Carl Bonert
GmbH
Rees
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
42.668,00 |
44.428,00 |
| I.
Sachanlagen |
42.568,00 |
44.328,00 |
| II.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
374.945,80 |
432.429,88 |
| I.
Vorräte |
126.700,00 |
148.670,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
114.976,32 |
136.708,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.507,17 |
1.126,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
133.269,48 |
147.050,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.475,45 |
5.666,42 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
123.799,16 |
23.431,15 |
| Aktiva |
546.888,41 |
505.955,45 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
27.000,00 |
27.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
50.431,15 |
52.176,33 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
100.368,01 |
-1.745,18 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
123.799,16 |
23.431,15 |
| B.
Rückstellungen |
375.516,80 |
369.388,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
171.371,61 |
136.567,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
91.871,61 |
51.830,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
79.500,00 |
84.736,74 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
79.500,00 |
81.600,00 |
| Passiva |
546.888,41 |
505.955,45 |
Anhang
zur Bilanz per 31.12.2020
der Firma Carl Bonert GmbH, Druckerei,
46359 Rees
A. Rechtliche Verhältnisse
1. Mit Vertrag vom 18.12.1990 -Notar Hans-Jürgen
May, Urk.-R. (nicht bekannt) wurde die Gesellschaft
gegründet.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Rees und ist beim
Amtsgericht Kleve im Handelsregister in Abteilung B unter
Nr. 2962 eingetragen.
2. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
27.000 € und ist voll eingezahlt.
3. Alleinige Geschäftsführer im
Berichtsjahr 2020 waren:
Daniel van Beek,
Friedrich-Wilhelm-Str. 3a, 46397 Bocholt
Colin van Beek,
Bismarckstr. 6, 46397 Bocholt
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
auf. Die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den gesetzlichen Vorschriften
unter Inanspruchnahme der für kleine
Kapitalgesellschaften zulässigen
Zusammenfassungen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
BilMog und des BilRUG nach Art 75 Abs. 2 EGHGB aufgestellt.
Im Einklang mit den Bilanzierungsvorschriften und
Wahlmöglichkeiten nach HGB sind die Wertansätze
dem Grunde nach aus dem Vorjahresabschluss beibehalten und
weiterentwickelt worden. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB
aufgestellt.
Das Eigenkapital ist durch Verluste aufgebraucht und
es ergibt sich ein Überschuss der Passivposten
über die Aktivposten. Der entsprechende Betrag ist auf
der Aktivseite als separater Posten "Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ausgewiesen.
Die Gesellschaft ist überschuldet.
Insolvenzantragspflicht besteht jedoch nicht, da die
wirtschaftliche Schieflage Corona Pandemie bedingt
entstanden ist und durch das Corona Insolvenz
Aussetzungsgesetzt ausgesetzt wurde.
Des Weiteren wird da das Unterkapital durch ein
kriesenbestimmtes Darlehen in Höhe von 30.000 €
der Gesellschafter abgesichert, was im Rang hinter allen
anderen Gläubigern tritt.
C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung hinsichtlich Bilanzansatz und
Bewertung wurde grundsätzlich so vorgenommen, dass die
Handelsbilanz der Steuerbilanz entspricht. Zwingende oder
freiwillige Abweichungen haben sich jedoch bei der
Bewertung und dem Ansatz des Anlagevermögens und der
Pensionsrückstellung ergeben. Ein Steueraufwand
für zukünftige Steuern muss nicht gebildet
werden, da der handelsrechtliche Passivposten erheblich
höher ist, als in der Steuerbilanz.
Anlagevermögen
1. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs-/
Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßige Abschreibung angesetzt. Es wurde
generell die lineare Afa-Methode angewendet.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden
nicht vorgenommen.
§ 253 Abs. 1 HGB
2. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter
wurden 2020 gemäß § 6 Absatz 2 EStG im Jahr
der Anschaffung voll abgeschrieben.
3. Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Dort ist auch die Abschreibung des laufenden
Geschäftsjahres in einer der Gliederung des
Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung
angegeben.
§ 268 Abs. 2 HGB
Umlaufvermögen
4. Die Vorräte und halbfertigen Leistungen
wurden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt.
§ 253 Abs. 1 HGB
5. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet worden, bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt.
§ 253 Abs. 4 HGB
6. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt.
Rec
hnungsabgrenzungsposten
7. Abgegrenzt werden Aktivpositionen, die erst
im Folgejahr aufwandswirksam werden oder
sich auf mehrere Wirtschaftsjahre verteilen.
Eigenkapital
8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen
9.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit einem durchschnittlichen Marktzins
gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Die Pensionsrückstellung ist nach der
PUC-Methode bewertet worden. Sie ist gem. Wahlrecht zur
vorgezogenen Anwendung des Einführungsgesetzes zum
Handelsgesetzbuches mit dem vollen Erfüllungsbetrag
bewertet und angesetzt worden, gemäß
§§ 253 (1) S. 2 u. (2) HGB, 246 (2) HGB sowie
§ 285 HGB. Für 2017 ist lt. vorliegenden
Gutachten die Pensionsverpflichtung in Höhe von
364.1324 € passiviert. Auf der Aktivseite steht dem
gegenüber ein Hilfsposten gem. Bilmog in Höhe von
3.303 € der auf die restlichen 4 Jahre
gleichmäßig aufgelöst wird.
Gem. § 253 Abs. 6 HGB besteht eine
Ausschüttungssperre.
Verbindlichkeiten
10. Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB
Bocholt, den 29. Juni 2022
Gez. Colin van Beek
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Bocholt, den 29. Juni 2022
Gez. Colin van Beek
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2022 festgestellt.
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