Walter
Bohrmann GmbH
Lautersheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.691,53 |
11.684,53 |
| I.
Sachanlagen |
4.691,53 |
11.684,53 |
| B.
Umlaufvermögen |
263.074,75 |
232.183,15 |
| I.
Vorräte |
16.820,00 |
12.633,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
66.061,89 |
62.821,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
180.192,86 |
156.728,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.509,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
267.766,28 |
245.377,20 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
209.539,11 |
194.038,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
2.312,16 |
2.312,16 |
| III.
Gewinnvortrag |
165.726,05 |
132.183,16 |
| IV.
Jahresüberschuss |
15.500,90 |
33.542,89 |
| B.
Rückstellungen |
22.773,58 |
26.845,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
35.453,59 |
24.493,53 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
35.453,59 |
24.493,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
267.766,28 |
245.377,20 |
Anhang
zum Jahresabschluss
auf den 31.Dezember 2010
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Walter Bohrmann GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs und der Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Ergänzend waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Zum 1. Januar 2010 wurde der Jahresabschluss auf die
neuen Vorschriften des BiIMoG angepasst. Daher konnte der
Grundsatz der Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisstetigkeit
nicht vollständig angewandt werden (Art. 67 Abs. 8 S.
1 EGHGB). Die Vorjahreswerte wurden nicht neu berechnet und
angepasst (Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB), Eine
Vergleichbarkeit ist daher nur eingeschränkt gegeben.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Verrechnungsvorschriften nach § 246 HGB
wurden beachtet.
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Das Sachanlagevermögen wurde einzeln zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
Vorschriften des § 253 HGB vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Selbstständig nutzungsfähige
Vermögensgegenstände des beweglichen
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen Euro
150,00 und Euro 1.000,00 wurden zu einem Sammelposten
zusammengefasst und werden gleichmäßig über
5 Jahre abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzipes angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet und zum Nennwert bilanziert.
Liquide Mittel wurden mit den Nominalwerten
angesetzt.
Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB
gebildet worden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die auf den vorherigen Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden wurden beibehalten.
Die Grundsätze der Bilanzidentität sind
gewahrt.
Die auf den vorherigen Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten ( 252 Abs. 1 Nr. 6
HGB), mit Ausnahme der zwingenden Änderungen durch das
BiIMoG.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Sonstige Vermögensgegenstände
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
wurden größere Beträge für in 2011
versteuerte Kraftfahrzeugnutzung 2010 erfasst.
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr (und das Vorjahr) betreffenden, noch
nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Aufwand
für Tantiemeansprüche, Archivierungskosten und
voraussichtliche Abschluss- und Prüfungskosten. Die
Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen
erkennbaren Risiken Rechnung tragen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Geschäftsführer während des
abgelaufenen Geschäftsjahres waren:
Simon Anspach, Geschäftsführer
Es wurde von der Schutzklausel gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Lautersheim, 29. Juni 2011
Simon Anspach
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2011 festgestellt.
|