Fliesen
Vonhoff GmbH
Georgensgmünd
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
36.127,08 |
43.240,59 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,51 |
0,51 |
| II.
Sachanlagen |
36.126,57 |
43.240,08 |
| C.
Umlaufvermögen |
104.017,95 |
198.853,75 |
| I.
Vorräte |
53.257,08 |
148.681,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
47.140,20 |
43.772,90 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.960,00 |
4.620,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.620,67 |
6.399,78 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.613,00 |
3.330,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
142.758,03 |
258.206,64 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
63.679,58 |
79.939,88 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
39.375,29 |
41.761,48 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.522,00 |
12.613,81 |
| B.
Rückstellungen |
14.700,00 |
8.630,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
64.378,45 |
169.636,76 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
64.378,45 |
164.030,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
142.758,03 |
258.206,64 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Fliesen Vonhoff GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
2.
Angaben zur Form des Jahresabschlusses
Die Form des Jahresabschlusses hat sich
gegenüber dem Vorjahr geändert. Der
Darstellungswechsel beim Posten "nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen" von der Aktiv- zur Passivseite ergibt
sich aus dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG).
Eine Anpassung der Vorjahreszahlen war nicht erforderlich.
Die Ausweis- und Gliederungsbestimmungen
gemäß §§ 266 und 275 HGB wurden
befolgt.
3.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Bei Zugängen im Geschäftsjahr kam
die degressive Methode zur Anwendung. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von Euro 410,00 wurden im Jahr des Zugangs sofort
abgeschrieben.
Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
wurden zu Anschaffungskosten bewertet. In Ausführung
befindliche Bauaufträge wurden zu Herstellungskosten
bewertet. Ein niedriger beizulegender Wert wurde
berücksichtigt.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert bzw.
zum niedrigeren beizulegenden Wert. Erkennbare
Ausfallrisiken wurden berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt. Alle bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen wurden berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel der angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
4.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht von Euro 2.380,06
betreffen Forderungen an Gesellschafter.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren sind nicht vorhanden.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
von Euro 21.074,20 sind durch Sicherungsübereignungen
sichergestellt. Darüber hinaus bestehen bei den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Euro
22.511,60 teilweise branchenübliche
Eigentumsvorbehalte.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestanden aus Gewährleistungsverträgen durch
Schuldmitübernahme für Bankdarlehen an
Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, welche zum Bilanzstichtag mit Euro 86.820,20
valutiert sind.
5.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Horst Vonhoff,
Röttenbach ausgeübter Beruf: Fliesenlegermeister
Geschäftsführer: Andreas Vonhoff,
Röttenbach ausgeübter Beruf: Fliesenlegermeister
Georgensgmünd, den 30. Oktober 2011
gez. Horst Vonhoff
Geschäftsführer
gez. Andreas Vonhoff
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.11.2011 festgestellt.
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