilanziert worden.
Die Rückstellungen wurden unter
kaufmännischen Gesichtspunkten bewertet und
berücksichtigen die bis zur Bilanzerstellung bekannt
gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die
das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
C. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Nenad Petric
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichnung durch den Geschäftsführer:
Norderstedt, 20. Dezember
2024,
gez.
Nenad Petric
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024
festgestellt.
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