BKF -
Maschinentechnik GmbH.
Bochum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
236.319,47 |
235.333,55 |
| I.
Sachanlagen |
10.549,50 |
18.839,00 |
| II.
Finanzanlagen |
225.769,97 |
216.494,55 |
| B.
Umlaufvermögen |
315.068,73 |
261.965,48 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
137.529,59 |
83.274,14 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
177.539,14 |
178.691,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
701,00 |
509,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
4.917,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
557.006,20 |
497.808,03 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
205.908,43 |
220.188,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
194.623,72 |
167.713,79 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
14.279,88 |
-26.909,93 |
| B.
Rückstellungen |
243.469,23 |
242.068,22 |
| C.
Verbindlichkeiten |
107.628,54 |
35.551,50 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
107.628,54 |
35.551,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
557.006,20 |
497.808,03 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31.
Dezember 2010
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die BKF - Maschinentechnik GmbH weist zum
Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I
HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss wird
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechts-odernisierungsgesetzes
aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die
bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit
angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen
wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
Angabe zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Dabei beinhalten die
Anschaffungskosten ausschließlich die
ursprünglichen historischen Werte der
Vermögensgegenstände. Die Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150,00
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6
IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit
Anschaffungskosten- oder Herstellungskosten von €
150,00 bis € 1.000,00 mit 20 % abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
vermindert um außerplanmäßige
Abschreibungen bewertet, wenn der beizulegende Wert zum
Bilanzstichtag unter dem Buchwert liegt.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbaren
Risiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Die
liquiden Mittel sind zum Nominalwert bewertet.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind die
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
zeitanteilig abgegrenzt.
Die Berechnung der
aktiven latenten Steuern beruht auf den
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handels- und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem.
§ 274 HGB. Der zur Berechnung der latenten Steuern
verwendete Ertragsteuersatz beträgt 32,4525 % (bei
einem Gewerbesteuerhebesatz von 460 %).
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden
pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst
(§ 253 II 2 HGB).
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Sonstige Vermögensgegenstände
Im Posten sonstige Vermögensgegenstände
sind keine Beträge enthalten die erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich entstehen.
Ausschüttungsgesperrte Beträge
Zum 31.12.2010 bestehen ausschüttungsgesperrte
Beträge in Höhe von insgesamt € 4.917
(§ 285 Nr. 28 HGB), die insgesamt auf Beträge aus
der Aktivierung latenter Steuern beruhen.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurde nach der PUC - Methode
mit einem Rechnungszins von 5,15 % (pauschaler Zins
für Restlaufzeiten von 15 Jahren der Deutschen
Bundesbank gem. RückAbzinsV; Stand Monatsende Dezember
2010) ermittelt.
Rechnungsgrundlagen sind die "Richttafeln 2005G" von
Dr. Klaus Heubeck.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 13.907. Dieser Betrag wurde in voller
Höhe den Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen zugeführt und als
außerordentlicher Aufwand ausgewiesen.
Verbindlichkeiten
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die üblichen
Lieferantensicherheiten.
Unter den Verbindlichkeiten sind keine Beträge
für Verbindlichkeiten ausgewiesen, die erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich entstehen.
Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungs- oder
Mithaftungsverhältnisse für fremde
Verbindlichkeiten
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in
die Vermögens- Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang
ergeben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftlich Lage zutreffend
wieder.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer: Paul-Georg Bodenhorn,
Bochum
Gem. § 286 Abs. 4 HGB erfolgt keine Angabe
über die Bezüge der Geschäftsführer.
BKF - Maschinentechnik GmbH
Bochum, im September 2011
Paul-Georg Bodenhorn
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|