Ballwanz Vermögensverwaltung GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Hellener seit 23.7.2025 | Vorstandsmitglied |
Andrea Traiser seit 23.5.2019 | Prokura |
Stefan Wallrich seit 5.10.2004 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wallrich Asset Management AGFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023Lagebericht1. Geschäftsverlauf und Geschäftsergebnis Geschäftsverlauf und Geschäftsergebnis haben sich im Geschäftsjahr 2022/2023 positiv entwickelt. Die Wallrich Asset Management AG hat Erträge i.H.v. insgesamt TEUR 1.159 (Vorjahr: TEUR 779) und Aufwendungen i.H.v. TEUR 885 (Vorjahr: TEUR 801) erzielt. Daraus ergab sich ein Jahresüberschuss i.H.v. TEUR 274 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag i.H.v. TEUR 22). In den Gesamterträgen sind einmalige Erträge aus der Veräußerung einer Beteiligung i.H.v. TEUR 290 enthalten, die das Ergebnis positiv beeinflusst haben. Bereinigt um diesen Effekt ergäbe sich ein Jahresüberschuss i.H.v. TEUR 42. Sowohl im Bereich des Fondsmanagements als auch im Bereich der Vermögensverwaltung konnten die betreuten Volumina gesteigert werden. Es wurden Provisionserträge i.H.v. TEUR 788 (Vorjahr: TEUR 731) erzielt, was einer Steigerung um 8% entspricht. Dadurch konnte das Ergebnis aus dem Wertpapierdienstleistungsgeschäft i.H.v. TEUR 662 (Vorjahr: TEUR 606) um 9% erhöht werden. Der wesentliche Beitrag zu dieser Entwicklung resultiert aus dem Fondsmanagement. Unsere konsequent umgesetzte Strategie der Fokussierung auf die Weiterentwicklung, das Management und den Vertrieb unserer Investmentfonds hat sich als Erfolgsfaktor erwiesen. In allen Fonds konnten wir eine sehr gute Performance erzielen, wodurch neue Investoren und Zuwächse in den Fondsvolumina zu verzeichnen waren. Die Hauptwachstumskomponente bilden dabei die Algorithmus-basierten Fonds Wallrich AI Libero und Wallrich AI Peloton, die mittels künstlicher Intelligenz optimiert werden und menschliche Emotionen bei Anlageentscheidungen ausschließen. Auch die im Geschäftsjahr durchgeführten Marketingmaßnahmen und Vertriebsstrategien lassen neues Wachstum erkennen. Daher werden wir die eingeschlagenen Strategien weiter verfolgen. 2. Lage zum Bilanzstichtag Die Vermögenslage der Wallrich Asset Management AG ist unverändert stabil und geordnet. Das Eigenkapital liegt mit TEUR 613 (Vorjahr: TEUR 402) bei einer Eigenkapitalquote von 70% (Vorjahr: 75%). Auf der Vermögensseite bestehen 70% (Vorjahr: 33%) aus kurzfristig realisierbaren Forderungen. Insgesamt sind 28% (Vorjahr: 61%) des Vermögens in Wertpapieren und Beteiligungen angelegt. Die Finanzlage ist ebenfalls unverändert stabil und geordnet. Das Institut finanziert sich überwiegend aus Eigenmitteln. Zahlungsmittelüberschüsse werden in Form liquider Mittel auf den Geschäftskonten der Gesellschaft gehalten. Kurzfristige Forderungen an Kreditinstitute belaufen sich zum 30.06.2023 auf TEUR 519 (Vorjahr: TEUR 92). Dies sind 59% (Vorjahr: 17%) des Gesamtvermögens. Zur Ertragslage siehe Abschnitt 1 Geschäftsverlauf und Geschäftsergebnis. 3. Prognose der voraussichtlichen Entwicklung Nach Konsolidierung des Geschäftsbetriebs, Stabilisierung des Geschäftsumfangs und Reduzierung der Kosten auf das notwendige Maß war das Geschäftsjahr 2022/2023 von der Umsetzung unserer Geschäftsstrategie hin zur Fokussierung auf das Management und den Vertrieb unserer Algorithmus-basierten Fonds geprägt. Hier ist eine positive Wertentwicklung zu verzeichnen, so dass wir - eine einigermaßen stabile Entwicklung der Kapitalmärkte vorausgesetzt - im Folgejahr mit wachsenden Erträgen rechnen. Entsprechend gehen unsere Prognosen von einer stabilen Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für die folgenden beiden Geschäftsjahre aus. Unseren Annahmen liegen Erfahrungswerte, relativ sicher prognostizierbare Provisionserträge aus bestehenden Kunden- und Vertragsbeziehungen und relativ konstante Kosten zugrunde. Unternehmensinterne Einflussfaktoren auf die voraussichtliche Entwicklung sind direkt durch uns steuerbar. Externe Einflussfaktoren, wie geopolitische Prozesse, die Kapitalmarktentwicklung oder aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen, sind dagegen durch uns nicht beeinflussbar. Hier zielen unsere unternehmensinternen Steuerungsmaßnahmen auf Risikofrüherkennung und rechtzeitige Gegenmaßnahmen ab. Chancen für die künftige Entwicklung sehen wir insbesondere im Bereich Fondsmanagement. Hohes Wachstumspotenzial liegt in unseren Algorithmus-basierten Fonds (siehe oben), weshalb wir unsere Anstrengungen und Investitionen auf die Optimierung des Algorithmus konzentrieren. 4. Risiken und Risikomanagement Risiken für die künftige Entwicklung sehen wir in nicht durch uns beeinflussbaren externen Umfeldbedingungen, insbesondere Kapitalmarktentwicklung sowie permanent steigende rechtliche und regulatorische Anforderungen, die Fehlerpotenzial beinhalten sowie kosten- und zeitintensiv sind. Auch Risiken aus der Zwangsmitgliedschaft in der EdW und der daraus resultierenden Inanspruchnahme für fremde Haftungsfälle sind für unser Unternehmen relevant. Adressenausfall- und Marktpreisrisiken sind für unser Institut als unbedeutend einzustufen und mit den durch uns vorgesehenen Maßnahmen zur Risikosteuerung angemessen zu begrenzen. Ertrags- und Liquiditätsrisiken könnten sich im Falle signifikanter Kundenabgänge, negativer Entwicklung des betreuten Kundenvermögens durch negative Kapitalmarktentwicklung sowie nicht beeinflussbare Kostensteigerungen (z.B. EdW-Sonderumlagen, zunehmende aufsichtsrechtliche Anforderungen) ergeben. Zur Steuerung dieser Risiken haben wir umfangreiche Maßnahmen eingeführt, die auf Risikofrüherkennung und Risikobegrenzung abzielen.
Frankfurt am Main, 29. September 2023 Stefan Wallrich, Vorstand BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangangabenI. Angaben zur Form der Darstellung und zur Gliederung des Jahresabschlusses Die Wallrich Asset Management AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 49321, ist ein Wertpapierinstitut i.S.d. § 2 Abs. 1 WpIG und hat gem. § 340 Abs. 4a HGB die Vorschriften zur Rechnungslegung gem. §§ 340 ff. HGB anzuwenden. Unabhängig von Größe und Rechtsform haben Rechnungslegung und Jahresabschluss den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften zu entsprechen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die in Formblatt 1 der RechKredV bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, die in Formblatt 3 der RechKredV bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Abweichungen oder Änderungen in der Form der Darstellung oder in der Gliederung hat es nicht gegeben. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Grundsätze Bilanzierung und Bewertung erfolgten gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie 340 ff. HGB i.V.m. Abschnitt 2 bis 4 RechKredV. Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften oder Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr sind nicht vorgekommen. 2. Bargeldbestände und Forderungen Bargeldbestände sowie Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt worden. Forderungsverluste würden im Jahr ihres Eintritts direkt abgeschrieben werden. Erkennbare Ausfallrisiken würden über Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt werden. Im Geschäftsjahr 2022/2023 waren keine Abschreibungen oder Wertberichtigungen vorzunehmen. 3. Finanzanlagevermögen Wertpapiere und Beteiligungen wurden nach den Grundsätzen der Einzelbewertung und des Vorsichtsprinzips bewertet. Sie wurden zunächst mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Dauernde Wertminderungen wurden über Abschreibungen auf den niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag und Wertaufholungen durch Zuschreibungen höchstens bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2022/2023 erfolgten Zuschreibungen zu Wertpapieren i.H.v. EUR 20.487. Abschreibungen waren nicht vorzunehmen. 4. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Anschaffungskosten wurden gem. § 255 Abs. 1 HGB ermittelt. Planmäßige Abschreibungen erfolgten gem. § 253 Abs. 3 HGB linear und zeitanteilig nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert oder Wertaufholungen waren nicht vorzunehmen. 5. Sonstige Vermögensgegenstände und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. § 250 Abs. 1 i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB entsprechend der Verursachung der Aufwendungen gebildet. Sie enthalten vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben für nach dem Stichtag zu erfassenden Aufwand. 6. Verbindlichkeiten und Rückstellungen Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Rückstellungen wurden gem. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB gebildet. Der Wertansatz erfolgte gem. § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags zur Abdeckung der erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. 7. Passive Rechnungsabgrenzungsposten und passive latente Steuern Passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. § 250 Abs. 2 i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB entsprechend der Realisierung der Erträge gebildet. Sie enthalten vor dem Bilanzstichtag zugeflossene Einnahmen, die erst nach dem Stichtag Erträge darstellen. Latente Steuerverpflichtungen resultieren aus dem unterschiedlichen Wertansatz der Pensionsverpflichtungen (siehe Abschnitt III. Ziffer 4. dieses Anhangs) in Handels- und Steuerbilanz. Die aus der Abweichung mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 31,925% ermittelten Steuerdifferenzen wurden gem. § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB passiviert. 8. Eigenkapital Das Eigenkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert und setzt sich aus dem satzungsmäßigen Grundkapital, der gesetzlichen Rücklage gem. § 150 AktG und dem zum 30.06.2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn zusammen. III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten des Jahresabschlusses 1. Fristengliederung gem. § 9 RechKredV
2. Aufgliederung börsenfähiger Wertpapiere Die im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Wertpapiere und Beteiligungen sind in voller Höhe börsenfähig:
3. Anlagenverzeichnis zum 30. Juni 2023
4. Forderungen In den täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute sind auf Fremdwährungen lautende Posten enthalten, die zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet worden sind. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf EUR 158 (Vorjahr: EUR 259). 5. Aufgliederung der Rückstellungen
6. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen Es besteht eine Pensionsverpflichtung gegenüber dem Vorstand (Versorgungsberechtigter), die auf einer wertpapiergebundenen beitragsorientierten Leistungszusage im Wege einer arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierten Direktzusage beruht. Zur Rückdeckung wurde ein Wertpapierdepot eingerichtet und an den Versorgungsberechtigten verpfändet. Die Pensionsverpflichtung des Arbeitgebers (Erfüllungsbetrag) besteht in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Wertpapiere zuzüglich des in der Pensionsrückstellung ausgewiesenen Betrags, mindestens jedoch in Höhe des garantierten Mindestbetrags. Zur Bewertung wurde ein versicherungsmathematisches Gutachten nach den gem. HGB geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW RS HFA 30) erstellt. Gem. § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB ist die Pensionsrückstellung mit dem beizulegenden Zeitwert der Wertpapiere anzusetzen, soweit dieser den garantierten Mindestbetrag übersteigt. Der aus dem garantierten Mindestbetrag resultierende Erfüllungsbetrag bestimmt sich nach der Höhe des zum 30.06.2023 ermittelten Barwerts der zeitratierlich erdienten Versorgungsanwartschaften (Gegenwartswert). Gem. § 253 Abs. 2 HGB wurden folgende Parameter zugrunde gelegt: □ Methode: Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. - IDW RS HFA 30 □ Biometrische Berechnungsgrundlagen: Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck □ Rechnungszinssatz im 10-Jahres-Durchschnitt: 1,80% p.a. gem. Rückstellungsabzinsungsverordnung □ Anwendung der Vereinfachungsregelung: pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren □ Verzicht auf die Berücksichtigung einer Ausscheidewahrscheinlichkeit durch Fluktuation Die Bewertung der Wertpapiere erfolgte gem. § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert nach Bestätigung durch die Depotbank. Zum 30.06.2023 übersteigt der beizulegende Zeitwert der Wertpapiere den garantierten Mindestbetrag, so dass der Zeitwert maßgeblich ist. Der Rückstellungsbetrag für die Pensionsverpflichtung und der Aktivwert der Wertpapierdepots wurden gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB miteinander verrechnet. Laut versicherungsmathematischem Gutachten ergibt sich kein Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB, da der Zeitwert maßgeblich ist. Nach steuerlichen Vorschriften ergibt sich ein höherer Wertansatz der Rückstellung. Die daraus resultierende Steuerdifferenz wurde gem. § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB als passive latente Steuerverpflichtung ausgewiesen.
7. Gewinn- und Verlustrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge i.H.v. EUR 6.520 (Vorjahr: EUR 629) enthalten. In den Verwaltungsaufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen i.H.v. EUR 5.045 (Vorjahr: EUR 4.540) enthalten. Künftige Belastungen aus diesen Positionen ergeben sich nicht. Außerordentliche Erträge oder Aufwendungen sind nicht enthalten. Eine Aufgliederung der Erträge nach geographischen Märkten unterbleibt, da die Erträge ausschließlich in Europa erzielt werden, was als einheitlicher geographischer Markt gilt. IV. Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns Der Bilanzgewinn zum 30.06.2023 ermittelt sich wie folgt:
Der Vorstand beabsichtigt gem. § 170 Abs. 2 AktG folgenden Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns:
V. Sonstige Pflichtangaben 1. Grundkapital und Aktien Das Grundkapital beträgt EUR 375.000 und ist eingeteilt in 375.000 Stück auf den Namen lautende nennbetragslose Stückaktien. Alle Aktien sind als Stammaktien ausgestaltet und haben die gleichen Gewinnbezugs- und Stimmrechte. Vorzugsaktien oder Genussrechte wurden nicht ausgegeben. Genehmigtes Kapital ist in der Satzung nicht enthalten. 2. Vorstand Vorstand der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2022/2023: Stefan Wallrich, Dipl.-Kaufmann, Geiselbach Auf die Angabe der Bezüge des Vorstands wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 3. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2022/2023 an: Prof. Dr. Hartwig Webersinke, Dekan, Aufsichtsratsvorsitzender Robert Weiher, Bankkaufmann, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Christopher Esche, Master of Science, Aufsichtsrat Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen für das Geschäftsjahr 2022/2023 insgesamt EUR 7.000. Vorschüsse oder Kredite an den Vorstand oder an Aufsichtsratsmitglieder wurden nicht gewährt. Haftungsverhältnisse zugunsten des Vorstands zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern wurden nicht eingegangen. Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen wurden nicht an den Vorstand oder an Aufsichtsratsmitglieder ausgegeben. 4. Personal Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr 2022/2023 neben dem Vorstand durchschnittlich 2 Mitarbeiter. 5. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Die Gesellschaft hält zum 30.06.2023 folgende Beteiligungen i.S.d. § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB:
Dies ist keine Beteiligung an einer großen Kapitalgesellschaft, die 5% der Stimmrechte überschreitet. Vorstand und Mitarbeiter nehmen keine Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien großer Kapitalgesellschaften wahr und halten keine Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, die 5% der Stimmrechte überschreiten. 6. Honorar des Abschlussprüfers
7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2022/2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die sich auf die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich auswirken.
Frankfurt am Main, 29. September 2023 Stefan Wallrich, Vorstand Bericht des Aufsichtsratsder Wallrich Asset Management AG gemäß § 171 Absatz 2 AktGDer Aufsichtsrat hat sich bei Aufnahme seiner Amtsgeschäfte durch den Vorstand ausführlich über die Situation der Gesellschaft und grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik unterrichten lassen. In der darauffolgenden Zeit wurde der Aufsichtsrat und zusätzlich der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig mündlich über das per 30. Juni 2023 abgeschlossene Geschäftsjahr der Wallrich Asset Management AG informiert. Am 17. November 2022 und am 26. April 2023 fanden turnusgemäße Aufsichtsratssitzungen statt, an denen der Vorstand teilgenommen hat. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurde der Jahresabschluss des Geschäftsjahres vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 vom Vorstand rechtzeitig zugeleitet. Dem Ergebnis des Jahresabschlusses, der von der Gesellschaft erstellt und von HM Hessler Mosebach Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Frankfurt, geprüft worden ist, stimmt der Aufsichtsrat zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat bestehen keinerlei Einwendungen gegen den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023. Der Aufsichtsrat hat deshalb den Jahresabschluss der Wallrich Asset Management AG zum 30. Juni 2023 gebilligt, der damit festgestellt ist. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns an.
Frankfurt am Main, den 08. November 2023 Prof. Hartwig Webersinke Robert Weiher Christopher Esche BeschlüsseBeschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Wallrich Asset Management AG zum 30. Juni 2023 1. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von Euro 237.836 wie folgt zu verwenden: Verteilung an die Aktionäre EUR 236.250,00 Gewinnvortrag in Höhe von EUR 1.586,00. 2. Abstimmung 3. Der Vorsitzende stellte fest, dass der Vorschlag mit 375.000 Ja-Stimmen angenommen wurde. sonstige BerichtsbestandteileDer Jahresabschluss wurde am 8. November 2023 festgestellt.
Frankfurt, den 8. November 2023 Stefan Wallrich, Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Wallrich Asset Management AG, Bockenheimer Landstr. 64, 60323 Frankfurt am Main VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der Wallrich Asset Management AG, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Wallrich Asset Management AG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil meines Bestätigungsvermerks.
Frankfurt am Main, 17. Oktober 2023 Petra Mosebach, Wirtschaftsprüferin |
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