Finkelde
Automobile GmbH
Feldkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
43.013,00 |
| I.
Sachanlagen |
43.013,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
62.716,45 |
| I.
Vorräte |
4.285,15 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.179,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
35.251,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.279,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
107.008,71 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
92.863,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
47.922,19 |
| III.
Jahresüberschuss |
19.941,31 |
| B.
Rückstellungen |
6.089,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.056,21 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.056,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
107.008,71 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2011 ist nach geltenden Vorschriften des
Bilanzrichtlinien-Gesetzes aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft
Soweit nach Handelsrecht für kleine
Kapitalgesellschaften größenabhängige
Erleichterungen vorgesehen sind, wurden diese in Anspruch
genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Finkelde Automobile GmbH
wurde auf der Grundlage der neuen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Sofern erworbene immaterielle Anlagewerte vorhanden
sind, wurden sie zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit
sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Bei der
Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der
tatsächliche Werteverzehr des Anlagevermögens
beachtet.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 150,00 wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a
EStG wurde in der Handelsbilanz
übernommen, da der vorliegende Sammelposten
für das Unternahmen von untergeordneter
Bedeutung ist.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
zum Nennwert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen nicht vor.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften
In den Abschreibungen sind keine Abschreibungen nach
allein steuerlichen Vorschriften enthalten.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden
keine außerplanmäßigen Abschreibungen
vorgenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß S 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB zu vermerken:
Aus der Begebung und Übertragung von Wechseln
0,00 €
Aus Gewährleistungsverträgen 0,00 €
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer: Andreas Finkelde
Angaben nach S 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Ausleihungen 0,00 €
Forderungen 0,00 €
Verbindlichkeiten 159,44 €
Feldkirchen, den 25. Juni 2012
gez. Andreas Finkelde
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