ALBA Metall Nord GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karl-Patrick Kalk seit 8.11.2018 | Prokura |
Alexander Steingraeber seit 29.1.2018 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ALBA Group plc & Co. KGBerlinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019AKTIVA
Konzerngewinn- und -verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019
Konzerneigenkapitalspiegel 2019
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019Allgemeine Angaben Der vorliegende Konzernabschluss wurde gemäß §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Muttergesellschaft ALBA Group plc & Co. KG (nachfolgend auch kurz "ALBA Group KG") hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 36525 B. Konsolidierungskreis und Stichtag In den Konzernabschluss sind neben dem Mutterunternehmen alle direkt und indirekt gehaltenen in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen, sofern nicht wegen untergeordneter Bedeutung von einer Einbeziehung abgesehen wird. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Bilanzstichtag sämtlicher in den Konzernabschluss einbezogener und assoziierter Unternehmen ist der 31. Dezember 2019. Tochterunternehmen, bei denen die ALBA Group KG einen beherrschenden Einfluss im Sinne von § 290 Abs. 2 HGB ausübt, werden nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung einbezogen. Führt ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen eine andere Gesellschaft gemeinsam mit einem oder mehreren nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, so wird die Gesellschaft im Wege der Quotenkonsolidierung entsprechend dem Kapitalanteil des Mutterunternehmens einbezogen. Übt ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik eines nicht einbezogenen Unternehmens aus, an dem das Konzernunternehmen zu mindestens 20% beteiligt ist, wird zur Ermittlung des Beteiligungsbuchwerts des assoziierten Unternehmens die Equity-Methode angewendet. Gesellschaften ohne Geschäftstätigkeit oder mit geringem Geschäftsumfang wurden gemäß § 296 Abs. 2 und § 311 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da sie auch in der Gesamtheit für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind. Unter anderem beträgt die Gesamtheit der Umsatzerlöse und der Bilanzsumme der nicht einbezogenen verbundenen Unternehmen weniger 2% der Konzernwerte. Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich folgende Veränderungen des Konsolidierungskreises:
Erstmals im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen wurde folgende Gesellschaft: - ALBA Facility Management Sp. Z.o.o., Wroclaw, Polen. Im Geschäftsjahr wurden folgende vollkonsolidierten Gesellschaften entkonsolidiert: - ALBA China Recycling Solutions Co. Ltd., Peking, China, - ALBA Group Asia Ltd., Wanchai, Hongkong, - BIL Leasing GmbH & Co. Radex KG, Pöcking, - scrappel GmbH, Berlin. Drei vollkonsolidierte Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr auf andere Tochterunternehmen verschmolzen. Die Konsolidierungskreisänderungen des Geschäftsjahres hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Kreis der in den Konzernabschluss der ALBA Group KG einbezogenen Unternehmen ist der Konzernanteilsbesitzliste (Anlage 2 zum Anhang) zu entnehmen, welche einen integralen Bestandteil dieses Konzernanhangs darstellt. In dieser Aufstellung sind auch die wegen untergeordneter Bedeutung nicht einbezogenen Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen angegeben. Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Neubewertungsmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 HGB) durch Verrechnung der Buchwerte der Anteile mit dem auf den Konzern entfallenden Eigenkapital der einbezogenen Tochterunternehmen zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung. Ein verbleibender Unterschiedsbetrag wird gemäß § 301 Abs. 3 HGB, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die anteilmäßige Konsolidierung von den quotal einbezogenen Unternehmen erfolgt gemäß § 310 HGB. Forderungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden gegeneinander aufgerechnet. Gewinne und Verluste aus den konzerninternen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen wurden ebenso eliminiert wie Beteiligungserträge aus einbezogenen Unternehmen. Konzerninterne Umsatzerlöse und Erträge wurden mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet, soweit sie nicht in andere aktivierte Eigenleistungen oder Bestandsveränderungen umzugliedern waren. Steuerabgrenzungen waren aufgrund der Anwendung von konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sowie der Durchführung von Konsolidierungsmaßnahmen vorzunehmen. Verbundene Unternehmen Sofern nach der Erlangung des beherrschenden Einflusses weitere Anteile an Tochterunternehmen erworben (Aufstockung) oder veräußert (Abstockung) werden, ohne dass sich der Status des Tochterunternehmens verändert, dann werden solche Transaktionen anteilig als Erwerbsvorgang bzw. erfolgswirksam als Veräußerungsvorgang abgebildet. Assoziierte Unternehmen Die für die assoziierten Unternehmen ermittelten Equity-Werte basieren auf der Buchwertmethode. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der assoziierten Unternehmen entsprechen grundsätzlich den dargestellten für vollkonsolidierte Unternehmen. In der Entwicklung des Anlagevermögens werden die Zugänge bzw. Abgänge zum anteiligen Eigenkapital der "at equity" bewerteten Unternehmen als Zugang bzw. Abgang innerhalb der Anschaffungskosten ausgewiesen, die Abschreibungen auf den bei der Erstkonsolidierung dieser Gesellschaften entstandenen Geschäfts- oder Firmenwert sowie die stillen Reserven werden als Zugänge innerhalb der Abschreibungen dargestellt. Konzerninterne Ergebnisse aus Lieferungen und Leistungen mit assoziierten Unternehmen wurden wegen geringer Bedeutung nicht eliminiert. Währungsumrechnung Die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Einzelabschlüsse erfolgt nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Dabei wurden alle Bilanzposten der einbezogenen ausländischen Konzernunternehmen mit Ausnahme des Eigenkapitals (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Ergebnisvortrag), das zu historischen Kursen umgerechnet wurde, mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtags in Euro umgerechnet. Die aus der Veränderung der Devisenkurse entstehenden Differenzen aus der Umrechnung wurden erfolgsneutral in die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung im Eigenkapital eingestellt. Die Umrechnung der Aufwendungen und Erträge erfolgte mit dem Jahresdurchschnittskurs. Das Jahresergebnis der umgerechneten Gewinn- und Verlustrechnung wurde in die Bilanz übernommen und die Differenz erfolgsneutral in den Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung eingestellt. Für die Umrechnung der Währungen im Konzern wurden folgende Wechselkurse für einen Euro zu Grunde gelegt:
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden in Übereinstimmung mit einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien erstellt. Gegebenenfalls wurden notwendige Anpassungen der Abschlüsse an die einheitlich in der ALBA Group geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften vorgenommen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sofern die Nutzungsdauer eines entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstands nicht bestimmbar ist (beispielsweise einer Dachmarke), wird eine unbegrenzte Nutzungsdauer unterstellt und dieser immaterielle Vermögensgegenstand nicht planmäßig abgeschrieben. Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Infolge der Kapitalkonsolidierung wurden im Geschäftsjahr Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewiesen, die je nach Einzelfall über einen Zeitraum von 5 bis 20 Jahren linear abgeschrieben werden. Hinsichtlich der Entwicklung der Geschäfts- oder Firmenwerte wird auf die Anlage 1 zum Anhang (Anlagespiegel) verwiesen. Die Abschreibungsdauer für die Geschäfts- oder Firmenwerte wurde auf Basis der voraussichtlichen Bestandsdauer und Entwicklung der erworbenen Unternehmen sowie ihrer branchenspezifischen Absatz- und Beschaffungsmärkte bzw. sonstiger betriebsindividueller Umstände der einbezogenen Einheit bestimmt. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB). Diese erfolgen nach der linearen Methode. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die planmäßigen Abschreibungen auf Zugänge erfolgen zeitanteilig. In die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Gemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB sowie Fremdkapitalkosten werden nicht angesetzt. Erhaltene Investitionszuschüsse und -zulagen werden auf der Passivseite als Sonderposten ausgewiesen und über die entsprechende Nutzungsdauer der geförderten Vermögensgegenstände ertragswirksam vereinnahmt. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 250 Euro wurden sofort im Aufwand erfasst und innerhalb der Wertgrenze von 250 Euro bis 800 Euro aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden unter den entsprechenden Anlagenklassen ausgewiesen. Davon abweichend werden Behälter, die nicht der Ausstattung eines neuen Vertragsgebietes dienen, bis zu einem Wert von 60 Euro sofort aufwandswirksam erfasst und innerhalb der Wertgrenze von 60 Euro bis 800 Euro aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei der Neuausstattung eines Vertragsgebietes werden Behälter bis zu einem Wert von 800 Euro aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen werden Anteile an assoziierten Unternehmen mit dem anteiligen Reinvermögen (Equity-Methode) nach der Buchwertmethode ausgewiesen. Der im Buchwert enthaltene Geschäfts- oder Firmenwert wird über einen Zeitraum von 20 Jahren linear abgeschrieben. Eine Abschreibungsdauer von 20 Jahren wurde auf Basis der voraussichtlichen Bestandsdauer und Entwicklung der assoziierten Unternehmen sowie ihrer branchenspezifischen Absatz- und Beschaffungsmärkte bestimmt. Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten oder, bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung, mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind mit dem Barwert, die übrigen Ausleihungen mit dem Nennwert bilanziert. Wurden in Vorjahren Wertberichtigungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten bzw. zu den um zwischenzeitlich vorzunehmende planmäßige Abschreibungen verminderten fortgeführten Anschaffungskosten. Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Für bestimmte Vorratsposten werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt. Erhaltene Anzahlungen auf Vorräte werden offen von den Vorräten abgesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen entsprechend dem handelsrechtlichen Mindestumfang berücksichtigt werden. Fremdkapitalkosten werden nicht angesetzt. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert. In allen Fällen wird gemäß § 253 Abs. 4 HGB verlustfrei bewertet. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Für drohende Verluste aus Liefer- und Abnahmeverpflichtungen sind in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; Forderungen mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr sind - soweit sie un- oder niedrigverzinslich sind - mit dem abgezinsten Wert angesetzt. Flüssige Mittel werden zum Nennwert ausgewiesen. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Für die Ermittlung latenter Steuern gem. § 274 i.V.m. § 298 Abs. 1 und § 306 HGB aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen, oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Eine insgesamt nach Verrechnung der aktiven und passiven latenten Steuern verbleibende Steuerbelastung (passiver Überhang) auf Ebene des Organträgers, beziehungsweise einer nicht zum Organkreis gehörenden Gesellschaft, wird als passive latente Steuer angesetzt. Insofern sich für die nach § 274 HGB ermittelten latenten Steuern insgesamt eine Steuerentlastung (aktiver Überhang) ergibt, wird vom Wahlrecht gemäß § 274 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aktivierung verzichtet. Aufwand oder Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" ausgewiesen. Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung resultiert aus der Verrechnung von Vermögensgegenständen (Deckungsvermögen) im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, mit den entsprechenden passivierten Verpflichtungen. Der aktivische Überhang des Deckungsvermögens ist gemäß § 266 Abs. 2 HGB gesondert ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 2,71% (i.Vj. 3,21%) verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 2,0% (i.Vj. 2,5%) und erwartete Rentensteigerungen mit 1,65% (i.Vj. 1,75%) berücksichtigt. Das Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde mit dem beizulegenden Zeitwert der Versicherungen mit den Rückstellungen verrechnet. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen, die Effekte aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes sowie die Erträge und Aufwendungen aus der Bewertung der verrechneten Vermögensgegenstände, werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Alle übrigen Komponenten der Pensionsaufwendungen werden im Personalaufwand erfasst. Die sonstigen Rückstellungen sowie die Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der langfristigen Rückstellungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Unterschiedsbeträge zwischen dem Ausgabebetrag und dem höheren Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit werden als Disagio aktiviert und über die Laufzeit der Verbindlichkeit planmäßig abgeschrieben. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 2 HGB umfassen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB am Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Soweit die Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, erfolgt die Währungsumrechnung unter Berücksichtigung des Realisations- und Imparitätsprinzips sowie des Anschaffungskostenprinzips. Kassenbestände und Bankguthaben in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) dargestellt. Auswirkungen aus Veränderungen des Konsolidierungskreises werden in gesonderten Spalten ausgewiesen. Neben den planmäßigen Abschreibungen wurden außerplanmäßige Abschreibungen (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB) auf immaterielle Vermögensgegenstände sowie auf Sachanlagen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung in Höhe von TEUR 1.094 vorgenommen (i. Vj.: TEUR 1.212). Assoziierte Unternehmen Zum 31. Dezember 2019 betragen die fortgeschriebenen Anschaffungskosten der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen TEUR 60.839. Der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 38.252. Darin enthalten sind Geschäfts- oder Firmenwerte von insgesamt TEUR 37.910. Die Summe der negativen Equity-Wertansätze beträgt TEUR 4.583. Die an den assoziierten Unternehmen gehaltenen Kapitalanteile entsprechen den Stimmrechten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 286 umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 172; i. Vj.: TEUR 78) sowie sonstige Forderungen (TEUR 114; i. Vj.: TEUR 336). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von TEUR 29.454 betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 20.428; i. Vj.: TEUR 9.816) sowie sonstige Forderungen (TEUR 9.026; i. Vj.: TEUR 12.676). Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Darlehensforderungen (TEUR 11.959), Steuererstattungsansprüche (TEUR 11.752), Sicherheitseinbehalte im Rahmen des Factoring-Programms (TEUR 2.814), Forderungen gegen Versicherungen aus Schadensersatz bzw. Gerichtsverfahren (TEUR 1.198) sowie debitorische Kreditoren (TEUR 933). Die in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen gegen Gesellschafter betragen TEUR 6.616 (i. Vj.: TEUR 18.528) und betreffen Darlehensforderungen sowie daraus resultierende Zinsen. Dieser Posten enthält Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 1.061 (i. Vj.: 1.157 TEUR). Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält vor allem vorausbezahlte Beträge für Versicherungen und Bankgebühren. Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals einschließlich der nicht beherrschenden Anteile ist im Konzerneigenkapitalspiegel dargestellt. Die Kommanditanteile der ALBA Group KG betragen zum 31. Dezember 2019 unverändert TEUR 4.250. Die Kapitalanteile wurden durch die beiden Kommanditisten, die ALBA plc & Co. KGaA, Berlin (Kommanditeinlage TEUR 3.740), sowie die ALBA Finance plc & Co. KGaA, Berlin (Kommanditeinlage TEUR 510), erbracht. Das Grundkapital der Komplementärin ALBA Group Verwaltungs plc, Dublin/Irland, beträgt EUR 25.000,00. Zudem sind die Alpsee Ltd. und die Eibsee Ltd., beide mit Sitz in Dublin/Irland, weitere Kommanditisten ohne Kommanditeinlage. Die Einlagen wurden geleistet. Das Konzernjahresergebnis und seine Aufteilung sowie Verwendung sind in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung dargestellt. Der Jahresüberschuss der ALBA Group KG des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von TEUR 76.190 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Sonderposten Der Sonderposten beinhaltet Investitionszulagen und Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Pensionsrückstellungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherungen entsprechen den beizulegenden Zeitwerten und wurden wie folgt bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bzw. des aktiven Unterschiedsbetrags aus der Vermögensverrechnung berücksichtigt:
Im Zinsaufwand wurden Erträge aus den Rückdeckungsversicherungen in Höhe von TEUR 1 mit Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 1.373 verrechnet. Der Unterschiedsbetrag aus der Diskontierung der Pensionsverpflichtungen mit dem siebenjährigen und dem zehnjährigen durchschnittlichen Marktzinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung beträgt TEUR 1.556. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 9.296 betreffen insbesondere Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sowie zu einem geringeren Anteil auch Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden insbesondere für sonstige Verpflichtungen im Personalbereich (TEUR 20.475), ausstehende Rechnungen (TEUR 20.372), Altlastensanierung, Rückbauverpflichtungen und Rekultivierung (TEUR 12.141), Rechtsstreitigkeiten und Prozesskosten (TEUR 9.507) sowie für Jahresabschluss- und Rechtsanwaltskosten (TEUR 1.221) gebildet. Ein wesentlicher Teil der Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten und Prozesskosten entfällt auf die Risikovorsorge für eine mögliche Erhöhung der Ausgleichszahlung an außenstehende Aktionäre der ALBA SE im Rahmen eines Spruchverfahrens. Verbindlichkeiten Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (TEUR 119.349) sind in Höhe von TEUR 119.348 durch die Verpfändung von Geschäftsanteilen an verbundenen Unternehmen, Sicherungsübereignung von Anlage- und Umlaufvermögen sowie durch Grundpfandrechte besichert. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind TEUR 274 abgegrenzte Zinsverpflichtungen enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von TEUR 797 resultieren aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 66; i. Vj.: TEUR 12) sowie aus sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR 731; i. Vj.: TEUR 119). Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betragen zum Bilanzstichtag TEUR 7.815 und betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 5.907; i. Vj.: TEUR 5.116) sowie sonstige Verbindlichkeiten (TEUR 1.908; i. Vj.: TEUR 1.183). Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Factoring-Programm (TEUR 25.510), Darlehensverbindlichkeiten (TEUR 27.234), Verbindlichkeiten aus Mietkauf und Finanzierungsleasing (TEUR 12.564), Verbindlichkeiten aus Steuern (TEUR 9.012), die Verpflichtung zur Ausgleichszahlung an Minderheitsaktionäre der ALBA SE (TEUR 2.179) sowie kreditorische Debitoren (TEUR 614). Die sonstigen Verbindlichkeiten sind in Höhe von TEUR 3.722 durch Eigentumsvorbehalte sowie Sicherungsübereignung von beweglichem Sachanlagevermögen besichert. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft im Wesentlichen die Forfaitierung von Forderungen der Leasingobjektgesellschaften sowie im Voraus gezahlte Lizenzentgelte. Passive latente Steuern Insgesamt ergibt sich im Konzernabschluss der ALBA Group KG ein Passivüberhang an latenten Steuern, der insbesondere aus passiven latenten Steuern aus Konsolidierungsvorgängen nach § 306 HGB resultiert. Die passiven latenten Steuern betreffen vor allem Unterschiede in der Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen, Anteilen an Kapitalgesellschaften, sonstigen Vermögensgegenständen sowie Kapitalkonsolidierungsvorgänge. Der Passivüberhang an latenten Steuern wurde teilweise durch aktive latente Steuern gemindert. Ein erheblicher Teil der aktiven latenten Steuern wird jedoch aufgrund eines sich ergebenden Aktivüberhangs und der Nutzung des Wahlrechts nach § 274 HGB in den Einzelabschlüssen in Einklang mit den konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht bilanziert. Die aktiven latenten Steuern beruhen im Wesentlichen auf Verlustvorträgen zur Gewerbesteuer und zur Körperschaftsteuer. Es besteht die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Verlustvorträge innerhalb der nächsten fünf Jahre. Zudem resultieren aktive latente Steuern aus Unterschieden in der Bewertung von Grundstücken sowie immateriellen Vermögenswerten, Pensions- und sonstigen Rückstellungen. Für die Steuerberechnung wurden die in den jeweiligen Ländern relevanten Ertragsteuersätze verwendet. In Deutschland setzen sich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag zusammen. Für die Berechnung der latenten Steuern wurden ein Körperschaftsteuersatz von 15,0% zuzüglich eines Solidaritätszuschlags von 5,5% sowie ein effektiver Gewerbesteuersatz von 12,31% bis 16,28% angewandt. Für die Ermittlung der latenten Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen wurde in Bezug auf die in einen ertragsteuerlichen Organkreis eingebundenen Unternehmen ein Steuersatz von 15,0% (Organträger ist jeweils eine Kommanditgesellschaft), in Bezug auf die nicht in einen ertragsteuerlichen Organkreis eingebundenen Unternehmen ein kombinierter Ertragssteuersatz von 10,0% bis 30,0% zu Grunde gelegt. Tabellarisch stellt sich die Veränderung wie folgt dar:
Haftungsverhältnisse
Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den tabellarisch aufgeführten Haftungsverhältnissen wird als gering eingeschätzt. Folglich wurden sie nicht in der Bilanz passiviert. Bei den Haftungsverhältnissen aus Gewährleistungsverträgen ist der Eintritt eines Gewährleistungsfalls nicht absehbar. Die Sicherungsnehmer der Mieteintrittsgarantien verfügen über ausreichend Liquidität, sodass auch hier eine Inanspruchnahme der ALBA Group KG nicht erwartet wird. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag betragen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen TEUR 101.288 (davon gegenüber assoziierten Unternehmen TEUR 6.135, i. Vj. TEUR 5.777). Im Einzelnen betreffen diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
Factoring Zur Betriebsmittelfinanzierung und Übertragung von Ausfallrisiken nutzen ausgewählte Gesellschaften der ALBA Group ein revolvierendes Factoring-Programm. Im Rahmen dieses Programms veräußern die Gesellschaften (Forderungsverkäufer) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis eines einheitlichen Forderungskaufvertrages an eine Factoring-Gesellschaft (Factor). Der Kaufpreis der Forderungen entspricht deren Nennbetrag abzüglich Zinsen bis zum tatsächlichen Zahlungseingang der Forderung beim Factor bzw. Delkrederefall. Vom Kaufpreis wird für die veräußerten Forderungen ein Sicherheitseinbehalt von regelmäßig 7% des Forderungsnennbetrags einbehalten, der das Veritätsrisiko abdecken soll und bei Zahlungseingang durch den Kunden bzw. im Delkrederefall an den Forderungsverkäufer erstattet wird. Die Vorteile des Factorings liegen insbesondere in einer Verbesserung der Liquidität sowie in der Übertragung des Forderungsausfallrisikos auf den Factor. Im Zeitpunkt des Verkaufs und der Übertragung der Forderungen an den Factor werden die Forderungen ausgebucht und der Sicherheitseinbehalt unter den sonstigen Vermögensgeständen aktiviert. Zum Bilanzstichtag waren von den veräußerten Forderungen TEUR 27.963 durch die Kunden noch nicht beglichen, woraus der ALBA Group kein Ausfallrisiko droht. Derivative Finanzinstrumente Devisentermingeschäfte Im Konzern wurden zur Absicherung des Währungsrisikos aus in Fremdwährung fakturierten Lieferungen und Leistungen Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Zwischen den Fremdwährungsforderungen und den Devisentermingeschäften besteht eine ökonomische Sicherungsbeziehung, handelsrechtliche Bewertungseinheiten zwischen Sicherungs- und Grundgeschäft wurden nicht gebildet. Die Devisentermingeschäfte weisen zum Bilanzstichtag einen aggregierten Marktwert von TEUR 13 auf. Warentermingeschäfte In einer Gesellschaft der ALBA Group bestanden zum Stichtag Warentermingeschäfte zur Absicherung von Metallpreisänderungen. Grundsätzlich befanden sich die für Metalle abgeschlossenen Warentermingeschäfte in einer ökonomischen Sicherungsbeziehung. Handelsrechtliche Bewertungseinheiten wurden zwischen den Warentermingeschäften und den dazugehörigen Grundgeschäften nicht gebildet. Die frei bilanzierten Warentermingeschäfte weisen zum Bilanzstichtag einen aggregierten Marktwert von TEUR 372 auf. Zur ökonomischen Absicherung des Dieselpreisänderungsrisikos wurde eine Diesel-Option mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen. Da hier die Voraussetzungen des § 254 HGB zur Bildung einer handelsrechtlichen Bewertungseinheit nicht erfüllt sind, wird die Option frei bilanziert. Zum Bilanzstichtag entsprach der Buchwert der Diesel-Option von TEUR 114 dem Marktwert. Erläuterungen zur Konzerngewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die erzielten Außenumsatzerlöse (nach Konsolidierung zwischen den Bereichen) entfallen nach Tätigkeitsbereichen wie folgt auf das In- und Ausland:
Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen werden Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 1.764 (i. Vj.: TEUR 2.569) ausgewiesen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Der Posten enthält Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen in Höhe von TEUR 1.751 (i. Vj.: TEUR 2.587). Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.651 (i. Vj. TEUR 1.705) betreffen Pensionsverpflichtungen und andere langfristige Personalrückstellungen (TEUR 1.445; i. Vj.: TEUR 1.401), die zum Teil aktivisch unter dem Posten aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung ausgewiesen werden, sowie sonstige Rückstellungen (TEUR 206; i. Vj.: TEUR 304). Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen Die in der ALBA Group im Geschäftsjahr 2019 angefallenen außergewöhnlichen Erträge und Aufwendungen sind in folgenden Posten der Konzerngewinn- und -verlustrechnung enthalten:
Die außergewöhnlichen Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres 2019 betreffen umfangreiche Restrukturierungs- und Rückbaumaßnahmen, erhaltene Schadensersatzleistungen, einen erheblichen Brandschaden einschließlich der daraus resultierenden Versicherungserstattungen sowie Entkonsolidierungsergebnisse. Sonstige Angaben Kapitalflussrechnung Der Finanzmittelbestand umfasst grundsätzlich die Posten Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und die Wertpapiere des Umlaufvermögens. Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr enthält der Finanzmittelbestand ausschließlich Schecks, den Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Bestände des Finanzmittelfonds von quotal einbezogenen Unternehmen betragen TEUR 1.346 (i. Vj.: TEUR 886). Zum Bilanzstichtag unterlag der Finanzmittelbestand keinen Verfügungsbeschränkungen, wie auch im Vorjahr. Geschäftsführung Die Geschäftsführung wird gemäß Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrags der ALBA Group KG ausschließlich durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die ALBA Group Verwaltungs plc, ausgeübt. Dem Vorstand ("Board of Directors") der persönlich haftenden Gesellschafterin gehörten im Geschäftsjahr 2019 folgende Mitglieder an: Dr. Axel Schweitzer, CEO, Diplom-Ingenieur, Berlin Dr. Eric Schweitzer, CEO, Diplom-Kaufmann, Berlin Gesamtbezüge des Vorstands Bezüglich der Angabe der Bezüge des Vorstands gem. § 314 Abs. 1 Nr. 6 a) und b) wird von der Schutzklausel des § 314 Abs. 3 HGB i.V.m. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Gesellschafterausschuss Die ALBA Group KG hat gemäß Ziffer 8.1 ihres Gesellschaftsvertrages einen Gesellschafterausschuss gebildet, dem die Komplementärin sowie die Kommanditisten Alpsee Ltd. und Eibsee Ltd. angehören. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter ergibt sich nach Köpfen wie folgt:
Unter Berücksichtigung der jeweiligen Beteiligungsquote entfallen 69 Mitarbeiter auf Gemeinschaftsunternehmen. Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter gemäß Vollzeitäquivalent beträgt 5.223. Honorar des Konzernabschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB beträgt EUR 0,6 Mio. Davon entfallen auf Abschlussprüfungsleistungen EUR 0,6 Mio. Befreiung nach §§ 264 Abs. 3 und 264b HGB Die Gesellschaften, die die Befreiungsvorschriften nach §§ 264 Abs. 3 und 264b HGB in Anspruch nehmen, sind aus der Konzernanteilsbesitzliste ersichtlich. Erklärung zum Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG Die ALBA SE, Köln, ist als börsennotiertes Tochterunternehmen der AEH KG zur Abgabe einer Erklärung zum Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG verpflichtet. Der Verwaltungsrat der ALBA SE hat im April 2019 seine jährliche Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.alba.info/unternehmen/investor-relations-aktionaere-der-alba-se/corporate-governance.html) veröffentlicht und damit öffentlich dauerhaft zugänglich gemacht. Nachtragsbericht Ein wesentliches Ereignis nach dem Bilanzstichtag stellt die Coronavirus-Pandemie dar. Aus dem sich insbesondere im ersten Quartal 2020 stark ausgebreiteten Coronavirus und dessen wirtschaftlichen Auswirkungen resultieren Unsicherheiten im Hinblick auf die zukünftige Geschäftsentwicklung sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALBA Group. Diese können zum jetzigen Zeitpunkt weder hinsichtlich der Dauer noch der Belastung nach exakt abgeschätzt werden. Der Vorstand der ALBA Group unternimmt eine Vielzahl von Maßnahmen, um den negativen wirtschaftlichen Effekten der Coronavirus-Pandemie auf die ALBA Group, die insbesondere das Gewerbekundengeschäft des Geschäftsfelds Waste Operations sowie Input- und Outputmengen im Stahl- und Metallrecycling beeinträchtigen, entgegenzuwirken. Hierzu zählen nicht nur Kosteneinsparungen, sondern auch die Inanspruchnahme verschiedener Hilfsprogramme, welche auf den Beschlüssen der Bundesregierung aus März 2020 basieren. Der Vorstand ist von der Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen überzeugt.
Berlin, 19. Mai 2020 Vorstand Dr. Axel Schweitzer Dr. Eric Schweitzer Entwicklung des Konzernanlagevermögens
Konzernanteilsbesitzliste zum 31. Dezember 2019
1) Inanspruchnahme der Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB 2) Zweckgesellschaft, die aufgrund von § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen wird 3) Persönlich haftende Geselschafterin der Nenn Entsorgung GmbH & Co. KG, Berlin 4) Persönlich haftende Gesellschafterin der ALBA Süd GmbH & Co.KG, Waiblingen 5) Persönlich haftende Gesellschafterin der ALBA Neckar-Alb GmbH & Co. KG, Metzingen 6) Persönlich haftende Gesellschafterin der ALBA Heilbronn-Franken plc & Co. KG, Waiblingen Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019ALBA Group plc & Co. KG, BerlinKonzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 Inhalt A. Grundlagen des Konzerns. A.1. Geschäftsaktivitäten und Organisationsstruktur. A.2. Produkte und Dienstleistungen. A.3. Steuerungssystem.. B. Wirtschaftsbericht. B.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen. B.2. Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen. B.3. Geschäftsverlauf B.3.1 Waste and Metals. B.3.2 Services. B.3.3 AIR. B.3.4 Green Fuel B.4. Lage. B.4.1 Ertragslage. B.4.2 Vermögenslage. B.4.3 Finanzlage. B.5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage der ALBA Group. C. Chancen- und Risikobericht. C.1. Chancenbericht. C.1.1. Chancenmanagement. C.1.2. Chancen. C.2. Risikobericht. C.2.1. Risikomanagementsystem.. C.2.2. Das interne Kontrollsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung. C.2.3. Risikobewertung. C.2.4. Risiken. C.2.5. Gesamtrisikoprofil D. Weitere Angaben. D.1. Mitarbeiter und soziale Verantwortung. D.2. Umwelt und Nachhaltigkeit. D.3. Forschung und Entwicklung. E. Prognosebericht. E.1. Entwicklung Waste and Metals. E.2. Entwicklung Services. E.3. Entwicklung AIR. E.4. Entwicklung Green Fuel E.5. Entwicklung des Konzerns. A. Grundlagen des Konzerns Die ALBA Group ist mit ihren beiden Marken ALBA und Interseroh in Deutschland und Europa sowie in Asien aktiv. Sie ist einer der führenden Recycling- und Umweltdienstleister sowie Rohstoffversorger weltweit. Die ALBA Group leistet einen hohen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Laut der 2019 veröffentlichten Studie des Fraunhofer-Instituts UMSICHT, Oberhausen, konnten durch die Recyclingaktivitäten der ALBA Group allein im Jahr 2018 4,4 Millionen Tonnen Treibhausgase im Vergleich zur Primärproduktion und 31,9 Millionen Tonnen Primärrohstoffe eingespart werden. Die von der ALBA Group plc & Co. KG (ALBA Group KG) gehaltenen Aktien an der ALBA SE sowie der zwischen der ALBA SE und der ALBA Group KG bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sind mit Handelsregistereintragung vom 27. März 2019 auf die ALBA Europe Holding plc & Co. KG (ALBA Europe Holding KG) mit Sitz in Berlin übergegangen. Bei diesem Unternehmen handelt es sich um eine 100%ige Tochtergesellschaft der ALBA Group KG. Gemäß dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist die ALBA Europe Holding KG verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der ALBA SE dessen auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,60 Euro je Aktie gegen eine Barabfindung in Höhe von 46,38 Euro je ALBA SE-Aktie zu erwerben (Barabfindungsangebot). Diejenigen außenstehenden Aktionäre der ALBA SE, die das Barabfindungsangebot nicht angenommen haben, haben für die Dauer des Vertrages Anspruch auf Zahlung einer wiederkehrenden Geldleistung (Ausgleichszahlung). Die Ausgleichszahlung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr brutto 3,94 Euro je ALBA SE-Aktie abzüglich Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Satz (netto 3,25 Euro). Außenstehende Aktionäre hatten beim Landgericht Köln eine gerichtliche Überprüfung der Barabfindung und Ausgleichszahlung beantragt. Das Gericht hat mit Beschluss vom 23. Februar 2018 entschieden, dass die Abfindung von 46,38 Euro unverändert bestehen bleibt und die Ausgleichszahlung auf brutto 4,91 Euro (netto 4,17 Euro) angehoben wird. Einige Aktionäre reichten Beschwerde gegen diese Entscheidung ein. Damit ging das Spruchverfahren in die zweite Instanz. A.1. Geschäftsaktivitäten und Organisationsstruktur Die ALBA Group ist in vier Geschäftsbereiche unterteilt. Hiervon ist der Geschäftsbereich Waste and Metals von vorrangiger Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, da dieser nahezu ausschließlich aus Tochterunternehmen besteht, die im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden. Bei den weiteren Geschäftsbereichen Services, AIR und Green Fuel handelt es sich um Unternehmensgruppen, an denen die ALBA Group KG keine Anteilsmehrheit hält und die daher ausschließlich zum Beteiligungsergebnis beitragen. A.2. Produkte und Dienstleistungen Waste and Metals Der Geschäftsbereich Waste and Metals umfasst europäische Gesellschaften, die die Erfassung beziehungsweise die Sammlung sämtlicher Abfallarten, insbesondere von Stahl- und Metallschrott, Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) sowie Kunststoffen betreiben. Die Erfassung der Abfälle erfolgt mit eigenen Fahrzeugen und Containern sowohl für Gewerbekunden als auch im Auftrag von Kommunen. Dabei übernimmt der Geschäftsbereich die Abholung, den Transport und die umweltgerechte Entsorgung. Es werden unter anderem Abfallmanagement, -bilanzen und -wirtschaftskonzepte angeboten sowie die Realisierung kundeninterner Logistikkonzepte und produktionsintegrierter Prozesse. Der Bereich umfasst zudem die umweltgerechte und sichere Sonderabfallentsorgung. Die mit der Erfassung und Sammlung von Schrotten befassten Unternehmen bereiten diese zudem auf. Nach ihrer Aufbereitung werden Stahlwerke, Gießereien und Metallhütten mit Eisen- und Nichteisen-Metallen versorgt. Dabei steht Fe (ferrous) für alle Eisen- oder Stahlschrotte und NE für alle Nichteisen-Metallschrotte. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Fraktionen liegt neben den Materialeigenschaften in der unterschiedlichen Wertigkeit, die bei den NE-Metallen deutlich höher ist. Die Aufbereitung von Produktions-, Gewerbe- und Konsumschrott zu hochwertigem Shredder-, Scheren- und Paketierschrott für den internationalen Handel erfolgt in industriellen Anlagen und mit modernen Trenntechniken. Bei der PPK-Sortierung werden unterschiedliche Papierfraktionen (Qualitäten) aus haushaltsnaher Sammelware gewonnen. Mit Hilfe modernster Sortiertechnik, wie beispielsweise Nahinfrarottechnik, wird eine nahezu 100%ige Ressourceneffizienz erzielt. Es werden drei Haupt-Papierfraktionen aussortiert: Mischpapier, Kaufhausaltpapier und Deinkingware. Die Deinkingware kann anschließend als Ballen oder lose flexibel vermarktet werden. Zu den vermarkteten Kunststoffen zählen insbesondere PE/PP-Kunststoffe, diverse Folienfraktionen (LDPE/HDPE) sowie Nischenfraktionen, wie Big Bags und Umreifungsbänder. Sie werden größtenteils in Deutschland und Europa, teilweise auch nach Asien verkauft. Services Aufgabenfelder der ALBA Services Gruppe sind die Konzeption und Realisation von Erfassungs-, Rückhol- und Kreislaufsystemen für gebrauchte Verpackungen und Produkte, die Betreibung von Anlagen zur Sortierung von Leichtverpackungen (LVP) und zur Aufbereitung von Kunststoffen sowie die Erbringung infrastruktureller, technischer und kaufmännischer Facility Management-Dienstleistungen. Das Dienstleistungsangebot dieser sämtlich in Europa ansässigen Gesellschaften ist in vier Business Center unterteilt - ReCycle, ReDuce, ReThink und ReUse. Zum Business Center ReCycle gehören die Rücknahme von Transportverpackungen, Verkaufsverpackungen und Kraftpapiersäcken, andere Rücknahme- und Lizenzierungssysteme, das Kunststoffrecyclingverfahren Recycled-Resource sowie die Sortingaktivitäten. Dem Business Center ReDuce sind die Aktivitäten Mehrwegpooling und Einweg-Pfandlösungen zugeordnet. Zu ReThink gehört die Dienstleistung Recycling Solutions Interseroh (RSI), Ecoservice24 sowie das Facility Management. RSI umfasst die gesamte Bandbreite des Managements der Filial-, Lager- und Produktionsstättenentsorgung sowie die Verwertung beziehungsweise Vermarktung der gewonnenen Rohstoffe. Im Geschäftsfeld RSI wird ein nach Kundenwünschen individuelles Konzept erarbeitet. Ecoservice24 ist ein webbasiertes Entsorgungsportal im Privat- und Kleingewerbekundenbereich. Als Full-Service-Provider mit Fokus auf die Wohnungswirtschaft erbringt das Facility Management infrastrukturelle und technische Dienstleistungen. Dazu gehören auch Winterdienst und Straßenreinigung. Zudem übernimmt dieser Bereich die kaufmännische Immobilienverwaltung fremder Liegenschaften. Zum Bereich ReUse gehören die Sammlung, Sortierung und Vermarktung von Tintenpatronen und Tonerkartuschen, das IT-Refurbishment sowie eine Speziallogistik, die auf die Bereiche Vorwärts- und Rückwärtslogistik von IT-Equipment spezialisiert ist und zahlreiche Mehrwertdienstleistungen wie die sichere Vernichtung von Datenträgern anbietet. Außerdem zählt zu diesem Bereich ein Onlineportal, das entsprechend der Sharing-Economy Kinder- und Damenbekleidung zur Miete statt zum Kauf anbietet. Das darüber hinaus bestehende Regional Center ist ein wichtiger Treiber bei der Internationalisierung der Dienstleistungen aus den vier Business Centern in mittel- und osteuropäischen Recyclingmärkten, aber auch für länderspezifische Innovationen und Produktentwicklungen. Bezogen auf das Geschäftsvolumen sind die Bereiche Transportverpackungen, Verkaufsverpackungen, Recycling Solutions Interseroh, Sorting und Facility Management von wesentlicher Bedeutung. Gemeinsam mit einem großen deutschen Automobilhersteller wird zudem das Unternehmen Encory GmbH, Unterschleißheim, zur Wiedergewinnung, Aufbereitung und Vermarktung gebrauchter Kraftfahrzeugteile betrieben. Darüber hinaus bietet Encory Entsorgungslösungen für Kraftfahrzeugteile und -reststoffe sowie damit zusammenhängende Logistik- und Beratungsdienstleistungen an. AIR Zum Geschäftsbereich AIR (ALBA International Recycling) gehören deutsche und asiatische Unternehmen, die unterschiedlichste Abfallarten erfassen bzw. sammeln, diese aufbereiten und vermarkten. Auf verschiedenen Plätzen werden, ähnlich wie im Geschäftsbereich Waste and Metals, Alt- und Neuschrotte gesammelt (Fe sowie NE-Metalle). Nach ihrer Aufbereitung werden Stahlwerke, Gießereien und Metallhütten mit Eisen- und Nichteisen-Metallen versorgt. Die Aufbereitung von Produktions-, Gewerbe- und Konsumschrott zu hochwertigem Shredder-, Scheren- und Paketierschrott für den internationalen Handel erfolgt in industriellen Anlagen und mit modernen Trenntechniken. Darüber hinaus werden durch die Zerlegung von Altfahrzeugen neben Eisen- und Stahlschrotten auch verwertbare Fahrzeugkomponenten für den Gebrauchtwagenmarkt gewonnen (ELV - End-of-Life-Vehicle). Durch die autorisierte Demontage und Lagerung wird privaten wie gewerblichen Kunden am Standort die Möglichkeit gegeben, auf vorhandene Ersatzteilbestände zurückzugreifen. Weitere wesentliche Abfallarten von AIR sind PPK, Kunststoffe sowie Elektro- und Elektronikschrott (WEEE). Zu den vermarkteten Kunststoffen gehören insbesondere LDPE-Folien, PET, diverse Hartkunststoffe sowie Kunststoffe, die bei der Sortierung von Post-Industrial-Materialien anfallen. Mit PPK werden vornehmlich Papierfabriken in Deutschland beliefert. Kunststoffe werden größtenteils in Deutschland und nach Europa vermarktet, teils auch nach Asien. Die Handelsaktivitäten werden von den so genannten Handelshäusern abgewickelt. Dies sind im Wesentlichen die ALBA Wertstoffmanagement GmbH, Berlin, und die RDB plastics GmbH, Aukrug. Hinzu kommt eine Tochtergesellschaft in Spanien. Zum Bereich WEEE zählt neben einer Anlage in Deutschland auch das Betreiben einer Recyclinganlage in Hongkong. Die ALBA Group hatte diesen größten Einzelauftrag in der Geschichte des Unternehmens im Jahr 2015 gewonnen. Er umfasst neben dem Bau und Betrieb der im Eigentum der Stadt Hongkong stehenden Anlage auch den Aufbau und Betrieb eines flächendeckenden Sammelsystems mit fünf dezentralen Sammelzentren und eigener LKW-Flotte für die Dauer von zehn Jahren. In der Anlage, die die modernste ihrer Art in ganz Südostasien ist, wird der Großteil des "regulierten" Elektronikschrotts der Millionenmetropole Hongkong aufbereitet. Darunter fallen vor allem Haushaltsgroßgeräte wie Klimageräte, Kühlschränke, Waschmaschinen sowie Fernseher und Computer. Green Fuel Die deutsche Green Fuel-Sparte beschäftigt sich primär mit der Herstellung und Vermarktung von Ersatzbrennstoffen (auch EBS oder "Green Fuel" genannt) und Recyclingmaterialien aus Hausmüll und Gewerbeabfällen. Die Herstellung von EBS erfolgt in zwei baugleichen Anlagen in Berlin. Diese Anlagen arbeiten nach dem Prinzip der "Mechanisch-Physikalischen Stabilisierung" (MPS). Die Abfälle werden dabei in einem komplexen Verfahren zerkleinert, getrocknet und in nutzbare Komponenten getrennt. Anschließend erfolgt die Aussortierung verwertbarer Rohstoffe, die im Wege der Vermarktung in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Nicht separat verwertbare Bestandteile werden zu Ersatzbrennstoffen mit attraktiven kalorischen und emissionstechnischen Eigenschaften verarbeitet und vermarktet. Zusätzlich zu den MPS-Anlagen betreibt die Sparte auch eine thermische Abfallverwertungsanlage in Ludwigslust. Die chinesische Green Fuel-Sparte ist auf den Know-how-Transfer und den Bau von vergleichbaren Recyclinganlagen im asiatischen Markt spezialisiert. Vor allem die einzigartige Technologie weckt großes Interesse bei lokalen Regierungen. Eine Anlage in der Provinz Guangdong befindet sich im Bau - der erste Abschnitt wurde 2019 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Die Anlage wird 2020 vollständig fertiggestellt. Weitere Anlagen zur Herstellung von Green Fuel sind geplant. A.3. Steuerungssystem Zur Steuerung der ALBA Group werden bestimmte Kennzahlen genutzt und auf Konzernebene ermittelt. Diese Kennzahlen werden dem Vorstand der ALBA Group grundsätzlich vierteljährlich vorgelegt. Steuerungsgrößen EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) Anhand dieser Kennzahl misst die ALBA Group Effizienz und Ertragskraft des operativen Geschäfts. Sie wird wie folgt ermittelt: Umsatzerlöse plus Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen, sonstige betriebliche Erträge und Beteiligungsergebnisse, abzüglich Material- und Personalaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen, sonstige Steuern und Abschreibungen. Investitionen Die absolute Größe der getätigten Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen zeigt die langfristige Bindung finanzieller Mittel im Anlagevermögen ohne Finanzierungsleasing. Bei Investitionsentscheidungen steht die zielgerichtete Verwendung der Finanzmittel im Mittelpunkt. Eigenkapitalquote Diese Steuerungsgröße ist mit dem Berichtsjahr 2019 aufgrund der Änderung der Finanzierungsstruktur auf Ebene der ALBA Group KG entfallen. Bis 2018 ließ sich anhand der Eigenkapitalquote die Kapitalstruktur der ALBA Group bestimmen. Diese Kennzahl wurde anhand der Relation von Eigenkapital, zuzüglich des hälftigen Sonderpostens für Investitionszulagen bzw. -zuschüsse zum Anlagevermögen, zur Bilanzsumme ermittelt. B. Wirtschaftsbericht B.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Waste and Metals In Deutschland war die thermische Verwertung 2019 wie im Vorjahr durch hohe Kapazitätsauslastungen gekennzeichnet. Verursacht wurde diese Entwicklung durch die anhaltend gute Konjunktur im produzierenden Gewerbe und in der Bauwirtschaft sowie durch nach wie vor hohe Abfallimporte aus dem europäischen Ausland. Entsprechend stiegen auch die Preise für die Annahme von Abfällen. Die Müllverbrennungsanlagen nahmen aufgrund der hohen Auslastungsgrade nur noch sehr eingeschränkt zusätzliche Abfallkontingente an. Teilweise mussten dadurch verlängerte Anfahrtswege zu Müllverbrennungsanlagen mit freien Kapazitäten in Kauf genommen werden. Die durchschnittlichen Papierpreise befanden sich über das gesamte Berichtsjahr, insbesondere für die Massensorten, stark unter Druck. Einem hohen Abfallaufkommen standen sich zunehmend verringernde Absatzmöglichkeiten gegenüber. Das führte zu vollen Lägern. Ursächlich für diese Entwicklung waren Mengen aus den europäischen Nachbarländern, die aus dem Importstopp Asiens resultierten und auf den deutschen Markt drückten. Das Überangebot belief sich auf schätzungsweise rund 8 Mio. Tonnen. Die Verknappung der Absatzmärkte hatte einen Preisverfall zur Folge. Die Altkunststoffpreise in Deutschland entwickelten sich im Berichtsjahr in verschiedene Richtungen. Während sich die Preise für einige Foliensorten im Jahresverlauf positiv entwickelten, war für diverse Kunststofffraktionen ein Preisverfall zu verzeichnen. In Polen besteht seit Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie Mitte 2013 ein intensiver Wettbewerb um Gewerbekunden. Dem gegenüber stand die positive konjunkturelle Entwicklung, die sich zwar im Jahresverlauf abkühlte, aber mit einem Zuwachs des Bruttoinlandprodukts von 4,0% weiterhin robust war. Aufgrund der globalen Wertstoffmarktentwicklung gab es bei nahezu allen stofflichen Fraktionen deutliche Preiskorrekturen nach unten. Außerdem führte der in Polen gesetzlich geforderte Anstieg von Recyclingquoten zu zusätzlichen Mengen und damit zu einem höheren Angebot bei sinkenden Preisen. Die Kommunen in Polen vergeben Aufträge weiterhin intern, die Nachfrage der Kommunen nach externen Dienstleistungen ist entsprechend eingeschränkt. Die Reformen von Abfallgesetzen, beispielsweise die Verschärfung der Regel zur Deponierung kalorischer Fraktionen, führten zu einer Verknappung der Verwertungskapazitäten und folglich zu einer Kostensteigerung, die landesweit an die Endverbraucher weitergegeben wurden. Die globale Erzeugung von Rohstahl wuchs laut Weltstahlverband 2019 gegenüber dem Vorjahr um 3,4% auf 1,87 Mrd. Tonnen. In der Europäischen Union (EU-28) sank sie allerdings, und zwar um 4,9% auf 159,4 Mio. Tonnen. Der Anteil der EU-28 an der Weltrohstahlproduktion reduzierte sich damit von 9,3% auf 8,5%. In Deutschland verminderte sich die Rohstahlproduktion gegenüber dem Vorjahr sogar um 6,5% auf 39,7 Mio. Tonnen und erreichte damit das niedrigste Niveau seit 2009. Chinas Anteil an der weltweiten Rohstahlerzeugung erhöhte sich im Berichtsjahr auf 53,3% (i. Vj.: 51,3%). Das Land produzierte 996 Mio. Tonnen Rohstahl (+8,3%). Die europäische und insbesondere die deutsche Stahlindustrie blicken auf ein extrem schwieriges Geschäftsjahr zurück. Weltweite Überkapazitäten in der Stahlproduktion und die protektionistische US-amerikanische Politik sorgten dafür, dass große Mengen, etwa aus China und Russland, in den europäischen Markt gelenkt wurden. Darüber hinaus schwächelten Automobilindustrie und Maschinenbau, die neben dem Bausektor die wichtigsten Abnehmer von Stählen sind. Die Stahlhersteller reagierten mit der Drosselung ihrer Produktion. Das blieb nicht ohne Auswirkungen auf Schrottnachfrage und -preisentwicklung. Nach einem Preisrückgang für alle Stahlschrottsorten im Januar stabilisierte sich das Preisniveau bis einschließlich August. Gemäß Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. (BDSV) betrug der Durchschnittspreis für die Leitschrottsorte 2 von Januar bis August 2019 245,11 Euro pro Tonne. Im September und Oktober verzeichnete die Leitschrottsorte 2 plötzlich mit einem Absinken auf bis zu 170,20 Euro pro Tonne enorme Preisabschläge, während sich bis zum Jahresende eine Preiserholung auf das vergleichsweise niedrige Niveau von 214,40 Euro pro Tonne einstellte. Hauptgrund für die Preiserholung war das äußerst geringe Aufkommen bei den meisten Schrottsorten - auch bei Neuschrotten aus der Automobilindustrie. Insgesamt belief sich der durchschnittliche Lagerverkaufspreis der Leitschrottsorte 2 im Geschäftsjahr 2019 auf 228,77 Euro pro Tonne und lag damit um 36,13 Euro unter dem Durchschnittspreis von 2018 (264,90 Euro pro Tonne). Während die Preise für Nichteisen-Metalle im ersten Halbjahr überwiegend stabil dotierten, war im zweiten Halbjahr auch für diese Fraktionen ein Abschwung festzustellen. So verzeichnete der Aluminiumpreis 2019 ein Hoch von 1.694 Euro pro Tonne und einen Tiefststand von 1.523 Euro pro Tonne. Zum Jahresende betrug der Preis für eine Tonne Aluminium 1.602 Euro und entsprach damit dem Jahresdurchschnittswert. Der Preis für Nickel (Höchststand 16.980 Euro pro Tonne) betrug zum Jahresende 12.466 Euro pro Tonne. Auch der Kupferpreis konnte sich nach einem starken Verfall (Höchststand 5.787 Euro pro Tonne im März, Tiefststand 5.051 Euro pro Tonne im August) im vierten Quartal etwas erholen und schloss zum Jahresende mit 5.481 Euro pro Tonne. Durchschnittlich sank der Preis für Aluminium im Zwölf-Monats-Mittel um 10,4% auf 1.600 Euro pro Tonne, derweil fiel der durchschnittliche Preis für eine Tonne Kupfer um 2,9% auf 5.359 Euro. Dagegen kletterte der Durchschnittspreis für eine Tonne Nickel um 12,3% auf 12.468 Euro. Im Geschäftsjahr 2019 stieß die Stahlschrottbranche zudem auf Schwierigkeiten bei der Entsorgung der Restabfälle aus ihren Aufbereitungsverfahren. Dies galt insbesondere für die Shredderleichtfraktion (SLF). Große Mengen konnten entweder gar nicht oder nur zu deutlich höheren Preisen als im Vorjahr abgesetzt werden. Die gestiegenen Kosten konnten weder an Lieferanten noch an Abnehmer weitergegeben werden und belasteten die Recyclingbranche. Vielfach kam es zu Produktionsstillständen bei Schrottrecyclern. Services In den wesentlichen Geschäftsfeldern der ALBA Services Gruppe herrschte auch im Berichtsjahr ein preisintensiver Wettbewerb. Ein deutlicher Angebotsüberhang an Altkunstoffen und -papier prägte zudem die Marktsituation. Folglich waren die Vermarktungserlöse in der ALBA Services Gruppe rückläufig. Mit Inkrafttreten des VerpackG zum Geschäftsjahresbeginn wurden die Recyclingquoten deutlich erhöht. Diese zusätzlichen für den Geschäftsbereich Services relevanten Sekundärrohstoffe aus der LVP-Sortierung waren im Berichtsjahr aufgrund fehlender Verwertungskapazitäten in Europa und wegen der anhaltenden strengen Importregeln für Abfälle einiger asiatischer Länder nur schwer absetzbar. Dies führte seit Jahresbeginn zu einem massiven Preisverfall für Sekundärrohstoffe aus der LVP-Sortierung. Gleichzeitig stiegen die Preise für die thermische Entsorgung der nicht verwertbaren Reststoffe. Insofern gilt es, künftig den Einsatz hochwertiger Recyclingrohstoffe deutlich zu fördern und zu steigern. Der Markt des Transportverpackungsrecyclings wurde auch im Berichtsjahr durch einen intensiven Preiswettbewerb beeinflusst. Das System der ALBA Services Gruppe konnte sich dennoch auch 2019 gegenüber dem Wettbewerb behaupten und Neukunden gewinnen. Die Verknappung der Absatzmärkte für Sekundärrohstoffe beeinflusste jedoch die Vermarktungserlöse der ALBA Services Gruppe. Der Markt für Facility Management-Leistungen unterliegt vergleichsweise geringen konjunkturellen Schwankungen. Eine schwächere Konjunktur wirkt sich verzögert und abgeschwächt auf die Nachfrage nach Facility Management-Leistungen aus. Das liegt im Wesentlichen an der Art des Geschäfts. Gebäude müssen auch bei Nichtnutzung instand gehalten werden, wenn auch auf reduziertem Niveau. Viele Facility Management-Dienstleistungen fallen unabhängig von der Auslastung seitens der Kunden an, wie beispielsweise die Wartung von Aufzügen, Heizungen und Klimageräten sowie die Sicherheit und die kaufmännische Verwaltung. Diese Faktoren wirken stabilisierend auf die Nachfrage. AIR Die Rahmenbedingungen für den Geschäftsbereich AIR decken sich weitestgehend mit denen des Geschäftsbereichs Waste and Metals. Im Bereich Plastics milderte sich der preisintensive Wettbewerb im Geschäftsjahr ab. Bedingt durch den nahezu vollständigen Importstopp für Altkunststoffe durch China kam es zu einem Ausscheiden mehrerer Marktteilnehmer, was einen Preisanstieg für bestimmte Sorten zur Folge hatte. Eine zusätzliche Verbesserung der Folienqualität begünstigte diese positive Preisentwicklung. Der Durchschnittspreis hochwertiger Folien der Qualität 98/2 beispielsweise stieg laut EUWID von 170 Euro pro Tonne in 2018 auf 204 Euro pro Tonne in 2019. Dem stand eine negative Preisentwicklung für transparentes PET sowie für buntes PET gegenüber. Der Bereich der Altfahrzeugverwertung ist unverändert gekennzeichnet von hohen Umweltauflagen durch die EU-Verordnung 2000/53/EC, die seit 2015 Quoten von 85% für die Wiederverwendung und das Recycling bzw. 95% für die Verwertung stillgelegter Autos insgesamt vorsieht. Bei über 40 Mio. zugelassener Pkw und leichter Nutzfahrzeuge innerhalb Deutschlands beträgt die Anzahl ausgemusterter Altfahrzeuge laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) rund eine halbe Mio. pro Jahr. Europaweit beläuft sich deren Anzahl jährlich auf über sechs Mio. Green Fuel Im Verlauf des Jahres sanken die Verkaufspreise für Schrotte. Die Verwertungspreise für Ersatzbrennstoffe standen unter Druck, notierten aber deutlich über dem Vorjahr. B.2. Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen Bereits zum 1. Juli 2018 trat eine Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) in Kraft. An diesem Stichtag wurde die LKW-Maut, die bisher nur auf Autobahnen und einzelnen Bundesstraßen galt, auf alle 40.000 Kilometer Bundesstraßen ausgeweitet. Für Abfallsammelfahrzeuge wurde eine Ausnahme nach § 1, Ziff. 2 BFStrMG nicht vorgesehen. Am 18. Oktober 2018 beschloss der Deutsche Bundestag zudem die Erhöhung der Mautsätze zum 1. Januar 2019. Die mautbedingten Kosten der ALBA Group stiegen demnach entsprechend der Nutzung mautpflichtiger Straßen. Seit dem 1. Januar 2019 sind mit dem neu in Kraft getretenen Verpackungsgesetz (VerpackG) deutlich höhere Recyclingquoten vorgesehen (§ 16 Absatz 2). Schon am 1. August 2017 trat die Novelle der Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Sie schreibt die verpflichtende Getrennthaltung vieler Abfälle, deutlich anspruchsvollere Recyclingquoten und Mindestanforderungen für Sortieranlagen vor. Am 1. Januar 2019 traten § 4 Absatz 2 und § 6 Absatz 1 sowie Absatz 3 bis 6 in Kraft, wodurch weitergehende Anforderungen an die Vorbehandlung und die hierzu einzusetzenden Anlagen statuiert wurden. Am 18. Dezember 2019 traten das Bundesklimaschutzgesetz und am 20. Dezember 2019 das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft. Das Klimaschutzgesetz verankert die im Jahr 2050 angestrebte Klimaneutralität gesetzlich und schreibt als Zwischenschritt bis 2030 die Verminderung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 fest. Es wurden verbindliche jährliche Minderungspflichten für verschiedene Wirtschaftssektoren bis zum Jahr 2030 erlassen. Das BEHG führt ab 2021 einen CO 2-Preis auf Brennstoffe, unter anderem auf Kraftstoffe für LKW, ein. Dies wird zu einer Verteuerung der Sammlung, Aufbereitung und Logistik führen. B.3. Geschäftsverlauf B.3.1 Waste and Metals Die Gesellschaften des Geschäftsfelds Waste Operations sind vor allem in Deutschland und Polen aktiv. Im Norden Deutschlands entwickelte sich das Entsorgungsgeschäft auf einem konstanten Niveau. Das Gewerbegeschäft profitierte weiterhin von der guten Auftragslage in der deutschen Bauwirtschaft. Die Entwicklung der PPK- und Kunststoffpreise führte insgesamt zu einem erhöhten Margendruck im Gewerbe- wie auch Kommunalgeschäft. In Süddeutschland verschärfte sich die Situation in den Verbrennungsanlagen für angenommene Abfälle weiter. Eine große Zahl außerplanmäßiger und verlängerter Revisionen bedingte steigende Preise für angenommene Abfälle und längere Anfahrtswege zu den Müllverbrennungsanlagen. Die dadurch entstandenen höheren Kosten konnten nur teilweise an die Kunden weitergegeben werden. Zudem konnten auch hier die sinkenden Margen für PPK nicht durch die teilweise verbesserten Konditionen im Kunststoffbereich aufgefangen werden. Diese Entwicklungen wirkten sich negativ auf die Profitabilität aus. Darüber hinaus wird die Umsetzung von Anlagenprojekten für geschlossene Stoffkreisläufe durch steigende gesetzliche Auflagen und damit einhergehende Kosten zunehmend erschwert. Im Entsorgungsgeschäft in Polen gelang es der ALBA Group auch im Jahr 2019, mehrere Gemeindeausschreibungen für die haushaltsnahe Entsorgung erstmalig oder erneut zu gewinnen. Die Anzahl der Haushalte, für die die ALBA Group die Entsorgung durchführt, konnte ausgebaut werden. Der zunehmende Wettbewerbsdruck und die steigenden Verwertungspreise für angenommene Abfälle forderten eine kontinuierliche Verbesserung der internen Abläufe. Insgesamt sank die Profitabilität der Sparte leicht. Die polnischen Anlagen der ALBA Group zur Verwertung von Hausmüll und Kunststoffen waren im Jahr 2019 voll ausgelastet und erwirtschafteten die geplanten Ergebnisse. Trotz fallender Wertstoffpreise und steigender Verwertungspreise führte eine Optimierung des Kundenportfolios in der polnischen Gewerbesparte zu einer verbesserten Profitabilität im Vergleich zum Vorjahr. Das Geschäftsfeld Scrap and Metals bewegte sich im Geschäftsjahr 2019 in einem von konjunkturellen und branchenspezifischen Herausforderungen geprägten Marktumfeld. Während die erste Jahreshälfte analog zum Vorjahr sowohl mengen- als auch preisseitig weitgehend stabil verlief, brach die Nachfrage ab der Mitte des dritten Quartals regelrecht ein. Darüber hinaus gab es ganzjährig Probleme bei der Absteuerung der Shredderleichtfraktion. Die gehandelten Fe- und Ne-Mengen blieben sichtbar hinter den Vorjahresmengen und den Prognosen zurück. Ende September 2019 wurde als Folge der konjunkturellen Probleme von der Leitung des Geschäftsbereichs Waste and Metals ein Maßnahmenpaket initiiert. Das Maßnahmenpaket hat insbesondere die Neuausrichtung der Verwaltungsstrukturen, Effizienzmaßnahmen in bestimmten Geschäftsfeldern sowie die Fokussierung auf margenträchtige Aktivitäten zum Ziel. Die hiermit in Verbindung stehen Aufwendungen haben das Ergebnis des Berichtsjahres belastet, die Maßnahmen sollen sich jedoch in den Folgejahren positiv auswirken. B.3.2 Services Im Bereich Transportverpackungen war das Geschäftsjahr 2019 geprägt von einem schwachen Vermarktungsumfeld im Bereich PPK, was sich entsprechend auf die Ergebnislage auswirkte. Gesunkene Vermarktungserlöse sowie rückläufige Margen infolge einer Erhöhung der Sammlungs- und Sortierkosten im dualen System belasteten das Ergebnis des Dualen Systems Interseroh in 2019. Der Bereich RSI konnte im Berichtsjahr das Vertragsvolumen und damit die Umsatzerlöse steigern. Demgegenüber führten rückläufige Margen im Bereich PPK sowie höhere Personal- und Sachkosten insgesamt zu einem Ergebnis unter Vorjahresniveau. Die Auslastung der LVP-Sortieranlagen bewegte sich auf einem sehr hohen Niveau und übertraf die Auslastung des Vorjahres. Gegenüber 2018 belastete jedoch ein schwächeres Marktumfeld im Bereich der für Services relevanten Kunststoff- sowie der Metallvermarktung das Ergebnis im Berichtsjahr. Zusätzlich beeinflusste der Ausfall der vertraglich weitgehend ausgelasteten LVP-Anlage in Marl infolge eines Brandschadens das Ergebnis erheblich. Die neu errichtete und Anfang 2019 in Betrieb genommene Anlage brannte im April 2019 fast vollständig ab. Die Inbetriebnahme der wiederaufgebauten LVP-Sortieranlage erfolgte zu Beginn des Geschäftsjahres 2020. Ein weiterhin schwaches Marktumfeld im Bereich Recycled-Resource und dadurch niedrigere Vermarktungspreise belasteten das Ergebnis 2019. Allerdings konnten im Berichtsjahr Neukunden gewonnen werden. Damit einher ging eine Steigerung der Absatzmengen. Insgesamt liegt das Ergebnis dieses Geschäftsfelds auf Vorjahresniveau. Witterungsbedingt sanken die Winterdienste und beeinträchtigten somit die Umsatzerlöse im Bereich Facility Management, wodurch das Ergebnis unter dem des Vorjahres lag. Deutlich geringere Projektkosten sowie eine stärkere Fokussierung auf die wesentlichen Geschäftsmodelle führten zu einer deutlichen Reduzierung des Fehlbetrags im Bereich Encory in 2019. B.3.3 AIR Das Stahl- und Metallrecycling sowie die Altfahrzeugverwertung bewegten sich im Berichtsjahr in einem von konjunkturellen und branchenspezifischen Herausforderungen geprägten Marktumfeld. Das Vorjahresergebnis konnte aufgrund von gesunkenen Preisen und Absatzschwierigkeiten nicht gehalten werden. Im Geschäftsfeld WEEE führten die Entwicklungen im deutschen Stahl- und Metallmarkt sowie ein erhöhter Plastikanteil aus der Aufbereitung von elektronischen Geräten zu einer Ergebnisverschlechterung. Die erhebliche Steigerung der Profitabilität der Behandlungs- und Verwertungsanlage von Elektro- und Elektronikschrott in Hongkong trug dagegen zu einer positiven Ergebnisentwicklung des Geschäftsfeldes bei. Der PPK-Absatz konnte gegenüber dem Vorjahr leicht gesteigert werden, wobei die reduzierten Exportmöglichkeiten nach China und die Überkapazitäten in Europa die Profitabilität belasteten. Das Geschäftsfeld Plastics entwickelte sich 2019 erfreulich. Trotz der weiterhin schwierigen Vermarktung von Folien auf dem chinesischen Markt lagen die Mengen aufgrund der Erschließung neuer Absatzmärkte über dem Vorjahresniveau, wohingegen die Erschließung neuer Absatzmärkte bei der Vermarktung von Sondersorten nur teilweise gelang und die Mengen hinter dem Vorjahresniveau zurückblieben. Die Profitabilität von EPS (Expandiertes Polystyrol, Schaumstoff) wurde im Berichtsjahr zudem durch hohe Einkaufspreise aufgrund reduzierter Verfügbarkeit belastet. Bei der Vermarktung von PET hingegen trugen Mengen über dem Niveau des Vorjahres und eine Steigerung der Profitabilität zu einer positiven Ergebnisentwicklung bei. B.3.4 Green Fuel Trotz stabiler Mengen wurde das Ergebnis des Geschäftsfelds Green Fuel Deutschland unter anderem durch gestiegene Personal- und Sachkosten negativ beeinflusst. Das Geschäftsfeld Green Fuel Asien konnte infolge der Inbetriebnahme der ersten Anlage in der zweiten Jahreshälfte 2019 ein Ergebnis merklich über dem Vorjahr erzielen. B.4. Lage B.4.1 Ertragslage Die Umsatzerlöse der ALBA Group bewegen sich mit 1.051,8 Mio. Euro nahezu auf Vorjahresniveau (1.088,5 Mio. Euro). Dabei wurden die rückläufigen Umsatzerlöse des Geschäftsfelds Scrap and Metals nicht vollständig durch Umsatzzuwächse im Geschäftsfeld Waste Operations kompensiert. Der Materialaufwand in Höhe von 652,6 Mio. Euro sank mit 5,1% gegenüber dem Vorjahr (687,5 Mio. Euro) stärker als die Umsatzerlöse und verbesserte damit gleichzeitig die Materialaufwandsquote. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 36,5 Mio. Euro, gegenüber 38,2 Mio. Euro im Vorjahr. Dabei konnten die im Geschäftsjahr erzielten Gewinne aus der Entkonsolidierung von Tochterunternehmen nicht ganz die rückläufigen periodenfremden Erträge und die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen kompensieren. Die Personalaufwendungen sind bedingt durch den Aufbau von Mitarbeitern, Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie Reorganisationskosten um 16,1 Mio. Euro auf 212,4 Mio. Euro gestiegen. Gegenüber dem Vorjahr sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 4,2 Mio. Euro (2,4%) primär aufgrund gesunkener Verwaltungskosten und geringerer Wertberichtigungen auf Forderungen auf 175,1 Mio. Euro gesunken. Die Abschreibungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen bedingt durch die zurückhaltende Investitionspolitik um 3,7 Mio. Euro (9,3%) auf 36,7 Mio. Euro vermindert. Das Beteiligungsergebnis beträgt im Geschäftsjahr 2,3 Mio. Euro (i. Vj.: -2,8 Mio. Euro) und hat sich damit sichtbar verbessert. Das anteilige laufende Ergebnis der assoziierten Unternehmen wurde durch planmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte auf Konzernebene gemindert. Das EBIT reduzierte sich, anders als prognostiziert, um 4,0 Mio. Euro auf 12,2 Mio. Euro. Dies ist insbesondere auf den hinter den Erwartungen zurückgebliebenen operativen Geschäftsverlauf sowie auf Reorganisationsaufwendungen zurückzuführen. Das Finanzergebnis verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Mio. Euro (8,9%) auf -9,6 Mio. Euro, insbesondere aufgrund geringerer Zinsen für Forfaitierung und Factoring. Der Konzernjahresüberschuss beläuft sich auf 1,1 Mio. Euro (i. Vj.: 0,5 Mio. Euro). Hier sind Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von -1,5 Mio. Euro (i. Vj.: -5,1 Mio. Euro) enthalten. B.4.2 Vermögenslage Im Vergleich zum 31. Dezember 2018 ist die Bilanzsumme um 23,7 Mio. Euro auf 646,2 Mio. Euro gesunken (i. Vj.: 669,9 Mio. Euro). Das Anlagevermögen bewegt sich mit 441,9 Mio. Euro auf Vorjahresniveau (i. Vj.: 441,8 Mio. Euro). Das Umlaufvermögen ist um 23,3 Mio. Euro auf 200,4 Mio. Euro gesunken. Dies ist zum einen durch die Rückzahlung von Darlehensforderungen in Höhe von 15,0 Mio. Euro und zum anderen durch um 7,0 Mio. Euro geringere Bankguthaben bedingt. Auf der Passivseite reduzierte sich das Eigenkapital um 60,5 Mio. Euro auf 221,7 Mio. Euro, primär aufgrund von Entnahmen durch die Gesellschafter. Daher sank die Eigenkapitalquote im Vergleich zum 31. Dezember 2018 von 42,2% auf 34,4%. Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen um 13,7 Mio. Euro ist primär auf höhere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Rückbau und Personal zurückzuführen. Die Summe der Verbindlichkeiten stieg im Geschäftsjahr 2019 um 27,6 Mio. Euro (9,9%). Ursächlich für diese Entwicklung ist vor allem der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Factoring um 15,4 Mio. Euro, der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 5,0 Mio. Euro sowie der Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern um 3,1 Mio. Euro. B.4.3 Finanzlage Finanzmanagement Wichtigstes Ziel des Finanzmanagements ist es, die Liquidität jedes einzelnen Geschäftsbereiches sowie der ALBA Group KG selbst sicherzustellen, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Die Geschäftsbereiche sind selbständig finanziert. Die Unternehmen des Geschäftsbereiches Waste and Metals nehmen an einem eigenen Cashpooling-Verfahren teil. Die ALBA Group KG finanziert sich durch Ausschüttungen bzw. Entnahmen aus den Geschäftsbereichen. Die Übertragung des Konsortialkreditvertrages auf die ALBA Europe Holding KG, die seit Anfang 2019 die Holdingfunktion für den Geschäftsbereich Waste and Metals wahrnimmt, erfolgte mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2019. Gleichzeitig wurde die Laufzeit des Kreditvertrags bis zum 30. Dezember 2023 verlängert. Die Verzinsung dieses Konsortialkredits erfolgt auf Basis des EURIBOR zuzüglich einer Marge. Es bestehen bankenübliche Covenants. Die Besicherung erfolgt ausschließlich durch die Verpfändung von Geschäftsanteilen an Unternehmen des Geschäftsbereiches Waste and Metals. Im Rahmen der Liquiditätsplanung wurden u.a. auch weitere potenzielle Aktienandienungen von Aktionären der ALBA SE sowie die Finanzierung der allgemeinen Geschäftstätigkeit berücksichtigt. Es sind ausreichend freie Kreditlinien verfügbar. Zur Absicherung der Liquidität der operativen Tochtergesellschaften des Geschäftsbereiches Waste and Metals wurden durch die ALBA Europe Holding KG aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie weitere Kreditmittel beantragt. Es wird von einer kurzfristigen Darlehensgewährung der Konsortialbanken und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgegangen. Zusätzliche Informationen zur Steuerung der Kredit-, Liquiditäts-, Zins- und Währungsrisiken finden sich unter C. Chancen- und Risikobericht. Zur Betriebsmittelfinanzierung und Übertragung von Ausfallrisiken nutzen ausgewählte Gesellschaften der ALBA Group ein revolvierendes Factoring-Programm. Im Rahmen dieses Programms veräußern die Gesellschaften (Forderungsverkäufer) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis eines einheitlichen Forderungskaufvertrages an eine Factoring-Gesellschaft (Factor). Der Kaufpreis der Forderungen entspricht deren Nennbetrag abzüglich Zinsen bis zum tatsächlichen Zahlungseingang der Forderung beim Factor bzw. Delkrederefall. Vom Kaufpreis wird für die veräußerten Forderungen ein Sicherheitseinbehalt von regelmäßig 7% des Forderungsnennbetrags einbehalten, der das Veritätsrisiko abdecken soll und bei Zahlungseingang durch den Kunden bzw. im Delkrederefall an den Forderungsverkäufer erstattet wird. Die Vorteile des Factorings liegen insbesondere in einer Verbesserung der Liquidität sowie in der Übertragung des Forderungsausfallrisikos auf den Factor. Im Zeitpunkt des Verkaufs und der Übertragung der Forderungen an den Factor werden die Forderungen ausgebucht und der Sicherheitseinbehalt unter den sonstigen Vermögensgegenständen aktiviert. Zum Bilanzstichtag waren von den veräußerten Forderungen 28,0 Mio. Euro (i. Vj.: 42,6 Mio. Euro) seitens der Kunden noch nicht beglichen. Cashflows Nachfolgend werden die in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellten Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit analysiert. Mit einem Betrag von 63,1 Mio. Euro liegt der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit im Jahr 2019 auf dem Niveau des Vorjahres von 64,2 Mio. Euro. Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen im Rahmen der Investitionstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr 8,4 Mio. Euro (i. Vj.: -36,1 Mio. Euro). Die zahlungswirksamen Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen beliefen sich auf 31,8 Mio. Euro (i. Vj.: 30,7 Mio. Euro) und fielen damit niedriger aus als prognostiziert. Diesen Investitionen stehen im Berichtsjahr Einzahlungen im Zusammenhang mit Konsolidierungskreisänderungen in Höhe von 28,0 Mio. Euro gegenüber. Zudem wurden Einzahlungen aus Asset Deals von 3,0 Mio. Euro (i. Vj.: 6,1 Mio. Euro) und aus Anlagenabgängen von 2,4 Mio. Euro (i. Vj.: 2,3 Mio. Euro) erzielt. Den Investitionen in das Finanzanlagevermögen von 15,3 Mio. Euro standen Rückzahlungen aus gewährten Darlehen in Höhe von 15,1 Mio. Euro gegenüber. Aus der Finanzierungstätigkeit ergaben sich per Saldo Auszahlungen in Höhe von 78,7 Mio. Euro (i. Vj.: -8,3 Mio. Euro). Der Mittelabfluss ist in Höhe von 57,6 Mio. Euro (i. Vj.: 20,0 Mio. Euro) auf Entnahmen der Gesellschafter zurückzuführen. Der Zahlungsmittelbestand umfasst in der Kapitalflussrechnung die in der Bilanz ausgewiesenen flüssigen Mittel in Höhe von 21,4 Mio. Euro (i. Vj.: 28,4 Mio. Euro). B.5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage der ALBA Group Bedingt durch das rückläufige operative Ergebnis im Bereich Waste and Metals sowie die initialen Aufwendungen des in diesem Geschäftsbereich gegen Ende des dritten Quartals 2019 eingeführten Maßnahmenpakets blieb das EBIT der ALBA Group merklich hinter den Erwartungen und dem Vorjahr zurück. Dennoch erzielte die ALBA Group im Berichtsjahr erneut ein positives Konzernergebnis und bestätigt somit die positive Gesamtentwicklung. Das Konzerneigenkapital der ALBA Group befindet sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Unter der erwarteten Gewährung der im neuen Geschäftsjahr infolge der wirtschaftlichen Auswirkungen der ausgebrochenen Coronavirus-Pandemie beantragten KfW-Kreditmittel stehen der ALBA Group ausreichende Finanzmittel zur Verfügung. C. Chancen- und Risikobericht C.1. Chancenbericht C.1.1. Chancenmanagement Die ALBA Group agiert in einem dynamischen Marktumfeld, in dem sich ständig neue Chancen eröffnen. Diese systematisch zu erkennen und zu nutzen - und dabei unnötige Risiken zu vermeiden - ist ein wesentlicher Faktor für das nachhaltige Wachstum der ALBA Group. Im Rahmen des Chancenmanagements werden Markt- und Wettbewerbsanalysen sowie Umfeldszenarien ausgewertet. Des Weiteren befasst sich die ALBA Group mit der Ausrichtung des Produktportfolios, den Strukturkosten sowie den potenziellen Erfolgsfaktoren der Branche. Die ALBA Group verfügt über solide Steuerungsstrukturen. Diese stellen sicher, dass Chancen auf der Basis ihrer Potenziale, der notwendigen Investitionen und ihres Risikoprofils bewertet und verfolgt werden. Sofern es wahrscheinlich ist, dass Chancen eintreten, hat die ALBA Group dies bereits in ihre Geschäftspläne aufgenommen. Der nachfolgende Abschnitt konzentriert sich daher auf zukünftige Trends oder Ereignisse, die zu einer für die ALBA Group positiven Abweichung zum Ausblick für das neue Geschäftsjahr führen können. C.1.2. Chancen Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Fe- und NE-Märkte für Schrotte besser als erwartet entwickeln und hierdurch operative Chancen genutzt werden können. Zur Produktion von Rohstahl wird im Hochofenverfahren der Primärrohstoff Eisenerz verwendet, während im Elektrostahlverfahren Stahlschrotte eingesetzt werden. Steigt der Preis für Eisenerz an, kann es zu einer Verlagerung der Produktion zugunsten des Elektrostahlverfahrens kommen. Infolgedessen würden die Nachfrage nach Stahlschrotten und damit auch die Preise ansteigen. Möglich ist darüber hinaus, dass die EU Vorgaben zur Reduktion des klimaschädlichen CO 2 verschärft. Auch dies würde eine Produktion von Rohstahl im Elektrostahlverfahren begünstigen und zu einer Nachfragesteigerung nach Stahlschrotten sowie zu höheren Preisen führen. Darüber hinaus böte eine konjunkturelle Erholung des Maschinen- und Automobilbausektors Ertragschancen aufgrund zunehmender Nachfrage für Sekundärschrott sowie -metalle. C.2. Risikobericht C.2.1. Risikomanagementsystem Grundsätze Als international agierende Unternehmensgruppe der Recyclingbranche ist die ALBA Group neben diversen Chancen auch einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Unter dem Begriff "Risiko" werden alle Ereignisse und Entwicklungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens verstanden, die sich im Rahmen eines vorgegebenen Betrachtungszeitraums nachteilig auf die prognostizierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken können. Ziel ist nicht die Vermeidung aller Risiken, sondern die Schaffung von Handlungsspielräumen, die ein bewusstes Eingehen aufgrund umfassender Kenntnisse der Risiken und Risikozusammenhänge ermöglichen. Die Steuerung dieser Risiken ist unter Beachtung von Grenzen für die Risikobereitschaft Grundvoraussetzung für den Unternehmenserfolg. Unternehmerische Risiken werden nur eingegangen, wenn diese kalkulierbar sind und die ihnen gegenüberstehenden Chancen eine angemessene Wertsteigerung erwarten lassen. Risikomanagement Das Chancen- und Risikomanagement ist in der ALBA Group darauf ausgerichtet, den Bestand des Unternehmens zu sichern und eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes zu gewährleisten. Zur frühzeitigen Erkennung, Bewertung und Steuerung relevanter Chancen und Risiken hat die ALBA Group ein Steuerungs- und Kontrollsystem in einem einheitlichen Risikomanagement festgelegt. Die Kernbereiche des Risikomanagements sind die strategische und operative Unternehmensplanung, das interne Berichtswesen, das interne Kontroll- und Compliance-System, das Treasury-Management sowie das Risikofrüherkennungssystem. Die strategische Unternehmensplanung soll unter anderem gewährleisten, langfristige Chancen und Risiken frühzeitig zu identifizieren, um geeignete strukturelle Maßnahmen ergreifen zu können. Das interne Berichtswesen ist auf allen Unternehmensebenen darauf ausgelegt, aktuelle und relevante Informationen über die Entwicklung der wesentlichen Risiken und die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Risikobegrenzung zu liefern. Die gezielte Überwachung und Steuerung der Risiken steht im Fokus des internen Kontrollsystems. Die Aufgaben des Compliance-Systems sind unter anderem die Unterstützung des Managements, um Risiken durch Compliance-Verstöße frühzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren. Treasury Als Bestandteil des Risikomanagements ist das Treasury-Management für die generelle Auswahl von Kontrahenten für Finanztransaktionen jeder Art sowie Ausstattung mit Limiten und deren laufende Überprüfung verantwortlich. Darüber hinaus erfolgt die Definition der Steuerung und Überwachung von Länder- und Kontrahentenlimiten zur Begrenzung des Gesamtrisikos. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente erfolgt nur zu Sicherungszwecken, unter anderem gegen Preisänderungsrisiken und Währungsrisiken. Eingesetzt werden nur solche Derivate, die vom Bereich Treasury abgebildet und überwacht werden können und deren buchhalterische Erfassung geklärt ist. Das Treasury-Berichtswesen trägt dazu bei, dass zukünftige Liquiditätsentwicklungen und finanzielle Risikopositionen frühzeitig erkannt werden. Risikofrüherkennung Das Risikofrüherkennungssystem der ALBA Group ist ein nachvollziehbares, alle Unternehmensaktivitäten umfassendes System, das ein systematisches und permanentes Vorgehen mit folgenden Prozesselementen umfasst: Identifikation, Bewertung, Dokumentation und Kommunikation von Risiken sowie die Überwachung dieser Prozesselemente. Es erstreckt sich integrativ auf alle Geschäftsbereiche der vollkonsolidierten Unternehmen und die Zentralbereiche. Die direkte Verantwortung für die Früherkennung, Steuerung und Kommunikation der Risiken liegt bei den jeweiligen Geschäftsbereichsleitungen und den Tochtergesellschaften. Das Management der ALBA Group trägt die Gesamtverantwortung für den konzernweiten Risikofrüherkennungsprozess und legt die Grundsätze für die Risikopolitik fest. Die Risikoverantwortlichen in den zentralen und dezentralen Unternehmenseinheiten sichern die standardisierte Berichterstattung entsprechend der festgelegten Meldewege unter Berücksichtigung der an die Unternehmensgröße angepassten Berichtsgrenzen. Durch die konzernweit standardisierte Vorgehensweise ist die Effizienz und Effektivität des Früherkennungssystems sichergestellt. Die Koordination des Risikofrüherkennungssystems ist im Konzernrechnungswesen der ALBA Group verankert. Von dort werden sowohl die Rahmenbedingungen, Richtlinien und Prozesse vorgegeben als auch die gemeldeten Einzelrisiken aggregiert, kommuniziert und überwacht. Im Organisationshandbuch sind alle verbindlichen Vorgaben für den Risikofrüherkennungsprozess definiert. Die identifizierten Risiken in den Gesellschaften und den Zentralbereichen werden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Ergebnis, Liquidität und Eintrittswahrscheinlichkeit beurteilt. Im Rahmen des Risikofrüherkennungssystems werden diejenigen Risiken betrachtet, bei denen die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schadenshöhe festgelegte Berichtsgrenzen übersteigen. Die Risikobetrachtung erfolgt nach der Nettomethode, was bedeutet, dass bereits ergriffene Maßnahmen berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung der Rechnungslegungsvorschriften werden entsprechende Rückstellungen und Wertminderungen im Jahresabschluss erfasst. Die Risikoanalyse erstreckt sich auf einen Zeitraum von einem Jahr. Das Risikoreporting erfolgt quartalsweise mit einer konzernweiten webbasierten Risikomanagementanwendung entlang der definierten Berichtsstruktur. Somit ist eine regelmäßige Überwachung beziehungsweise Nachverfolgung der Risiken und der Maßnahmen sichergestellt. Für plötzlich auftretende, schwerwiegende beziehungsweise existenzgefährdende Risiken besteht eine interne Ad-hoc-Meldepflicht. Regelmäßige Workshops dienen dazu, den Prozess der Risikoberichterstattung zu verbessern und die Mitarbeiter für das Risikomanagement zu sensibilisieren. Das Risikofrüherkennungssystem wird regelmäßig im Rahmen von internen Prüfungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften auf die Wirksamkeit zur frühzeitigen Erkennung bestandsgefährdender Risiken hin überprüft. Auch ein angemessenes und funktionsfähiges Risikofrüherkennungs- beziehungsweise Risikomanagementsystem kann keine absolute Sicherheit bezüglich der Vollständigkeit der identifizierten Risiken und der Wirksamkeit der eingesetzten Steuerungsinstrumente garantieren. Compliance Compliance-Verstöße können zu Strafen, Sanktionen, Schadenersatzzahlungen, der Abschöpfung von Gewinnen, zum Ausschluss bestimmter Geschäfte, zum Verlust von Lizenzen und Konzessionen oder zu anderen empfindlichen Sanktionen führen. Solche Verstöße schaden der Reputation der ALBA Group und können nachteilige Auswirkungen auf die Auftragserteilung durch Kunden des öffentlichen und des privaten Sektors haben. Dies kann sich auf die Fähigkeit, neue Geschäftspartner zu finden, negativ auswirken. Um diesen Risiken zu begegnen, besitzt die ALBA Group ein Compliance-Programm. Das Compliance-Programm wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Der Compliance-Leitfaden wurde 2019 durch das Compliance-Handbuch ersetzt. Führungskräfte und Angestellte der ALBA Group werden regelmäßig in Präsenzschulungen sowie mit einem E-Learning-Programm mit den neuesten Compliance-Anforderungen vertraut gemacht. Damit soll sichergestellt werden, dass Compliance-Risiken frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und internen Richtlinien ist verpflichtend. Handlungen, die darauf abzielen, den Wettbewerb zu Gunsten der ALBA Group oder zu Gunsten Dritter außer Kraft zu setzen, werden nicht toleriert. Die Ressortzuständigkeit für Compliance ist arbeitsteilig allen Zentralbereichen und den Geschäftsbereichsleitungen zugewiesen. Insbesondere der Bereich Recht kümmert sich um anlassunabhängige Compliance-Audits sowie um Grundsatzfragen und Ermittlungen in Verdachtsfällen. Die Interne Revision und der Bereich Recht befassen sich zudem mit der Beratung der Geschäftsbereiche und Gruppenunternehmen sowie der Durchführung und Organisation von Präsenzschulungen. Diese Beratung wird von Juristen in einzelnen Tochterunternehmen durch gezielte Beratung vor Ort und mit besonderem Verständnis der lokalen Gegebenheiten und Geschäftsmodelle verstärkt. C.2.2. Das interne Kontrollsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung Der Vorstand versteht unter dem internen Kontrollsystem, bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess, alle Strukturen, Maßnahmen und Kontrollprozesse, die darauf ausgerichtet sind, eine zuverlässige Finanzberichterstattung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften zu gewährleisten. Die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems der Gesellschaft im Hinblick auf die Rechnungslegung sind konzernweit einheitliche Bilanzierungsvorgaben und -prozesse, IT-Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften, Organisationsprinzipien und -abläufe. Durch zentrale wie auch dezentrale Schulungen wird sichergestellt, dass die am Rechnungslegungsprozess Beteiligten über die für sie relevanten Kenntnisse verfügen. Die Kontrollmechanismen unterliegen einem ständigen Optimierungsprozess. Darüber hinaus sind hinsichtlich bestimmter Risiken im Rechnungslegungsprozess verschiedene Kontrollprinzipien wie beispielsweise die Funktionstrennung oder die konsequente Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips verankert. Unabhängig von Umfang und Ausrichtung der eingerichteten Kontrollstrukturen und -prozesse sind dem internen Kontrollsystem Grenzen gesetzt, da es fortlaufend an geänderte Anforderungen und Rahmenbedingungen angepasst werden muss. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt über eine standardisierte Konsolidierungssoftware. Der Großteil der Sachkonteninformationen der einbezogenen Gesellschaften wird nach dem Stichtag aus den jeweiligen Buchhaltungssystemen über eine Schnittstelle in die Konsolidierungssoftware importiert. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten sowie die Abstimmung konzerninterner Salden obliegen der jeweiligen Geschäftsführung. Die Einzelabschlussdaten durchlaufen automatisierte und manuelle Plausibilisierungsprozesse. Im Rahmen der Konsolidierungsarbeiten zeigt die Konsolidierungssoftware über ein Ampelsystem den aktuellen Status für jede Art von Konsolidierung (Kapital, Aufwand und Ertrag, Schulden etc.) separat für jede Gesellschaft an. Grundsätzlich ist eine Fortführung der Konsolidierungsarbeiten nur möglich, wenn das System im vorherigen Schritt keine Fehler festgestellt hat. Nach Beendigung der Konsolidierungsarbeiten werden verschiedene Plausibilitätsverprobungen mit den generierten Konzernabschlusszahlen vorgenommen. Abschließend erfolgt eine Analyse und Kommentierung des Zahlenwerkes. Zur Erstellung des Konzernlageberichts werden die dafür benötigten Informationen von den Geschäftsbereichen und den Zentralbereichen schriftlich eingeholt, zusammengefasst und den Verantwortlichen zur Prüfung gegeben. Danach wird der Konzernlagebericht dem Vorstand vorgelegt. Zusätzliche Informationen zur Erstellung des Konzernanhangs liefern die Gesellschaften in elektronischer Form zu. Diese werden zentral ausgewertet, aggregiert und vor Übernahme in den Konzernanhang mehreren Plausibilitätsprüfungen unterzogen. Der gesamte Konzernabschluss wird dem Vorstand vorgestellt und von diesem nach Prüfung freigegeben. C.2.3. Risikobewertung Um zu ermitteln, welche Risiken am ehesten bestandsgefährdenden Charakter für die ALBA Group aufweisen, werden die Risiken gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren Auswirkungen bezogen auf die Geschäftsziele als "hoch", "mittel" oder "gering" klassifiziert. Die Skalen zur Messung dieser beiden Indikatoren sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.
Gemäß dieser Einteilung wird ein sehr unwahrscheinliches Risiko definiert als eines, das nur unter außergewöhnlichen Umständen eintritt, ein sehr wahrscheinliches Risiko als eines, mit dessen Eintritt innerhalb des folgenden Geschäftsjahres zu rechnen ist.
Als Bezugsgröße für den Grad der Auswirkung wird das Konzerneigenkapital der ALBA Group zum 31. Dezember 2019 herangezogen. Gemäß ihren geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeiten und ihren Auswirkungen werden die Risiken als "hoch", "mittel" oder "gering" klassifiziert.
L = geringes Risiko M = mittleres Risiko H = hohes Risiko C.2.4. Risiken Im Folgenden werden die Risikofaktoren der ALBA Group aufgeführt. Sie werden in den nachfolgenden Beschreibungen stärker aggregiert, als sie zur internen Steuerung verwendet werden. Die Aufgliederung erfolgt in Anlehnung an das interne Risikomanagement-Berichtssystem. Beschaffungs- und Absatzrisiken Es besteht ein generelles Absatzrisiko von Stahlschrotten aufgrund weltweiter Überkapazitäten in der Stahlproduktion sowie anhaltender protektionistischer Maßnahmen der USA. Eine weitere verschärfte Abschottung des US-amerikanischen Marktes hätte direkte Auswirkungen auf die Handelsströme von Stahlproduzenten in Deutschland, was zu einer niedrigeren Nachfrage nach Stahlschrotten führen kann. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Brexit negative Folgen auf die Wertschöpfungsketten im Stahl- und Metallrecycling mit sich bringt. Unsicherheiten in der Geschäftsentwicklung der Automobilindustrie sorgen für zusätzlichen Druck auf die Mengen und den Preis. Darüber hinaus existiert ein spezielles Absatzrisiko für die Shredderleichtfraktion (SLF). Große Mengen können entweder gar nicht oder nur zu überhöhten Preisen abgesetzt werden. Diese Kosten können weder an die Lieferanten noch an die Abnehmer weitergegeben werden. Die SLF birgt ein großes Brandrisiko und darf nur begrenzt auf den Plätzen gelagert werden. Bei einer Verschärfung der Situation müsste die Shredderproduktion aus Sicherheitsgründen begrenzt oder eingestellt werden. Aufgrund des derzeitigen Nachfragerückgangs nach Stahlschrotten hat sich die Situation seit dem vierten Quartal 2019 etwas entschärft. Das Risiko würde sich aber voraussichtlich bei einer Nachfrageerholung wieder erhöhen. Bei niedrigen Schrottpreisen besteht ein Beschaffungsrisiko, da benötigte Vormaterialien nicht in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung stehen. Geringe Mengenzuläufe führen zu einer geringeren Auslastung von Aggregaten. Höhere Mengenzuläufe und Aggregatsauslastungen sind nur durch höhere Einkaufspreise realisierbar, die nicht in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben werden können und somit die Kostenstruktur belasten. Zusätzlich können Lieferanten ausfallen, was sich ebenfalls negativ auf bestehende Lieferverpflichtungen auswirken dürfte. Die durchschnittlichen Papierpreise befinden sich insbesondere für die Massensorten stark unter Druck. Einem hohen Abfallaufkommen stehen sich zunehmend verringernde Absatzmöglichkeiten entgegen, woraus volle Läger resultieren. Ursächlich dafür sind aus den europäischen Nachbarländern auf den deutschen Markt drückende Mengen, die aus einem Importstopp mehrerer asiatischer Länder resultieren. Das Risiko besteht sowohl absatz- als auch beschaffungsseitig, da die sinkenden Preise ggf. nicht im Ankauf an die Beschaffungsseite weitergegeben werden können und zugleich auf der Absatzseite durch das Überangebot die Preise niedrig bleiben. Hohe Mengenaufkommen in Deutschland bei nur geringen Anlagenkapazitäten führen zu Problemen bei der Absteuerung von Ersatzbrennstoffen aus Abfall (EBS) und von Abfall zur Verwertung (AzV). Ursache für diese Kapazitätsengpässe sind größere Revisionen oder auch Anlagenstillstände. Die Genehmigungssituation erfordert jedoch einen kontinuierlichen Abfluss von nichtaufbereiteten und aufbereiteten Abfällen. Das bedeutet eine Absteuerung zu erhöhten Konditionen. Aus dem chinesischen Importstopp für diverse Abfallarten sowie Abschottungen anderer asiatischer Abnehmerstaaten sind weitere Auswirkungen auf den europäischen Recyclingmarkt absehbar. Durch das Entfallen der Absatzkanäle und daraus resultierender Überkapazitäten auf dem europäischen Markt kann es zu einem erneuten Preisverfall kommen. Die angeführten Branchen- und Marktrisiken können sich negativ auf das geplante Ergebnis auswirken. Um dem Risiko zu begegnen, werden die Gesamtkonjunktur und die Absatzmärkte kontinuierlich beobachtet. Beschaffungsseitig wird versucht, Preisanpassungen bei den Kunden durchzusetzen. Die einzelnen Beschaffungs- und Absatzrisiken wurden auf Basis der Verhältnisse zum Bilanzstichtag als geringe Risiken eingestuft. Die nach dem Bilanzstichtag eingetretene und sich insbesondere im ersten Quartal 2020 stark ausgebreitete Coronavirus-Pandemie und deren befürchteten Spätfolgen führen im neuen Geschäftsjahr zu einer merklichen Erhöhung der Beschaffungs- und Absatzrisiken. Es resultieren Unsicherheiten im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen, die Einfluss auf die zukünftige Geschäftsentwicklung und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ALBA Group haben werden. Zu weiteren Ausführungen wird auf den Prognosebericht verwiesen. Risiken der betrieblichen Tätigkeit An den Anlagen und Maschinen kann es zu Sachschäden und/oder Betriebsunterbrechungen kommen. Insbesondere durch den Umgang mit sperrigem und schwerem Material kommt es zu einer hohen Inanspruchnahme und stärkeren Wartungsintensität vorhandener Umschlaggeräte und Aggregate. Der Ausfall von Produktionsanlagen kann zu Stillstandskosten führen, da mit langen Lieferzeiten bei Ersatzteilen zu rechnen ist. Folgende Auswirkungen sind zu berücksichtigen: steigendes Working Capital für lagerndes Vormaterial, Reparatur- und Ersatzteilaufwendungen, Dispositions- und Transportkosten. Sachschäden und Folgeschäden bei Bränden sind durch Versicherungen abzüglich eines Selbstbehalts abgedeckt. Durch die zurückhaltende Investitionspolitik der letzten Jahre ist das Risiko der Anlagenüberalterung weiter gestiegen. Folglich resultieren daraus erhöhte Instandhaltungsaufwendungen. Diesem Risiko wird durch eine laufende Steuerung der Investitionsmittel und eine bedarfsgerechte Allokation entgegengewirkt. Aufgrund der Anlagenintensität der Standorte besteht das Risiko von Überkapazitäten insbesondere dann, wenn eine effektive Produktivität der Aggregate mangels fehlender Eingangsmengen nicht gewährleistet ist und Fixkosten somit nicht gedeckt werden können. Dieses Risiko wird durch die Überwachung von Mengenströmen sowie durch das vorgelagerte Positionsmanagement aktiv überwacht und abgemildert. Sämtliche Standorte sind vollumfänglich als Entsorgungsfachbetriebe zertifiziert. Durch jährliche Auditierung wird gewährleistet, dass die Genehmigungslagen ein aktuelles Bild der tatsächlichen Verhältnisse widerspiegeln. Neu- oder Änderungsgenehmigungen können jedoch durch die Genehmigungsbehörden mit Auflagen versehen werden, aus denen ungeplante Investitionen resultieren können. Insgesamt werden die Risiken als geringes Risiko eingestuft. Spruchverfahren Über die Höhe von Barabfindung und Ausgleichszahlung in Verbindung mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der ALBA Europe Holding KG und der ALBA SE ist, wie zuvor beschrieben, beim Landgericht Köln ein Spruchverfahren nach Spruchverfahrensgesetz anhängig. Es besteht das Risiko, dass durch eine finale Gerichtsentscheidung die Ausgleichs- beziehungsweise die Abfindungszahlung erhöht wird. Dieses Risiko wird weiterhin als mittleres Risiko eingestuft. Finanzwirtschaftliche Risiken Ein Liquiditätsrisiko ergibt sich durch Schwankungen der Zahlungsströme. Im Rahmen der täglichen Finanzdisposition werden die liquiden Mittel bedarfsgerecht gesteuert. Der Deckung des Finanzbedarfs dient der Konsortialkreditvertrag der ALBA Europe Holding KG. Darüber hinaus erleichtert das Factoring-Programm die Beschaffung kurzfristiger liquider Mittel zur Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit. Es besteht das Risiko, dass freie Kreditlinien durch das Ausbleiben prognostizierter Entwicklungen abschmelzen. Ein regelmäßiges Liquiditätsreporting soll dieses Risiko minimieren. Bei der Nichteinhaltung der Kreditvereinbarungen besteht das Risiko, dass ein Margenaufschlag auf den regulären Kreditzins erfolgt. Ein Forderungsausfallrisiko besteht für Forderungen, die nicht durch eine Warenkreditversicherung (WKV) abgesichert werden können. Bei unzureichender WKV und/oder einer fehlenden Ausstattung an Sicherheiten ist grundsätzlich kein Geschäft zu tätigen. Die finanzwirtschaftlichen Risiken wurden auf Basis der Verhältnisse zum Bilanzstichtag insgesamt als mittel eingestuft. Zur Absicherung der Liquidität der operativen Tochtergesellschaften des Geschäftsbereiches Waste and Metals wurden durch die ALBA Europe Holding KG aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie weitere Kreditmittel beantragt. Es wird von einer kurzfristigen Darlehensgewährung der Konsortialbanken und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgegangen. Zinsrisiko Zinsänderungsrisiken ergeben sich durch Änderungen des Marktzinses oder der Zinsmargen. Ein Verstoß gegen eine oder mehrere relevante Vertragsbedingungen des Konsortialkreditvertrages könnte die Zinsmargen erhöhen. Marktzinsrisiko und Zinsmargenrisiko werden als gering eingestuft. Bewertungsrisiken Abwertungsrisiken in der Vorratsbewertung durch konjunkturell bedingte Preisschwankungen werden monatlich überwacht. Durch die Vorgabe von Maximalpositionen und einem Working Capital-Management wird das Risiko zusätzlich minimiert. Diese Risiken werden als gering bewertet. Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen könnten dazu führen, dass Vermögenswerte wie Geschäfts- oder Firmenwerte oder andere langfristige Vermögenswerte neu bewertet werden müssen. Entsprechend der Veränderung der Faktoren kann ein durchgeführter Impairment-Test zu Abschreibungen führen und das Konzernergebnis belasten. Diese Risiken werden als mittel eingestuft. Steuerrisiken Steuerliche Risiken ergeben sich insbesondere aus laufenden und noch ausstehenden Betriebsprüfungen. Kommt es zu Prüfungsfeststellungen, könnten Steuernachzahlungen, Strafen und Zinsen entstehen. In einem systematischen Prozess werden diese Risiken deshalb durch eine defensive Bewertung von Steuererstattungsansprüchen beziehungsweise durch die Bildung von Rückstellungen frühzeitig evaluiert und angemessen berücksichtigt. Die Risiken sind als mittel einzustufen. Personalrisiken Es besteht das Risiko, qualifizierte Fach- und Führungskräfte zu verlieren. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe wie altersbedingtes Ausscheiden, persönliche Neuorientierung oder Fluktuation. Die ALBA Group wirkt diesem Risiko mit einer Reihe von Maßnahmen entgegen. In einem gruppenweiten Talente-Prozess werden besonders qualifizierte Mitarbeiter identifiziert. Mit diesen werden weiterführende Personalgespräche geführt und bei Bedarf Personalentwicklungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt. Trotz eingerichteter Kontrollsysteme sind dolose Handlungen möglich, die dem Unternehmen schaden können. Auch die eingerichteten Systeme können keine absolute Sicherheit gewährleisten. Zielgruppenspezifische Maßnahmen sowie die systematische Nachwuchsförderung im kaufmännischen Bereich und die Qualitätssteigerung im Recruiting führen zu einer Verringerung des Personalrisikos. Die Personalrisiken werden insgesamt als gering eingeschätzt. Informationstechnische Risiken Sowohl die komplexe Abwicklung der Geschäftsprozesse als auch die Verwaltungsprozesse werden durch moderne Informationstechnologie gestützt. Dabei spielt die Verfügbarkeit von Daten und Informationen eine zentrale Rolle. Zum Schutz der Informationen müssen entsprechend gesicherte IT-Systeme und eine zuverlässige IT-Infrastruktur betrieben werden. Risiken, die im Schadensfall eine Unterbrechung der Geschäftsprozesse aufgrund von IT-System-Ausfällen zur Folge haben oder den Verlust und die Verfälschung von Daten verursachen können, werden deshalb über den gesamten Lebenszyklus der Applikation und IT-Systeme hinweg identifiziert und bewertet. Den wachsenden Anforderungen an Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten wird mit vielfältigen präventiven und korrektiven Maßnahmen begegnet. So wurden geeignete Maßnahmen definiert, damit Risiken vermieden oder mögliche Schäden begrenzt werden können. Diese Maßnahmen werden fortlaufend an die sich verändernden Umstände angepasst. Dazu gehört unter anderem, dass die bestehenden IT-Sicherheitssysteme sowie Richtlinien und Organisationsstrukturen regelmäßig optimiert und überprüft werden, um mögliche informationstechnologische Risiken wie den Ausfall des Rechenzentrums oder sonstiger IT-Systeme bereits im Vorfeld zu erkennen beziehungsweise zu minimieren. Dem stetig wachsenden Gefährdungspotenzial durch Cyber-Kriminalität und Hacker-Angriffe wird durch einen konsequenten Ausbau der IT-Sicherheit begegnet. Trotz aller Vorkehrungen können Störungen in der Informationstechnologie und dadurch negative Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Risiken werden insgesamt als gering eingestuft. C.2.5. Gesamtrisikoprofil Die ALBA Group aggregiert sämtliche gemeldeten Risiken gemäß Risikofrüherkennungsrichtlinie. Auch im Berichtsjahr konnte das Niveau des Risikoprofils stabilisiert werden. Unsicherheiten bestehen im Hinblick auf die wirtschaftlichen Folgen der sich insbesondere im ersten Quartal 2020 stark ausgebreiteten Coronavirus-Pandemie und deren Spätfolgen. Insgesamt sind die zuvor beschriebenen Risiken weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit für die ALBA Group bestandsgefährdend. D. Weitere Angaben D.1. Mitarbeiter und soziale Verantwortung Mitarbeiter Die Zahl der Beschäftigten belief sich im Jahresdurchschnitt 2019 auf 5.223 FTE (im Vorjahr 5.114 FTE). Personalentwicklung Der Erfolg und die Leistungsfähigkeit eines jeden Unternehmens hängen im Kern von der Kompetenz und der Leistungsbereitschaft aller Mitarbeiter ab - und das unabhängig von der Unternehmensebene. Das 2018 implementierte Learning Management System (LMS) wurde im Jahr 2019 weiterentwickelt und die Akzeptanz sowie Anwendung innerhalb der ALBA Group erhöht. Das Thema E-Learning soll weiter vorangetrieben werden. Gleichermaßen wurde die Überarbeitung der diagnostischen Instrumente Kompetenzmodell und Mitarbeitergespräch im Berichtsjahr fortgeführt. Das Mitte des Jahres 2018 gestartete Nachwuchsführungskräfteprogramm ALBA Group PRO fand 2019 einen erfolgreichen Abschluss. Weitere Teilnehmer aus dem Programm übernahmen auch 2019 Führungsaufgaben und -positionen im Unternehmen. Parallel dazu wurden die Schulungen für die Führungskräfte im Bereich Disposition erfolgreich weitergeführt. Nachwuchsgewinnung Die ALBA Group räumt der systematischen Fachkräftegewinnung, -ausbildung und -bindung weiterhin eine hohe Priorität ein. Ziel ist es, dem bereits spürbaren Fachkräftemangel durch ein nachhaltiges und langfristiges Nachfolgemanagement zu begegnen. Daher bildete die ALBA Group im Jahr 2019 insgesamt 126 Auszubildende in unterschiedlichen Berufen aus und bot leistungsstarken Nachwuchskräften neben einer unbefristeten Übernahme die Möglichkeit, eine weiterführende Qualifikation wie beispielsweise ein Studium zu absolvieren. Auch im Berichtsjahr wurden Kooperationen mit Schulen, Verbänden und (gemeinnützigen) Organisationen gepflegt sowie ausgebaut. Ein Fokus lag darüber hinaus auf den digitalen Medien und dem Onlinebereich, um die potenziellen Nachwuchskräfte zielgruppengerecht anzusprechen. Traditionell fand auch im Jahr 2019 die Azubi-Kickoff-Veranstaltung mit Teilnehmern aus allen Bereichen der ALBA Group in Berlin statt. Neben dem gegenseitigen Kennenlernen und Vernetzen stand in diesem Jahr das Thema Gesundheit im Mittelpunkt. Zur Unterstützung und Weiterbildung der Auszubildenden der ALBA Group setzte die Unternehmensgruppe auch 2019 auf bewährte Seminare zu Themen wie Kommunikation, Personal- und Rechnungswesen. Neben Auszubildenden beschäftigte die ALBA Group Hochschulpraktikanten zu fairen Arbeitsbedingungen. Das Siegel "Fair Company" wurde dadurch erneut verifiziert. Damit wird auch zukünftig qualifizierter akademischer Nachwuchs angesprochen und gebunden. Soziale Verantwortung Seit Jahren engagiert sich ALBA für "KINDerLEBEN", den Verein zur Förderung der Klinik für krebskranke Kinder e.V. in Berlin. Dabei verfolgt ALBA das Ziel, die Versorgung krebskranker Kinder zu optimieren und die Forschung zu unterstützen. Die INTERSEROH Dienstleistungs GmbH unterstützt seit bereits mehr als 16 Jahren KidS, die Kinderheime der Stadt Köln. In Polen initiierte Interseroh auch 2019 zahlreiche Projekte im Bereich der Abfallvermeidung und -verwertung. Außerdem ist die ALBA Group seit 1991 Hauptsponsor und Namensgeber des ALBA Berlin Basketballteams und fördert in diesem Zusammenhang auch die Jugendarbeit des Vereins, insbesondere in sozialen Brennpunkten der Hauptstadt Berlin. D.2. Umwelt und Nachhaltigkeit Umwelt und Nachhaltigkeit spielen in der ALBA Group eine zentrale Rolle. Die ALBA Group hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr für alle mit ihr verbundenen Unternehmen eine neue Studie beim Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT, Oberhausen, in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Durch die Recyclingaktivitäten der ALBA Group konnten allein im Jahr 2018 4,4 Millionen Tonnen Treibhausgase im Vergleich zur Primärproduktion und 31,9 Millionen Tonnen Primärrohstoffe eingespart werden. Die ALBA SE, börsennotierte Zwischenholding innerhalb der ALBA Group, erstellt seit 2017 einen nichtfinanziellen Bericht. Alle deutschen operativ tätigen Einheiten der ALBA Group im Bereich Waste and Metals sind als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. In diesem Geschäftsbereich waren 2019 mehr als 20 Gesellschaften nach ISO 9001 zertifiziert. Erstmals wurde die ALBA Europe Holding KG als Zentralfunktion für den Geschäftsbereich zertifiziert. Neben der ALBA Metall Nord GmbH, Standort Wilhelmshaven, sind auch die ALBA Berlin GmbH und die BRAL Reststoff-Bearbeitungs GmbH nach ISO 14001 zertifiziert. Der Geschäftsbereich Services mit seiner Marke Interseroh legt seit 2013 alle zwei Jahre umfassend Rechenschaft zu seinen sozialen und ökologischen Leistungen ab. 2017 wurde der Bericht dabei erstmals als Online-Nachhaltigkeitsbilanz umgesetzt. Im Juni 2019 veröffentliche Interseroh den neuen, von der Global Reporting Initiative (GRI) geprüften Nachhaltigkeitsbericht. Das integrierte Managementsystem (Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsystem) der INTERSEROH Dienstleistungs GmbH und ihrer Tochtergesellschaften wurde im Juni 2019 wiederum einem Überwachungsaudit unterzogen; dabei wurde bei dem Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erfolgreich von BS OHSAS 18001:2007 auf die neue Norm DIN ISO 45001:2018 umgestellt. Erstmals in die Zertifizierung aufgenommen wurde das Joint Venture SIMPLi RETURN GmbH. Zudem erfolgte in den betreffenden Gesellschaften die Rezertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb. Außerdem hat die INTERSEROH Pool-System GmbH das Hygiene-Kontrollaudit (DIN EN ISO 22000) für die Reinigung von klappbaren Obst- und Gemüsekisten im Juni 2019 wiederum erfolgreich bestanden (Lebensmittelsicherheit). Im Rahmen des Energiedienstleistungs-Gesetzes sind große Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften zur Durchführung von Energieaudits oder der Implementierung von Energiemanagementsystemen verpflichtet. An allen nationalen Standorten der ALBA Group ist ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 zertifiziert, mit dem diese gesetzliche Auflage erfüllt wird. D.3. Forschung und Entwicklung In der ALBA Group haben Innovationen und die Weiterentwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle angesichts der Tätigkeitsfelder einen hohen Stellenwert. Forschung und Entwicklung im üblichen Sinne betreibt die Gruppe regelmäßig nicht. Der Geschäftsbereich Services hat gemeinsam mit Unternehmen der Kunststoffindustrie eine neue Generation von Kunststoffprodukten entwickelt, die zu 100% aus Post-Consumer-Material aus dem Dualen System bestehen. Mit recythen und procyclen bietet die ALBA Group Kunden aus der Industrie hochwertige Recycling-Kunststoffe zur Herstellung neuer Produkte und Verpackungen an. Auch im Berichtsjahr wurden nach individuellen Kundenvorgaben maßgeschneiderte Recyclat-Compounds im Kompetenzzentrum für Kunststoffrecycling im slowenischen Maribor entwickelt. Der Standort ermöglicht der Gruppe als Komplettanbieter, alle Anforderungen der Kunden an die Herstellung moderner Recyclingkunststoffe aus einer Hand zu bedienen. Neben deutlich reduzierten Entwicklungszeiten bietet die geographische Lage den Vorteil, sowohl den deutschen als auch den gesamten osteuropäischen Markt logistisch optimal abzudecken. Darüber hinaus eruiert der Geschäftsbereich Services für Kunden mit einer neuen, wissenschaftlich fundierten Bewertungsmethode die Recyclingfähigkeit einer Verpackung und entwickelt auf dieser Basis Verbesserungsvorschläge für ein recyclingfreundlicheres Verpackungsdesign. E. Prognosebericht Die Einschätzung der Entwicklung der Geschäftsbereiche der ALBA Group basiert auf derzeitigen Erwartungen und Annahmen bezüglich der Auswirkungen zukünftiger Ereignisse und wirtschaftlicher Bedingungen auf die operativ tätigen Gesellschaften. Die Prognosefähigkeit wird derzeit durch die erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen der sich insbesondere im ersten Quartal 2020 stark ausgebreiteten Coronavirus-Pandemie und deren Spätfolgen erschwert. Diese können zum jetzigen Zeitpunkt weder hinsichtlich der Dauer noch der Belastung genau abgeschätzt werden. Die ursprüngliche Unternehmensplanung vor Berücksichtigung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie sah eine positive Entwicklung vor, in der sich die im Berichtsjahr eingeleiteten strukturellen bzw. wertschöpfungsvertiefenden Aktivitäten in Verbindung mit einer Marktstabilisierung ergebnissteigernd auswirken sollten. Infolge des Ausbruchs der Coronavirus-Pandemie zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres hat die ALBA Group KG für sich und ihre Tochtergesellschaften einen Pandemieplan erstellt. Die weitere Entwicklung wird aufmerksam beobachtet und die ALBA Group ist vorbereitet, alle notwendigen Maßnahmen zeitnah zu ergreifen. Im Zuge dessen mussten auch die originären prognostischen Aussagen relativiert werden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass sich, nach einer erheblichen Beeinträchtigung des Wirtschaftslebens im zweiten Quartal 2020, die Konjunktur schrittweise bis zum Anfang des Geschäftsjahres 2021 wieder auf ein weitestgehend normales Niveau erholt. Auch die Bundesregierung geht in ihrer Frühjahrsprognose Ende April 2020 davon aus, dass sich die Konjunktur im Laufe des Geschäftsjahres 2021 wieder erholen wird. Zuvor soll das Bruttoinlandsprodukt im Geschäftsjahr 2020 jedoch um 6,3% im Vergleich zum Vorjahr sinken. Gegenüber dem ursprünglich erwarteten Wirtschaftswachstum beträgt der prognostizierte Rückgang des Bruttoinlandsprodukts sogar 7,6%. E.1. Entwicklung Waste and Metals Im Unterschied zu Produktionsbetrieben sind Angaben zu Auftragsbeständen in Unternehmen der Recyclingbranche nicht repräsentativ. Dies gilt auch für die Tochtergesellschaften der ALBA Group. In Bezug auf die gehandelten Rohstoffe werden Kontrakte etwa mit Papierfabriken, Kunststoffproduzenten, Stahlwerken, Metallhütten und Gießereien in Abhängigkeit von der Rohstoffnachfrage kurzfristig geschlossen und erfüllt. Entsprechend ist die Umschlagshäufigkeit der Läger hoch. Hiermit wird potenziellen Preisrückgängen entgegengesteuert. Im Geschäftsbereich Waste and Metals erstrecken sich die mit Kommunen abgeschlossenen Verträge für Containergestellung und Entsorgungsdienstleistungen über einen befristeten Mehrjahreszeitraum. Die Auftragslage im Gewerbekundenbereich ist sowohl saisonal als auch konjunkturell bedingt. Diese Verträge werden befristet vereinbart. Die Dauer ist dabei abhängig vom jeweiligen Auftrag. Je nach Auftragsgröße werden Ausschreibungen vorgenommen, die durch starken Wettbewerb geprägt sind. Zudem ist weiterer Wettbewerbsdruck durch neue kapitalstarke Mitbewerber im Markt zu erwarten. Darüber hinaus ist von einer weiteren Konzentration durch Unternehmenszukäufe in dem fragmentierten Markt auszugehen. In Polen haben die infolge der gewonnenen Ausschreibungen geschlossenen Entsorgungsverträge eine Laufzeit zwischen sechs Monaten und vier Jahren. In einigen Gemeinden umfassen die Verträge sowohl die Hausmüllentsorgung als auch die Müllentsorgung in Bezug auf Gewerbeimmobilien (Bürogebäude, industrielle Anlagen). Gewerbeverträge werden überwiegend unbefristet geschlossen. Die Preise folgen hier der Preisentwicklung der einzelnen Fraktionen und sind zunehmend an die Indizes gekoppelt. Infolge der Coronavirus-Pandemie ergeben sich aus dem Rückgang der Geschäftstätigkeit von Gewerbekunden und dem Entfallen von Messen und anderen Großveranstaltungen erhebliche Auswirkungen auf das Entsorgungsgeschäft. Im System- und Kommunalgeschäft des Geschäftsbereichs Waste Operations wird hingegen mit einer weitestgehend stabilen Entwicklung gerechnet. Im Bereich Scrap and Metals wird die Pandemie durch Einschränkungen bei Kunden wie Lieferanten merkliche Auswirkungen auf die gehandelten Fe- und NE-Mengen haben. Auf der Beschaffungsseite ist der Mengenzulauf im Rahmen des Platzgeschäfts, der zu einem Großteil von kleineren Lieferanten stammt, verringert. Auf der Abnehmerseite haben beispielsweise die europäischen Stahlwerke bereits ihre Produktion gedrosselt. Im Geschäftsbereich Waste and Metals insgesamt wurden bereits kompensierende Maßnahmen eingeleitet, beispielsweise unmittelbare Kostensenkungen und Beantragung von Kurzarbeit. Die Investitionsausgaben wurden reduziert und werden nach Berücksichtigung der Pandemie auf dem niedrigen Niveau des Geschäftsjahres 2019 erwartet. E.2. Entwicklung Services Der Einbruch der wirtschaftlichen Aktivität in Deutschland aufgrund der Coronavirus-Pandemie wird sich negativ auf den Geschäftsbereich Services auswirken. Insbesondere im Geschäft mit Gewerbekunden aus den Bereichen Automotive, Produktion und Non-Food Retailer werden erhebliche Rückgänge erwartet. Darüber hinaus wird mit einer schwierigen Marktlage im Bereich der Vermarktung und Absteuerung von Sekundärrohstoffen und damit einer negativen Auswirkung auf das System- und Sortiergeschäft gerechnet. Ein wesentlicher Teil der Investitionen für das laufende Geschäftsjahr ist bereits im ersten Quartal 2020 im Rahmen der Wiederinbetriebnahme der Sortieranlage in Marl getätigt worden. Darüber hinausgehende Investitionen werden weitestgehend auf folgende Geschäftsjahre verschoben. E.3. Entwicklung AIR Auch der Geschäftsbereich AIR wird durch die Coronavirus-Pandemie negativ beeinflusst. Insbesondere das Stahl- und Metallrecycling wird durch den Fokus auf den Automotive-Sektor merklich hinter den Erwartungen zurückliegen. Die bereits für den Geschäftsbereich Waste and Metals antizipierten Einschränkungen auf der Lieferanten- und Kundenseite gelten auch für den Geschäftsbereich AIR. Im Elektronik-Schrott-Recycling in Deutschland werden negative Effekte aufgrund geringerer Eingangsmengen in Folge geschlossener Wertstoffhöfe sowie durch den aktuellen Preis-Rückgang bei den NE-Metallen antizipiert. Demgegenüber werden nur geringe Auswirkungen auf die Ergebnisse der Recyclinganlage in Hongkong sowie der internationalen Handelsaktivitäten erwartet. Bei den Investitionen werden in ausgewählten Bereichen Kürzungen erfolgen. E.4. Entwicklung Green Fuel Im Geschäftsbereich Green Fuel wird davon ausgegangen, dass der Einbruch der Gewerbemengen infolge der Coronavirus-Pandemie zumindest teilweise durch höhere Hausmüllmengen kompensiert wird. Bei der Vermarktung der Ersatzbrennstoffe wird mit Schwierigkeiten gerechnet. E.5. Entwicklung des Konzerns Für das Geschäftsjahr 2020 wird als Resultat der oben beschriebenen Entwicklungen der Geschäftsbereiche für die ALBA Group nach Berücksichtigung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie lediglich ein ausgeglichenes EBIT antizipiert. Die Investitionsausgaben werden nahezu auf Vorjahresniveau erwartet.
Berlin, 19. Mai 2020 Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ALBA Group plc & Co. KG, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der ALBA Group plc & Co. KG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngewinn- und -verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der ALBA Group plc & Co. KG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögensund Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und - vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. - holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. - beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 20. Mai 2020 Warth
& Klein Grant Thornton AG
Niclas Rauscher, Wirtschaftsprüfer Sebastian Koch, Wirtschaftsprüfer |
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