Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRB 16017
Eingetragen
24.1.2008
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für TragwerksplanungIngenieurbüros für Fachplanung von sonstigen technischen Anlagen
Gegenstand
die Ingenieurplanung für Labor- und Medizintechnik sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Martin Schulz-Helbach
seit 11.4.2008
Geschäftsführer
Uwe Klaus Fußy
seit 24.1.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

53117 Bonn, Ubierweg 1
12.500 €
50.00%
53340 Meckenheim-Merl, Rosenweg 8
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FSH Ingenieurplanung GmbH

Meckenheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ

AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände


5.885,60


8.845,60

II. Sachanlagen


9.172,96


14.435,93

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte


36.210,20


102.283,71

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


45.759,32


30.588,05

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

92.636,61

12.473,76

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.416,60

1.391,79

Summe Aktiva

191.081,29

170.018,84

PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

nicht eingef. ausst. Einlagen

-12.500,00

-12.500,00

eingefordertes Kapital

12.500,00

12.500,00

II. Verlustvortrag

-1.386,54

-1.902,17

III. Jahresüberschuss

26.006,17

515,63

Summe Eingenkapital

37.119,63

11.113,46

B. Rückstellungen

26.981,10

6.244,38

C. Verbindlichkeiten

126.980,56

152.661,00

Summe Passiva

191.081,29

170.018,84

ANHANG

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der FSH Ingenieurplanung GmbH in 53340 Meckenheim auf den 31.12.2011 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden (teilweise/nicht) in Anspruch genommen.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Fremdwährungsforderungen und - verbindlichkeiten wurden gem. § 256 a HGB umgerechnet.

Bei Deckung durch Termingeschäfte war der entsprechende Terminkurs maßgebend.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Erläuterungen zur Bilanz

Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel in der Anlage zu diesem Anhang zu entnehmen.

Der Betrag der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).

Die sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der Steuererklärungen. Der Posten "sonstige Rückstellungen" beinhaltet darüber hinaus Tantiemezahlungen.

Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:

Verbindlichkeiten

Stand 31.12.2011

bis zu 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

über 5 Jahre

gegenüber Kreditinstituten

€ 0,00

aus Lieferungen und Leistungen

€ 23.380,79

€ 23.380,79

Sonstige

€ 103.599,77

€ 47.878,77

€ 55.721,00

Summe:

€ 129.980,56

€ 71.259,56

€ 55.721,00

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Sonstige Angaben

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Unternehmensorgane

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Geschäftsführer bestellt:

Herr Uwe Klaus Fußy, Meckenheim

Herr Martin Schulz-Helbach, Bonn

Sie sind alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit.

Meckenheim, den 08. Mai 2013

FSH Ingenieurplanung GmbH

(Unterschriften)

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08.05.2013

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