Robert
Wenzel GmbH
Wahlstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.549.811,26 |
2.316.969,76 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.702,00 |
2.478,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.545.109,26 |
2.314.491,76 |
| B.
Umlaufvermögen |
899.547,18 |
738.222,96 |
| I.
Vorräte |
325.482,95 |
282.168,72 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
302.914,16 |
393.455,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
271.150,07 |
62.598,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19.289,73 |
8.386,12 |
| Aktiva |
3.468.648,17 |
3.063.578,84 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.743.524,05 |
1.569.693,35 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.469.693,35 |
1.648.743,48 |
| III.
Jahresüberschuss |
173.830,70 |
-179.050,13 |
| B.
Rückstellungen |
63.876,28 |
51.133,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.661.247,84 |
1.442.752,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
608.356,29 |
737.310,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.052.891,55 |
705.441,65 |
| Passiva |
3.468.648,17 |
3.063.578,84 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
der Firma
Robert Wenzel GmbH
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma Robert Wenzel GmbH hat ihren Sitz in 23812
Wahlstedt und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Kiel unter der Registernummer HRB 869 SE.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Robert
Wenzel GmbH, Wahlstedt wurde nach den Vorschriften des
Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff. HGB) unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gliederung der
Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2
HGB.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht (§
288 Satz 1 HGB).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 folgende
Grundsätze und Methoden zu beachten:
Anlagevermögen
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
"Abnutzung" unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung
wurde linear nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer bemessen. Das Aktivierungsverbot von
originären immateriellen
Vermögensgegenständen (§ 248 Abs. 3 HGB)
wurde berücksichtigt.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
(§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstellungskosten (§ 255
Abs. 2 HGB) angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des
Sachanlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00
wurden im Zugangsjahr gemäß § 6 Abs. 2 EStG
voll abgeschrieben.
Die Entwicklung des Anlagevermögens und die
Gliederung der Geschäftsjahresabschreibung sind im
Anlagenspiegel dargestellt.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte mit den Anschaffungskosten
(§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstellungskosten (§ 255
Abs. 2 HGB) oder dem niedrigeren beizulegenden Wert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennwert bewertet. Erkennbare
Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen.
Die ausgewiesenen Forderungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von:
Art der Forderung zum
31.12.2023
|
Gesamtbetrag
|
davon mit
einer Restlaufzeit kleiner 1
Jahr
größer 1 Jahr
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
294,9
|
294,9
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
8,0
|
8,0
|
0,0
|
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Kapital
Das im Handelsregister eingetragene
Stammkapital in Höhe von EUR 100.000,00 wird
zum Nennbetrag bewertet.
Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen.
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie
folgt zusammen:
Art der
Rückstellung
|
Stand zum 31.12.2023
|
Stand zum
31.12.2022
|
Veränderung
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Steuerrückstellung
|
2,7
|
0,0
|
2,7
|
Gewerbesteuer
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
Körperschaftsteuer
|
2,7
|
0,0
|
2,7
|
Sonstige Rückstellung
|
61,1
|
51,2
|
9,9
|
Resturlaub
|
45,5
|
35,3
|
10,2
|
Personalkosten
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
Aufbewahrungspflicht
|
5,5
|
5,8
|
-0,3
|
Sonstige Kosten
|
0,1
|
0,1
|
0,0
|
Abschlusskosten
|
10,0
|
10,0
|
0,0
|
Rückstellung gesamt
|
63,8
|
51,2
|
12,6
|
Verbindlichkeiten
Der Ansatz der
Verbindlichkeiten erfolgte zum
Erfüllungsbetrag.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr.
1a HGB) beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 436.439,27.
2.
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
Die bisher üblichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden nicht verändert.
III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung
(§ 284 Abs. 1
HGB)
Zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind
keine gesonderten Angaben notwendig.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Mitarbeiterzahl
Im vergangenen Wirtschaftsjahr wurden
durchschnittlich 52 Arbeitnehmer beschäftigt
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Kraftfahrzeugschlossermeister Matthias Wenzel
(Geschäftsführer)
Verwendung des Jahresergebnisses
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Der
Jahresabschluss wurde entsprechend dem Vorschlag
aufgestellt.
Nachtragsbericht gemäß § 285 Nr. 33
HGB
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss
des Geschäftsjahres sind bis zur Bilanzaufstellung
nicht bekannt geworden.
Wahlstedt, den
24.06.2024
(gez.
Geschäftsführer Matthias Wenzel)
sonstige Berichtsbestandteile
Wahlstedt, den
24.06.2024
(gez.
Geschäftsführer Matthias Wenzel)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.06.2024
festgestellt.
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