BKF - Maschinentechnik GmbHLiquidiert

44809 Bochum, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bochum HRB 4852
Eingetragen
15.12.1993
Branche
BeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Gegenstand
ist die Entwicklung von und der Handel mit Maschinen und Maschinenteilen aller Art, insbesondere Entwicklung von und Handel mit Kunststoffverarbeitungsmaschinen einschließlich der Durchführung von Reparaturen, Wartungen und Inbetriebnahmen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, zu beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Paul-Georg Bodenhorn
seit 15.8.2023
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

BKF - Maschinentechnik GmbH.

Bochum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 236.319,47 235.333,55
I. Sachanlagen 10.549,50 18.839,00
II. Finanzanlagen 225.769,97 216.494,55
B. Umlaufvermögen 315.068,73 261.965,48
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 137.529,59 83.274,14
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 177.539,14 178.691,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten 701,00 509,00
D. Aktive latente Steuern 4.917,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 557.006,20 497.808,03

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 205.908,43 220.188,31
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 194.623,72 167.713,79
III. Jahresfehlbetrag 14.279,88 -26.909,93
B. Rückstellungen 243.469,23 242.068,22
C. Verbindlichkeiten 107.628,54 35.551,50
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 107.628,54 35.551,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 557.006,20 497.808,03

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die BKF - Maschinentechnik GmbH weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss wird grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechts-odernisierungsgesetzes aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Angabe zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Dabei beinhalten die Anschaffungskosten ausschließlich die ursprünglichen historischen Werte der Vermögensgegenstände. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungskosten- oder Herstellungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 mit 20 % abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen bewertet, wenn der beizulegende Wert zum Bilanzstichtag unter dem Buchwert liegt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert bewertet.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind die Vorauszahlungen für künftige Zeiträume zeitanteilig abgegrenzt.

Die Berechnung der aktiven latenten Steuern beruht auf den temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handels- und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz beträgt 32,4525 % (bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 460 %).

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB).

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Sonstige Vermögensgegenstände

Im Posten sonstige Vermögensgegenstände sind keine Beträge enthalten die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.

Ausschüttungsgesperrte Beträge

Zum 31.12.2010 bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von insgesamt € 4.917 (§ 285 Nr. 28 HGB), die insgesamt auf Beträge aus der Aktivierung latenter Steuern beruhen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der PUC - Methode mit einem Rechnungszins von 5,15 % (pauschaler Zins für Restlaufzeiten von 15 Jahren der Deutschen Bundesbank gem. RückAbzinsV; Stand Monatsende Dezember 2010) ermittelt.
Rechnungsgrundlagen sind die "Richttafeln 2005G" von Dr. Klaus Heubeck.
Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von € 13.907. Dieser Betrag wurde in voller Höhe den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen.

Verbindlichkeiten

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Lieferantensicherheiten.

Unter den Verbindlichkeiten sind keine Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.

Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine Haftungs- oder Mithaftungsverhältnisse für fremde Verbindlichkeiten

Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens- Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergeben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftlich Lage zutreffend wieder.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:

Geschäftsführer: Paul-Georg Bodenhorn, Bochum

Gem. § 286 Abs. 4 HGB erfolgt keine Angabe über die Bezüge der Geschäftsführer.

BKF - Maschinentechnik GmbH
Bochum, im September 2011

Paul-Georg Bodenhorn

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

Nachrichten & Medien

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