VarioDrive GmbH
Selbe AdresseFahrschulen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Allenstein seit 13.9.2022 | Geschäftsführer |
Fabian Watzke seit 14.1.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Vetter Verkehr Value Management GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Vetter GmbH Omnibus- und MietwagenbetriebZörbigKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 mit Aussicht auf das Jahr 2022der Vetter GmbH Omnibus-und Mietwagenbetrieb, ZörbigGeschäftsverlauf/Rahmenbedingungen Das Geschäftsjahr 2021 war für die Vetter Unternehmensgruppe weiterhin durch die massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen geprägt. Die im Jahr 2020 gefundenen Lösungen und Kompensationen wurden hierbei ins Jahr 2021 verlängert und adaptiert. Die erfolgreich implementierten Prozesse zur Kostenüberwachung und -steuerung bildeten die Basis um die Unternehmensgruppe auch im Geschäftsjahr 2021 wirtschaftlich unbeschadet durch die globale Krise zu führen. Dass in den letzten Jahren wesentliche Verkehrsleistungen langfristig gesichert beziehungsweise hinzugewonnen werden konnten, war weiterhin die Grundlage für eine stabile wirtschaftliche- und organisatorische Lage. Im Jahr 2021 standen planmäßig keine für die Unternehmensgruppe essentiellen Leistungsveränderungen/ -erweiterungen an, sodass die anhaltenden Marktverwerfungen keinen Einfluss auf das Leistungsportfolio der Unternehmen der Vetter Unternehmensgruppe hatten. Die Unternehmensorganisationen erwiesen sich auch im Geschäftsjahr 2021 als äußerst robust. Die internen und externen Prozesse, welche in den letzten Jahren etabliert und geschärft wurden, zeichneten sich erneut als verlässliche Strukturen zur schnellen und zielorientierten Krisenintervention aus. Aufgrund der anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen wurde die Nutzung des ÖPNV wiederum zeitweise nahezu vollständig eingestellt und entsprechend blieben erneut Fahrgeldeinnahmen aus. Eine Fortsetzung der im Jahr 2020 geschaffenen politische Maßnahmen für die ÖPNV-Branche sicherten im Geschäftsjahr 2021 erneut die Kompensation der Einnahmeausfälle auf Basis der positiven Einnahmeentwicklungen der Jahre bis 2019. An den etablierten Soft- und Hardwarelösungen im Bereich Finanzbuchhaltung, Verkehrsdisposition, Fuhrpark- und Werkstattmanagement wurde im Jahr 2021 weiter festgehalten. Der in den letzten Jahren mit Nachdruck forcierte Prozess der Digitalisierung der Unternehmensgruppe führte dazu, dass die Prozesse und Abläufe auch unter den pandemiebedingten Einschränkungen innerhalb des gewohnten Arbeitsumfeldes ohne größere Einschränkungen fortgesetzt werden konnten. Die bestehenden Prozesse und Workflows wurden erneut im Rahmen der ISO-9001-Zertifizierung, mit speziellen Augenmerk auf die pandemiebedingten Herausforderungen im Jahr 2021, überprüft und bestätigt. Für die Länder der europäischen Union war das Jahr 2021 weiterhin durch die Herausforderungen der Bewältigung der Corona-Krise geprägt. Im zweiten Jahr der Corona-Pandemie stieg das reale BIP in der Europäischen Union (EU-27) um rund 5,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr, in der Eurozone stieg das BIP ebenfalls um rund 5,4 Prozent. Die Inflationsrate in der EU, gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex HVPI, lag 2021 im Jahresdurchschnitt bei 2,9 %. Damit erhöhten sich die Preise 2021 deutlich stärker als im Vorjahr (2020: 0,7 %). Die nationale Wirtschaft konnte sich 2021 deutlich erholen. Das deutsche Wirtschaftswachstum betrug im Jahr 2021 2,7%. Die Arbeitskosten im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich stiegen im selben Zeitraum um moderate 1,4%. Die im Vorjahr eingesetzten Liefer- und Materialengpässe zogen sich bis ins Jahr 2021 und verschärften sich im Laufe des Geschäftsjahres sogar noch. Die Situation am Arbeitsmarkt, speziell im Bereich der Omnibusfahrer, hat sich im Geschäftsjahr 2021 wieder deutlich angespannt gezeigt. Die kurzfristig und nur punktuell durch den eingebrochenen Reise- und Fernbusmarkt entspannte Lage war erwartungsgemäß nicht nachhaltig und entsprechend war die Gewinnung von Fachkräften erneut eine der größten Herausforderungen für die Unternehmensgruppe und die gesamte Branche. Die Recruitingmaßnahmen wurden weiter ausgeweitet, unter anderem konnten 2021 über 30 Fahrschüler in der Unternehmenseigenen Fahrschule erfolgreich ausgebildet werden. Die Verbraucherpreise in Deutschland stiegen gegenüber dem Vorjahr um +3,1%. Ausschlaggebend waren vor allem die hohen monatlichen Inflationsraten im 2. Halbjahr 2021. Die für die Omnibusbranche wesentlichen Kosten für Dieselkraftstoffe für Großverbraucher verteuerten sich im Jahresdurchschnitt 2021 in Folge um ca. 26%. Nach einer Reduzierung im Vorjahresdurchschnitt um ca. 15% sind die Kraftstoffpreise entsprechend deutlich über Vorpandemieverhältnisse angestiegen. Der ÖPNV in Deutschland war auch im Jahr 2021 zwischenzeitlich weiterhin drastisch durch die pandemiebedingten Einschränkungen beeinflusst. Nach dem massiven Fahrgastrückgang im Vorjahr reduzierten sich die Fahrgastzahl in Bussen und Bahnen 2021 noch einmal um 4% und erreichte damit den tiefsten Stand seit 2004. Im Vergleich zum letzten Jahr ohne Pandemiebedingte Einschränkungen wurden somit ca. 34% weniger Fahrgäste befördert. Das Leistungsspektrum der Vetter GmbH veränderte sich im Jahr 2021 erneut nicht wesentlich. Das Hauptaugenmerk im Linienverkehr lag auf den Verkehrsleistungen in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg. Das Geschäft im Gelegenheitsverkehr mit Reiseomnibussen war erneut pandemiebedingt stark eingeschränkt und musste zeitweise erneut vollkommen eingestellt werden. Entsprechend ist der Umsatz im Reise- und Gelegenheitsverkehr erneut um noch einmal 16% eingebrochen. Damit konnte in diesem Bereich im zweiten Jahr der Pandemie nur noch ein Umsatzniveau von 45% im Vergleich zu 2019 realisiert werden. Trotz erneuter staatlicher Ausfall- und Überbrückungsleistungen sowie interner Kostenreduzierungsmaßnahmen konnten in diesem Bereich die Umsatzeinbußen nicht vollumfänglich kompensiert werden. Das Verkehrsleistungsangebot im Landkreis Wittenberg wurde im Jahr 2021, trotz erheblicher Fahrgastrückgänge, vollumfänglich aufrechterhalten. Die Fahrgeldeinnahmen durch Schülerzeitkarten wurden entsprechend weiterhin durch den Landkreis gesichert. Für die erheblichen Fahrgeldausfälle im Jedermannverkehr wurde ein Bundes-/ Landesrettungsschirm für den ÖPNV eingerichtet. Hierüber wurden, wie schon im Vorjahr, die Fahrgeldausfälle der Verkehrsunternehmen auf dem Niveau des Jahres 2019 ausgeglichen. Nichtsdestotrotz führten steigende Kosten zur moderaten Verschlechterung der betriebswirtschaftlichen Performance im Landkreis Wittenberg. Verkehrliche Maßnahmen, Anpassungen der Fahrpreise und Nachverhandlungen mit dem Landkreis wurden eingeleitet um mittelfristig die wirtschaftliche Situation im Landkreis Wittenberg zu stabilisieren. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wurden analog Wittenberg die Verkehrsleistungen im Linienverkehr vollumfänglich realisiert. Die Einnahmeverluste beschränkten sich auch hier auf den Jedermannverkehr, da der Landkreis die Finanzierung für die SchülerRegioCard durchgehend sicherstellen konnte. Der ÖPNV-Rettungsschirm war auch hier die wichtige Grundlage zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsleistungen. Die steigenden Kosten führten aber auch hier zur Einleitung adäquater Gegenmaßnahmen, welche mittel- bis langfristig die Wirtschaftlichkeit der Verkehrsleistungen absichern sollen. Im Geschäftsjahr 2021 wurden in der Unternehmensgruppe insgesamt 26 Fahrzeuge beschafft. Analog dem Vorjahr wurde die Investitionsquote aufgrund unsicheren Rahmenlage und zur kurzfristigen Liquiditätssicherung weiterhin reduziert und auf das absolute Mindestniveau abgesenkt. Die Leistungsfähigkeit des Fuhrparks war dadurch jedoch nicht beeinflusst, da die dynamische Erneuerung der letzten Jahre eine solide Basis bildete, welche auch bei wiederholter moderater Erneuerung, eine stabile Leistungserbringung gewährleistet. Die RVB GmbH konnte im zweiten durch die Pandemie beeinflussten Geschäftsjahr aufgrund der anhaltend schwierigen Rahmenlage nicht ganz an die positiven Geschäftsergebnisse der Vorjahre anknüpfen. Die in den Vorjahren vorangetriebene verkehrliche, wirtschaftliche und organisatorische Stabilisierung zahlte sich dennoch aus und sicherte wiederholt ein positives Betriebsergebnis. Der Betriebsteil RVB Prignitz hat im Rahmen des Bruttoverkehrsvertrages keine verkehrlichen und/ oder finanziellen Einbußen im Rahmen der Corona-Pandemie hinnehmen müssen. Für die Zukunft kann weiterhin von einer positiven Entwicklung ausgegangen werden. In den Fuhrpark der RVB Prignitz erfolgte eine planmäßige und durch den Landkreis geförderte Investition von 2 Standardomnibussen. Im Landkreis Nordsachen hat die RVB GmbH im Jahr 2021 unverändert die Verkehrsleistungen im Linienbündel 3, Subunternehmerleistungen im Bereich Schkeuditz sowie die Werkverkehre für die DHL Hub Leipzig GmbH erbracht. Im Linienbündel 3 mussten erneut erhebliche Fahrgastverluste sowie teilweise verkehrliche Einschnitte in Folge politischer Anordnungen hingenommen werden. Auch hier griff jedoch der Rettungsschirm zur Kompensation der Einnahmeverluste sodass die Erlösseite stabilisiert werden konnte. Im letzten Jahr der Genehmigung im Landkreis Nordsachsen hatte die RVB jedoch auch hier mit steigenden Kosten zu kämpfen. Aufgrund der auslaufenden Genehmigungen waren jedoch Maßnahmen zur Erlössteigerung bzw. Kostensenkung nur bedingt zielführend. Vielmehr musste sich die RVB in einem Ausschreibungsverfahren mit zahlreichen Teilnehmern erneut um die Verkehrsleistungen bemühen. Der Landkreis Nordsachsen hatte sich dabei entschieden per inhouse Vergabe zunächst sämtliche Leistungen im Landkreis Nordsachsen an das kommunale Unternehmen OVH zu vergeben, welches wiederrum Subunternehmerleistungen mit einer Laufzeit von 10 Jahren europaweit ausgeschrieben hat. Die RVB GmbH konnte sich im Rahmen diese Vergabe erneut für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2031 Leistungen mit einem Umfang von ca. 1,6 Mio. KM p.a. sichern. Damit konnte der Grundstein für eine langfristige und nachhaltige wirtschaftliche Basis der RVB GmbH im Landkreis Nordsachsen gelegt werden. Insgesamt verlief das Geschäftsjahr 2021 für die RVB GmbH planmäßig positiv. Im Geschäftsjahr 2021 zeigte sich bei der OBS GmbH die Nachhaltigkeit der realisierten Kosteneinspareffekte durch den effektiveren Fahrzeug- und Personaleinsatz. Das Unternehmensergebnis konnte trotz weiterhin schwieriger Rahmenlage zum wiederholten Mal verbessert werden. Auch für die Leistungen der OBS GmbH im nördlichen Saalekreis griff erneut der ÖPNV-Rettungsschirm und kompensierte entsprechend die Fahrgeldeinnahmeverluste im Linienverkehr. Die Subunternehmerleistungen für die HAVAG konnten erneut im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung für die OBS verteidigt werden. Ab dem 01.01.2022 wird die OBS entsprechend weiterhin, zu deutlich verbesserten Preisen, Linienverkehrsleistungen in der Stadt Halle(Saale) realisieren. Insgesamt verlief das Geschäftsjahr 2021 für die OBS GmbH planmäßig positiv. Die RVA GmbH hat sich in den letzten Jahren mit Verkehrsleistungen in der Stadt Dessau-Roßlau, dem Landkreis Märkisch-Oderland und im Landkreis Stendal zu einer wichtigen strategischen und betriebswirtschaftlichen Stütze innerhalb der Unternehmensgruppe entwickelt. Im Geschäftsjahr 2021 wurden die Verkehrsleistungen im vollen Umfang abgesichert. Erweiterungen des Leistungsspektrums waren indes nicht vorgesehen. Trotz wiederholt gesteigertem Umsatz konnte das betriebswirtschaftliche Ergebnis des Vorjahres nicht erreicht werden. Die unterjährigen Kostensteigerungen werden in den langfristigen Verträgen nachschüssig zum Folgejahr ausgeglichen, sodass dennoch für die kommenden Geschäftsjahre von einer konstant positiven Entwicklung ausgegangen werden kann. Das Geschäftsjahr 2021 verlief für die RVA GmbH dennoch positiv. Die Anhalt-Bus GmbH hat im Jahr 2021 ausschließlich als Projektgesellschaft ohne aktive Verkehrsleistungen fungiert. Die wirtschaftlich untersetzte Vermietung des Betriebshofes in Zerbst sicherte dennoch ein annähernd ausgeglichenes Betriebsergebnis im Jahr 2021 ab. Die Wolfgang Säger GmbH war im Geschäftsjahr 2021 stärker von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen und entsprechend konnte nicht an die positive Geschäftsentwicklung der letzten Jahre angeknüpft werden. Mittelfristig ist die Gesellschaft jedoch nachhaltig aufgestellt, sodass in den Folgejahren wieder von deutlich positiveren Entwicklungen unter normaleren Rahmenbedingungen ausgegangen werden kann. Die Modernisierung des Fuhrparks wurde im Jahr 2021 planmäßig fortgesetzt. Insgesamt verlief das Geschäftsjahr 2021 jedoch leicht unterhalb der Erwartungen für die Wolfgang Säger GmbH. In der MVS Mitteldeutsche Verkehrsservice GmbH wurde 2021 konsequent die Neuausrichtung der Gesellschaft zur Servicegesellschaft der Unternehmensgruppe vorangetrieben. Speziell der in 2020 neu implementierte Fahrschulbereich wurde dynamisch weiterentwickelt und konnte einen wesentlichen Beitrag zur Gewinnung und Ausbildung von Fahrpersonalen für die Unternehmensgruppe leisten. Das Geschäftsjahr 2021 verlief entsprechend für die MVS GmbH planmäßig positiv. Das Werkstatt- und Instandhaltungsunternehmen der Unternehmensgruppe, die ONC Omnibus- und Nutzfahrzeug Centrum Salzfurtkapelle GmbH (ONC GmbH), hat im Geschäftsjahr 2021 exklusiv das externe Werkstattkundengeschäft und den Zentraleinkauf für die Unternehmensgruppe sichergestellt. Im Jahr 2021 wurde weiterhin die gesamte Organisation und Durchführung der Hygienemaßnahmen in Folge der Corona-Pandemie in den Fahrzeugen der Unternehmensgruppe von der ONC GmbH übernommen. Insgesamt verlief das Geschäftsjahr 2021 für die ONC GmbH planmäßig positiv. Die SHUTTLE regional GmbH, welche im Geschäftsjahr 2020 zu Unternehmensgruppe hinzugetreten ist, war auch im Geschäftsjahr 2021 massiv durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie belastet. Aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gesellschaft und der Notwendigkeit diese erneut zu stützen wurde im Geschäftsjahr 2021 eine Übernahme der weiteren 50% Geschäftsanteile realisiert. Danach ist nunmehr die Vetter GmbH 100% Anteilseigner an der SHUTTLE regional GmbH. Im Zuge der Neuausrichtung wurde die Betriebsleitung und die technische Geschäftsführung der Shuttle regional GmbH neu besetzt und die Gesellschaft wurde strukturell neu aufgestellt. Trotz weiterer Maßnahmen zur Kosteneinsparung konnten bis zum Jahresende die Umsatzeinbrüche nicht vollumfänglich kompensiert werden. Nach überstandener Pandemie und entsprechender Beruhigung des Marktes ist im Segment der Mietwagen-, Kleinbus- und On-Demand-Leistungen, in welchem die SHUTTLE regional GmbH tätig ist, mit einem dynamischen Wachstum sowohl in dem bestehenden Verkehrsgebieten der Unternehmensgruppe als auch darüber hinaus zu rechnen. Entsprechend gehen wir für die SHUTTLE regional GmbH perspektivisch von einer mittel bis langfristigen dynamischen Unternehmensentwicklung aus. Insgesamt verlief das Geschäftsjahr 2021 für die SHUTTLE regional GmbH wiederholt negativ mit einer positiven Entwicklungsprognose. Im Februar 2021 ist die Klötzer Verkehrsgesellschaft AG (KVG AG) zum Unternehmensverbund hinzugetreten. Die KVG AG mit Sitz und eigenem Betriebshof in Klötze, betreibt im Altmarkkreis Salzwedel Linienverkehrsdienstleistungen im Auftrag der kommunalen Gesellschaft PVGS Personenverkehrsgesellschaft Altmarkkreis Salzwedel mbH. Mit circa 35 Omnibussen und 45 Fahrpersonalen sichert die Gesellschaft einen nennenswerten Teil der dortigen Linienverkehre ab. Die Lage und inhaltliche Ausrichtung der KVG AG passen regional und strategisch optimal ins Leistungsportfolio der Unternehmensgruppe. Die direkte Nähe zu den von der Unternehmensgruppe verantworteten Verkehrsbereichen in Stendal und der Prignitz waren ausschlaggebend für die Integration der KVG AG in die Unternehmensgruppe. Mittelfristig soll die Leistungserbringung in der Region (nördliches SA) stabilisiert und optional ausgebaut werden. Die räumliche Nähe zu Niedersachsen und Brandenburg eröffnet darüber hinaus weitere mögliche Märkte. Der logistisch sehr gut gelegene Betriebshof eröffnet darüber hinaus Chancen und Möglichkeiten im Bereich Vermietung. Betrieblich und prozessual konnte die KVG AG sehr schnell in die Abläufe und Prozesse der Unternehmensgruppe integriert werden. Die geplanten Synergien konnten bereits teilweise gehoben werden und entsprechend verlief das erste Geschäftsjahr der KVG AG innerhalb der Unternehmensgruppe planmäßig positiv. Ebenfalls zur Unternehmensgruppe hinzugekommen ist die Personenverkehr Schröter GmbH, Bitterfeld. Die Gesellschaft wurde Mitte 2021 als 100%ige Tochter der Vetter GmbH übernommen. Die Einzelkauffrau Helga Schröter, welche über viele Jahre das Taxi- und Mietwagenunternehmen erfolgreich führte, hat auf eigenen Wunsch und altersbedingt die Gesellschaft veräußert. Die strategischen Überlegungen das Geschäft im Kleinbusbereich weiter auszubauen, haben die Unternehmensgruppe bewogen, diese Erweiterung, trotz schwieriger, coronabedingter Marktlage, zu realisieren. Der langjährige Marktzugang und langfristige Verträge im freigestellten Schülerverkehr sowie kleiner Werk- und Dienstleistungsverträge gehörten bereits zum Portfolio der Schröter GmbH und entsprechend konnten die Umsätze in den Corona-Jahren stabil gehalten werden. Die Integration der ca. 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der 15 Fahrzeuge in die Unternehmensgruppe verlief reibungslos. Erste geplante Synergieeffekte konnten gehoben werden, die Personale wurden erfolgreich integriert und die Verträge konnten teilweise konditionell neu verhandelt und verlängert werden. Im Rahmen der europaweiten Ausschreibung für die freigestellten Schülerverkehre im Landkreis Anhalt-Bitterfeld für die Jahre 2023 - 2028 soll die Schröter GmbH eine nennenswerte Rolle spielen und die aktuellen Leistungen ausbauen. Auch für den mittelfristigen Ausbau von On-Demand-Verkehren in der Region Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg soll die Schröter GmbH für die Durchführung der Verkehre eine tragende Rolle einnehmen. Das erste Geschäftsjahr der Schröter GmbH innerhalb der Unternehmensgruppe verlief planmäßig positiv. Ertragslage Die Ertragslage der Vetter Unternehmensgruppe hat sich im Geschäftsjahr 2021 wiederholt stabil entwickelt. Die Umsatzerlöse betrugen insgesamt TEUR 60.369,9 (Vorjahr TEUR 55.917,5) und liegen damit 8,0% über denen des Vorjahres. Sie gliedern sich auf folgende Tätigkeitsbereiche auf:
Die Kerntätigkeit der Unternehmensgruppe bezieht sich mit einem Anteil von 95,5% (Vorjahr 96,3%) an den Umsatzerlösen auf Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr, Schülerverkehr und Gelegenheitsverkehr in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg, Saalekreis, Nordsachen, Prignitz und Märkisch-Oderland sowie dem Altmarkkreis Salzwedel. Die Erlöse aus Werkstattleistungen umfassen im Wesentlichen Reparaturleistungen von Kraftomnibussen konzernexterner Unternehmen und machen einen Anteil von 0,6% (Vorjahr 0,9%) an den Gesamtumsatzerlösen der Vetter Unternehmensgruppe aus. Im Vergleich zum Vorjahr ist in diesem Umsatzbereich ein Rückgang um TEUR 104,9 zu verzeichnen. Die Erlöse im Bereich der sonstigen erbrachten Leistungen erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 754,5 und machen einen Anteil von 3,9% (Vorjahr 2,8%) an den Gesamtumsatzerlösen aus. Die sonstigen Erlöse beinhalten unter anderem Einnahmen aus Geschäftsbesorgungsleistungen, Werbeeinnahmen, Einnahmen aus Vermietungen sowie Fahrplanverkäufen. Die Gesamtleistung der Vetter Unternehmensgruppe beträgt im Geschäftsjahr 2021 TEUR 60.369,9 (Vorjahr TEUR 55.917,5). Zur Stabilisierung der Verkehrsleistungen in den einzelnen Verkehrsregionen waren Investitionen in den Fuhrpark erforderlich. Somit wurden im Jahr 2021 insgesamt 22 neue Kraftomnibusse (Vorjahr 16) sowie 8 Kleinfahrzeuge (Vorjahr 45) angeschafft. Die Vetter Unternehmensgruppe verfügt damit über insgesamt 504 Kraftomnibusse und 104 Kleinfahrzeuge. Der Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.026,3. Der Aufwand für bezogene Leistungen erhöhte sich ebenfalls, um TEUR 832,2. Die Erhöhung der Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Aufwendungen für bezogene Leistungen ist auf alle Verkehrsregionen der Vetter-Unternehmensgruppe zurückzuführen. Neben der Investition in den Fuhrpark erfolgte wie in den Vorjahren auch eine Investition in das Personal. Der durchschnittliche Personalbestand der Unternehmensgruppe erhöhte sich im Geschäftsjahr 2021 um 71 Mitarbeiter. Diese Investition zog eine Kostensteigerung innerhalb des Personalaufwandes um TEUR 3.893,7 nach sich. Das positive Jahresergebnis der Vetter Unternehmensgruppe zieht eine Steuerbelastung in voraussichtlicher Höhe von TEUR 82,5 nach sich. Das Konzernjahresergebnis beträgt im Geschäftsjahr 2021 TEUR 442,0 und reduzierte sich somit um TEUR 891,9 im Vergleich zum Vorjahr. Vermögens- und Finanzlage Im Geschäftsjahr 2021 erwirtschaftete die Vetter Unternehmensgruppe eine Bilanzsumme in Höhe von TEUR 54.308,6 (Vorjahr TEUR 57.366,7). Damit sank das Gesamtvermögen gegenüber dem Vorjahr um TEUR 3.058,1. Grund hierfür war im Wesentlichen die Abnahme des Sachanlagevermögens um TEUR 3.857,2 welchem auf der Passivseite um TEUR 4.177,6 verminderte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gegenübersteht. Der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens am Gesamtvermögen hat sich im Geschäftsjahr 2021 um 9,3 Prozentpunkte reduziert und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 72,2%. Zu 38,1% ist das Anlagevermögen durch das Eigenkapital (einschließlich 70% des Sonderpostens für Investitionszuschüsse sowie des passiven Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung) der Gesellschaft gedeckt. Eine Anlagendeckung von 46,6% wird unter zusätzlicher Berücksichtigung des langfristigen Fremdkapitals mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren erreicht. Unter weiterer Einbeziehung des mittelfristigen Fremdkapitals mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren beträgt die Anlagendeckung 95,8%. Damit ist die Finanzierung des Vermögens nicht ganz fristenkongruent. Die Vetter Unternehmensgruppe investierte im Geschäftsjahr 2021 in 22 neue Omnibusse. Insgesamt 29 Omnibusse schieden aus dem Vermögen der Unternehmensgruppe aus. Das Umlaufvermögen sowie der aktive Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich im Vergleich mit dem Vorjahr um insgesamt TEUR 959,0. Grund hierfür ist die Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das Eigenkapitel der Vetter Unternehmensgruppe erhöhte sich im Geschäftsjahr 2021 um TEUR 328,8 auf TEUR 11.334,8. Die bilanzielle Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag beträgt 20,9% (Vorjahr 19,2%). Das Fremdkapital unter Berücksichtigung von 30% des Sonderpostens für Investitionszuschüsse sowie einschließlich des passiven Rechnungsabgrenzungspostens reduzierten sich im Berichtsjahr um insgesamt TEUR 3.287,1. Die Reduzierung ist im Wesentlichen auf die Abnahme der Kreditverbindlichkeiten zur Finanzierung des Anlagevermögens zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen zum Bilanzstichtag TEUR 30.008,8 (Vorjahr TEUR 34.186,3). Sie verringern sich damit um TEUR 4.177,6 und wurden im Geschäftsjahr 2021 planmäßig getilgt. Die finanzielle Entwicklung der Vetter Unternehmensgruppe verlief positiv. Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Im Berichtsjahr 2021 wurde ein Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 9.135 (Vorjahr TEUR 7.992) generiert. Der Cash-Flow reichte zur Tilgung bestehender Kreditverbindlichkeiten und Zinszahlungen jederzeit aus. Im Geschäftsjahr 2022 werden die Tilgungsleistungen voraussichtlich TEUR 7.412,8 betragen. Die liquiden Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt TEUR 6.771,3 (Vorjahr TEUR 7.882,7). Unter Einbeziehung des zum Bilanzstichtag vorhanden kurzfristigen Vermögens war die Gesellschaft jederzeit in der Lage ihren kurzfristigen Verbindlichkeiten nachzukommen. Die Liquidität der Vetter Unternehmensgruppe war im Geschäftsjahr 2021 jederzeit gegeben. Investitionen Der Omnibusfuhrpark veränderte sich durch Käufe/Verkäufe wie folgt:
Der PKW- und sonstige Fuhrpark veränderte sich durch Käufe/Verkäufe wie folgt:
Die Investitionstätigkeit im Jahr 2021 wurde entsprechend dem Investitionsplan durchgeführt und dient dem Ziel der Vereinheitlichung der Betriebsabläufe und der notwendigen Reproduktion des Fuhrparkes. Folgende Investitionen wurden getätigt:
Die Investitionstätigkeit der Vetter Unternehmensgruppe wurde durch die Anschaffung von 22 Omnibussen und 8 Kleinfahrzeugen im Geschäftsjahr 2021 geprägt. Das Gesamtvolumen der Fahrzeuganschaffungen betrug insgesamt TEUR 3.227,0. Zur Finanzierung des Anlagevermögens standen Bankkredite und Abschreibungsgegenwerte zur Verfügung. Personalbestand Der Personalbestand 2021 (ohne Geschäftsführer und Auszubildende) betrug durchschnittlich:
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Auch das zweite Jahr unter Corona-Pandemie-Einfluss hat das öffentliche Leben dramatisch beeinträchtigt. Der massive Fahrgastrückgang aus dem Vorjahr hat sich trotz aller Bemühungen und großer Hoffnung voll ins Wirtschaftsjahr 2021 übertragen. Hinzu kamen nie dagewesene Lieferengpässe und erste nennenswerte Kostensprünge, welche Unternehmen zusätzlich unter Druck setzten. Die Mittel- und Langfristauswirkungen der Einschnitte und Veränderungen sind für alle Marktteilnehmer sehr schwer zu kalkulieren. Die Nachhaltigkeit der Veränderungen auch im Handeln und Denken der Menschen stellen für die ÖPNV-Branche eine immense Herausforderung dar. Gleichzeitig setzte eine vorhersehbare Konsolidierung am Markt ein. Einzelne Marktteilnehmer, welche im Wirtschaftsjahr 2020 noch auf ein schnelles Ende der Pandemie gehofft hatten, sehen sich nunmehr nicht mehr dazu in der Lage allein die multiplen Herausforderungen zu bewältigen und stehen vor der Frage: Marktaustritt oder Kooperation mit starken Partnern. Diese Chance wollen wir als Unternehmensgruppe ergreifen und weiter strategisch wachsen. Die Ausgangssituation der Vetter Unternehmensgruppe hat sich weiterhin als sehr stabil und krisensicher erwiesen. Die Marktmacht und die damit einhergehende Verhandlungsposition der Unternehmensgruppe, welche maßgeblich durch die Diversifizierung der Bediengebiete auf mehrere Bundesländer und verschiedene Landkreise erreicht wurde, hat auch im Jahr 2021 dafür gesorgt, dass die betriebswirtschaftlichen Ziele erreicht oder sogar übertroffen wurden. Die teilweise Unabhängigkeit von einzelnen Aufträgen hat dies möglich und reproduzierbar gemacht. Diese gute strategische Ausgangslage soll die Basis für weiteres nachhaltiges Wachstum und Stabilisierung der vorhandenen Geschäfte sein. Auch die hervorragende Positionierung im Recruitingbereich kann für die Unternehmensgruppe in den nächsten Jahren ein entscheidender Marktvorteil sein. Der voranschreitende Fachkräftemangel hat die Branche im abgeschlossenen Wirtschaftsjahr voll erreicht und führt zu weiteren Einschränkungen und Herausforderungen bei der Bewältigung der ambitionierten Umwelt- und Mobilitätsziele. Für das Geschäftsjahr 2022 rechnet die Vetter-Unternehmensgruppe dennoch mit einem Konzernergebnis, welches mit dem Berichtsjahr vergleichbar ist. In der Folge wird angestrebt dieses deutlich auszubauen und an die dynamische Entwicklung bis zum Jahr 2020 anzuknüpfen. Das Geschäftsjahr 2022 war jedoch durch die Auswirkungen des Ukraine-Krieges und den damit einhergehenden neuerlichen massiven Einschnitten geprägt. Die Lieferengpässe am Rohstoffmarkt und die berechtigten Risikoaufschläge führten zu enormen Kostenaufschlägen, welche durch herkömmliche Strategien nicht zu kompensieren sind. Die Erfahrungen der letzten Jahre, die sofortige Bereitschaft der Politik die Branche erneut zu stützen und die strategisch gut ausgerichtete Unternehmensstruktur sind auch im Geschäftsjahr 2022 die Basis für eine stabile Geschäftsentwicklung und entsprechend sind auch jetzt keine bestandsgefährdenden Risiken für die Unternehmen der Unternehmensgruppe in Deutschland zu erkennen. Bei einem Unternehmen außerhalb des Konsolidierungskreises ergaben sich Entwicklungen, welche das Geschäftsjahr 2022 und die Folgejahre tangieren könnten. Die polnische Tochtergesellschaft der ONC GmbH, die V-Bus, musste am 14. Februar 2022 Insolvenzantrag stellen. In Polen gab es deutlich geringere, respektive keine staatlichen Hilfen im Rahmen der Corona-Pandemie und daher waren die erheblichen Umsatzrückgänge ausschlaggebend für den notwendigen Insolvenzantrag. Das Insolvenzverfahren war zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch nicht eröffnet. Entsprechend sind die Auswirkungen auf die Unternehmensgruppe nicht abschließend einzuschätzen.
Zörbig, 31. Mai 2022 (aktualisiert 31. März 2023) Dr. Wolfdietrich Vetter, Geschäftsführer Thomas Vetter, Geschäftsführer KonzernbilanzAktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Konzernkapitalflussrechnung nach DRS 21
Der Finanzmittelfonds betrifft ausschließlich den Bilanzposten "Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten", KonzerneigenkapitalspiegelEntwicklung des Konzerneigenkapitals zum 31. Dezember 2021
Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021Vetter GmbH Omnibus- und Mietwagenbetrieb, Zörbig1. Allgemeine Angaben Das Mutterunternehmen, die Vetter GmbH Omnibus- und Mietwagenbetrieb hat ihren Sitz in Zörbig, OT Salzfurtkapelle. Sie ist unter der Registernummer 10681 Abteilung B im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal eingetragen. Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach § 290 ff. HGB sowie den deutschen handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften aufgestellt. Die Konzernbilanz ist gemäß § 266 HGB gegliedert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (going concern) aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der nach diesen Grundsätzen aufgestellte Konzernabschluss ist aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 der Muttergesellschaft sowie den einzubeziehenden Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2021 der Tochtergesellschaften entwickelt worden. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt; soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in TEUR angegeben. 2. Angaben zum Konsolidierungskreis Nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung einbezogene Unternehmen:
Alle in den Konsolidierungskreis einbezogenen deutschen Unternehmen machen von der Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch und nehmen die Befreiung von der Verpflichtung zur Offenlegung gemäß der §§ 325 bis 329 HGB in Anspruch. Gemäß § 296 Abs. 2 HGB wurden folgende Tochterunternehmen wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht in den Konzernabschluss einbezogen, weil ihre Umsatzerlöse insgesamt weniger als 5% des Konzernumsatzes ausmachen und die Erstellung des Konzernabschlusses wesentlich vereinfacht wird:
3. Konsolidierungsgrundsätze Abschlussstichtag für das Mutterunternehmen sowie die einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember 2021. a) Kapitalkonsolidierung Die nach § 301 HGB vorzunehmende Kapitalkonsolidierung erfolgte als Vollkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode durch Verrechnung der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit den auf diese Anteile entfallenden Beträgen des Eigenkapitals der Tochterunternehmen. b) Schuldenkonsolidierung Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen sind im Konzernabschluss gegeneinander aufgerechnet worden. c) Währungsumrechnung Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ist keine Währungsumrechnung erforderlich. d) Zwischengewinneliminierung Soweit bei konzerninternen Verkäufen von Sachanlagevermögen Buchergebnisse entstanden sind, wurden diese nicht eliminiert. Die Gesellschaft macht von § 304 Abs. 2 HGB Gebrauch, da die Behandlung der Zwischenergebnisse für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung ist. e) Aufwands- und Ertragskonsolidierung In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind Innenumsatzerlöse bzw. andere Erträge mit den hierdurch verursachten Aufwendungen der empfangenen Konzernunternehmen verrechnet worden. 4. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Der Konzernabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften, des GmbHG sowie der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erstellt. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse sind nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Die im Einzel- und Konzernabschluss zur Anwendung kommenden Grundsätze sind identisch. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht im Wesentlichen dem Aufbau des Einzelabschlusses des Mutterunternehmens Vetter GmbH Omnibus- und Mietwagenbetrieb. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Für die Aufstellung des Konzernabschlusses sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden in einem Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten bewertet. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts ausgewiesen. Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem aktiven bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei der Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. 5. Erläuterungen zur Bilanz a) Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der im Anlagevermögen ausgewiesene Geschäfts- und Firmenwert wird nach § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB über eine Laufzeit von 5 Jahren linear abgeschrieben. b) Vorräte Die Vorräte beinhalten im Wesentlichen die Bestände an Diesel und Heizöl zum Bilanzstichtag. c) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
d) Eigenkapital Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist in Anlage I, Blatt 5, dargestellt. e) Sonderposten für Investitionszuschüsse Unter dem Sonderposten werden gewährte Zuschüsse für Anschaffungen im Bereich des Anlagevermögens ausgewiesen, welche entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der betreffenden Wirtschaftsgüter ertragswirksam aufgelöst werden. f) Rückstellungen Die Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Steuern, Urlaubsverpflichtungen, Schwerbehindertenabgaben, Tantiemen, Aufwendungen für die Berufsgenossenschaft, ausstehende Rechnungen, Umlageverpflichtungen von Versicherungen, Archivierungs- und Aufbewahrungskosten sowie Prüfungskosten. g) Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 30.008,8 ist durch Buchgrundschulden, Einzelbürgschaften, Forderungsabtretungen und Sicherungsübereignungen der Finanzierungsobjekte besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. h) Latente Steuern Die aktiven und passiven latenten Steuern betrafen jeweils das Anlagevermögen. Steuerliche Verlustvorträge wurden nicht berücksichtigt. Der Berechnung wurde der aktuelle landesspezifische Steuersatz zugrunde gelegt. Steuerliche Überleitungsrechnung:
6. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt auf:
Im Berichtsjahr 2021 entwickelten sich die Umsatzerlöse der Vetter - Unternehmensgruppe stabil. Im Vergleich zum Vorjahr sind sie 8,0% gestiegen. Dies ist ein Indikator für die gute wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmensgruppe im mitteldeutschen ÖPNV-Markt. Die in den Vorjahren dazu gewonnenen Verkehrsregionen konnten wirtschaftlich nachhaltig integriert werden. Im Berichtsjahr konnte die Vetter - Unternehmensgruppe erfolgreich ihr Verkehrsgebiet um eine weitere Region erweitern. Die Kerntätigkeit der Unternehmensgruppe bezieht sich mit einem Anteil von 95,5% (Vorjahr 96,3%) an den Gesamtumsatzerlösen auf Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr. Dabei werden Verkehrsleistungen im Schülerverkehr und Gelegenheitsverkehr in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg, Saalekreis, Halle (Saale), Nordsachen, Prignitz, Märkisch-Oderland sowie dem Altmarkkreis Salzwedel erbracht. Die Erlöse aus Verkehrsleistungen erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 3.802,8. Die Entwicklung der Umsatzerlöse ist in allen mitteldeutschen Verkehrsregionen auf dem Niveau des Vorjahres geblieben, was für eine stabile Umsatzentwicklung spricht. Eine leichte Erhöhung ist bei der Realisierung der Verkehrsleistungen im Landkreis Saalekreis zu verzeichnen. Ein weiterer Anstieg der Umsatzerlöse beruht auf der Aufnahme einer weiteren Gesellschaft in die Vetter - Unternehmensgruppe. Durch die Erweiterung des Konzernkreises werden bereits seit dem Berichtsjahr 2020 zusätzlich Verkehrsleistungen in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) erbracht. Die Erlöse aus Werkstattleistungen umfassen im Wesentlichen Reparaturleistungen von Kraftomnibussen konzernexterner Unternehmen und machen einen Anteil von 0,6% (Vorjahr 0,9%) an den Gesamtumsatzerlösen der Vetter - Unternehmensgruppe aus. Im Vergleich zum Vorjahr ist in diesem Bereich ein Umsatzrückgang um TEUR 105,0 zu verzeichnen. Die Erlöse im Bereich der sonstigen erbrachten Leistungen erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 754,5 und machen einen Anteil von 3,9% (Vorjahr 2,8%) an den Gesamtumsatzerlösen aus. Die sonstigen Erlöse beinhalten unter anderem Einnahmen aus Geschäftsbesorgungsleistungen, Werbeeinnahmen, Einnahmen aus Vermietungen sowie Fahrplanverkäufen. 7. Haftungsverhältnisse Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind folgende Haftungsverhältnisse zu vermerken: Sicherungsabrede gegenüber der GEFA Gesellschaft für Absatzfinanzierung mbH Es besteht gegenüber der GEFA Gesellschaft für Absatzfinanzierung mbH (kurz "GEFA GmbH") eine Sicherungsabrede vom 18. August 2005 mit folgenden Sicherungsgebern:
Das heißt, Sicherheiten, die die Sicherungsgeber (Vetter GmbH Omnibus- und Mietwagenbetrieb, die VETTER TOURISTIK Reiseverkehrsgesellschaft mbH und die ONC Omnibus- und Nutzfahrzeug Centrum Salzfurtkapelle GmbH) jeweils bestellt haben oder bestellen werden, haften in Abweichung von den mit der GEFA GmbH getroffenen Regelungen auch für bestehende oder noch entstehende Forderungen der GEFA GmbH gegen den jeweils anderen Sicherungsgeber. Die Rückübereignung der Sicherheiten durch die GEFA GmbH an die oben genannten Sicherungsgeber erfolgt erst, wenn auch die Forderungen der GEFA GmbH gegen den jeweils anderen Sicherungsgeber befriedigt sind. Die GEFA GmbH ist berechtigt, die Sicherheiten auch zum Zwecke der Befriedigung für Forderungen der GEFA GmbH gegen den jeweils anderen Sicherungsgeber zu verwerten. Diese gegenseitige Haftung der Sicherheiten, welche zugunsten der GEFA GmbH von den oben genannten Sicherungsgebern bestellt worden sind, gilt unabhängig davon, gegen wen die GEFA GmbH Forderungen hat und welches Sicherungseigentum verwertet werden soll. Die Vetter GmbH Omnibus- und Mietwagenbetrieb trat mit den Sicherungsübereignungsverträgen vom 22.04.2009 und vom 30.12.2009 als Sicherungsgeber in die Finanzierungsverträge zwischen der RVB Regionalverkehr Bitterfeld-Wolfen GmbH und der GEFA GmbH zur Finanzierung von Omnibussen ein. Sicherungsabrede gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG Mit Vereinbarung vom 21. November 2012 haften die Vetter GmbH Omnibus- und Mietwagenbetrieb, die RVB Regionalverkehr Bitterfeld-Wolfen GmbH, die Anhalt - Bus GmbH, die VETTER TOURISTIK Reiseverkehrsgesellschaft mbH, die MVS Mitteldeutsche Verkehrsservice GmbH (vormals DispoTec - Disposition Technology GmbH) und die ONC Omnibus- und Nutzfahrzeug Centrum Salzfurtkapelle GmbH als Sicherungsgeber mit dem Sicherungseigentum gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG wechselseitig. Das heißt, Sicherheiten, die die Sicherungsgeber (Vetter GmbH Omnibus- und Mietwagenbetrieb, die RVB Regionalverkehr Bitterfeld-Wolfen GmbH, die Anhalt - Bus GmbH, die VETTER TOURISTIK Reiseverkehrsgesellschaft mbH, die MVS Mitteldeutsche Verkehrsservice GmbH (vormals DispoTec - Disposition Technology) GmbH und die ONC Omnibus- und Nutzfahrzeug Centrum Salzfurtkapelle GmbH) jeweils bestellt haben oder bestellen werden, haften in Abweichung von den mit der Mercedes-Benz Bank AG getroffenen Regelungen auch für bestehende oder noch entstehende Forderungen der Mercedes-Benz Bank AG gegen den jeweils anderen Sicherungsgeber. Die Rückübereignung der Sicherheiten durch die Mercedes-Benz Bank AG an die oben genannten Sicherungsgeber erfolgt erst, wenn auch die Forderungen der Mercedes-Benz Bank AG gegen den jeweils anderen Sicherungsgeber befriedigt sind. 8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen für den Konzern zukünftige finanzielle Verpflichtungen aufgrund abgeschlossener Leasingverträge in Höhe von TEUR 1.126,7 sowie Mieten für Büroräume und ähnliches von jährlich TEUR 811,2. 9. Sonstige Angaben a) Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei:
Auf die Angabe der im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a und 6b HGB wird mit Verweis auf § 314 Abs. 3 Satz 2 HGB verzichtet. b) Personalbestand Der Personalbestand 2021 (ohne Geschäftsführer und Auszubildende) betrug durchschnittlich:
c) ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, dass Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. d) Angaben zu § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB
10. Nachtragsbericht Als Vorgang von besonderer Bedeutung, der sich nach dem Abschluss des Geschäftsjahres ergeben hat, ist der im Februar 2022 begonnene Ukraine-Krieg zu erwähnen. Da die weltweite Entwicklung wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges und ihr Einfluss auf die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen einschließlich der Reaktionen der Politik mit Unsicherheiten behaftet ist, werden von der Geschäftsführung alle aktuell vorhandenen Informationen fortlaufend beobachtet und auf ihre möglichen Auswirkungen auf unsere Gesellschaft hin überprüft. Daraus resultierende notwendige Anpassungen operativer Geschäftsführungsmaßnahmen werden zeitnah vorgenommen.
Zörbig, den 31. Mai 2022 Dr. Wolfdietrich Vetter, Geschäftsführer Thomas Vetter, Geschäftsführer Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021
Ergebnisverwendungsbeschluss
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Vetter GmbH Omnibus- und Mietwagenbetrieb, Zörbig Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Vetter GmbH Omnibus- und Mietwagenbetrieb, Zörbig, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Vetter GmbH Omnibus- und Mietwagenbetrieb, Zörbig, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/hgb-konzern-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.
Leipzig, 9. Juni 2023 ADW
Prof. Dr. Ditges GmbH
Arendt, Wirtschaftsprüfer Bräunig, Wirtschaftsprüfer |
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