Aldacom
GmbH
Neu-Isenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
266,00 |
399,00 |
| I.
Sachanlagen |
266,00 |
399,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
28.527,81 |
29.749,44 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.543,00 |
26.709,91 |
| II.
Guthaben bei Kreditinstituten |
14.984,81 |
3.039,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
227,41 |
48,25 |
| Summe
Aktiva |
29.021,22 |
30.196,69 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.005,76 |
17.167,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag (i.V. Verlustvortrag) |
4.667,86 |
-8.459,21 |
| III.
Jahresüberschuss |
837,90 |
13.127,07 |
| B.
Rückstellungen |
4.278,67 |
2.860,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.736,79 |
10.168,67 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.736,79 |
10.168,67 |
| Summe
Passiva |
29.021,22 |
30.196,69 |
Anhang
I. Allgemeine Hinweise
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach
§ 266 HGB.
Die Gesellschaft machte von den Erleichterungen des
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB insoweit Gebrauch, als
auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet wurde.
Die im Vorjahr auf der Aktivseite der Bilanz unter
den Ausstehenden Einlagen ausgewiesenen Beträge wurden
im Geschäftsjahr 2010 umgegliedert und auf der
Passivseite der Bilanz erfasst, da es sich um nicht
eingeforderte ausstehende Einlagen im Sinne des § 272
Abs. 1 handelt. Der Vorjahresausweis (Ausstehende Einlagen
auf das eingeforderte Kapital) wurde zur besseren
Vergleichbarkeit entsprechend angepasst.
Gemäß Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB werden
die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
geänderten Vorschriften des HGB auf den
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 angewandt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die allgemeinen Bewertungsvorschriften der
§§ 252 ff. HGB wurden beachtet.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage
steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert.
Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die
Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von
EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs in voller
Höhe als Betriebsausgabe angesetzt; ihr sofortiger
Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit
Anschaffungskosten von EUR 151,00 bis
EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet, der im
Jahr der Bildung und den folgenden vier
Geschäftsjahren zeitanteilig über fünf Jahre
abgeschrieben wird.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr bestanden nicht. Wertberichtigungen
waren nicht erforderlich.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie werden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Fremdwährungen wurden entsprechend dem
Referenzkurs der Europäischen Zentralbank zum
Bilanzstichtag umgerechnet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten umfassen solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 93,03 und resultieren
aus laufenden Verrechnungen.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigter und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiter
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Bengt Gunther Hoelke, Dreieich.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss 2010 in Höhe von EUR 837,90
auf neue Rechnung vorzutragen.
Neu-Isenburg, 8. November 2011
Bengt Gunther Hoelke
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.11.2011 festgestellt.
|