Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH
Füllhölzelweg 1, 01824 Rathen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Simone Stuckart seit 20.1.2026 | Prokura |
Roman Rolof seit 26.10.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Gemeinde Kurort Rathen | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbHKurort RathenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH, Kurort
Rathen
Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Absatz 2 HGB) gewählt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Absatz 1 HGB und unterliegt somit nicht der Pflichtprüfung nach § 316 Absatz 1 HGB. Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht, diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang darzustellen (§ 284 Absatz 1 HGB), sind diese Angaben im Anhang ausgewiesen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände wurde den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB Rechnung getragen. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 800,00 Euro nicht übersteigen, wurden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG bei Zugang im Geschäftsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese ausgewiesen. Die Forderungen, Kassenbestand sowie Guthaben aus Kreditinstituten wurden zu Nominalwerten bilanziert. Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben gebildet, soweit sie Aufwand der Folgejahre betreffen. Als Rückstellungen wurden ungewisse Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sämtliche im Zeitpunkt der Bilanzerstellung vorliegenden Informationen wurden berücksichtigt. Die Wertansätze erfolgten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Es bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 6.013,98 Euro). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr setzen sich wie folgt zusammen:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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