Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans-Peter Braun seit 4.10.2024 | Prokura |
Thomas Lannig seit 4.10.2024 | Geschäftsführer |
Mario Roland Günter Barth seit 3.2.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Omnibusverkehr Franken GmbH | 70.00% |
Landkreis Bad Kissingen | 30.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KOB GmbHOberthulbaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Die Gesellschaft unterliegt dem deutschen Handelsrecht Sie ist wie folgt im Handelsregister eingetragen: Firma: KOB GmbH Sitz: Oberthulba Registergericht: Schweinfurt Handelsregister-Nummer: HRB Nr. 4095 Der Jahresabschluss der KOB GmbH ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des GmbH Gesetzes in der jeweils aktuell gültigen Fassung sowie der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind gesetzlich vorgesehene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammengefasst und im Anhang aufgegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Anhang enthält die erforderlichen Einzelangaben und Erläuterungen. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. (1) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte werden gegebenenfalls vorgenommen. Geleistete Anzahlungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt, soweit nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist. Anschaffungspreisminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, werden von den Anschaffungskosten abgesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern linear "pro rata temporis". Die Nutzungsdauern der wesentlichen Gruppen sind folgender Tabelle zu entnehmen:
Geringwertige Anlagegegenstände im Einzelwert bis 1.000 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagengitter als Abgang ausgewiesen. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wird überwiegend die Durchschnittsmethode angewandt (zu den Bestandteilen der Herstellungskosten siehe Erläuterungen zum Anlagevermögen). Risiken in den Beständen, die sich aus eingeschränkter Verwendbarkeit, langer Lagerdauer, Preisänderungen am Beschaffungsmarkt oder sonstigen Wertminderungen ergeben, sind durch Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt, soweit nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist. Erkennbaren insolvenz- oder bonitätsbedingten Risiken wird durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Im DB Konzern werden seit dem 1. Januar 2018 die bisherigen Verfahren zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigung (1 % Regel) und der pauschalierten Einzelwertberichtigung, basierend auf in Abhängigkeit vom Alter der Forderungen differenzierten Prozentsätzen, nicht mehr angewendet. Sie wurden durch ein neues Verfahren ersetzt, demgemäß die Nettoforderungsbestände um auf Erfahrungswerten der Vergangenheit basierende Prozentsätze wertberichtigt werden. Diese Prozentsätze beliefen sich zum 31. Dezember 2023 für die zum Geschäftsfeld DB Regio gehörende KOB GmbH im Bereich der Lieferungen und Leistungen auf 0,82 % für überfällige Forderungen und 0,11 % für nicht überfällige Forderungen. Für den Bereich der sonstigen Vermögensgegenstände belief sich dieser Prozentsatz auf 0,19 %. Aufwendungen für Wertberichtigungen aufgrund von reklamationsbedingten Risiken (Preisstellung, Leistungserbringung u.ä.) werden im Regelfall als Erlösschmälerungen von den Umsatzerlösen berücksichtigt. Kassenbestände und Bankguthaben des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist. Bei der KOB GmbH wird das Deckungsvermögen, das der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen (sog. Contractual-Trust-Arrangements 'CTA') dient, mit der entsprechenden Pensionsverpflichtung verrechnet. Saldiert werden auch die korrespondierenden Aufwendungen und Erträge aus der Auf- bzw. Abzinsung der Pensionsverpflichtungen (einschließlich der Erfolgswirkungen aus der Änderung des Rechnungszinsfußes) und aus der Bewertung sowie den laufenden Erträgen des Deckungsvermögens. Der sich ergebende Saldo wird im Zinsergebnis ausgewiesen. Da die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens dessen Zeitwert zum Bilanzstichtag übersteigen, ist aus der Bewertung des Deckungsvermögens kein abführungsgesperrter Ertrag entstanden. Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Berücksichtigung künftiger Entwicklungen sowie der Anwendung eines Prognosezinssatzes bewertet, der auf der Basis des von der Deutschen Bundesbank per September 2023 veröffentlichten Rechnungszinses für Restlaufzeiten von 15 Jahren (Vereinfachungsregel) hergeleitet wurde. Für Altersversorgungsverpflichtungen in sog. Contractual-Trust-Arrangements 'CTA' werden Pensionsrückstellungen in Höhe des Mindestverpflichtungsumfangs bzw. zu dem den Mindestverpflichtungsumfang übersteigenden Zeitwert des Deckungsvermögens angesetzt. Erfolgswirkungen aus der Änderung des Rechnungszinsfußes von Pensionsrückstellungen, für die kein Deckungsvermögen besteht, werden im Zinsergebnis erfasst. Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen finden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck Anwendung. Die Pensionsrückstellungen werden in Anlehnung an die Vereinfachungsvorschrift gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB mit dem von der Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für Restlaufzeiten von 15 Jahren (1,82 %) abgezinst. Im Vergleich zur Abzinsung mit dem Sieben-Jahres-Durchschnittszins (1,40 %) ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein Unterschiedsbetrag von 0 T€. Dieser Betrag ist gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB potenziell ausschüttungsgesperrt. Wir verweisen auf die entsprechenden Erläuterungen bei den Rückstellungen. Die weiteren zum 31. Dezember 2023 angewendeten versicherungsmathematischen Parameter sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Die Rückstellungen für Vorruhestands-, Altersteilzeit-, Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren (Anwartschaftsbarwertmethode) sowie grundlegenden Annahmen der Berechnung gemäß den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Dabei werden fristenkongruente durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre angewendet. Die Bewertung der Steuerrückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken Rechnung. Soweit Aufwendungen wahrscheinliche aber ihrem Eintrittszeitpunkt nach unbestimmte Verpflichtungen gegenüber Dritten darstellen, werden sie bei den sonstigen Rückstellungen bilanziert. Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung der Rückstellungen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen werden auf Vollkostenbasis ermittelt. Risiken für nicht abgeschlossene Schadensfälle und Prozesse werden grundsätzlich erst ab einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 50 % erfasst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Aufwendungen und Erträge aus Änderungen des Abzinsungssatzes und Zinseffekte geänderter Schätzungen der Restlaufzeit werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die KOB GmbH hat gemäß den Vorschriften des § 274 HGB keine latenten Steuern bilanziert. Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Beteiligungsunternehmen der DB AG. Anfallende Aufwendungen für Abfindungszahlungen werden im Personalaufwand ausgewiesen, da es sich regelmäßig um Entgelte für im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses geleistete Dienste handelt. Abweichend von der in § 275 Abs. 2 HGB vorgeschriebenen Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung werden die sonstigen Steuern nicht unter dem hierfür vorgesehenen Posten Nr. 16 erfasst, da es sich hierbei um Kostensteuern handelt. Diese werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Erläuterungen zur Bilanz (2) Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagegitter zu entnehmen. Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Im Vorjahr erhaltene Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von 151 T€ (im Vorjahr: 75 T€) sind von den Anschaffungskosten der Anlagen im Berichtsjahr abgesetzt worden. Im Berichtsjahr eingegangene Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von 222 T€ wurden von den Anlagezugängen im Geschäftsjahr 2023 abgesetzt. (3) Vorräte
Wertberichtigungen zur Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips und Reichweitenabschläge sind in Höhe von 24 T€ (im Vorjahr: 23 T€) gebildet. Im Berichtsjahr wurden Materialien mit einem Lagerwert von 0 € (im Vorjahr: 0 €) verschrottet. (4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände belaufen sich auf 184,80 € (im Vorjahr: 3.451,09 €). Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferung und Leistung in Höhe von 117 T€ (im Vorjahr: 159 T€) und bestehen i.H. v. 95 T€ gegen die Gesellschafterin Omnibusverkehr Franken GmbH. Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen aus CashPool mit der DB AG in Höhe von 1.749 T€ (im Vorjahr: 1.043 T€). (5) Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der KOB GmbH beträgt 300 T€ (im Vorjahr: 300 T€). Die Anteile werden von der Omnibusverkehr Franken GmbH (OVF), Nürnberg (70 %) und dem Landkreis Bad Kissingen (30 %) gehalten. (6) Kapitalrücklage Zur Stärkung der Eigenkapitalbasis erfolgte eine Zuführung zur Kapitalrücklage durch die Omnibusverkehr Franken GmbH in Höhe von 700 T€ sowie durch den Gesellschafter Landkreis Bad Kissingen in Höhe von 300 T€ im Geschäftsjahr 2022. Die Kapitalrücklage weist per 31. Dezember 2023 einen Betrag in Höhe von 1.000 T€ (Vorjahr 1.000 T€) aus. (7) Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen betreffen andere Rücklagen und weisen per 31. Dezember 2023 einen Betrag in Höhe von 569,00 € (Vorjahr 569,00 €) aus. (8) Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Für Ausgleichsleistungen im Rahmen des Deutschlandtickets wurde im Berichtsjahr eine Rückstellung von 655 T€ gebildet. Insgesamt betreffen die Rückstellungen für übrige Risken mit 803 T€ (Vorjahr 148 T€) Verbunderlöse/Einnahmeaufteilung und mit 102 T€ (Vorjahr 39 T€) Erlösschmälerungen. Die Verpflichtungen im Personalbereich betreffen vor allem Urlaubsansprüche, Tantieme sowie Mehrarbeitsstunden, Berufsgenossenschaft und Dienstjubiläen. Bei der DB AG ist zentral eine Rückstellung für Archivierungskosten gebildet. Den Rückstellungen für Pensionen wurden im laufenden Geschäftsjahr 3 T€ zugeführt (im Vorjahr: Zuführung 0 T€). Das im Rahmen von Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen bestehende Deckungsvermögen wird in Höhe von 3 T€ (beizulegender Zeitwert; Anschaffungskosten 4 T€) mit den korrespondierenden Pensionsverpflichtungen (3 T€) verrechnet. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 bestand keine Ausschüttungssperre. (9) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Darlehens- und Zinsverbindlichkeiten in Höhe von 453 T€ (im Vorjahr: 630 T€) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 50 T€ (im Vorjahr: 106 T€). Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entfallen auf die Gesellschafterin 3 T€ (im Vorjahr: 30 T€). (10) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und anderen Drittschuldverhältnissen werden mit dem Nominalwert ausgewiesen. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2023 Leasingraten in Höhe von 56 T€ (im Vorjahr: 48 T€) gezahlt. Die zukünftigen Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und anderen Drittschuldverhältnissen werden wie folgt fällig:
Sonstige Angaben (17) Konzernzugehörigkeit Die KOB GmbH ist ein Tochterunternehmen der OVF GmbH und wird in den für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen aufgestellten Konzernabschluss der Deutsche Bahn AG, Berlin, als oberstes Mutterunternehmen einbezogen, der entsprechend den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der DB AG wird im Unternehmensregister bekannt gemacht und ist unter www.unternehmensregister.de erhältlich. (18) Beschäftigte
* auch Auszubildende im Praktikum inbegriffen
Die Zahl der Mitarbeitenden wird innerhalb des DB-Konzerns zur besseren Vergleichbarkeit in Vollzeit-Personen ausgewiesen. Teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende werden demnach entsprechend ihrem Anteil an der tariflichen Jahresarbeitszeit in Vollzeitkräfte umgerechnet. Beamt:innen sind der KOB GmbH entweder kraft Art. 2 § 12 Eisenbahnneuordnungsgesetz zugewiesen oder von ihrem DB-konzerninternen Zuweisungsbereich zur KOB GmbH abgeordnet worden. Sie arbeiten für die KOB, die vorgesetzte Dienstbehörde ist das Bundeseisenbahnvermögen (BEV). (19) Mitglieder und Gesamtbezüge der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats/Beirats Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2023 an Martin, Fabri Geschäftsführer Technik, Jockrim Mario, Barth Kaufmännischer Geschäftsführer, Würzburg Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden im Berichtsjahr keine Kredite und Vorschüsse gewährt. Ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Mitgliedern der Geschäftsführung eingegangen. Die Bezüge der zwei im Berichtsjahr tätigen Mitglieder der Geschäftsführung werden im Rahmen von Managementverträgen der Gesellschaft in Form von Pauschalen in Rechnung gestellt und sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Somit entfallen die Angaben nach § 285 Nr. 9 HGB. Die Gesellschaft verzichtet unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB auf die Angabe der Geschäftsführungsbezüge. (20) Honorare des Abschlussprüfers Auf die Angaben zu den Honoraren des Abschlussprüfers der Gesellschaft wurde verzichtet, da diese Angaben im Konzernabschluss der DB AG enthalten sind. (21) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag gemäß § 285 Nr. 33 HGB lagen nicht vor. (22) Vorschlag über die GewinnverwendungAuf Vorschlag der Geschäftsführung soll der im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 46.574,40 € auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Oberthulba, 12. Juni 2024 KOB GmbH Die Geschäftsführung Mario Barth, Geschäftsführer Martin Fabri, Geschäftsführer |
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