Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 2962
Eingetragen
3.5.1991
Branche
Pensionskassen und PensionsfondsWagniskapital-BeteiligungsgesellschaftenKreditinstitute des Sparkassensektors
Gegenstand
Verwaltung der Pensionsversicherung der Druckerei Bonert

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Johannes gen. Hans van Beek
33.33%
Colin van Beek
33.33%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Johannes Hans van Beek
Grüner Weg 66, 46459 Rees
9.000 €
33.33%
Colin van Beek
Bismarckstr. 6, 46399 Bocholt
9.000 €
33.33%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Carl Bonert GmbH

Rees

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 42.668,00 44.428,00
I. Sachanlagen 42.568,00 44.328,00
II. Finanzanlagen 100,00 100,00
B. Umlaufvermögen 374.945,80 432.429,88
I. Vorräte 126.700,00 148.670,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 114.976,32 136.708,99
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.507,17 1.126,59
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 133.269,48 147.050,89
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.475,45 5.666,42
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 123.799,16 23.431,15
Aktiva 546.888,41 505.955,45

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 27.000,00 27.000,00
II. Verlustvortrag 50.431,15 52.176,33
III. Jahresfehlbetrag 100.368,01 -1.745,18
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 123.799,16 23.431,15
B. Rückstellungen 375.516,80 369.388,10
C. Verbindlichkeiten 171.371,61 136.567,35
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 91.871,61 51.830,61
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 79.500,00 84.736,74
davon gegenüber Gesellschaftern 79.500,00 81.600,00
Passiva 546.888,41 505.955,45

Anhang

 zur Bilanz per 31.12.2020
  der Firma Carl Bonert GmbH, Druckerei, 46359 Rees

A. Rechtliche Verhältnisse

1. Mit Vertrag vom 18.12.1990 -Notar Hans-Jürgen May, Urk.-R. (nicht bekannt) wurde die Gesellschaft gegründet.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Rees und ist beim Amtsgericht Kleve im Handelsregister in Abteilung B unter Nr. 2962 eingetragen.

2. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 27.000 € und ist voll eingezahlt.

3. Alleinige Geschäftsführer im Berichtsjahr 2020 waren:

Daniel van Beek,
Friedrich-Wilhelm-Str. 3a, 46397 Bocholt

Colin van Beek,
Bismarckstr. 6, 46397 Bocholt

B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft auf. Die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den gesetzlichen Vorschriften unter Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen
Zusammenfassungen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des BilMog und des BilRUG nach Art 75 Abs. 2 EGHGB aufgestellt. Im Einklang mit den Bilanzierungsvorschriften und Wahlmöglichkeiten nach HGB sind die Wertansätze dem Grunde nach aus dem Vorjahresabschluss beibehalten und weiterentwickelt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB
 aufgestellt.
Das Eigenkapital ist durch Verluste aufgebraucht und es ergibt sich ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten. Der entsprechende Betrag ist auf der Aktivseite als separater Posten "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ausgewiesen.
Die Gesellschaft ist überschuldet. Insolvenzantragspflicht besteht jedoch nicht, da die wirtschaftliche Schieflage Corona Pandemie bedingt entstanden ist und durch das Corona Insolvenz Aussetzungsgesetzt ausgesetzt wurde.

Des Weiteren wird da das Unterkapital durch ein kriesenbestimmtes Darlehen in Höhe von 30.000 € der Gesellschafter abgesichert, was im Rang hinter allen anderen Gläubigern tritt.

C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung hinsichtlich Bilanzansatz und Bewertung wurde grundsätzlich so vorgenommen, dass die Handelsbilanz der Steuerbilanz entspricht. Zwingende oder freiwillige Abweichungen haben sich jedoch bei der Bewertung und dem Ansatz des Anlagevermögens und der Pensionsrückstellung ergeben. Ein Steueraufwand für zukünftige Steuern muss nicht gebildet werden, da der handelsrechtliche Passivposten erheblich höher ist, als in der Steuerbilanz.

  Anlagevermögen

1. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs-/ Her­stellungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung angesetzt. Es wurde generell die lineare Afa-Methode angewendet. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.
 § 253 Abs. 1 HGB

2. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden 2020 gemäß § 6 Absatz 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

3. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer der Gliederung des Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung angegeben.
 § 268 Abs. 2 HGB

  Umlaufvermögen

4. Die Vorräte und halbfertigen Leistungen wurden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt.
 § 253 Abs. 1 HGB

5. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet worden, bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
 § 253 Abs. 4 HGB
 
6. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

  Rec hnungsabgrenzungsposten

7. Abgegrenzt werden Aktivpositionen, die erst im Folgejahr aufwandswirksam werden oder sich  auf mehrere Wirtschaftsjahre verteilen.

Eigenkapital

8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

  Rückstellungen

9.  Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem durchschnittlichen Marktzins gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
 
 Die Pensionsrückstellung ist nach der PUC-Methode bewertet worden. Sie ist gem. Wahlrecht zur vorgezogenen Anwendung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuches mit dem vollen Erfüllungsbetrag bewertet und angesetzt worden, gemäß §§ 253 (1) S. 2 u. (2) HGB, 246 (2) HGB sowie § 285 HGB. Für 2017 ist lt. vorliegenden Gutachten die Pensionsverpflichtung in Höhe von 364.1324 € passiviert. Auf der Aktivseite steht dem gegenüber ein Hilfsposten gem. Bilmog in Höhe von 3.303 € der auf die restlichen 4 Jahre gleichmäßig aufgelöst wird.
 Gem. § 253 Abs. 6 HGB besteht eine Ausschüttungssperre.

 Verbindlichkeiten

10. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.
  § 253 Abs. 1 S. 2 HGB

Bocholt, den 29. Juni 2022

Gez. Colin van Beek
    Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Bocholt, den 29. Juni 2022

Gez. Colin van Beek
    Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2022 festgestellt.

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