Jan Peters
GmbH
Wentdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
105.916,00 |
115.658,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
104.913,00 |
115.655,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
265.849,75 |
260.149,99 |
| I.
Vorräte |
143.291,78 |
179.888,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
106.417,61 |
76.120,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.140,36 |
4.141,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.372,04 |
16.001,08 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen / nicht durch Vermögenseinlagen
gedeckte Abfindungen |
162.020,36 |
98.432,81 |
| Summe
Aktiva |
557.158,15 |
490.241,88 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.570,00 |
25.570,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
30.574,70 |
30.574,70 |
| III.
Verlustvortrag |
154.577,51 |
106.527,14 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
63.587,55 |
48.050,37 |
| V.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
-162.020,36 |
-98.432,81 |
| B.
Rückstellungen |
11.230,61 |
9.729,05 |
| C.
Verbindlichkeiten |
545.927,54 |
480.512,83 |
| Summe
Passiva |
557.158,15 |
490.241,88 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs.1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. (§§ 265 I 2,266
ff HGB)
Der Jahresabschluss wurde, wie erstmals im Jahr 2010,
nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor.
(Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden:
Die Beibehaltungswahlrechte der Artikel 67 I, III und
IV EGHGB wurden ausgeübt.
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1,III HGB)
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG
voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war. (§ 253 IV HGB)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die Rechnungsabgrenzungen enthalten periodengerechte
Abgrenzungen der Aufwendungen oder Erträge vor dem
Bilanzstichtag, die einem bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt zugerechnet werden können.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB)
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens nach Konten
und der Anlagespiegel ist vorstehend dargestellt.
Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB)
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag i.H.v. 16.119,05
€.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren betragen am Abschlussstichtag insgesamt
87.391,39 €.
Einzahlungen in die Kapitalrücklage erfolgten im
Geschäftsjahr nicht.
IV. Angaben zur Gewinn - und Verlustrechnung
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) gewählt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Auf die Vorschrift des § 30 Abs.1 GmbHG wurde
hingewiesen.
Für Pacht- und Darlehensverbindlichkeiten an
Gesellschafter i.H.v. 150.952,19 liegen wirksame
Rangrücktritterklärungen vor.
Durch die Geschäftsleitung wurde eine positive
Fortführungsprognose abgegeben.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 276
und 288 I HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 28.3.2025.
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