Mainzer Stadtwerke AG
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Wilhelm Krome seit 11.7.2017 | Geschäftsführer |
Christoph Norbert Zeis seit 17.10.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 66.67% | |
Landkreis Mainz-Bingen | 15.56% |
Verbandsgemeinde Nieder-Olm | 3.55% |
Verbandsgemeinde Rhein-Selz | 3.55% |
Landkreis Alzey-Worms | 3.34% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rheinhessen Solar GmbHMainzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Geschäftsverlauf und RahmenbedingungenDie Gesellschaft wurde mit Eintragung in das Handelsregister am 29. Oktober 2007 als Rheinhessen Solar GmbH, Mainz (Rheinhessen Solar), gegründet. Gesellschafter des Unternehmens sind mit 66,66 % die Mainzer Erneuerbare Energien GmbH, Mainz, und mit 33,33 % die Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH, Nieder-Olm. Mit Vertrag vom 5. Mai 2014 wurden die Anteile der ehemaligen Gesellschafterin Mainzer Stadtwerke AG, Mainz, an die Mainzer Erneuerbare Energien GmbH veräußert. Zweck der Gesellschaft ist die Planung, der Bau, die Finanzierung und der Betrieb von Solaranlagen sowie anderer Anlagen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien sowie die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Erhöhung der Energieeffizienz vorrangig in Rheinhessen. Grundlage der Geschäftstätigkeiten der Rheinhessen Solar ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeiten liegt dabei auf Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Die Rheinhessen Solar bietet Dacheigentümern verschiedene Modelle zur Bebauung des jeweiligen Daches mit Photovoltaikanlagen an. Diese reichen von einem Verkauf einer schlüsselfertig erbauten Anlage bis hin zum Betrieb der Anlage auf dem Dach eines Dritten für einen Zeitraum von 20 Jahren. Zielgruppen sind Kommunen, Gewerbebetriebe und private Hauseigentümer. Insgesamt verfügt die Rheinhessen Solar zum Jahresende 2023 über 49 Anlagen mit einer installierten Leistung von 2.140 kWp. Die Projekte wurden ausschließlich als Pachtmodell mit Laufzeiten bis zu 20 Jahren umgesetzt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine weiteren Projekte umgesetzt. Die Rheinhessen Solar ist seit Dezember 2010 Komplementär-GmbH der Windpark Rheinhessen I GmbH & Co. KG, Mainz, ohne Einlage. Die Sonnenscheindauer im Jahr 2023 in der Region Rheinland-Pfalz betrug 1.800 Stunden (i.Vj. 2.095 Stunden) und lag über der durchschnittlichen Sonnenscheindauer des vieljährigen Mittelwerts der internationalen Referenzperiode (1.507 Stunden). B. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nebst Kennzahlen(1) Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt TEUR 273 (i.Vj. TEUR 267). Auf der Aktivseite sind vor allem die gesunkenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 40 (i.Vj. TEUR 113) und die gestiegenen liquiden Mittel in Höhe von TEUR 147 (i.Vj. TEUR 136) zu nennen. Demgegenüber sind die Forderungen gegen verbundene Unternehmen auf TEUR 85 (i.Vj. TEUR 9) gestiegen. Das Eigenkapital beträgt TEUR 223 (i.Vj. TEUR 195). Der Anstieg resultiert aus dem erwirtschafteten Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 28. Die Eigenkapitalquote beträgt 81,8 % (i.Vj. 73,0 %). (2) Finanzlage Der Finanzmittelbestand ist auf TEUR 147 (i.Vj. TEUR 136) gestiegen. Der Anstieg resultiert vollständig aus dem operativen Cashflow in Höhe von TEUR 11 (i.Vj. TEUR 35). (3) Ertragslage Der Jahresüberschuss ist die steuerungsrelevante Kennzahl der Gesellschaft. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Jahresüberschuss von TEUR 28 (i.Vj. TEUR 29) erwirtschaftet. Die Ergebnisentwicklung liegt, insbesondere Aufgrund höherer Umsatzerlöse als erwartet, deutlich über der im Lagebericht des Vorjahres für das Geschäftsjahr 2023 abgegebenen Prognose. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr Umsatzerlöse von TEUR 663 (i.Vj. TEUR 712) erzielt. Den Umsatzerlösen stehen im Wesentlichen die ertragsabhängigen Pachtaufwendungen von TEUR 588 (i.Vj. TEUR 641) gegenüber. Der Geschäftsverlauf in 2023 war zufriedenstellend. (4) Investitionen Investitionen wurden im Geschäftsjahr 2023 wie im Vorjahr nicht getätigt. (5) Mitarbeiter Die Rheinhessen Solar beschäftigt mit Ausnahme der Geschäftsführer keine eigenen Mitarbeiter. C. Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen EntwicklungDas Geschäftsmodell der Rheinhessen Solar basiert im Wesentlichen auf den stabilen Rahmenbedingungen des EEG, welches ein Marktrisiko auf der Absatzseite bezogen auf die Vergütung des produzierten Stroms weitestgehend ausschließt. Allerdings wird die Gesellschaft aufgrund der von der Bundesregierung vorgenommenen weiteren Reduzierungen der Einspeisevergütungen bis auf Weiteres keine Anlagen mehr realisieren. Die Tätigkeit der Gesellschaft wird sich im Jahr 2024 im Wesentlichen auf den Betrieb der Bestandsanlagen konzentrieren. Im Jahr 2024 wird mit einem Jahresüberschuss zwischen TEUR 15 und TEUR 20 gerechnet. Einige der im Lagebericht gemachten Angaben enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese wurden auf Grundlage unserer Erwartungen und Einschätzungen über zukünftige, uns betreffende Ereignisse formuliert. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen naturgemäß Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse abweichen oder schlechter ausfallen als beschrieben.
Mainz, den 10. Mai 2024 Rheinhessen Solar GmbH Geschäftsführung
Bilanz zum 31. Dezember 2023A k t i v a
P a s s i v a
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit
|
| 2023 | 2022 | ||
| Anhang | EUR | EUR | |
| 1. Umsatzerlöse | (6) | 663.382,90 | 712.236,76 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 1.300,32 | 2.337,16 | |
| 3. Materialaufwand | (7) | 589.384,42 | 642.820,75 |
| 4. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 5.400,00 | 5.400,00 | |
| b) Soziale Abgaben | 1.649,81 | 1.654,38 | |
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | (8) | 29.095,94 | 28.659,38 |
| 6. Betriebsergebnis | 39.153,05 | 36.039,41 | |
| 7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 10.710,77 | 7.507,16 | |
| 8. Ergebnis nach Steuern | 28.442,28 | 28.532,25 | |
| 9. Jahresüberschuss | 28.442,28 | 28.532,25 |
| Firma | Rheinhessen Solar GmbH |
| Sitz der Gesellschaft | Rheinallee 41, 55118 Mainz |
| Zuständiges Registergericht | Amtsgericht Mainz |
| Handelsregisternummer | HRB 41161 |
Die Rheinhessen Solar GmbH (Rheinhessen Solar GmbH) ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist aufgrund der ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) für große Kapitalgesellschaften sowie unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und des Energiewirtschaftsgesetzes aufgestellt worden.
Die in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses zu vergrößern, wird vom Wahlrecht, bestimmte Angaben im Anhang zu machen, grundsätzlich Gebrauch gemacht.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den §§ 266 und 275 HGB. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird zusätzlich der Posten Betriebsergebnis ausgewiesen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert.
Bei Vorliegen einer Aufrechnungslage nach § 387 BGB werden Forderungen und Verbindlichkeiten gegen die bzw. gegenüber der Gesellschafterin, verbundene Unternehmen sowie Konzernunternehmen der Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz (ZBM), miteinander saldiert.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert.
Eigenkapital
Das Eigenkapital ist vollständig eingezahlt und wird zum Nennwert ausgewiesen.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Bei den Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Bewertung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem fristgerechten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
(1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 85 (i.Vj. TEUR 9) resultieren wie im Vorjahr aus Lieferungen und Leistungen und entfallen im Wesentlichen auf Forderungen gegen die Gesellschafterin (TEUR 84; i.Vj. TEUR 0).
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Steuerforderungen (i.Vj. TEUR 8).
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
(2) Eigenkapital
In der Gesellschafterversammlung am 23. Oktober 2023 wurde beschlossen, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 28.532,25 sowie den Gewinnvortrag in Höhe von EUR 139.240,77 auf neue Rechnung vorzutragen.
(3) Rückstellungen
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um Rückstellungen für die Jahresabschlussprüfung.
(4) Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
(5) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus Gestattungsverträgen bestehen Verpflichtungen gegenüber Dritten in Höhe von TEUR 148 mit einer Laufzeit bis längstens 2032, davon in Höhe von TEUR 23 innerhalb eines Jahres.
(6) Umsatzerlöse
Die ausschließlich im Inland erzielten Umsatzerlöse resultieren wie im Vorjahr aus Einspeisevergütungen der gepachteten Photovoltaikanlagen.
(7) Materialaufwand
Der Materialaufwand enthält wie im Vorjahr ausschließlich Aufwendungen für bezogene Leistungen und betrifft im Wesentlichen Pachtaufwendungen für Photovoltaikanlagen in Höhe von TEUR 588 (i.Vj. TEUR 641).
(8) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen aus Gestattungsverträgen mit TEUR 23 (i.Vj. TEUR 23).
Folgende Geschäfte größeren Umfangs im Sinne von § 6b Abs. 2 EnWG wurden in dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 getätigt mit
| • |
der Mainzer Erneuerbare Energien GmbH, Mainz, die Pachten in Höhe von TEUR 588 (i.Vj. TEUR 641) an die Rheinhessen Solar GmbH berechnet hat. |
Weitere Geschäfte mit verbundenen Unternehmen oder assoziierten Unternehmen fallen nicht aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeiten heraus.
Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage nach dem Abschluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet.
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Die Gesellschaft beschäftigt neben den Geschäftsführern kein eigenes Personal.
Konzernbeziehungen
Gesellschafterinnen der Rheinhessen Solar GmbH sind die Mainzer Erneuerbare Energien GmbH, Mainz, die zu 66,66 % und die Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH, Nieder-Olm, die zu 33,33 % an der Gesellschaft beteiligt sind. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der obersten Konzern-muttergesellschaft, der Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz, einbezogen. Diese stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis an Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister elektronisch veröffentlicht.
Die Rheinhessen Solar GmbH ist Komplementär-GmbH der Windpark Rheinhessen I GmbH & Co. KG, Mainz, ohne Einlage.
Honorar des Abschlussprüfers
Die Gesellschaft macht hinsichtlich der Angabe des Honorars des Abschlussprüfers von der Erleichterung gemäß § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch und verweist diesbezüglich auf den Konzernanhang der ZBM zum 31. Dezember 2023.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführung:
| • |
Stephan Krome, Vorstand der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG |
| • |
Christoph Zeis, Geschäftsführer der Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe GmbH |
Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.
Ergebnisverwendung
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres in Höhe von EUR 28.442,28 sowie den Gewinnvortrag in Höhe von EUR 167.773,02 auf neue Rechnung vorzutragen.
Mainz, den 10. Mai 2024
Rheinhessen Solar GmbH, Mainz
Geschäftsführung
Stephan Krome
Christoph Zeis
An die Rheinhessen Solar GmbH, Mainz
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurtei le
Wir haben den Jahresabschluss der Rheinhessen Solar GmbH, Mainz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Rheinhessen Solar GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| • |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
G rundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter f ür den Jahres abschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres abschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der R echnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Prüfungsurteil
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat.
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Frankfurt am Main, den 10. Mai 2024
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Marc
Krizaj, Wirtschaftsprüfer
ppa. Xandra Schulte, Wirtschaftsprüferin
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am
24.06.2024 festgestellt.
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