Dieter
Brodbeck GmbH
Kranzberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
43.922,00 |
44.458,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
34.049,00 |
40.870,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.873,00 |
3.588,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
175.891,08 |
155.161,21 |
| I.
Vorräte |
41.855,00 |
39.740,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.816,61 |
11.735,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.440,41 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
112.219,47 |
103.685,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
219.813,08 |
199.619,21 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
64.340,30 |
42.440,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Bilanzgewinn |
13.211,11 |
-8.688,36 |
| davon
Verlustvortrag |
8.688,36 |
32.490,70 |
| B.
Rückstellungen |
52.984,00 |
6.833,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
102.488,78 |
150.345,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
102.488,78 |
150.345,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
219.813,08 |
199.619,21 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Bilanz wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter
Berücksichtigung der für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die
Darstellung nach dem Gesamtkostenverfahren i.S.d.
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Währungsumrechnungen erfolgten jeweils zum
Devisenkassamittelkurs am Einzahlungs- oder Auszahlungstag.
Aufgrund der Befreiungsvorschrift des § 274a Nr.
5 HGB verzichtete die Gesellschaft auf den Ansatz von
latenten Steuern.
Zum 1. Januar 2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt. Die
Umstellungseffekte wurden durch Erstellung einer
BilMoG-Eröffnungsbilanz dokumentiert.
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
II.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67
Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungs- und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden, soweit dies nicht
gesetzlich vorgeschrieben ist.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres
überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Zugänge zum Anlagevermögen sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
gewährter Skonti und Nachlässe erfasst. Im
Zugangsjahr wird der Abschreibungssatz pro rata temporis
ermittelt.
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten, vermindert um die
planmäßigen linearen Abschreibungen, bewertet.
Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird innerhalb von 15
Jahren abgeschrieben.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als
auch linear vorgenommen. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 410,00 wurden im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben. Es wurde gleichzeitig die Fiktion
unterstellt, dass im Jahr des Zugangs direkt wieder der
Abgang erfolgte.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der
ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Die bezogenen
Waren werden zu durchschnittlichen
Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorrats-
vermögens erfolgt verlustfrei.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Dem
allgemeinen Delkredererisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Der Ansatz von
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert.
Soweit es sich um Fremdwährungsbestände handelt,
erfolgte die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag oder einem niedrigeren beizulegenden
Wert.
Rückstellungen
Der Ansatz der
Pensionsrückstellungen erfolgte auf Basis eines
versicherungsmathematischen Gutachtens unter
Berücksichtigung der geltenden Bewertungsvorschriften
für Pensionsrückstellungen nach der projected
unit credit-Methode bzw. Teilwertmethode. Dabei wurde ein
Rechnungszinssatz von 5,15 % zugrunde gelegt. Zudem wurden
die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2005G verwendet.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt. Abzinsungen waren nicht vorzunehmen.
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Es bestehen keine Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in
Höhe von EUR 2.440,41 eine Restlaufzeit von mehr
als 1 Jahr. Es handelt sich um Mietkautionen.
2.
Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in
voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung oblag im
Geschäftsjahr dem einzelvertretungsberechtigten und
von § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer, Herrn Dipl.-Ing. Oliver
Brodbeck.
Die Angabe der Vergütung und
Pensionsverpflichtungen der Geschäftsführung nach
§ 285 Nr. 9a und Nr. 9b HGB unterbleibt
gemäß § 286 Abs. 4 HGB.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 88.988,24 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 125.045,57 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2011 festgestellt.
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