Unshelm
GmbH
Remscheid
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
21.725,00 |
15.361,00 |
| I.
Sachanlagen |
21.725,00 |
15.361,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
22.987,30 |
32.937,24 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.785,97 |
19.231,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
8.272,42 |
15.327,66 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.201,33 |
13.706,23 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.344,44 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
47.056,74 |
60.798,24 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.518,26 |
35.869,95 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.989,95 |
3.817,03 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.971,69 |
-7.052,92 |
| B.
Rückstellungen |
2.536,00 |
2.120,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
37.002,48 |
22.808,29 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.364,56 |
3.501,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
47.056,74 |
60.798,24 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend
Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Abschreibung führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus
Vereinfachungsgründen in den Jahren 2008 und 2009
entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche
mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150
bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben. Ab dem Jahr 2010
werden bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 410,00 im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und flüssige Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeitenwerden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
III. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau Petra
Isenburg geführt.
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Remscheid, den 09. Dezember 2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2011 festgestellt.
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