Autohaus
Zink GmbH
Rudolstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
179.111,01 |
217.948,01 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| 1.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
179.108,01 |
217.945,01 |
| 1.
technische Anlagen und Maschinen |
13.787,50 |
17.266,50 |
| 2.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
165.320,51 |
200.678,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.091.381,08 |
1.032.091,29 |
| I.
Vorräte |
531.010,55 |
253.678,10 |
| 1.
fertige Erzeugnisse und Waren |
531.010,55 |
253.678,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
92.539,42 |
58.323,16 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
64.483,55 |
54.541,34 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
28.055,87 |
3.781,82 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
467.831,11 |
720.090,03 |
| Summe
Aktiva |
1.270.492,09 |
1.250.039,30 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.145.312,35 |
1.055.537,75 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.119.712,35 |
1.029.937,75 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.029.937,75 |
953.459,37 |
| B.
Rückstellungen |
54.602,51 |
109.067,31 |
| 1.
Steuerrückstellungen |
4.581,73 |
57.996,53 |
| 2.
sonstige Rückstellungen |
50.020,78 |
51.070,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
70.577,23 |
85.434,24 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
34.943,12 |
28.851,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
34.943,12 |
28.851,32 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
35.634,11 |
56.582,92 |
| davon
aus Steuern |
11.397,31 |
4.951,32 |
| davon
im Rahmen der sozialen Sicherheit |
415,77 |
2.772,52 |
| davon
mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
35.634,11 |
56.582,92 |
| Summe
Passiva |
1.270.492,09 |
1.250.039,30 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Autohaus Zink GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Soweit erforderlich, wurde für die
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens der
am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Bewertung der Kassenbestände erfolgte zum
Nennwert. Forderungen gegenüber Kreditinstituten
wurden mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Das Eigenkapital entspricht dem Saldo der Aktiva
abzüglich Rücklagen, Rückstellungen,
Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten.
Die Steuerrückstellungen beinhalten alle noch
nicht veranlagten Steuern des Unternehmens.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Archivierungsrückstellung wurde nach
Betrachtung der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit mit
dem steuerlichen Wert angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten
der Bilanz
Ausschüttungssperre:
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 0,00.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
Frau Johanna Zink geführt.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern:
Ausleihungen |
0,00 Euro |
Forderungen gegen Zink EU |
20.797,96 Euro |
Verbindlichkeiten gegen Zink EU |
0,00 Euro |
Haftungsverhältnisse:
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse.
Sonstige Angaben:
Personalstand
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 12
Mitarbeiter beschäftigt.
Rudolstadt, den
14.05.2024
gezeichnet: Frau Johanna Zink
Geschäftsführerin
Autohaus Zink GmbH
Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am
14.05.2024 festgestellt.
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