PE - Gerüste GmbH
Selbe AdresseGerüstbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Fernando Peralta Exposito seit 4.8.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PERALTA Industrie GmbHHeidenheim an der BrenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Firmenname laut Registergericht: PERALTA Industrie GmbH Firmensitz laut Registergericht: 89518 Heidenheim Registereintrag: Handelsregister Registergericht: Ulm Register-Nr.: HRB 723910 Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungs-vorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetz-buches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: ANLAGEVERMÖGEN Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Die Finanzanlagen des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs-kosten bewertet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. UMLAUFVERMÖGEN Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu An-schaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernach-zahlungen aus Vorjahren. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. WÄHRUNGSUMRECHNUNG Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Angaben zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 9.377,59 (Vorjahr € 16.082,06) eine Restlaufzeit von über 1 Jahr. 2. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: € 380.580,97 (Vorjahr € 432.049,71) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0,00 (Vorjahr € 881,86) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: € 0,00 (Vorjahr € 0,00) 3. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen nicht. 4. Nicht bilanzierte sonstige finanzeille Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen zum 31.12.2023 sonstige finanzielle Verpflichtungen im nachfolgend dargestellten Umfang: Sonstige finanzielle Verpflichtung i.S.v. § 285 Nr. 3a HGB: Leasingverträge (Zahlungen bis Laufzeitende) € 31.246,84 5. Erläuterung zur Überschuldung gemäß § 19 InsO Zum Abschlussstichtag weist die Gesellschaft ein negatives Eigenkapital in Höhe von € 28.776,01 aus. Dies resultiert aus Verlusten aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Eine detaillierte Prüfung der insolvenzrechtlichen Überschuldung gemäß § 19 InsO wurde durchgeführt. Die Prüfung ergab, dass keine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliegt. Rangrücktrittserklärungen von Gläubigern sowie eine positive Fortführungsprognose sichern die Fortführung des Geschäftsbetriebs ab. Durch Unterstützung des Gesellschafters und Gläubiger ist die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft weiterhin gesichert. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Herrn Fernando Peralta Exposito, Kaufmann Der Jahresabschluss wird unter Berücksichtigung der teilweisen Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzverlust wurde ein Verlustvortrag in Höhe von EUR 61.548,25 (Vorjahr Gewinnvortrag 6.187,07) einbezogen (§ 268 Abs. 1 Satz 2 HGB). Angaben gem. § 42 III GmbHG Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 0,00). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen € 10.963,75 (Vorjahr: € 0,00). sonstige Berichtsbestandteile
Heidenheim, den 12.03.2025 gez. Fernando Peralta, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2025 festgestellt. |
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