Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRB 793
Eingetragen
24.8.1976
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von Wärmepumpen
Gegenstand
Die Fertigung von Thermoelementen, Widerstandsthermometern und Gerätesteckern.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marion Hupperich
seit 30.9.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Troisdorf
155.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gräff GmbH

Troisdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 719.262,00 491.037,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 165.783,00 163.976,00
II. Sachanlagen 552.979,00 326.561,50
III. Finanzanlagen 500,00 500,00
B. Umlaufvermögen 4.504.312,27 5.010.527,86
I. Vorräte 1.132.253,15 1.092.513,83
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.659.267,49 1.502.411,65
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 657.123,17 608.022,12
III. Wertpapiere 784.645,27 646.968,22
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 928.146,36 1.768.634,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 28.494,17 27.594,29
Aktiva 5.252.068,44 5.529.159,65

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 4.151.220,82 3.766.510,60
I. Gezeichnetes Kapital 155.000,00 155.000,00
II. Bilanzgewinn 3.996.220,82 3.611.510,60
B. Rückstellungen 902.663,15 1.342.475,25
C. Verbindlichkeiten 198.184,47 420.173,80
Summe Passiva 5.252.068,44 5.529.159,65

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Die Bilanz wird nach Verwendung des Ergebnisses aufgestellt (§ 268 I HGB).

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu € 800 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben, gleichzeitig wird ihr Abgang unterstellt.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten, soweit geboten, mit dem niedrigeren beizulegenden Wert (§ 253 IV HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten, soweit geboten, mit dem niedrigeren beizulegenden Wert (§ 253 IV HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Auf einen Ausweis der aktiven latenten Steuern wurde unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach § 274 I Satz 2 HGB verzichtet.

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 10 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II S. 2 HGB)
Zum 31.12. erfolgte nach § 246 II Satz 2 HGB eine Verrechnung der Pensionsrückstellung mit saldierungsfähigen Vermögen (Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen), aus der ein passiver Überhang verbleibt. Die zugehörigen Aufwendungen und Erträge wurden ebenfalls verrechnet.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen ist (§ 253 I S. 2 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert (§ 253 I S. 2 HGB).

III. Erläuterung zur Bilanz

Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von
€ 3.611.510,60 enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen zum 31.12.2023 € 57.668,72 (31.12.2022 € 122.567,27).

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt zum 31.12.2023 € 198.184,47 (31.12.2022 € 420.173,80), davon gegenüber Kreditinstituten
€ 0,00 (31.12.2022 € 0,00).

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G" bei einem durchschnittlichen Marktzins von 1,82 %, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde.

Die Pensionszusagen sind durch Verpfändung der Rückdeckungsversicherungen zugriffsfrei abgesichert. Die Rückdeckungsversicherungen wurden mit dem Zeitwert bewertet und es erfolgte Saldierung nach § 246 II Satz 2 HGB:




Saldierung Aktiva und Passiva


1. Pensionsrückstellung gem. Gutachten

720.925,00
2. Beizulegender Zeitwert der Rückdeckungs-


    versicherungen

-149.729,05
3. Saldo - passiver Bilanzansatz

571.195,95
Saldierung Aufwendungen und Erträge


1. Zinsaufwand zur Pensionsrückstellung

13.407,00
2. Zinserträge Rückdeckungsversicherungen

-5.129,02
3. Saldo - Zinsaufwand

8.277,98



Zum Bilanzstichtag bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von
€ 4.902,00 (§ 285 Nr. 28 HGB), die in voller Höhe auf die Bewertung der Pensionsrückstellungen entfallen, hier: aus dem Unterschied der Bewertung mit dem Marktzins bei 7 bzw. 10-jährigem Durchschnittszinssatz.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisseim Sinne von § 251 HGB.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§275 II HGB) aufgestellt.

V. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch die Geschäftsführer Frau Marion Hupperich.

Von den Erleichterungen der §§ 274 a, 266 und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Troisdorf-Oberlar, 03. Juni 2024

Geschäftsführer
Marion Hupperich

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2024 festgestellt.

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