NOACK GmbH & Co. KG
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Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
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NOACK GmbH & Co. KGLübeckJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
NOACK GmbH & Co. KG, Lübeck
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB aus. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 267, 274a, 276, 288 HGB) wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-concern-Prinzip) ausgegangen. Das Realisationsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht bzw. das Imparitätsprinzip wurden beachtet. Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von EUR 250,00 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gem. § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Im Fall geringwertiger Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über EUR 250,00 bis zu EUR 800,00 wurde im Jahr des Zugangs von der Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die unfertigen Arbeiten wurden zu den Einzelkosten zzgl. angemessener Aufschläge für die Gemeinkosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögegensgegenstände wurden grundsätzlich zu Nominalwerten unter Deckung des Niederstwertprinzips angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wurden durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen, das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Der Ansatz des Kassenbestandes sowie der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert. Die Pensionsrückstellungen werden nach der versicherungsmathematischen PUC-Methode auf Basis eines Rechnungszinsfusses von 1,82 %, einer Rentendynamik von 1,50 %, einer Gehaltsdynamik von 0,00 % und unter Verwendung der Rententafel 2018 G von Heubeck angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie der Abschreibungen des Geschäftsjahres für die Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem in der Anlage IV beigefügten Anlagenspiegel. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wie im Vorjahr haben sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Die Forderungen und sonstigen Vermögegengegenstände beinhalten Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, von EUR 280,03 (Vorjahr: EUR 744,18). Rückstellungen Die Pensionsverpflichtungen von EUR 353.244,36 wurden mit den vorhandenen Deckungsvermögen von EUR 55.777,26 gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet. Verbindlichkeiten Wie im Vorjahr haben sämtliche Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten enthalten solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 229.071,47 (Vorjahr: EUR 158.668,26). Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
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