Stadtsparkasse Dessau
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Bludau seit 27.3.2020 | Vorstandsmitglied |
Frank Brakelmann seit 17.11.2016 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtsparkasse DessauDessau-RoßlauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht 31. Dezember 2023Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen der Sparkasse 2 Gesamtwirtschaftliche Lage und branchenbezogene Rahmenbedingungen 3 Wirtschaftliches Umfeld und Wettbewerbssituation der Sparkasse 4 Geschäftsentwicklung 4.1 Bilanzsumme 4.2 Forderungen an Kreditinstitute 4.3 Forderungen an Kunden 4.4 Wertpapiere 4.5 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen 4.6 Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 4.7 Einlagen- und Refinanzierungsgeschäft 4.8 Fonds für allgemeine Bankrisiken und Eigenkapital 4.9 Verbundgeschäft 4.10 Personal- und Sachbereich 5 Vermögens-, Finanz - und Ertragslage 5.1 Vermögenslage 5.2 Finanzlage 5.3 Ertragslage 6 Gesamtaussage und Beurteilung 7 Prognosebericht 7.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 7.2 Zukünftige Geschäftsentwicklung 7.3 Gesamtaussage und Beurteilung 8 Chancenbericht 9 Risiken der künftigen Entwicklung 10 Risikobericht 10.1 Risikomanagementsystem, Strategien und Prozesse 10.2 Risikotragfähigkeit und Limitierung 10.3 Wesentliche Risiken 10.4 Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Gegenüber dem Lagebericht des Geschäftsjahres 2022 haben wir die Gliederung bzw. Bezeichnungen von Gliederungspunkten geringfügig geändert. Neu eingefügt wurde der Abschnitt 10.3 bb) Spreadrisiko. Im Vorjahr wurde dieses Risiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko im Abschnitt 10.3 ba) dargestellt. Der Abschnitt 10.3 e) ist entfallen, da das Beteiligungsrisiko nicht mehr wesentlich ist. Der Abschnitt 10.4 ist entfallen, da die Umstellung der Risikotragfähigkeit abgeschlossen ist. 1 Grundlagen der Sparkasse Die Stadtsparkasse Dessau ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dessau-Roßlau. Träger ist die Stadt Dessau-Roßlau, auf deren Territorium das Geschäftsgebiet der Sparkasse gemäß Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt beschränkt ist (Regionalprinzip). Verwaltungsrat und Vorstand bilden die Organe der Sparkasse. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäftstätigkeit der Sparkasse und überwacht den Vorstand. Gegenstand der Tätigkeit der Sparkasse sind Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). Damit unterliegt sie als Kreditinstitut der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Institutssichernde Einrichtung der Sparkasse im Sinne des § 23a Abs. 1 KWG ist der Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV). Maßgebliche rechtliche Grundlagen für die Geschäftstätigkeit der Sparkasse im Berichtsjahr sind das Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, die Sparkassenverordnung für das Land Sachsen-Anhalt sowie die Satzung der Sparkasse. Die Satzung der Sparkasse entspricht der Mustersatzung der Sparkassenaufsichtsbehörde. Die Sparkasse ist Mitglied des OSV. Das Geschäftsmodell der Sparkasse ist an den Vorgaben zum öffentlichen Auftrag im Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt ausgerichtet. Demnach ist es ihre Aufgabe, im Geschäftsgebiet die Grundversorgung mit kreditwirtschaftlichen Leistungen zu gewährleisten, den Wettbewerb im Kreditgewerbe im Interesse von Bevölkerung und Wirtschaft zu fördern sowie als dezentral organisiertes Kommunalunternehmen die marktwirtschaftliche Unternehmensstruktur im Kreditgewerbe zu sichern. Hauptzielgruppen sind dabei die Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere der Mittelstand, und die öffentliche Hand. Die Sparkasse führt ihre Geschäfte unter Wahrung ihres öffentlichen Auftrages und nach kaufmännischen Grundsätzen. Dabei werden die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Regelungen zur Ausstattung mit Eigenmitteln, beachtet. Neben bilanzwirksamen Geschäften mit Privatkunden und gewerblichen bzw. beruflich selbständigen Kunden (insbesondere Girokonten einschließlich Zahlungsverkehr, Einlagengeschäft und Kreditgeschäft) werden Vermittlungsgeschäfte betrieben. Dies betrifft insbesondere das Wertpapierdienstleistungsgeschäft sowie die Vermittlung von Fondsprodukten, Bausparverträgen, Versicherungen und Immobilien im Verbund mit anderen Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe. Gelder, die nicht im Kundenkreditgeschäft platziert werden können, werden in Tages- oder Termingelder bei Kreditinstituten, in Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere oder in andere nicht festverzinsliche Wertpapiere angelegt. Zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken im Zinsbuch der Sparkasse werden zudem derivative Geschäfte in Form von Zinsswaps abgeschlossen. 2 Gesamtwirtschaftliche Lage und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Sparkasse stützt ihre Analysen zur Konjunktur sowie zur wirtschaftlichen Entwicklung auf die Einschätzungen der Volkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe, des Statistischen Bundesamts, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Industrie- und Handelskammer (IHK) Halle-Dessau. Die aufgeführten Quellen verwenden für ihre Veröffentlichungen wiederum Researchergebnisse und Schätzungen bedeutender und anerkannter Wirtschaftsforschungsinstitute. Mäßige Dynamik der Weltwirtschaft - Deutschland in Stagnation Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,1 Prozent beziehungsweise auf 1,6 Prozent für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Diese Werte entsprechen zwar annähernd den langjährigen Durchschnitten, doch für die Spätphase der weitgehend überwundenen Corona-Pandemie war eine stärkere Erholung von den gedrückten Wertschöpfungsniveaus aus erwartet worden. Der avisierte Aufholprozess blieb jedoch tatsächlich im Angesicht der hohen Inflation stecken. Die USA sind vom Kriegsgeschehen geographisch weit entfernt. Außerdem sind sie nicht so stark gegenüber den verteuerten Energiekosten exponiert. Vielmehr sind sie in manchen Sektoren wie dem international gehandelten und stark verteuerten verflüssigten Gas (LNG) sogar Nettoanbieter und somit Profiteur. Das Bruttoinlandsprodukt der USA wuchs 2023 überdurchschnittlich - noch einmal in ähnlichem Tempo wie schon im Jahr zuvor. Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 Prozent realen Zuwachs. Dabei überzeichnen die Jahresraten für den Euroraum insgesamt und für die meisten seiner Länder sogar noch die Entwicklung innerhalb des Jahres. Denn das im Jahresdurchschnitt ausgewiesene Wachstum stammt fast vollständig aus dem statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022. Danach stagnierte das Euro-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023 weitgehend - mit einigen Ausnahmen wie etwa dem Wachstumsstar der letzten Jahre, Spanien, das auch zuletzt bei seinem BIP weiter zulegen konnte. Deutschland ist am anderen Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023 vor. Trotz des vermiedenen Gasmangel-Winters kein Aufschwung eingeleitet - zurückhaltender Konsum bei noch hoher Inflation Als sich Anfang 2023 zeigte, dass die Mangellage nicht schlagend werden würde und dass Deutschland aufgrund von getroffenen Maßnahmen zur Einsparung und zu neuen Bezugsquellen, aber auch aufgrund einer warmen Witterung recht gut durch den Winter kommen würde, verflog diese Angst. Es keimte Anfang 2023 die Zuversicht, dass der lang ersehnte Post-Corona- Aufschwung nun kraftvoll einsetzen würde. Diese Hoffnung erfüllte sich dann allerdings nicht. Denn die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit 5,9 Prozent nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Aber das zeitliche Profil der Kompensation, die Verteilung der Einkommens- und Preisanstiege über die Einkommensklassen und über die Güterkategorien und nicht zuletzt die psychologische Präsenz des Themas Inflation dämpften doch die Kauflust und die Konsummöglichkeiten. Mit - 0,8 Prozent schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 Prozent. Staatssektor konsolidierte sich Noch stärker rückläufig als der private Verbrauch war der staatliche Konsum. Er schrumpfte 2023 preisbereinigt um 1,7 Prozent. Hier spiegelt sich die Normalisierung nach der Pandemie wider. Es waren vor allem weggefallene Ausgaben für Impfstoffe und Testsets, die hier wirksam wurden. Die Staatsquote als Anteil der Staatsausgaben aller staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) am Bruttoinlandsprodukt ging 2023 auf 48,2 Prozent zurück. In den Pandemiejahren 2020 und 2021 hatte diese Kennzahl vorübergehend die Fünfzig-Prozent- Marke überschritten. Trotz der wegen steigender Zinssätze wieder etwas höherer Zinsausgaben in Höhe von 36,3 Mrd. Euro fiel das gesamtwirtschaftliche Finanzierungsdefizit mit 82,7 Mrd. Euro oder 2,0 Prozent des BIP etwas geringer aus als im Vorjahr. Die noch nicht endgültig exakt bezifferte Staatschuldenquote dürfte auf die Größenordnung von 65 Prozent des BIP leicht zurückgegangen sein. Wechselhafter Zins - gemischtes Bild bei der Investitionstätigkeit und beim Außenhandel Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wie- der zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu ferne sind. Gemessen an den Jahresendständen bildete sich die Umlaufsrendite der zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für den Euroraum-Kapitalmarkt sogar von 2,53 Prozent Ende 2022 auf 2,06 Prozent Ende 2023 zurück. Allerdings markierte der Jahreswechsel 2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, der sich danach wieder ein Stück korrigiert hat. Und über weiter Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen über der Marke von 2,5 Prozent, in der Spitze fast bei 3 Prozent. Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen, was dann 2023 zunehmend auch in der laufenden Bau-Wertschöpfung sichtbar wurde. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 Prozent. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau. Die Ausrüstungsinvestitionen hielten sich dagegen recht gut. Sie wurden zwar ebenfalls vom Zins gebremst. Aber der Strukturwandel macht eine Erneuerung des Kapitalstocks erforderlich, so dass sich mit den treibenden Themen Klimawandel und Digitalisierung eine Sonderkonjunktur entfaltet hat. Die Ausrüstungsinvestitionen konnten deshalb als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real sogar zulegen und zwar um 3,0 Prozent. Auch der Außenhandel leistete zwar einen positiven Wachstumsbeitrag, doch das ist der rechnerisch saldierten Konstellation geschuldet. Die Exporte selbst sanken 2023 real um 1,8 Prozent. Die deutschen Importe, die als eine Art Vorleistung für die deutsche Volkswirtschaft mit negativem Vorzeichen in die BIP-Berechnung eingehen, sanken aber sogar um 3,0 Prozent und somit noch stärker als die Exporte. Die Korrektur bei den Importen ist auch als eine Gegenbewegung zu den von Sonderentwicklungen geprägten Trends des Vorjahres zu interpretieren. Da sich die zuvor erheblich verteuerten Importe - Stichwort Energie - 2023 auch preislich wieder sehr stark entspannten, stieg der nominale Leistungsbilanzsaldo Deutschlands sogar noch stärker als in der preisbereinigten Rechnung. Der Überschuss in der Leistungsbilanz machte nach 4,4 Prozent des BIP 2022 im Jahre 2023 knapp sechs Prozent des BIP aus. Der 2022 erlittene Terms-of-Trade-Schock für Deutschland scheint inzwischen weitgehend überwunden. Deutsches BIP im Gesamtjahr 2023 bei - 0,3 Prozent - mit schwachem Schlussquartal Insgesamt ergab sich nach den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von - 0,3 Prozent. Ein Teil dieser Schrumpfung ist allerdings auch auf den Effekt einer geringeren Zahl von 2023 zur Verfügung stehenden Arbeitstagen zurückzuführen. Arbeitstäglich bereinigt beziffert Destatis die Entwicklung auf - 0,1 Prozent. Arbeitsmarkt weiter robust - Fachkräftemangel als Wachstumsbremse Am Arbeitsmarkt fühlt sich die Lage weiterhin ohnehin überhaupt nicht an wie eine Rezession. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 Prozent erhöht. Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen. Er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Die Zahl der Erwerbstätigen konnte dennoch auch in dem schwierigen Jahr 2023 weiter gesteigert werden um jahresdurchschnittlich 333.000 Personen auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen erwerbstätig wie 2023. Das hat allerdings Implikationen für die Entwicklung der Produktivität: Bei real schrumpfendem BIP und steigender Erwerbstätigenzahl war die Pro-Kopf-Produktivität deutlich rückläufig. Pro Stunde gerechnet sieht die Entwicklung etwas günstiger aus, weil die durchschnittlich geleistete Arbeitsstundenzahl 2023 gesunken ist. Aktienkurse profitierten Ende 2023 in erster Linie von den veränderten Zinserwartungen Die Bewegungen der Leitzinsen und Kapitalmarktzinsen 2023 sind bereits weiter oben im Zusammenhang mit der Preisentwicklung und der Investitionstätigkeit beschrieben worden. Die Aktienkurse wurden 2023 davon stark beeinflusst. Über weite Strecken des Jahres bewegten sich die Aktienkurse verhalten, gingen vor allem zwischen August und Oktober deutlich zurück. Hintergrund war die zunehmende Ernüchterung über die realwirtschaftliche Situation, über Stagnation und ausbleibenden Aufschwung. Doch dann setzte im November und Dezember ein starker Aktienkursanstieg ein, der von der aufkommenden Zinssenkungsfantasie getrieben wurde. Mit einem Jahresschlussstand von 13.924 Punkten Ende 2022 und 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 Prozent. 3 Wirtschaftliches Umfeld und Wettbewerbssituation der Sparkasse Die Stadt Dessau-Roßlau ist neben den Städten Halle (Saale) und Magdeburg eines der drei Oberzentren in Sachsen-Anhalt. Zum 31. Dezember 2023 hatten 80.396 Einwohner ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Dessau- Roßlau. Zum Jahresende 2022 waren es 187 Einwohner weniger. Die Stadt-Dessau-Roßlau verzeichnet seit der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 einen kontinuierlichen Bevölkerungsrückgang. Gemäß den Ergebnissen der 7. Regionalisierten Bevölkerungsprognose des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom Mai 2022 wird für die Stadt Dessau-Roßlau ein Rückgang der Bevölkerung bis zum Jahr 2035 auf 65.775 Einwohner erwartet. Zu diesem Zeitpunkt werden dann voraussichtlich 100 Erwerbsfähige 104 Personen im nicht erwerbsfähigen Alter (unter 20 und über 67 Jahre) gegenüberstehen. Im Stadtgebiet befinden sich mit dem Bauhaus Dessau und Teilen des Gartenreichs Dessau- Wörlitz zwei UNESCO-Weltkulturerbestätten. Darüber hinaus gehört die Stadt Dessau-Roßlau zur Flusslandschaft Elbe, dem größten UNESCO-Biosphärenreservat in Deutschland. Alle drei Kulturstätten haben Einfluss auf die Wirtschaftsstruktur der Stadt in den Bereichen Tourismus, Gastronomie und Dienstleistungen. Wirtschaftlich ist die Stadt Dessau-Roßlau breit aufgestellt. Größte Arbeitgeber sind die Unternehmen der Biopharmaindustrie, das Fahrzeuginstandhaltungswerk der Deutschen Bahn, das Städtische Klinikum und das Umweltbundesamt. Daneben prägen viele klein- und mittelständische Unternehmen in den Branchen Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistungen sowie öffentliche Arbeitgeber des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Dessau-Roßlau selbst das wirtschaftliche Gesamtbild. Im Jahresdurchschnitt 2023 betrug die Arbeitslosenquote in der Stadt Dessau-Roßlau 8,6 Prozent (Vorjahr 7,9 Prozent). Der Vergleich der Arbeitslosenquote vom Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat zeigt eine Erhöhung um 0,6 Prozentpunkten auf 8,8 Prozent. Gleichwohl zeigt sich ein Mangel an Fachkräften, den bei einer Befragung der IHK Halle-Dessau ca. 50 % der befragten Unternehmen als Risiko für die zukünftige Entwicklung ansehen. Der Markt für Wohnimmobilien im Geschäftsgebiet spielt für die Stadtsparkasse Dessau eine wesentliche Rolle. Das Kundenkreditgeschäft ist ein strategisches Geschäftsfeld. Im Jahr 2023 waren aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen folgende Entwicklungen erkennbar. Gemäß den Veröffentlichungen des Statistischen Landesamts Sachsen-Anhalt gingen die Anzahl genehmigter Bauvorhaben für Wohn- und Nichtwohngebäude in der Stadt Dessau-Roßlau im Gesamtjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 37 auf 30 Gebäude zurück. Das entspricht einem Rückgang von 55,2 Prozent. Im gesamten Bundesland Sachsen-Anhalt verringerten sich die Baugenehmigungen für Wohn- und Nichtwohnbau um 48,4 Prozent. Vorliegende Daten zur Entwicklung des regionalen Grundstücksmarktes im für uns wichtigsten Marktsegment der Wohnimmobilien zeigen, dass sich die Mietpreise stabil geblieben sind. Die Kaltmieten für Wohnungen liegen im Durchschnitt zwischen 8,50 je Quadratmeter (Erstbezug) und 6,20 Euro je Quadratmeter (Wiedervermietung). Die Spitzenmieten betragen 10,70 Euro je Quadratmeter (Erstbezug) bzw. 8,30 je Quadratmeter (Wiedervermietung). Die Preise (Durchschnittswerte) für Wohnimmobilien zeigen im Vergleich von 2023 mit 2022 eine leicht rückläufige Entwicklung. Der Konjunkturbericht der Industrie- und Handelskammer (IHK) Halle-Dessau für das vierte Quartal 2023 zeichnet das Bild einer stagnierenden Wirtschaft. Die konjunkturelle Stimmung im IHK-Bezirk Halle-Dessau ändert sich kaum und zeigt keine Belebung. Die Inflation treibt trotz Rückgang die Kosten weiter an und belastet die Gewinne. Insbesondere das anhaltend hohe Niveau der Energiepreise und die steigenden Arbeitskosten sorgen für Druck. Die preissensible Nachfrage reagiert zunehmend stärker darauf, viele Aufträge werden nicht erteilt, der Umsatz sinkt in der Breite der Wirtschaft. Zusätzlich sorgen höhere Zinsen für Belastung bei der Finanzierung z.B. von Investitionen. In der Folge ist der Geschäftsklimaindex mit - 1,3 Punkten weiter nahe der Nulllinie und gegenüber dem Vorjahresquartal kaum verändert. Die Kreditwirtschaft und insbesondere die eher kleineren Institute standen im Jahr 2023 und stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Einerseits führen zunehmende aufsichtliche Anforderungen zu steigenden Verwaltungskosten, andererseits waren ihre auf die Versorgung vor Ort ausgerichteten Geschäftsmodelle mit klassischem Einlagen- und Kreditgeschäft wegen der mehrjährigen Niedrigzinsphase, deren Ende im Jahr 2022 eingeläutet wurde, in besonderem Maße betroffen. 4 Geschäftsentwicklung Die gesamtwirtschaftliche Lage und die branchenbezogenen Rahmenbedingungen beeinflussten auch die Geschäftsentwicklung der Sparkasse. Durch das gestiegene Zinsniveau an den Finanzmärkten während des Geschäftsjahres und einer weiterhin inversen Zinsstruktur im Geschäftsjahr 2023 ergaben sich bei den Eigenanlagen Alternativen. Fälligkeiten von Wertpapieren und freie Liquidität wurden mit Ende der Phase von Negativrenditen verstärkt in Tages- und Termingelder angelegt. Das Bewertungsergebnis für Wertpapiereigenanlagen fiel mit 290 Tsd. Euro positiv zu Gunsten der GuV aus und überstieg damit unsere Planungen. Auf das Gesamtjahr bezogen entwickelte sich das Kundenkreditgeschäft im Rahmen unserer Planungen. Die Entwicklung der Einlagen entspricht unseren Erwartungen. Trotz der vergleichsweisen schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen konnte die Sparkasse ihr Eigenkapital stärken. Dies beurteilen wir insgesamt als positiv. 4.1 Bilanzsumme Im Berichtsjahr 2023 erhöhte sich die Bilanzsumme der Sparkasse um 67,1 Mio. Euro bzw. 6,3 Prozent auf 1.133,7 Mio. Euro. Damit haben wir unseren Planwert von 1.069,4 Mio. Euro überschritten. Der Anstieg der Bilanzsumme resultiert überwiegend aus dem Zuwachs von Einlagen unserer Kunden die insbesondere zu einem Anstieg der Barreserve und der Forderungen an Kunden führten. Seit Anfang Mai 2023 erfolgt die Anlage von Tagesgeld regelmäßig direkt bei der Deutschen Bundesbank (Einlagenfazilität), was am Stichtag zu einem Anlagevolumen von 101,0 Mio. Euro führte. 4.2 Forderungen an Kreditinstitute Die Position Forderungen an Kreditinstitute verringerte sich gegenüber dem Bilanzstichtag des Vorjahres um 68,9 Mio. Euro auf 70,9 Mio. Euro. Dies resultiert insbesondere aus der im Jahr 2023 rückläufigen Anlage in Tagesgeldern und Termingeldern, da die Anlage verstärkt bei der Deutschen Bundesbank getätigt wurden. 4.3 Forderungen an Kunden Die Position Forderungen an Kunden nahm im Berichtsjahr um 31,9 Mio. Euro auf 507,6 Mio. Euro (Vorjahr: 475,7 Mio. Euro) zu. Unsere Planung ging von einer Steigerung in Höhe von 3,9 Mio. Euro aus. Die tatsächliche Entwicklung liegt deutlich über dem Planwert. 4.4 Wertpapiere Der Bestand von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren beläuft sich auf 331,9 Mio. Euro (Vorjahr 308,9 Mio. Euro). Die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere setzen sich im Wesentlichen aus Anleihen inländischer und ausländischer öffentlicher Emittenten, aus inländischen Pfandbriefen sowie aus Unternehmensanleihen zusammen. Damit lag der Bestand zum Jahresende 2023 unter dem Planwert von 263,5 Mio. Euro. Aufgrund der nicht eindeutigen Entwicklung zukünftiger Zinsen und der mit der Anlage dadurch einhergehenden Risiken, wurden die geplanten Anlagen nicht getätigt. Liquidität aus Fälligkeiten wurden verstärkt in der Barreserve gehalten. Der Bestand an Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren beträgt zum 31. Dezember 2023 78,8 Mio. Euro (Vorjahr 95,1 Mio. Euro). Er setzt sich im Wesentlichen aus Immobilienfonds und einem Infrastrukturfonds zusammen. Unser Planansatz umfasste eine Höhe von 110,0 Mio. Euro. 4.5 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Bei den Beteiligungen der Sparkasse handelt es sich im Wesentlichen um strategische Beteiligungen innerhalb des Sparkassen-Finanzgruppe. Der Buchwert der Beteiligungen blieb mit 2,1 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr unverändert. Das Stammkapital der im Jahr 2020 erworbenen und im Geschäftsgebiet ansässigen Immobilienverwaltungsgesellschaft wurde im Jahr 2023 um 30 Tsd. Euro auf 150 Tsd. Euro erhöht. 4.6 Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Der Buchwert der Sachanlagen verringerte sich um 1,3 Mio. Euro auf 12,3 Mio. Euro. Die Investitionen betrugen insgesamt 76 Tsd. Euro. Hiervon entfielen 70 Tsd. Euro auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Damit konnte die Planung einer konstanten Entwicklung durch Ersatzinvestitionen in Höhe der Abschreibungen in diesem Jahr nicht eingehalten werden. 4.7 Einlagen- und Refinanzierungsgeschäft Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich um 2,6 Mio. Euro auf 36,1 Mio. Euro. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Weiterleitungskredite, deren Entwicklung wir anhand des aktuellen Bestandes mit dem vereinbarten Tilgungsverlauf planen. Das Einlagengeschäft der Sparkasse war im Jahr 2023 trotz weiterhin hoher Inflationsraten durch einen weiteren Zufluss von Kundengeldern gekennzeichnet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erhöhten sich um 60,4 Mio. Euro auf 986,1 Mio. Euro. Sie lagen damit über unserem Planwert von 915,0 Mio. Euro. Die Spareinlagen weisen einen Bestand von 269,2 Mio. Euro aus und haben sich gegenüber dem Vorjahr um 29,6 Mio. Euro verringert. Geplant war hier ein Anstieg auf 303,8 Mio. Euro. Wie im Vorjahr war der stärkste Zugang bei den täglich fälligen Verbindlichkeiten zu verzeichnen. Diese erhöhten sich um 68,4 Mio. Euro auf 690,4 Mio. Euro. Zusammen mit den Termineinlagen, deren Bestand um 21,6 Mio. Euro auf 26,5 Mio. Euro zunahm, wurde der geplante Wert um 105,8 Mio. Euro überschritten. Die Abweichung ist im Wesentlichen auf das Einlagenwachstum eines Kunden sowie Umschichtungen aus den Spareinlagen zurückzuführen. 4.8 Fonds für allgemeine Bankrisiken und Eigenkapital Aus dem verfügbaren Jahresergebnis nach Steuern wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken um 7,5 Mio. Euro auf 57,4 Mio. Euro aufgestockt. Das Eigenkapital erhöhte sich durch den ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 0,4 Mio. Euro auf 35,2 Mio. Euro. 4.9 Verbundgeschäft Die Sparkasse vermittelt Bausparverträge, Bausparkredite sowie andere Kredite, Fondsprodukte, Versicherungen sowie weitere Finanzdienstleistungen insbesondere in Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe. Im Vermittlungsgeschäft wurden die gesteckten Ziele in den wesentlichen Sparten erreicht. Negative Abweichungen zeigen sich bei Investmentzertifikaten und dem Fondsvertrieb bei der DekaBank; hier konnte das ambitionierte Ziel nicht erreicht werden. Erfreulich entwickelte sich das sonstige Vermittlungsgeschäft und der Kartenzahlungsverkehr, hier konnten die Planwerte übertroffen werden. 4.10 Personal- und Sachbereich Die Anzahl der Sparkassenangestellten im Jahresdurchschnitt 2023 sank auf 143 Beschäftigte (Vorjahr 145 Beschäftigte). Außerdem erlernten durchschnittlich sieben Auszubildende (Vorjahr sieben Auszubildende) einen bankspezifischen Beruf. Angesichts der ständigen Weiterentwicklung der Sparkassengeschäfte, technischer Neuerungen sowie gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Neuregelungen bildete auch im vergangenen Jahr die gezielte Förderung und Entwicklung der Mitarbeiter einen Schwerpunkt der Personalarbeit, wobei weitgehend auf digitale Formate umgestellt werden konnte. Für Aus- und Weiterbildung wurden im Berichtsjahr 166 Tsd. Euro aufgewendet. 5 Vermögens-, Finanz - und Ertragslage 5.1 Vermögenslage Nach Feststellung des Jahresabschlusses per 31. Dezember 2023 durch den Verwaltungsrat soll der Bilanzgewinn in Höhe von 411 Tsd. Euro der Sicherheitsrücklage zugeführt werden. Des Weiteren wird die Eigenkapitalbasis durch die Aufstockung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB gestärkt. Das Eigenkapital der Sparkasse inklusive des Fonds für allgemeine Bankrisiken steigt damit auf insgesamt 92,5 Mio. Euro (Vorjahr: 84,6 Mio. Euro). Die bilanzielle Eigenkapitalquote (Eigenkapital und Fonds für allgemeine Bankrisiken im Verhältnis zur Bilanzsumme) beträgt 8,2 Prozent (Vorjahr 7,9 Prozent). Zusätzlich stehen für allgemeine Risiken im Bankgeschäft Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB zur Verfügung. Die nach dem Basel-III-Rahmenwerk zu meldende Verschuldungsquote (Leverage Ratio - LR) bewegte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in einer Spanne von 8,93 bis 10,13 und damit über dem geforderten Mindestwert von 3,0. Die regulatorischen Eigenmittel berechnet die Sparkasse nach den Anforderungen der Kapitaladäquanzverordnung (Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - Capital Requirements Regulation (CRR)). Die Kennzahlen werden quartalsweise an die Deutsche Bundesbank gemeldet. Die Höhe der anrechenbaren Eigenmittel lag zum 31. Dezember 2023 ohne die Anrechnung der Aufstockung des Kernkapitals aus dem Jahresabschluss 2023 bei 89,4 Mio. Euro (Vorjahr 88,8 Mio. Euro). Innerhalb des abgelaufenen Jahres bewegte sich die gemeldete Gesamtkapitalquote nach CRR in einer Spanne zwischen 17,7 Prozent und 18,4 Prozent und damit deutlich über den regulatorischen Mindestanforderungen. Unser Planwert zum Stichtag 31. Dezember 2023 in Höhe von 18,3 Prozent konnte erreicht werden. Die harte Kernkapitalquote lag im Jahr 2023 zwischen 16,6 Prozent und 17,3 Prozent. Damit erfüllt die Sparkasse die von der Bankenaufsicht festgelegten Eigenkapitalanforderungen. Im Rahmen der Eigenkapitalplanung wurden neben dem Planszenario auch adverse Annahmen zur Geschäftsentwicklung simuliert. Mit Blick auf die Bilanzstruktur erhöhte sich auf der Aktivseite der Anteil der Forderungen an Kunden zum Bilanzstichtag geringfügig auf 44,8 Prozent (Vorjahr 44,6 Prozent). Damit haben sie den größten Anteil an der Bilanzsumme. Dagegen ging der Anteil aus Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie Aktien und nicht festverzinslichen Wertpapieren gegenüber dem Vorjahr geringfügig von 37,9 Prozent auf 36,2 Prozent zurück. Auf der Passivseite erhöhte sich der Bilanzanteil des Mittelaufkommens von Kunden leicht auf 87,0 Prozent (Vorjahr 86,8 Prozent). Der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerte sich auf 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahrswert von 3,6 Prozent. Unter Einbeziehung des bilanziellen Eigenkapitals und der stillen Reserven nach § 340f HGB sowie der aufsichtlichen Kapitalquoten betrachtet der Vorstand die Vermögenslage als geordnet. 5.2 Finanzlage Mit Blick auf die Kapitalstruktur stellen auf der Passivseite die Kundeneinlagen die wesentlichste Refinanzierungsquelle dar. Hierbei dominieren Sichteinlagen und Spareinlagen mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Die Zahlungsfähigkeit war im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit gewährleistet. Die Überwachung und die Disposition der Bankkonten werden täglich vorgenommen. Der hohe Anteil der kurzfristig liquidierbaren Eigenanlagen auf der Aktivseite in Verbindung mit dem hohen Anteil der Kundeneinlagen auf der Passivseite der Bilanz sind wesentliche Säulen einer guten Liquiditätslage der Sparkasse. Bei der Deutschen Bundesbank unterhält die Sparkasse ein Pfanddepot, welches der Sparkasse jederzeit zur Beschaffung zusätzlicher Liquidität zur Verfügung steht. Die Inanspruchnahme der eingeräumten Kreditlinie bei der NORD/LB erfolgte ausschließlich zu Dispositionszwecken. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Die gemäß den Anforderungen der CRR zu berechnende Liquiditätsdeckungsquote (LCR, Liquidity Coverage Ratio) bewegte sich zu den Meldestichtagen in einer Bandbreite von 280,5 Prozent bis 543,2 Prozent und damit deutlich über dem einzuhaltenden Wert von 100,0 Prozent sowie über den hausindividuell definierten Warnmarken für einen Liquiditätsengpass. Darüber hinaus erfolgt monatlich die Überwachung und Meldung zusätzlicher Parameter für die Liquiditätsüberwachung (ALMM - Additional Liquidity Monitoring Metrics). Die Net Stable Funding Ratio (NSFR, stabile Refinanzierung) ist eine aufsichtliche Kennzahl zur Beurteilung und Sicherstellung mittel- bis langfristiger struktureller Liquiditätsanforderungen. An allen vier Meldestichtagen im Jahr 2023 wurde die geforderte Mindestdeckung von 100,0 Prozent eingehalten. Die NSFR lag im Jahr 2023 zwischen 138,6 Prozent und 155,2 Prozent. Insgesamt bewertet der Vorstand die Finanzlage als gut. 5.3 Ertragslage Die nachfolgenden Kennzahlen werden auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe dargestellt. Die Systematik stellt eine primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst. Ergänzend zu den Kennzahlen für das Geschäftsjahr 2023 haben wir die Daten der ursprünglichen Planung für das Jahr 2023 sowie die Vorjahreszahlen des Geschäftsjahrs 2022 in die Übersicht aufgenommen:
Das Betriebsergebnis I (vor Bewertung) sowie die Cost-Income-Ratio (CIR) stellen wesentliche strategische Zielgrößen bzw. wesentliche Leistungsindikatoren der Sparkasse dar. Der Zinsüberschuss bleibt die bedeutendste Ertragsquelle der Stadtsparkasse Dessau. Der absolute Zinsüberschuss erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 3.057 Tsd. Euro bzw. um 19,8 Prozent. Er lag absolut über unserem Planwert von 16.652 Tsd. Euro. In Relation zur DBS war ein Anstieg um 0,26 Prozentpunkte zu verzeichnen. Mit 1,69 Prozent der DBS konnte der Planwert von 1,56 Prozent der DBS übertroffen werden. Die Steigerung lässt sich das anhaltend hohe Zinsniveau des Geschäftsjahres 2023 zurückführen. Dadurch sind Neugeschäfte zu höheren Zinsen möglich und auch die variabel verzinslichen Positionen verzeichnen höhere Erträge. Die Zinsaufwendungen haben eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr erfahren und liegen oberhalb des geplanten Wertes. Dies sind die Folgen des gestiegenen Zinsniveaus und der überwiegend variablen Verzinsung. Des Weiteren war der vollständige Wegfall der vereinnahmten Verwahrentgelte ein Grund für die Steigerung des Zinsaufwands. Der absolute Provisionsüberschuss hat sich gegenüber dem Vorjahr um 56 Tsd. Euro bzw. um 0,7 Prozent reduziert. Er liegt unter unserem erwarteten Wert von 8.398 Tsd. Euro. Der größte Rückgang ergab sich mit 217 Tsd. Euro bei den Provisionen für Immobilienvermittlung. In Relation zur DBS liegt der Provisionsüberschuss mit 0,75 Prozent der DBS sowohl unter dem Vorjahreswert (0,76 Prozent der DBS) als auch unter unserem Planwert (0,79 Prozent der DBS). Positiv entwickelt haben sich gegenüber dem Vorjahr die Provisionserträge aus dem Kartengeschäft und aus Bausparverträgen. Rückgänge gab es neben den Immobilienvermittlungen beim sonstigen Provisionsertrag. Der Personalaufwand erhöhte sich absolut und auch in Relation zur DBS. Die Personalaufwandsquote lag mit 0,96 Prozent der DBS unter unserem Planwert von 1,03 Prozent der DBS. Beim Sachaufwand und beim sonstigen ordentlichen Aufwand sind in der Summe gegenüber dem Vorjahr Rückgänge um 88 Tsd. Euro zu verzeichnen. Der ursprüngliche Planwert wurde damit unterschritten. In Relation zur DBS verbesserte sich die Aufwandsquote auf 0,55 Prozent der DBS (Vorjahr 0,56 Prozent der DBS). Innerhalb der Sachaufwendungen waren die größten Rückgänge bei Aufwendungen für Verkaufsförderung sowie Reinigung zu verzeichnen. Die größten Zuwächse fielen bei Aufwendungen für Kunden- und Kreditkarten sowie bei Versicherungen an. Das absolute Betriebsergebnis vor Bewertung hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 2.760 Tsd. Euro erhöht. Es lag um 2.191 Tsd. Euro über dem geplanten Wert. In Relation zur DBS verbesserte sich das Betriebsergebnis vor Bewertung auf 0,95 Prozent der DBS gegenüber 0,70 Prozent der DBS des Vorjahres. Der Planwert von 0,77 Prozent der DBS wurde übertroffen. Das Bewertungsergebnis (ohne Veränderung der Vorsorgereserven) weist saldiert einen Wert von + 1.779 Tsd. Euro (Vorjahr: - 5.510 Tsd. Euro) bzw. + 0,16 Prozent der DBS (Vorjahr: - 0,51 Prozent der DBS) aus. Die Planungen gingen von einem saldierten Bewertungsaufwand von 693 Tsd. Euro aus. Der Saldo der Bewertungsmaßnahmen für das Kundenkreditgeschäft beträgt + 778 Tsd. Euro (+ 0,07 Prozent der DBS). Unsere Planung ging von einem Bewertungsaufwand im Kundenkreditgeschäft von 880 Tsd. Euro (0,08 Prozent der DBS) aus. Das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft in Höhe von + 190 Tsd. Euro bzw. 0,02 Prozent der DBS zeichnet ein deutlich günstigeres Bild als der Vorjahreswert von - 3.563 Tsd. Euro bzw. 0,33 Prozent der DBS. Im Planansatz haben wir ein Bewertungsergebnis von + 187 Tsd. Euro bzw. 0,02 Prozent der DBS erwartet. Der hohe Aufwand des vergangenen Jahres war dem deutlichen Zinsanstieg und den damit einhergehenden Kursrückgängen der Wertpapiere geschuldet. Das sonstige Bewertungsergebnis wird von der Auflösung der im Vorjahr gebildeten Drohverlustrückstellung nach § 249 Abs.1 HGB in Höhe von 868 Mio. Euro dominiert. Der Grund für diese Rückstellung ist zum Bilanzstichtag entfallen, da sich keine Unterdeckung bei den zukünftigen Zinsansprüchen gegenüber den zukünftigen Zinsverpflichtungen mehr ergeben hat. Das Betriebsergebnis nach Bewertung erhöhte sich in Folge der vorgenannten Ausführungen um 10.049 Tsd. Euro auf 12.149 Tsd. Euro bzw. auf 1,11 Prozent der DBS (Vorjahr: 0,19 Prozent der DBS). Damit wurde der Planwert von 0,70 Prozent der DBS überschritten. Wie im Vorjahr ist das neutrale Ergebnis mit - 1.004 Tsd. Euro (Vorjahr - 36 Tsd. Euro) negativ. Die Relation zur DBS beträgt jetzt 0,09 Prozent. Der neutrale Ertrag belief sich im Jahr 2023 auf 2.038 Tsd. Euro (Vorjahr 979 Tsd. Euro). Wesentliche Positionen waren Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von 992 Tsd. Euro sowie aperiodische Vorfälligkeitsentgelte in Höhe von 707 Tsd. Euro. Der neutrale Aufwand hat sich deutlich auf 3.042 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.016 Tsd. Euro) erhöht. Wesentlicher Treiber dieser Entwicklung war der sonstige neutrale Aufwand, der mit 1.518 Tsd. Euro die geleisteten Beiträge an die Sicherungseinrichtungen der Sparkassenorganisation umfasst, an die die Sparkasse angeschlossen ist, um im Stützungsfall eine schnelle Entschädigung der Verbraucher bis zu einem Betrag von 100 Tsd. Euro zu gewährleisten. Zusammengefasst ergibt sich ein verfügbares Ergebnis nach Steuern in Höhe von 7,9 Mio. Euro (Vorjahr 1,2 Mio. Euro). Unser Planwert belief sich auf 4,2 Mio. Euro. Dies bewerten wir vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie aufgrund der Erhöhung der Marktzinsen als sehr zufriedenstellend. Damit stehen finanzielle Mittel zur weiteren Stärkung unseres Eigenkapitals zur Verfügung. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken wird um 7,5 Mio. Euro (Vorjahr 0,8 Mio. Euro) aufgestockt. Der Bilanzgewinn in Höhe von 0,4 Mio. Euro soll unter Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat vollständig der Sicherheitsrücklage zugeführt werden. Die Cost-Income-Ratio als Verhältnis zwischen ordentlichen Aufwendungen und Bruttoertrag verbesserte sich im Jahr 2023 auf 61,4 Prozent (Vorjahr 68,0 Prozent). Sie liegt damit unter unserem Planwert von 67,4 Prozent. Die bilanzielle Eigenkapitalrentabilität nach Steuern liegt unter Berücksichtigung der Zuführung des Jahresüberschusses zu den Gewinnrücklagen sowie der Aufstockung des Fonds für allgemeine Bankrisiken bezogen auf die Summe von Eigenkapital und Fonds für allgemeine Bankrisiken zum Jahresende 2023 mit 8,5 Prozent über dem Vorjahreswert von 1,5 Prozent. Unser Planwert in Höhe von 5,1 Prozent wurde deutlich überschritten. Die nach § 26a Abs. 1 KWG zu veröffentlichende Kapitalrendite als Quotient aus Jahresüberschuss (Bilanzgewinn) und Bilanzsumme beträgt 0,04 Prozent (Vorjahr 0,04 Prozent). Mit Blick auf die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbunden mit einem anhaltend höheren Zinsniveaus an den Geld- und Kapitalmärkten ist der Vorstand mit der Entwicklung der Ertragslage zufrieden. 6 Gesamtaussage und Beurteilung Vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen des Jahres 2023 ist der Vorstand der Sparkasse mit der Ertragslage, der Vermögens- und Finanzlage sowie der Zielerreichung im Verbundgeschäft insgesamt zufrieden. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtsparkasse Dessau ist geordnet. 7 Prognosebericht Die folgenden Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung der Stadtsparkasse Dessau im Jahr 2024 stellen Einschätzungen dar, welche die Sparkasse auf Basis der zum Zeitpunkt der Unternehmensplanung zur Verfügung stehenden Informationen Ende 2023 getroffen hat. Des Weiteren flossen Erkenntnisse aus der Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts 2023 ein. 7.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Jahresauftakt mit Hindernissen Die rechnerische Ausrufung einer "technischen Rezession" konnte für Deutschland aufgrund der im Auftaktquartal 2024 positiven Verlaufsrate abgewendet werden. Trotz zunächst ungünstiger Witterung und Streiks, die den Verkehr mehrere Tage lahmlegten, wobei die Ausfälle im Güterverkehr für das Wachstum noch bedeutsamer sind als diejenigen im Personenverkehr. In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung eines Quartals hinterlassen einige beeinträchtigte Tage angesichts der insgesamt nur rund 65 Arbeitstage bereits einen spürbaren Effekt. Dazu kommen auf der weltwirtschaftlichen Bühne neuerliche Störungen der internationalen Lieferketten mit der weitgehend blockierten Schifffahrtsroute durch das Rote Meer und der dadurch verlängerten Transportwege um Afrika herum. Die vollen Effekte der verzögerten Lieferungen werden sich erst in einigen Wochen zeigen. Prognosen gehen von einsetzendem Wachstum im Jahresverlauf aus Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen dann aber vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen nun die nominale Dynamik des Vorjahres nachholen, dann wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt und neues Wachstum wäre möglich. Alle derartigen positiven Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt. Eine im Hauptszenario mögliche Erholung bei nachlassender Inflation ist auch die Argumentationslinie der aktuellen "Gemeinsamen Prognose" der Chefvolkswirte der Sparkassen Finanzgruppe. Moderate Expansion 2024 vor allem von Erholung des privaten Konsums getragen Als mittleres Szenario halten die Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 Prozent für möglich. Das ist abermals weniger als die zugleich für den Euroraum prognostizierten 0,8 Prozent Wachstum. Die Rate für Deutschland würde gerade einmal die Schrumpfung des Vorjahres kompensieren. 2024 wäre damit unter dem Strich das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung, das fünfte Jahr einer inzwischen recht langen Stagnationsphase. Anderseits unterzeichnen die vorhergesagten 0,3 Prozent den angenommenen Dynamikgewinn im Verlauf des Jahres 2024. Denn der Wert ist abermals durch einen negativen statistischen Überhang aus 2023 und den bereits beschriebenen schwachen Jahresauftakt 2024 rechnerisch belastet. Im zweiten Halbjahr 2024 würde in dem beschriebenen Prognoseszenario der Verlauf besser sein, als es die magere Rate des Gesamtjahres suggeriert. Für das Folgejahr 2025 sagen die Chefvolkswirte aus Landesbanken, großen Sparkassen und der Deka denn auch eine Beschleunigung des deutschen Wachstums auf 1,1 Prozent voraus. Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Er könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 Prozent zulegen. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Bei den Ausrüstungsinvestitionen gehen die Chefvolkswirte hingegen optimistischer von einer Fortsetzung der bereits 2023 zu verzeichnenden Sonderkonjunktur aus. Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten. Weiter nachlassender Preisauftrieb als gute Nachricht Ein in den Jahren 2024 und 2025 weiter nachlassender Preisauftrieb ist die eigentliche positive Nachricht der "Gemeinsamen Prognose". Denn erst die engere Begrenzung der Inflation erlaubt wieder bessere Planbarkeit, das Aufholen der Kaufkraft und perspektivisch dann auch eine Neujustierung der Zinslandschaft. Bereits Ende 2023 war das Nachlassen des Preisauftriebs in den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen, bei Importpreisen, Erzeugerpreisen und Großhandelspreisen deutlich zu beobachten. 2024 dürfte diese Entlastung auch zunehmend in den Verbraucherpreisen ankommen. Die Chefvolkswirte gehen für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) von einer Rate von 2,6 Prozent in Deutschland und von 2,5 Prozent im Euroraum aus. Die Kernraten unter Herausrechnung von Energie- und Lebensmittelpreisen waren naturgemäß in den letzten Jahren weniger volatil zurückgeblieben. Jetzt tragen und bestimmen die Kernraten den allgemeinen Preistrend und bewegen sich 2024 und 2025 sehr ähnlich wie die "Headline"-Raten. Eine gewisse Unsicherheit geht allerdings noch von der Lohnentwicklung aus. Hier stehen noch einige wichtige Tarifabschlüsse aus. Die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer ist aufgrund der Arbeitsmarktlage strukturell stark, sollte aber auch nicht überziehen. Werden Übertreibungen hier vermieden, dürfte sich die Inflationslage weiter entspannen. Die stark gebremste Geldmengenentwicklung und weitgehend angehaltene Kreditvergabe zeigen an, dass das geldpolitische Bremsmanöver seine Wirkung entfaltet hat und die Transmission funktioniert. Für 2025 gehen die Prognosen von einer weiteren leichten Rückbildung der Inflationsraten aus, wenngleich noch nicht vollständig auf das Zielniveau der Europäischen Zentralbank bei zwei Prozent. Neujustierung der Zinslandschaft erscheint möglich Auch wenn das Inflationsziel noch nicht vollständig erreicht ist, dürften die bereits erzielten Teilerfolge den Notenbanken bald eine Neujustierung ihrer Instrumente erlauben. Das gilt für den US-Dollar und die Federal Reserve ebenso wie für die Europäische Zentralbank im Euroraum. Die derzeit noch herrschenden nominalen Leitzinsen, die 2023 erforderlich waren, werden in einer Realzinsperspektive bei sich weiter zurückbildenden Inflationsraten immer restriktiver und können und sollten dann entsprechend angepasst werden. Die "Gemeinsame Prognose" hat in diesem Durchgang einen entsprechenden Leitzinsausblick im Rahmen einer Sonderfrage erhoben. Danach bilden Senkungen aber den Konsens. Im Mittel gehen die Einschätzungen von Reduzierungen um 50 Basispunkte bis zum Jahresende 2024 aus. Eine solche zinspolitische Neujustierung könnte dann auch dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben. Allerdings hatten die Kapitalmärkte um den Jahreswechsel 2023/2024 eine entsprechende Wende als Erwartung bereits in sehr weitreichendem Rahmen vorweggenommen. Hier könnte zunächst eine gewisse Ernüchterung eintreten, dass die geldpolitische Korrektur zwar kommt, aber vielleicht nicht ganz so schnell und so stark wie zwischenzeitlich erwartet. Der als das zentrale Szenario unterstellten realwirtschaftlichen Entwicklung mit einer 2024 noch moderaten, dann aber 2025 an Kraft gewinnenden Erholung dürfte eine solche Feinjustierung der Kapitalmärkte aber nicht grundsätzlich im Wege stehen. 7.2 Zukünftige Geschäftsentwicklung Im Rahmen unseres Strategiemodells definieren wir die Grundsätze unserer Geschäftsaktivitäten, unsere langfristigen Ziele sowie die zu deren Erreichung notwendigen Maßnahmen. Die Operationalisierung unserer strategischen Ziele nehmen wir im Rahmen unserer mittelfristigen Unternehmensplanung vor. Mit der Beendigung der mehrjährigen Phase niedriger bzw. negativer Zinssätze an den Geld- und Kapitalmärkten ergeben sich für die zukünftige Geschäftsentwicklung neue Rahmenbedingungen. Die Erträge im zinstragenden Geschäft der Sparkasse werden wieder steigen, auch wenn noch eine Korrektur der derzeit inversen Zinsstruktur zu erwarten ist. Auf der anderen Seite wird die Refinanzierung über die Kundeneinlagen zu höheren Zinsaufwendungen führen. Darüber hinaus werden die zunehmenden regulatorischen Anforderungen den Verwaltungsaufwand weiter belasten. Durch die stabilisierte Situation im Kreditneugeschäft im Jahr 2023, unterstellen wir in der Zukunftsprognose ein wachsendes Kreditgeschäft. Im Einklang zu der über die nächsten Jahre erwarteten stabileren Konjunkturlage streben wir trotz des weiterhin hohen Zinsniveaus ein Wachstum von 7,7 % im Durchschnitt des kommenden Jahres an. Das geplante Wachstum im Kundenkreditgeschäft steht im Einklang mit der Risikotragfähigkeit der Sparkasse. Unsere Marktanteile im regionalen Kundenkreditgeschäft sollen durch die konsequente Nutzung unserer Vertriebsinfrastruktur gefestigt bzw. ausgebaut werden. Bei den Eigenanlagen planen wir mit einem Anstieg von 3,8 % im Jahresdurchschnitt. In der Planung fungieren Eigenanlagenbestände weiterhin als Auffangposition für nicht im Kundengeschäft benötigte Mittel. Auslaufende verzinsliche Wertpapiere sollen dabei unter Beibehaltung des rollierenden zehnjährigen Laufzeitenportfolios zeitnah und unter Berücksichtigung von Liquiditätsgesichtspunkten wieder angelegt werden. Den Gesamtbestand der Immobilienfonds planen wir mit Verkäufen bzw. mit Rückgaben von Anteilen an Fondsgesellschaften. Damit sollen Risikopositionen abgebaut werden, die eine hohe Belastung der aufsichtlichen Eigenkapitalanforderungen aufweisen. Im Jahresdurchschnitt sollen die Bestände um ca. 12 Mio. Euro bzw. 13,5 % sinken. Die Planung im Passivbereich beruht auf der aktuellen hohen, aber rückläufigen Inflation und der sich wieder entwickelten Zinslandschaft. Hierbei werden unsere Kunden mit im Vergleich zu den letzten Jahren erheblich veränderten Rahmenbedingungen konfrontiert. Aus diesem Grund erwarten wir nicht die in den letzten Jahren beobachteten starken Bestandszuwächse bei den Kundeneinlagen. Für 2024 planen wir mit rückläufigen Beständen der Spareinlagen (- 4,2 % im Jahresdurchschnitt) bei gleichzeitigem Anstieg der Sparbriefe und Termineinlagen (+ 115,9 %) und Sichteinlagen (+ 3,6 %). Im Bereich "Prämiensparen flexibel" wollen wir den bereits im Jahr 2019 eingeschlagenen Weg zur einvernehmlichen Beendigung von Ratensparverträgen in den höchsten Prämienstaffeln im Rahmen von Kundengesprächen weiter fortführen. Die Aufnahme anderweitiger institutioneller Refinanzierungen bei anderen Kreditinstituten ist nicht vorgesehen. Aus den Planungsannahmen zu den Bestandsentwicklungen ergibt sich folgende Erfolgsplanung für das Geschäftsjahr 2024 auf Basis der Positionen des Betriebsvergleichs der Sparkassen. Planung für das Geschäftsjahr 2024 (Tsd. Euro und Prozent der DBS)(Basis: Betriebsvergleich der Sparkassen)
Unsere Ergebnisplanungen basieren auf der Fortschreibung der Bestände und Zinsen zum Stichtag 31.10.2023 und unterstellen ein konstantes Zinsniveaus. Auf dieser Basis sehen wir mittelfristig einen steigenden Zinsüberschuss. Das provisionstragende Geschäft wird auch im Jahr 2024 nach dem Zinsergebnis die zweitwichtigste Ergebnisgröße bleiben. Nach einem in einzelnen Ertragspositionen erfolgreichen Jahr 2023 streben wir für das Jahr 2024 ein Halten des erreichten Niveaus an. Schwerpunkte werden dabei die Erträge im Giroverkehr und Vermittlungsgeschäft sein. Im Kundenwertpapiergeschäft planen wir einen Ausbau des Bruttoabsatzes durch die Umschichtung der Kundeneinlagen sowie durch eine angestrebte generelle Erhöhung der Marktanteile. Ebenso wollen wir durch intensivere Vertriebsaktivitäten und einer damit verbesserten Marktdurchdringung die Ergebnisse im Versicherungs- und Bausparbereich ausbauen. Der steigende Personalaufwand ist der vollständigen Wirkung des aktuellen Tarifvertrags geschuldet. Individuelle Veränderungen wie bspw. Eingruppierung, Mutterschutz/Elternzeit und Arbeitszeit haben wir bei tatsächlicher oder gesicherter Erkenntnis bei der Ermittlung berücksichtigt. Die Vorrechnung des Personalaufwandes erfolgte unter der Prämisse weiterer Personalabschmelzungen durch Berücksichtigung von natürlichen Fluktuationen. Beim Sachaufwand planen wir für das Jahr 2024 absolut gesehen einen Anstieg. Dieser Anstieg trägt projektbezogenem Einmalaufwand Rechnung. Zudem ist die Ausweitung des Sponsorings innerhalb der Stadt Dessau-Roßlau als Ausdruck unseres öffentlichen Auftrags vorgesehen. Um den wachsenden Herausforderungen des Bankgeschäftes bezüglich Digitalisierung und Regulatorik zu begegnen, setzen wir wie bisher auf eine kontinuierliche Qualifikation und Weiterbildung unserer Mitarbeiter. Unsere Geschäftsplanungen basieren weiterhin auf stabilen Finanz- und Vermögensverhältnissen sowie auf einer auskömmlichen Liquiditätsausstattung verbunden mit einer jederzeitigen Zahlungsfähigkeit unter Berücksichtigung der prognostizierten Bilanzstruktur. Dies schließt die Einhaltung der Eigenmittelanforderungen gemäß CRR sowie sparkassenindividueller aufsichtlicher Kapitalanforderungen im Jahr 2024 ein. Wir erwarten eine Kernkapitalanforderung von 10,13 Prozent sowie eine Gesamtkapitalanforderung von 13,50 Prozent. Bis zum Jahresende 2024 planen wir mit einem sukzessiven Anstieg der Risikoaktiva. Aufgrund der Eigenmittelausstattung der Sparkasse können die Kapitalanforderungen erfüllt werden. 7.3 Gesamtaussage und Beurteilung Für das Jahr 2024 geht die Stadtsparkasse Dessau bezogen auf das Betriebsergebnis vor Bewertung und bezogen auf das verfügbare Ergebnis nach den oben dargestellten Erwartungen von einer rückläufigen Ertragslage aus. Die Vermögens- und Finanzlage wird weiterhin geordnet sein. 8 Chancenbericht Unter dem Begriff Chance hat die Sparkasse mögliche künftige Entwicklungen und Ereignisse definiert, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Die Betrachtung der Chancen ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert. Das Geschäftsmodell der Sparkasse konzentriert sich zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags auf die Privatkunden, beruflich selbständige Kunden sowie Unternehmen im Geschäftsgebiet. Das Sparkassen-Finanzkonzept ist ein Instrument für die ganzheitliche und strukturierte Beratung und Kundenbindung in sämtlichen Zielgruppen, was es auszubauen gilt. Chancen bestehen bei der zielgerichteten und schnellen Bearbeitung der Wünsche unserer Kunden. Ein weiterer Ansatz ist in der konsequenten und standardisierten Bearbeitung der medialen Vertriebswege zu sehen. Dies würde zu einer Verbesserung des Zins- und Provisionsüberschusses über die Planwerte hinausführen. Chancen ergeben sich insbesondere bei einem positiven Konjunkturverlauf, steigender Beschäftigung und daraus resultierenden realen Einkommenszuwächsen sowie bei erhöhten Investitionen der Unternehmen aber auch der öffentlichen Haushalte und den daraus resultierenden erhöhten Absatz- und Ertragschancen im Kundenkreditgeschäft und im Vermittlungsgeschäft. Die Entwicklung des Zinsüberschusses ist maßgeblich von der Zinsstruktur an den Geld- und Kapitalmärkten und vom Kundenverhalten abhängig. Die Ausweitung des Kundenkreditgeschäfts über unsere Planwerte hinaus sowie ein steigendes Marktzinsniveau führt zu einer Erhöhung der Zinserträge aus den Geschäften mit Kunden und aus den Eigenanlagen der Sparkasse. Über den Planansätzen liegende Vertriebserfolge insbesondere bei Wertpapieranlagen in den Kundendepots, bei der Vermittlung von Investmentfondsprodukten, Versicherungen und Immobilien sorgen für höhere Provisionserträge. 9 Risiken der künftigen Entwicklung Risiken für unsere Geschäftsplanung für das Jahr 2024 sehen wir insbesondere bei einem weiteren Rückgang der Konjunktur verbunden mit einer länger andauernden Rezession oder bei noch einmal kurzfristig stark steigenden Zinssätzen. Zinssteigerungen führen zu Barwertverlusten bei unseren festverzinslichen Geschäften. Eine negative konjunkturelle Entwicklung kann die Insolvenzrisiken bei den Unternehmen und den wirtschaftlich selbständigen Kunden erhöhen. Des Weiteren kann sich ein Anstieg der Arbeitslosenzahlen auch auf das Kreditgeschäft mit Privatkunden negativ auswirken. Die damit verbundenen möglichen Wertberichtigungen im Kundenkreditgeschäft können zu höheren Bewertungsaufwendungen als geplant führen. Des Weiteren hat die Entwicklung der einzelnen Sektoren der Immobilienmärkte einen Einfluss auf die Ertragslage. Mietausfälle bei Gewerbeimmobilien in den Branchen Einzelhandel, Hotel und Beherbergung, bei Büroimmobilien oder auch bei Wohnimmobilien können zu niedrigeren Ausschüttungen der Fonds aber auch zu Wertkorrekturen der Fondsanteile führen. Seit Beginn des Jahres 2024 ist eine Erhöhung der Marktzinssätze zu erkennen. Die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Umlaufsrendite börsennotierter Bundeswertpapiere begann das Jahr 2024 mit 2,11 Prozent. Nach Anstiegen wurde am 31. Mai 2024 ein Höchststand von 2,75 Prozent erreicht. Am Erstellungstag des Lageberichts belief sich die Umlaufsrendite auf 2,47 Prozent. Der EZB-Rat hat am 06. Juni 2024 neue geldpolitische Beschlüsse veröffentlicht und das beabsichtigte weitere Vorgehen skizziert. Die drei Leitzinssätze der EZB werden um jeweils 25 Basispunkte gesenkt. Dementsprechend wurden der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität mit Wirkung zum 12. Juni 2024 auf 4,25 %, 4,50 % bzw. 3,75 % gesenkt. Die Bestände des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme - APP) verringern sich in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit nicht wieder anlegt. Der EZB-Rat wird die Tilgungsbeträge der im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme - PEPP) erworbenen Wertpapiere bis Ende Juni 2024 weiterhin bei Fälligkeit vollumfänglich wieder anlegen. Er wird das PEPP-Portfolio in der zweiten Jahreshälfte im Durchschnitt um monatlich 7,5 Mrd. € reduzieren und beabsichtigt, die Wiederanlage der Tilgungsbeträge aus dem PEPP zum Jahresende 2024 einzustellen. Der EZB- Rat wird bei der Wiederanlage der Tilgungsbeträge fällig werdender Wertpapiere im Portfolio des PEPP weiterhin flexibel agieren, um pandemiebedingten Risiken für den geldpolitischen Transmissionsmechanismus entgegenzuwirken. 10 Risikobericht 10.1 Risikomanagementsystem, Strategien und Prozesse Die risikorelevanten Grundaussagen haben wir in einer in sich konsistenten Geschäfts- und Risikostrategie formuliert. Risiken sind demnach Teil unserer Geschäftstätigkeit und werden bewusst eingegangen, sofern sie zur Erfolgserzielung notwendig und im Vergleich zu den Chancen für uns vertretbar sind. Unter dem Begriff Risiko verstehen wir einen Verlust bezogen auf den aktuellen Vermögenswert (ökonomische Perspektive) bzw. die negative Abweichung der tatsächlichen Entwicklung vom Erwartungswert (normative Perspektive). Der Eintritt eines Erwartungswertes stellt dabei kein Risiko dar, auch wenn dieser mit negativen Ergebniswirkungen verbunden sein kann. Positive Abweichungen vom Erwartungswert betrachten wir als Chance. Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29.06.2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Das Risikomanagement stellt einen integralen Bestandteil des Ertragsmanagements der Sparkasse dar und ist Teil der Gesamtbanksteuerung. Die Risikocontrolling-Funktion obliegt der Abteilung Unternehmenssteuerung, Gruppe Risikocontrolling. Diese ist auch für das regelmäßige Risikoreporting verantwortlich. Es umfasst den vierteljährlichen Gesamtrisikobericht, den regelmäßigen Abgleich der Geschäftsentwicklung mit den Planwerten und die Analyse von Planabweichungen sowie die Ad-hoc-Berichterstattung. Die Interne Revision prüft risikoorientiert die Zweckmäßigkeit, Vollständigkeit bzw. Angemessenheit sowie die Wirksamkeit und Effizienz des Risikomanagements und der Kontrollsysteme. Die Risiken werden wertorientiert mit Hilfe eines Rahmenwerkes aus Risikogrundsätzen und Organisationsstrukturen gemessen, überwacht und gesteuert. Die Geschäfts- und Risikopolitik und das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem werden vom Vorstand festgelegt. Die regelmäßige und gegebenenfalls anlassbezogene Risikoinventur erfolgt auf Basis eines in der Sparkassen-Finanzgruppe etablierten und standardisierten Verfahrens. Dabei werden eine Identifikation und Bewertung der einzelnen Risikoarten hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit in der ökonomischen und normativen Sicht vorgenommen. Im Risikohandbuch nehmen wir eine systematische und ganzheitliche Zusammenstellung der einzelnen Bausteine des Risikomanagements vor. 10.2 Risikotragfähigkeit und Limitierung Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft sowie zum Schutz der Gläubiger setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte. Mit Blick auf die quartalsweise Überprüfung der aktuellen Risikosituation nehmen wir eine Kumulation der Risikowerte der einzelnen Risikoarten an. Im Weiteren stellen wir den sich daraus ergebenden Gesamtrisikobetrag dem Gesamtbanklimit gegenüber. Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Risikotragfähigkeit durchgängig gewährleistet. Die Erkenntnisse der regelmäßigen Risikotragfähigkeitsbetrachtung fließen in unseren Risikomanagementprozess ein und sind Grundlage möglicher abzuleitender Maßnahmen. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP -Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem die harten Mindestkapitalanforderungen (Kaptalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten sind. Als adverses Szenario wird ein erheblicher Rückgang der Kundengeschäfte betrachtet. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Darüber hinaus werden im Rahmen von Stresstests die möglichen Stressausprägungen für die wesentlichen Risikoarten dargestellt und multivariate (Veränderung mehrerer Risikofaktoren) Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Für die Stresssimulationen greifen wir auf außergewöhnliche, aber hypothetisch oder historisch mögliche Ereignisse zurück. Die risikoartenübergreifenden Stressanalysen umfassen dabei einen schweren konjunkturellen Abschwung, eine Markt- und Liquiditätskrise sowie eine Immobilienkrise infolge eines Zinsanstieges. Die Stressergebnisse unterwerfen wir einer kritischen Reflexion, um so zusätzliche Erkenntnisse für unseren Risikomanagementprozess zu erlangen und um gegebenenfalls notwendige Maßnahmen daraus abzuleiten. In Übereinstimmung zu unserer Risikotragfähigkeitskonzeption werden die Stressszenarien auf Basis einer einjährigen rollierenden Betrachtungsweise berechnet bzw. simuliert. 10.3 Wesentliche Risiken Durch die Erstellung eines ganzheitlichen Gesamtrisikoprofils für unsere Sparkasse verfügen wir über eine umfassende Analyse und Systematisierung der existierenden bilanziellen und außerbilanziellen Risiken. Im Rahmen des institutsindividuellen Bewertungsprozesses definieren wir innerhalb des Adressenrisikos das Adressenrisiko im Kundenkredit- und im Eigengeschäft als wesentlich. Innerhalb des Marktpreisrisikos stellen für uns das Zinsänderungs- und Spreadrisiko sowie das Immobilienrisiko die wesentlichen Risikokategorien dar. Das Zinsspannenrisiko im Sinne einer von den Erwartungen abweichenden Entwicklung des Zinsergebnisses ist im Zinsänderungsrisiko enthalten. Weiterhin stufen wir das Liquiditätsrisiko in Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos und des Refinanzierungskostenrisikos und das operationelle Risiko als wesentliche Risikoarten ein. In Übereinstimmung mit der rollierenden Betrachtung der Risikotragfähigkeit erfolgt für alle Risikoarten mit Ausnahme des Zahlungsunfähigkeitsrisikos die Risikoquantifizierung auf Sicht eines Jahres. Das Risikodeckungspotenzial belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 118.057 Tsd. Euro. Das daraus abgeleitete Gesamtbanklimit betrug zum Jahresende 90.000 Tsd. Euro und war mit 57.137 Tsd. Euro ausgelastet (Limitauslastung: 63,5 Prozent). Die Risikotragfähigkeit war damit gegeben. a) Adressenrisiko Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Schuldner im Kundengeschäft im Sinne dieser Definition sind Kreditnehmer, also klassische Privat-, Gewerbe- und Firmenkunden und die öffentliche Hand. Schuldner im Eigengeschäft sind jegliche Kontrahenten oder Emittenten. Dem bonitätsinduzierten Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsverschlechterung eines Schuldners im Ausland haben wir kein eigenständiges Risikotragfähigkeitslimit zugewiesen, da es von uns als Bestandteil des Adressenrisikos im Kundenkredit- bzw. Eigengeschäft verstanden wird. Weiterhin begrenzen wir das Länderrisiko über Emittentenlimite und über ein Gesamtlimit für Länderrisiken. Adressenrisiken stellen in der ökonomischen Perspektive auf einen Barwertverlust ausgehend von einem Stichtag TO (ohne Neugeschäft) mit einem Betrachtungshorizont von einem Jahr ab. In der normativen Perspektive wird auf die GuV-Auswirkung und somit die Wirkung auf die Eigenmittel abgestellt, in einer mehrjährigen Betrachtung einschließlich einer Neugeschäftsannahme. Die GuV-Auswirkung zeigt sich ggf. durch ein schlechteres Bewertungsergebnis. aa) Adressenrisiko im Kundenkreditgeschäft Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder sogar überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread ggü. der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Anbahnung und der Abschluss des Kundenkreditgeschäftes erfolgen im Marktbereich. Hierbei führen wir eine regelmäßige Analyse der Fähigkeiten der Kreditnehmer, Zinszahlungen und Tilgungen zu erbringen, durch. Die Rating- und Scoringverfahren sind dabei integraler Bestandteil der Kreditrisikosteuerung. Sie beruhen auf modernen statistischen Verfahren, deren Konsistenz die Sparkassen Rating- und Risikosysteme GmbH (zentraler Dienstleister der Sparkassen- Finanzgruppe für die Banksteuerung) regelmäßig überprüft. Die Zuordnung der korrespondierenden Ausfallwahrscheinlichkeiten erfolgt auf Basis eines Datenpools aller deutschen Sparkassen. Die Verantwortung für die Methoden der Risikoklassifizierung und der Risikofrüherkennung obliegt dem marktunabhängigen Bereich Kreditreferat. Quartalsweise erfolgt die Analyse und Dokumentation der Kreditrisikostruktur sowie die Überwachung der in der Kreditrisikostrategie fixierten Struktur- und Risikolimite (z. B. in Bezug auf Branchen, Größenklassen, Risikoklassen) sowie Risikokonzentrationen durch die Abteilung Unternehmenssteuerung, Gruppe Risikocontrolling. Unser Kundenkreditportfolio ist überwiegend kleinteilig. Im privaten Bereich stellen Wohnungsbaufinanzierungen den Schwerpunkt dar. Branchenschwerpunkte im Bereich der gewerblichen Finanzierungen sind das Kredit- und Versicherungswesen sowie das Grundstücks- und Wohnungswesen. Zum Jahresende betrug das Kundenkreditvolumen mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit bis zu 3,0 Prozent (Rating- bzw. Scoringklassen 1 bis 10) insgesamt 94,3 Prozent der gesamten Kreditengagements. Der Anteil der Kredite mit einem Gesamtkreditengagement größer 1,0 Mio. Euro betrug zum Jahresende 2023 39,0 Prozent. Zur Kreditrisikosteuerung dient uns die Hereinnahme von Sicherheiten, schwerpunktmäßig in Form von Grundpfandrechten. Entsprechend unseren Organisationsrichtlinien erfolgen regelmäßige Überprüfungen der Sicherheitenwerte. Über den Jahresverlauf 2023 zeigten sich dabei keine Auffälligkeiten. Zum Zwecke der Risikoabschirmung nehmen wir darüber hinaus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vor. Ein eventueller Risikovorsorgebedarf kann dabei im Rahmen der laufenden Überwachung und Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer abgeleitet werden. Mögliche Anhaltspunkte für eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse und gegebenenfalls für die Notwendigkeit einer Wertberichtigung sind dabei u. a. eine unzureichende Kapitaldienstfähigkeit, häufige Kontoüberziehungen, Kreditüberschreitungen, Leistungsrückstände oder Scheck- und Lastschriftrückgaben. In diesem Zusammenhang erfolgt auch ein regelmäßiger Abgleich (Prognose) der vorgenommenen Risikovorsorge mit den Planwerten. Die Risikoquantifizierung (Vorschau) erfolgt auf Basis der IT-Anwendung Credit Portfolio View (CPV) mittels Monte-Carlo-Simulation unter Berücksichtigung von bundesweit gepoolten Einbringungs- und Verwertungsquoten sowie makroökonomischer Parameter. Dabei gehen wir von einem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent aus. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption hatten wir den Adressenrisiken im Kundenkreditgeschäft im Rahmen der Umstellung auf die ökonomische Sicht der Risikotragfähigkeit ein Limit von 9.400 Tsd. Euro zugewiesen. Im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung haben wir für das Jahr 2024 dieses Limit beibehalten. Der Risikowert betrug zum 31. Dezember 2023 mit Sicht auf das Jahresende 2024 8.698 Tsd. Euro (Limitauslastung: 92,5 Prozent). Insgesamt betrachten wir die prognostizierte Risikosituation im Kundenkreditgeschäft als zufriedenstellend. ab) Adressenrisiko Eigenanlagen Bei den Eigenanlagen begrenzen wir das Adressenrisiko, hier in Ausprägung des Emittenten- und Kontrahentenrisikos, durch die Beachtung der in der Strategie formulierten Rating-Vorgaben, der Auswahl der entsprechenden Wertpapierarten und einer angemessenen Diversifizierung. Schwerpunkte stellen Anlagen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe sowie im öffentlichen Bereich dar. Ohne Berücksichtigung der Immobilienfonds beläuft sich der Anteil der Wertpapierbestände im Investment-Grade-Bereich auf 99,8 Prozent. Die Anlagen folgen damit unserer strategischen Ausrichtung. Die Überwachung, Analyse und Dokumentation der Adressenrisiken bei den Eigenanlagen obliegt der Abteilung Unternehmenssteuerung, Gruppe Risikocontrolling. Hier werden die durch den Vorstand festgelegten Volumenlimite für Adressen im Wertpapiereigengeschäft täglich überwacht. Zusätzlich erfolgt die Überwachung des festgelegten Globallimits für das Adressenrisiko der Eigenanlagen im vierteljährlichen Risikoreporting. Die Risikoquantifizierung (Vorschau) erfolgt auf Basis der IT-Anwendung CPV mittels Monte-Carlo-Simulation unter Berücksichtigung weiterer statistischer Parameter und eines Konfidenzniveaus von 99,9 Prozent. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption hatten wir den Adressenrisiken bei den Eigenanlagen im Zuge der Umstellung auf die ökonomische Sicht der Risikotragfähigkeit ein Limit von 9.800 Tsd. Euro zugewiesen. Im Jahresverlauf konnte das Limit auf 4.200 Tsd. Euro reduziert werden, da sich im Rahmen der Umstellung auf die ökonomische Risikotragfähigkeit ein risikoüberzeichnendes Vorgehen implementiert wurde, das nunmehr abgestellt wurde. Überschreitungen traten nicht auf. Auch im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung für das Jahr 2024 haben wir das Limit in Höhe von 4.200 Tsd. Euro beibehalten. Der Risikowert betrug zum 31. Dezember 2023 mit Sicht auf das Jahresende 2024 3.230 Tsd. Euro (Limitauslastung: 76,9 Prozent). Insgesamt schätzen wir die Adressenrisiken der Eigenanlagen mit Blick auf die Bonitätsstruktur der Emittenten als zufriedenstellend ein. b) Marktpreisrisiko Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von marktpreisbezogenen Risikofaktoren ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf Rechte, die innerhalb von Produkten vorhanden sind. Im Kundengeschäft können dies beispielsweise Sondertilgungsrechte bei Darlehen oder Kündigungsrechte bei Zuwachssparen sein. Im Eigengeschäft können implizite Optionen z. B. in strukturierten Anleihen enthalten sein. Als explizite Optionen werden im Folgenden Optionen bezeichnet, die sich auf eine Basisgröße beziehen, aber eigenständig gehandelt werden können. Marktpreisrisiken stellen in der ökonomischen Perspektive auf einen Barwertverlust ausgehend von einem Stichtag TO (ohne Neugeschäft) bei einem Betrachtungshorizont von einem Jahr ab. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung von Marktpreisrisiken betrachtet. Grundlage ist eine mehrjährige Berechnung unter Berücksichtigung des Neugeschäfts. Die GuV- Auswirkung kann sich dabei sowohl auf geringere Erträge als geplant als auch auf ein schlechteres Bewertungsergebnis beziehen. Bei den Marktpreisrisiken haben das Zinsänderungs- und das Spreadrisiko sowie das Immobilienrisiko für uns die größte Bedeutung. Bei den Eigenanlagen werden die Zinsänderungs- und Spreadrisiken integriert gemessen und gesteuert. Das Marktpreisrisiko aus Immobilien wird definiert als die Gefahr des Wertverlustes bzw. einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Immobilienpreisen ergibt. Im Rahmen der Risikotragfähigkeit werden das Zinsänderungs- und Spreadrisiko sowie das Immobilienrisiko den jeweiligen Limiten gegenübergestellt. ba) Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko ergibt sich in der ökonomischen Sichtweise durch unerwartete negative Vermögenwertveränderungen aufgrund veränderter Geld- und Kapitalmarktzinsen. In der normativen Sicht werden die Auswirkungen der Zinsänderung auf die Zinsspanne und das Bewertungsergebnis betrachtet. Zudem erfolgt auch eine Überprüfung, ob die zukünftigen Zinsansprüche die Zinsverpflichtungen decken oder ob ein Verpflichtungsüberhang besteht und nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB eine Drohverlustrückstellung zu bilden ist. Auf Basis einer Value-at-Risk-Simulation mittel Varianz-Kovarianz-Ansatz wird dabei der mögliche Wertverlust regelmäßig simuliert. Hierfür greifen wir auf die sogenannten Standardparameter der Sparkassen Rating- und Risikosysteme GmbH zurück. Bei der Ermittlung des Risikos wird dabei auf eine konservative Korrelationsannahme zwischen Spread- und Zinsveränderung abgestellt. Dabei gehen wir von einem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent und einer Haltedauer von 250 Handelstagen aus. Zur Steuerung des Zinsbuchs hat die Sparkasse auch im Berichtsjahr Zinsswaps abgeschlossen bzw. geschlossen, wenn diese für die Steuerung nicht mehr erforderlich waren. Zum 31. Dezember 2023 umfasste der Bestand Payer-Swaps mit einem Volumen in Höhe von 89,2 Mio. Euro und Receiver-Swaps mit einem Volumen von 89,2 Mio. Euro. Wir bestimmen täglich die Marktwerte und den handelsrechtlichen Bewertungsbedarf aufgrund von aktuellen Marktpreisveränderungen unserer Wertpapiereigenanlagen (Tagesreport). Im Rahmen der Umstellung auf die ökonomische Sicht der Risikotragfähigkeit haben wir im Jahr 2023 dem Zinsänderungsrisiko ursprünglich ein Limit von 11.900 Tsd. Euro zugewiesen, welches im Jahresverlauf auf 27.000 Tsd. Euro angehoben wurde. Die Anhebung erfolgte vor dem Hintergrund geplanter Neugeschäfte bei den Eigenanlagen. Limitüberschreitungen traten nicht auf. Im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung für das Jahr 2024 haben wir das Limit mit 27.000 Tsd. Euro beibehalten. Der Risikowert betrug zum 31. Dezember 2023 mit Sicht auf das Jahresende 2024 10.265 Tsd. Euro (Limitauslastung: 38,0 Prozent). In der normativen Sicht erfolgt eine quartalsweise Ermittlung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Der sogenannte Zinsrisikokoeffizient bewegte sich dabei im Jahresverlauf jeweils für das Szenario eines plötzlichen unerwarteten Zinsanstieges um + 200 Basispunkte in einer Bandbreite von 7,0 Prozent bis 9,4 Prozent. Regelmäßig erfolgt in diesem Zusammenhang auch die Ermittlung und Meldung von Frühindikatoren gemäß BaFin-Rundschreiben (BA) 06/2019. Die Risikosituation stufen wir im Risiko-Szenario der Höhe nach als bedeutend ein. Gleichwohl halten wir die Risikosituation insgesamt für vertretbar und auch tragbar. ba) Spreadsrisiko Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread eines Finanzinstruments lässt sich dabei in die idiosynkratische Schwankung eines Papiers selbst und die systematische Schwankung der Klasse unterteilen. Wir bestimmen täglich die Marktwerte und den handelsrechtlichen Bewertungsbedarf aufgrund von aktuellen Marktpreisveränderungen unserer Wertpapiereigenanlagen (Tagesreport). Im Rahmen der Umstellung auf die ökonomische Sicht der Risikotragfähigkeit haben wir im Jahr 2023 dem Spreadrisiko ursprünglich ein Limit von 19.100 Tsd. Euro zugewiesen, welches im Jahresverlauf auf 27.000 Tsd. Euro angehoben wurde. Die Anhebung erfolgte vor dem Hintergrund geplanter Neugeschäfte bei den Eigenanlagen. Limitüberschreitungen traten nicht auf. Im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung für das Jahr 2024 haben wir das Limit mit 27.000 Tsd. Euro beibehalten. Der Risikowert betrug zum 31. Dezember 2023 mit Sicht auf das Jahresende 2024 16.259 Tsd. Euro (Limitauslastung: 60,2 Prozent). bb) Immobilienrisiko Für die bestehenden Immobilienpositionen kommt eine Value-at-Risk-Simulation mittels Varianz-Kovarianz-Ansatz zum Einsatz, welche mögliche Wertänderungen je nach Nutzungsarten und Länderzugehörigkeiten der Immobilien unterstellt. Für die Berechnung dieser Risikokennzahl wird auf einen externen Dienstleister zurückgegriffen. Wir streben weiter eine breite Diversifizierung nach Nutzungsarten und Ländern an. Im Rahmen der Umstellung auf die ökonomische Sicht der Risikotragfähigkeit haben wir im Jahr 2023 dem Immobilienrisiko ursprünglich ein Limit von 14.900 Tsd. Euro zugewiesen. Überschreitungen traten nicht auf. Im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung für das Jahr 2024 haben wir das Limit auf 13.000 Tsd. Euro gesenkt. Der Risikowert betrug zum 31. Dezember 2023 mit Sicht auf das Jahresende 2024 10.343 Tsd. Euro (Limitauslastung: 79,6 Prozent). Insgesamt betrachten wir hier die Risikosituation zum Immobilienrisiko als zufriedenstellend und der Höhe nach vertretbar. c) Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspreads. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Mischungsverhältnisse berücksichtigt. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Wir setzen die europäischen Anforderungen bezüglich eines ganzheitlichen Liquiditätsmanagements (ILAAP = Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) um. Der ILAAP-Prozess umfasst in unserer Sparkasse den Prozess zur Identifizierung, Messung, Steuerung und Überwachung sämtlicher Liquiditätsrisiken. Zur Bewertung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos bedienen wir uns der Liquiditätsdeckungsquote. Sie wird quartalsweise gemessen und gemeldet. Für die Kennziffer haben wir eine Warnmarke und einen Engpass definiert. Weiterhin nutzen wir Simulationsrechnungen, welche den unmittelbaren Abzug von laufenden Guthaben bei Landesbanken oder der DekaBank sowie kurzfristige institutionelle Refinanzierungserfordernisse unterstellen. Zusätzlich ermitteln wir quartalsweise das sogenannte Liquiditätsdeckungspotenzial. Es zielt darauf ab, für den Vorstand eine adäquate Reaktionszeit für die Zahlungsunfähigkeitsrisikosteuerung sicherzustellen. Diese "gekaufte Zeit" wird durch den Überlebenshorizont symbolisiert. Konkret bedeutet dies, insbesondere im Stressfall erforderliche Liquidität zu generieren, um kurzfristigen, prognostizierten Refinanzierungsbedarf rechtzeitig decken zu können und somit die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse aufrechtzuerhalten. Vierteljährlich nehmen wir zusätzlich eine Value-at-Risk-Berechnung für das Refinanzierungsrisiko vor. Auf Basis von Simulation risiko- oder stressbehafteter Liquiditätsablaufbilanzen sind wir damit in der Lage, mögliche zukünftige Liquiditätsengpässe und die daraus möglicherweise resultierenden Refinanzierungskostenanstiege frühzeitig zu erkennen. Über instrumentenbezogene Abschläge (sogenannte Hair-Cuts) wird zusätzlich auch das Marktliquiditätsrisiko berücksichtigt. Das Reporting der Liquiditätsrisiken erfolgt vierteljährlich im Gesamtrisikobericht durch die Abteilung Unternehmenssteuerung, Gruppe Risikocontrolling, und umfasst die Entwicklung der aufsichtlichen Liquiditätskennzahl, einen Liquiditätskatalog, die Darstellung des Liquiditätsdeckungspotenzials, einen Notfallplan sowie Szenario-Analysen zum Refinanzierungsrisiko. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption haben wir dem Liquiditätsrisiko in Form des Refinanzierungskostenrisikos bei der Umstellung auf die ökonomische Sicht der Risikotragfähigkeit für das Jahr 2023 ein Limit von 4.400 Tsd. Euro zugewiesen. Eine Überschreitung trat zum 31. Dezember 2023 auf. Im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung haben wir für das Jahr 2024 das Limit bei 4.400 Tsd. Euro belassen. Der Risikowert betrug zum 31. Dezember 2023 mit Sicht auf das Jahresende 2024 4.462 Tsd. Euro (Limitauslastung: 101,4 Prozent). Trotz der Überschreitung dieses Teillimits waren keine Maßnahmen erforderlich, da die Risikotragfähigkeit insgesamt gegeben war und der Wert nach dem Stichtag derart gesunken ist, dass das Limit wieder eingehalten wird. Insgesamt betrachten wir hier die Risikosituation als zufriedenstellend und der Höhe nach vertretbar. d) operationelles Risiko Das Operationelle Risiko ist die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder von externen Einflüssen eintreten. Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist). Die laufende Pflege der Schadenfälle in der Schadenfalldatenbank ermöglicht eine unterjährige Aufnahme der Risikoentwicklung. Daraus lassen sich Rückschlüsse zur künftigen Vermeidung von Schadenfällen ziehen und Maßnahmen zur Begrenzung des Risikos treffen. Die Methoden OpRisk-Schätzverfahren, OpRisk-Szenarien und Schadenfalldatenbank bilden einen gemeinsamen Steuerungsregelkreis. Insgesamt beträgt die Summe der Bruttoschadenfälle im abgelaufenen Geschäftsjahr 42 Tsd. Euro. Das Management der operationellen Risiken erfolgt bei uns durch eine Vielzahl von Maßnahmen. Dazu gehört die Entwicklung von Notfall- und Krisenplänen, die Anwendung differenzierter Berechtigungssysteme sowie standardisierter und rechtlich geprüfter Verträge, die strenge Prozessausrichtung der Geschäftsabläufe an die im Organisationshandbuch beschriebenen Abläufe und die Installation eines internen Kontrollsystems. Die Mitarbeiter der Sparkasse verfügen über die für ihre Tätigkeiten notwendigen Qualifikationen. Ihnen stehen angemessene interne und externe Informationsquellen zur Verfügung. Damit können wir zu einer Minimierung der operationellen Risiken der Kommunikations-, Informations- und Abwicklungssysteme beitragen. Zusätzlich schirmen wir Risiken teilweise durch den Abschluss bedarfsgerechter Versicherungen ab. Im Rahmen der Umstellung auf die ökonomische Sicht der Risikotragfähigkeit haben wir dem operationellen Risiko für das Jahr 2023 ein Limit von 3.800 Tsd. Euro zugewiesen. Überschreitungen traten nicht auf. Im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung für das Jahr 2024 haben wir das Limit auf 5.000 Tsd. Euro erhöht. Der Risikowert betrug zum 31. Dezember 2023 mit Sicht auf das Jahresende 2024 3.880 Tsd. Euro (Limitauslastung: 77,6 Prozent). Insgesamt betrachten wir hier die Risikosituation als zufriedenstellend und der Höhe nach vertretbar. 10.4 Zusammenfassende Darstellung der Risikolage In einer Gesamtbetrachtung zur Risikolage unserer Sparkasse schätzen wir ein, dass wir mit den uns zur Verfügung stehenden Mess- und Steuerungsmethoden die Auswirkungen der für uns wesentlichen Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Liquiditätslage messen und steuern können; Risikokonzentrationen sind angemessen berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit war im gesamten Jahresverlauf gewährleistet und das Gesamtbanklimit stets eingehalten. Im Hinblick auf die simulierten Risikoszenarien halten wir die eingegangenen Risiken für vertretbar und tragbar. Für den Eintritt von außergewöhnlichen, aber plausibel möglichen Ereignissen (Stress-Szenarien) stehen angemessene Handlungsalternativen zur Verfügung, um die Risikotragfähigkeit sicherzustellen. Die Bonitätsstruktur im Kundenkreditgeschäft und den Grad der Besicherung beurteilen wir als zufriedenstellend. Mit der Ratingstruktur unserer Eigenanlagen und deren Deckungsgrad sind wir ebenfalls zufrieden. Ein starker Zinsanstieg innerhalb eines kurzen Zeitraums würde sich, unter Berücksichtigung unserer Bilanzstruktur, zwar zunächst negativ insbesondere im Hinblick auf die Wertberichtigungen der verzinslichen Eigenanlagen auswirken, langfristig aber insgesamt wieder zu einer Verbesserung unseres Zinsergebnisses, bedingt durch steigende Zinserträge im Kundenkreditgeschäft und bei Wiederanlagen im Wertpapiereigengeschäft, führen. Ein sich weiter verschärfender Wettbewerb, steigende aufsichtliche und verbraucherrechtliche Anforderungen sowie die Auswirkungen einer starken Rezession können die Risikolage negativ beeinträchtigen. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen als zufriedenstellend.
Dessau-Roßlau, den 25. Juli 2024 Stadtsparkasse Dessau Der Vorstand Brakelmann Bludau Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Stadtsparkasse Dessau wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (Rech- KredV) aufgestellt. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, da die Mehrheitsbeteiligungen an Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB). Forderungen Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit dem Nennwert bilanziert. Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Von Dritten erworbene Schuldscheinforderungen und Namensschuldverschreibungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Ist der Nennwert höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten, wird der Differenzbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt planmäßig. Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet. Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den durchgeführten Betrachtungen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden. Wertpapiere Bei Wertpapieren in Girosammelverwahrung wurden die Anschaffungskosten bei gleicher Wertpapiergattung nach der Durchschnittsmethode ermittelt. Die Bewertung der Wertpapiere in Aktiva 6 (Liquiditätsreserve und Anlagevermögen) erfolge nach dem strengen Niederstwertprinzip. Die Bewertung der Wertpapiere in Aktiva 5 erfolgte vollständig zu den Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten Buchbuchwerten. Bei Teilen der Wertpapiere des Anlagevermögens haben wir Abschreibungen vorgenommen, sofern von dauerhaften Wertminderungen auszugehen war. Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis zum Bilanzstichtag ergibt, gegenüber dessen letzten Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten. Bei der Bewertung der Wertpapiere wurde der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier i.S. der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag überwiegend dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen eines externen Kursinformationsanbieters bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde lag. Bei den Wertpapierleihegeschäften gehen wir nicht von einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Wertpapiere auf den Entleiher aus. Die verliehenen Wertpapiere werden unverändert in den originären Bilanzposten bilanziert. Bei im Bestand gehaltenen Anteilen an Investmentvermögen ist für die Bewertung der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Bei Anteilen an Immobilienfonds sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen wird durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ein Rückgabeabschlag erhoben. Dieser Rückgabeabschlag wurde bei der Bewertung dann berücksichtigt, wenn eine vorfristige Rückgabe der Anteile beabsichtigt ist. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Im Posten Immaterielle Anlagewerte wurde entgeltlich erworbene Software nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) ausgewiesen. Der Ansatz erfolgte mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, wobei die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen ermittelt wurde. Im Posten Sachanlagen wurden die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die einkommensteuerlichen Vorschriften vorgenommen. Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen ermittelt wurde. Mieterein- und -umbauten wurden nach den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen bzw. der kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR sind im Erwerbsjahr voll abgeschrieben worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten über 250,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden in einen Sammelposten eingestellt, der über fünf Jahre linear gewinnmindernd aufzulösen ist. Die in früheren Geschäftsjahren vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen (FördG, § 7i EStG) auf das Sachanlagevermögen wirken sich - unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung des Artikel 67 Abs. 4 EGHGB - in niedrigeren laufenden Abschreibungen aus. Dies hat zu einem entsprechend höheren Steueraufwand geführt. Der verbleibende Saldo hat das Jahresergebnis um 20 TEUR erhöht. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten (Nennwert) bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht. Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,59 % sowie Rentensteigerungen von 2,59 % ermittelt. Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,82 %. Die Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen wurde mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichen durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für pensionsähnliche Verpflichtungen beträgt 1,74 %. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern. Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Aufwendungen aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen. Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Stadtsparkasse Dessau Mitglied in der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt (im Folgenden: ZVK). Die ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,5 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 4,8 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,4 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,4 %. Der Umlagesatz bleibt im folgenden Geschäftsjahr unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 7.549 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 309 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelndem Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 7.591 TEUR. Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1,0 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten zum 31. Dezember 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) und zum AGB-Änderungsmechanismus (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die von der BGH-Rechtsprechung zum AGB- Änderungsmechanismus erfassten Gebühren wurden seit der Verkündung des Urteils nicht ertragswirksam in der GuV vereinnahmt und als Verbindlichkeit gegenüber Kunden ausgewiesen. Die bilanziellen Folgen beider Urteile wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Die Rückstellungen wurden fortgeschrieben, Veränderungen ergaben sich im Wesentlichen nur im Zusammenhang mit einer zweckentsprechenden Verwendung. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Bei Restlaufzeiten zwischen 2 und 15 Jahren sich Zinssätze zwischen 1,03 % und 1,74 %. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt, so dass der Buchwert der Verpflichtungen mit dem Zinssatz zum Ende der Periode aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfanges; bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass der Verbrauch erst zum Ende der jeweiligen Periode in voller Höhe erfolgt. Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Zinseffekte aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Restlaufzeit wurden im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand ausgewiesen. Sofern es sich um Rückstellungen im Zusammenhang mit dem verzinslichen Kundengeschäft handelt, werden die Zinseffekte im Zinsüberschuss berücksichtigt. Für die unwiderrufliche Verpflichtung neben den jährlichen Beitragszahlungen zusätzliche Beiträge in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gemäß den Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu leisten, wurden Rückstellungen gebildet. Die im Geschäftsjahr erforderlichen Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Zum Bilanzstichtag wurde eine Rückstellung i.H.v. 450 TEUR (Erfüllungsbetrag) ausgewiesen. Außerdem wurden erstmals Rückstellungen aufgrund der Übernahme einer unwiderruflichen Verpflichtung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Zusatzfonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe gemäß dem Beschluss des Verbandsvorstands des Ostdeutschen Sparkassenverbandes vom 16. November 2021 gebildet. Die Rückstellung wurde zum Bilanzstichtag in Höhe von 1.518 TEUR (Barwert) dotiert. Auf die weiteren Ausführungen unter Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" (§ 285 Nr. 3a HGB) wird verwiesen. Fonds für allgemeine Bankrisiken Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB zur Absicherung gegen die besonderen Risiken des Bankgeschäftes. Im Geschäftsjahr erfolgte eine weitere Dotierung. Strukturierte Finanzinstrumente Die strukturierten Finanzinstrumente im Sinne des IDW RS HFA 22 (Spareinlagen mit Kündigungsfrist von 3 Monaten, festverzinsliche Darlehen mit optionalen Sondertilgungsrechten des Schuldners, festverzinsliche Darlehen mit vertraglichen Sonderkündigungsrechten, festverzinsliche Darlehen mit gesetzlichem Kündigungsrecht nach §489 Abs. 1 BGB, Forward-Darlehen, Wertpapiere mit Zinsober-/untergrenzen, Anleihen mit einer an einen Index gekoppelten Verzinsung, Schuldscheindarlehen/Namensschuldverschreibungen mit Sonderkündigungsrechten des Gläubigers, Schuldscheindarlehen/Namensschuldverschreibungen mit einer an einen Index gekoppelten Verzinsung) wurden einheitlich ohne Abspaltung der Nebenrechte bilanziert und bewertet. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) Die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos des Bankbuchs abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in eine Gesamtbetrachtung aller bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einbezogen. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie die Zinsswapgeschäfte des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen geschätzt. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. 3. Erläuterungen zur Jahresbilanz Aktivseite:
Es handelt sich bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten Wertpapieren um festverzinsliche Schuldverschreibungen, die zum Nennbetrag eingelöst werden. Eine Wertminderung auf Grund eines veränderten Zinsniveaus (Zinsanstieg) ist nicht als dauerhafte Wertminderung anzusehen, weil sich zwischenzeitliche Wertschwankungen bis zur Einlösung der Wertpapiere wieder ausgleichen.
Die dargestellten Investmentvermögen unterlagen zum Bilanzstichtag keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, die über die gesetzlichen Rückgabebeschränkungen bei den Immobilien-Sondervermögen gemäß § 255 Abs. 3 und 4 KAGB i. V. m. § 346 Abs. 1 KAGB hinausgehen. Posten 7: Beteiligungen Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung
Darüber hinaus hält die Sparkasse eine weitere Beteiligung. Im Hinblick auf deren untergeordnete Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtsparkasse Dessau wurde auf die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB i.V.m. § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB verzichtet. Die Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen. Posten 8: Anteile an verbundenen Unternehmen Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung des Tochterunternehmens für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtsparkasse Dessau wurde auf die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB i.V.m. § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB verzichtet.
Posten 15: Aktive latente Steuern Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Sachverhalte, aus denen künftig Steuerbelastungen entstehen können, bestehen bei den Anteilen an Immobilien-Investmentvermögen. Absehbare Steuerentlastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden insbesondere bei der Forderungsbewertung, bei der Bewertung der Wertpapiere, bei der Bewertung der Beteiligungen sowie bei den Rückstellungen. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte bilanzpostenbezogen unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 31,58 % (Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen, wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. Anlagespiegel
Aufgrund der Darstellung in TEUR können sich rundungsbedingte Abweichungen ergeben. Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungs-/Herstellungskosten ist wegen der Anwendung des § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich. Passivseite:
Posten 7: Rückstellungen Der bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen i. H. v. 8.302 TEUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 8.383 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag i. H. v. 81 TEUR gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB. Die bereits erfolgten Thesaurierungen übersteigen den der Ausschüttungssperre unterliegenden Gesamtbetrag. Der Jahresüberschuss kann im Rahmen der nach SpkG-LSA zulässigen Grenzen ausgeschüttet werden.
Die Mittelaufnahmen wurden bereits im Jahr 2022 vollständig zurückgeführt. Passiva unter dem Strich Posten 1: Eventualverbindlichkeiten Hinsichtlich der unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sind bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses keine Ereignisse und Informationen bekannt geworden, die eine Inanspruchnahme daraus erwarten lassen. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Stadtsparkasse Dessau die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Stadtsparkasse Dessau hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar. Posten 2: Andere Verpflichtungen Durch die künftige Inanspruchnahme der unter den anderen Verpflichtungen ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen entstehen nach den Erkenntnissen des Bilanzstichtages werthaltige Forderungen. Es sind keine Anhaltspunkte für wirtschaftliche Belastungen der Sparkasse aus den ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen erkennbar. Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Am Bilanzstichtag bestanden unwiderrufliche Zeichnungszusagen i.H.v. 1,4 Mio. EUR für Anteile an offenen Immobilienfonds. Die Stadtsparkasse Dessau gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden. Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen i. S. v. § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gem. § 8 EinSiG (derzeit 100.000,00 EUR pro Person). Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG. Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten). Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i.S.v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023 beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 450 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Für einen Betrag i.H.v. 450 TEUR (Erfüllungsbetrag) wurden aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 aktualisierten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 1.627 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2032 sind ab 2025 jährliche Beiträge zu entrichten. Für einen Betrag in Höhe von 1.627 TEUR wurden erstmals aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Zusatzfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen. Auf die Ausführungen unter 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Posten: Rückstellungen wird verwiesen. Noch nicht abgewickelte Termingeschäfte/Derivative Finanzinstrumente Im Geschäftsjahr wurden Zinsswapgeschäfte abgeschlossen. Sie dienen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos des Bankbuches. Wir verweisen auf die Ausführungen zur verlustfreien Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs). Für die Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwerte zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt.
Restlaufzeitengliederung Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt für die folgenden Posten:
Alle Werte in EUR. Anteilige Zinsen der jeweiligen Positionen werden gemäß § 11 Satz 3 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Posten 2: Zinsaufwendungen Bei einzelnen Geschäftsvorfällen im Zusammenhang mit Weiterleitungsdarlehen, deren Entstehung in die Zeit des Niedrigzinsumfeldes fiel, erhält die Sparkasse eine Vergütung (positive Zinsen) für die Mittelaufnahme. Diese positiven Zinsen wurden im GuV-Posten 2 mit den Zinsaufwendungen, die üblicherweise bei derartigen Geschäftsvorfällen anfallen, durch offene Absetzung in einer Vorspalte verrechnet. Posten 5: Provisionserträge Die wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Konsumentenkredite, Leasingverträge, Fondsanteile). Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge Der Posten wird im Wesentlichen geprägt durch Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit 991.771,05 EUR (weit überwiegend aus der vorjährigen Rückstellung zur verlustfreien Bewertung des Bankbuches nach IDW RS BFA 3) und übrige sonstige neutrale Erträge mit 250.775,33 EUR. Posten 29. Bilanzgewinn Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 27. August 2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorstand wird dem Verwaltungsrat vorschlagen, den Bilanzgewinn in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen. 5. Sonstige Angaben Dem Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Dessau gehören an:
Dem Vorstand der Stadtsparkasse Dessau gehören an:
Der Vorstandsvorsitzende verantwortet die Bereiche Interne Revision, Markt und Handel, das Mitglied des Vorstandes die Bereiche Risikocontrolling und Marktfolge. Die Funktionen im Vorstand werden hauptberuflich ausgeübt. Zur Angabe der Gesamtbezüge des Vorstandes machen wir von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. An frühere Mitglieder des Vorstandes wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 421 TEUR gezahlt. Die Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen für die früheren Mitglieder des Vorstandes und für ihre Hinterbliebenen betragen am 31. Dezember 2023 8.338 TEUR. Den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates wurden Kredite sowie eingegangene Haftungsverhältnisse in Höhe von 1.090 TEUR gewährt. Den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates wurden Gesamtbezüge in Höhe von 54 TEUR gezahlt. Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Vom Abschlussprüfer wurde folgendes Gesamthonorar berechnet:
Dessau-Roßlau, 25. 07. 2024 Stadtsparkasse Dessau Der Vorstand Brakelmann Bludau Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Stadtsparkasse Dessau hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Stadtsparkasse Dessau besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Stadtsparkasse Dessau definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 beträgt 28.743 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 133,09. Der Gewinn vor Steuern beträgt 3.670 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 3.234 TEUR. Die Steuern betreffen sowohl laufende Steuern wie auch Steuererstattungen. Die Stadtsparkasse Dessau hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtsparkasse Dessau Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtsparkasse Dessau - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtsparkasse Dessau für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
1. Bewertung der Forderungen an Kunden
2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere
Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 SpkG-LSA gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht: Prüfung des Reduzierungsantrags nach § 16j Abs. 2 FinDAG. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Norbert Singer.
Berlin, 30. Juli 2024 Sparkassenverband
für die Sparkassen in den Ländern
Norbert Singer, Wirtschaftsprüfer Verwaltungsratssitzung am 27. August 2024TOP 3 Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023, die Billigung des Lageberichtes und die Verwendung des Bilanzgewinnes des Jahres 2023 1 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Billigung des Lageberichtes Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 7 SpkG-LSA beschließt der Verwaltungsrat über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Billigung des Lageberichtes sowie die Verwendung des Jahresüberschusses. Nach den unter Tagesordnungspunkt 2 erfolgten Ausführungen zum Prüfungsbericht 2023 hat der Verwaltungsrat den Bericht der Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes zur Kenntnis genommen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 nebst Lagebericht wurde durch die Prüfungsstelle des OSV in unserem Hause durchgeführt. Es wird vorgeschlagen, den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von 1.133.715.677,14 € und einem Jahresüberschuss von 411.043,24 € festzustellen und den Lagebericht zu billigen. 2 Verwendung des Bilanzgewinnes des Jahres 2023 Der Bilanzgewinn bzw. Jahresüberschuss 2023 beträgt 411.043,24 €. Die Ausschüttungsregelung des § 27 Abs. 2 SpkG-LSA beinhaltet, dass der Verwaltungsrat unter Würdigung der wirtschaftlichen Lage der Sparkasse beschließen kann, dass von dem um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschuss an den Träger bis zu 50 v. H. zugeführt werden können, wenn die harte Kernkapitalquote gemäß EU-Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ff. mehr als 12 v. H. beträgt. Jedoch sollte der Intention vorrangig die Eigenmittel der Sparkasse zu stärken in angemessener Weise entsprochen werden. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Dessau hat in seiner Sitzung am 26.03.2024 beschlossen, dass keine Ausschüttung an den Träger erfolgt. Der Jahresüberschuss 2023 wird in der ausgewiesenen Höhe voll der Sicherheitsrücklage zugeführt. Der Vorstand hat in der Sitzung am 26.03.2024 unter TOP 4 ausführlich berichtet.
Dessau-Roßlau, 2024-08-15 Stadtsparkasse Dessau Der Vorstand Brakelmann Bludau 1. Beschluss des Verwaltungsrates Feststellung des Jahresabschlusses 2023, Billigung des Lageberichtes (einstimmig) Der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes versehene Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von 1.133.715.677,14 € und einem Jahresüberschuss von 411.043,24 € wird festgestellt und gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 7 SpkG-LSA durch den Verwaltungsrat beschlossen. Der Lagebericht wird gebilligt.
Dessau-Roßlau, 2024-08-27 Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Dessau Vorsitzender weiteres Mitglied 2. Beschluss des Verwaltungsrates Verwendung des Bilanzgewinnes des Jahres 2023 (einstimmig) Der Verwaltungsrat beschließt gemäß § 27 Abs. 3 SpkG-LSA, aktuelle Fassung, dass der vollständige Jahresüberschuss/Bilanzgewinn des Jahres 2023 in Höhe von 411.043,24 € der Sicherheitsrücklage der Sparkasse zugeführt wird.
Dessau-Roßlau, 2024-08-27 Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Dessau Vorsitzender weiteres Mitglied |
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