Sperling-Verwaltungs GmbH (vormals: Elektro-Sperling
GmbH)
Aschaffenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.445,55 |
47.626,05 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
103,00 |
| II.
Sachanlagen |
13.783,00 |
32.624,30 |
| III.
Finanzanlagen |
17.662,55 |
14.898,75 |
| B.
Umlaufvermögen |
782.492,62 |
312.411,75 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
78.600,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
318.852,77 |
157.136,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
463.639,85 |
76.674,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
13.301,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
813.938,17 |
373.339,38 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
107.646,55 |
6.108,73 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
82.046,55 |
-19.491,27 |
| B.
Rückstellungen |
608.942,53 |
233.892,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
97.349,09 |
133.337,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
97.349,09 |
133.337,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
813.938,17 |
373.339,38 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma Elektro-Sperling GmbH mit Sitz in
Aschaffenburg ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Aschaffenburg unter HRB 4095 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich gemäß §§ 246 Abs.
3, 252 Abs. 1 Nr. 6, 256 Abs. 1 HGB unter Beibehaltung der
auf den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs-,
Ansatz- und Bewertungsgrundsätze nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB
aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Elektro-Sperling GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr und im Vorjahr
keinen Betrag auswiesen, wurden gem. § 265 Abs. 8 HGB
nicht angegeben.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert bzw. auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend
steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten bis zu einem Wert von € 800,00
wurden in vollem Umfang abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. zu
Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände,
Kassenbestand und Bankguthaben wurden mit dem Nominalwert
angesetzt.
Das Eigenkapital wurde zum Nominalwert bilanziert.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungen wurden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Für
ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen
wurden Rückstellungen gebildet. Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Steuerrückstellungen wurden für noch
nicht veranlagte Steuern des Geschäftsjahres gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen 37
T€.
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 S. 1
HGB beträgt 47 T€. Der Unterschiedsbetrag nach
§ 253 Abs. 6 S. 1 HGB beträgt 47 T€.
Zum 31. Dezember 2019 bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in
Höhe von 2 T€. Zum 31. Dezember 2019 bestehen
sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und
Leasingverträgen in Höhe von 2 T€.
IV. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt 2019 wurden 12 Mitarbeiter
beschäftigt. Im Jahresdurchschnitt 2019 wurden 12
Mitarbeiter beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.05.2021 festgestellt.
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