LUCANO
LED-Leuchttechnik GmbH
Oberthulba
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 10.03.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.861,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.861,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.261,07 |
| I.
Vorräte |
2.929,22 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
884,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
447,12 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
11.071,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
17.193,52 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
36.071,45 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
11.071,45 |
| B.
Rückstellungen |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.393,52 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
16.393,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
17.193,52 |
Anhang
der LUCANO LED-Leuchttechnik GmbH
97723 Oberthulba
A.
Erläuterungen zur Bilanz (§ 284 HGB)
1. Allgemeine Erläuterungen
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff)
aufgestellt worden.
Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft den
kleinenKapitalgesellschaften zuzuordnen. Von den
größenabhängigen Erleichterungen wurde
Gebrauch gemacht.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen
des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform
aufgestellt.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Die Gesellschaft schuldete dem Gesellschafter Bernd
Pfülb aus erhaltenen Darlehen insgesamt EUR 507,23 .
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte
nicht. Sie sind in den Sonstigen Verbindlichkeiten
enthalten.
Die Verzinsung erfolgte vertragsgemäß mit
5 %.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden
beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellung erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß
§ 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle Risiken und Verluste, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibung.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen. Vermögensgegenstände im Einzelwert
zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00, angeschafft ab dem
1.01.2008, werden aufgrund der steuerlichen
Sondervorschriften auf 5 Jahre abgeschrieben.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter
EUR 150,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG
sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden
durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch
eine ausreichende Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe
ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit
handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den
steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren
verwendet.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Eigenkapital
Das ausgewiesene Stammkapital entspricht den
gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen bzw. dem
eingetragenen Haftkapital.
Das ausgewiesene Stammkapital ist durch den Verlust
zum Bilanzstichtag aufgezehrt.
Gemäß § 64 Abs.1 Satz 2 GmbHG, §
130a Abs. 1 Satz 1 HGB und § 19 InsO liegt eine
bilanzielle Überschuldung i.H. von € 11.071,45
vor, da das Vermögen der Gesellschaft nicht mehr die
Schulden deckt.
Dieser Kapitalfehlbetrag im Gründungsjahr 2008
ist durch den bisher erworbenen Firmenwert abgedeckt.
Das Jahresergebnis 2009 wird voraussichtlich bereits
ausgeglichen sein und für 2010 wird eine positive
Entwicklung erwartet, so dass einer
Unternehmensfortführung nichts im Wege steht.
B.
Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)
1. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
2. Mitglieder der Geschäftsführung
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr folgende Person bestellt:
Herr Bernd Pfülb
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses in dieser Fassung wird hiermit
bestätigt.
Oberthulba, 24.02.2010
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Geschäftsführer
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