Gräff
GmbH
Troisdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
719.262,00 |
491.037,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
165.783,00 |
163.976,00 |
| II.
Sachanlagen |
552.979,00 |
326.561,50 |
| III.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.504.312,27 |
5.010.527,86 |
| I.
Vorräte |
1.132.253,15 |
1.092.513,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.659.267,49 |
1.502.411,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
657.123,17 |
608.022,12 |
| III.
Wertpapiere |
784.645,27 |
646.968,22 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
928.146,36 |
1.768.634,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
28.494,17 |
27.594,29 |
| Aktiva |
5.252.068,44 |
5.529.159,65 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.151.220,82 |
3.766.510,60 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
155.000,00 |
155.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
3.996.220,82 |
3.611.510,60 |
| B.
Rückstellungen |
902.663,15 |
1.342.475,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
198.184,47 |
420.173,80 |
| Summe
Passiva |
5.252.068,44 |
5.529.159,65 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§ 265 I 2, 266 ff.
HGB).
Die Bilanz wird nach Verwendung des Ergebnisses
aufgestellt (§ 268 I HGB).
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden
nicht vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis zu € 800 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben,
gleichzeitig wird ihr Abgang unterstellt.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten, soweit geboten, mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert (§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die Bewertung der Wertpapiere des
Umlaufvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten, soweit geboten, mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert (§ 253 IV HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Auf einen Ausweis der aktiven latenten Steuern wurde
unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach § 274 I Satz
2 HGB verzichtet.
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I
S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit
von 10 Jahren entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II S. 2 HGB)
Zum 31.12. erfolgte nach § 246 II Satz 2 HGB
eine Verrechnung der Pensionsrückstellung mit
saldierungsfähigen Vermögen (Aktivwert der
Rückdeckungsversicherungen), aus der ein passiver
Überhang verbleibt. Die zugehörigen Aufwendungen
und Erträge wurden ebenfalls verrechnet.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen ist (§ 253 I S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihren
Erfüllungsbeträgen bilanziert (§ 253 I S. 2
HGB).
III. Erläuterung zur Bilanz
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von
€ 3.611.510,60 enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen zum 31.12.2023 € 57.668,72 (31.12.2022 €
122.567,27).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt zum 31.12.2023
€ 198.184,47 (31.12.2022 € 420.173,80), davon
gegenüber Kreditinstituten
€ 0,00 (31.12.2022 € 0,00).
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln
2018 G" bei einem durchschnittlichen Marktzins von
1,82 %, der von der Deutschen Bundesbank
bekanntgemacht wurde.
Die Pensionszusagen sind durch Verpfändung der
Rückdeckungsversicherungen zugriffsfrei abgesichert.
Die Rückdeckungsversicherungen wurden mit dem Zeitwert
bewertet und es erfolgte Saldierung nach § 246 II Satz
2 HGB:
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€
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Saldierung Aktiva und Passiva
|
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|
1.
Pensionsrückstellung gem. Gutachten
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720.925,00
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2. Beizulegender
Zeitwert der Rückdeckungs-
|
|
|
versicherungen
|
|
-149.729,05
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3. Saldo - passiver
Bilanzansatz
|
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571.195,95
|
Saldierung Aufwendungen und Erträge
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1. Zinsaufwand zur
Pensionsrückstellung
|
|
13.407,00
|
2. Zinserträge
Rückdeckungsversicherungen
|
|
-5.129,02
|
3. Saldo - Zinsaufwand
|
|
8.277,98
|
Zum Bilanzstichtag bestehen
ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von
€ 4.902,00 (§ 285 Nr. 28 HGB), die in
voller Höhe auf die Bewertung der
Pensionsrückstellungen entfallen, hier: aus dem
Unterschied der Bewertung mit dem Marktzins bei 7 bzw.
10-jährigem Durchschnittszinssatz.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisseim Sinne von § 251 HGB.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§275 II HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch die Geschäftsführer Frau Marion Hupperich.
Von den Erleichterungen der §§ 274 a, 266
und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Troisdorf-Oberlar, 03. Juni 2024
Geschäftsführer
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Marion Hupperich
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2024
festgestellt.
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